Kurzmitteilung
Teurer Straßenausbau in Hessen
Erneuter Vorstoß zur Abschaffung der Anwohnerbeiträge
Erneut ist in Hessen ein Vorstoß unternommen worden, die Straßenausbaubeiträge landesweit abzuschaffen. Dazu hat die Fraktion der Linken einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 1/2-2023)
Gemeinden in Niedersachsen ohne Strabs – Unser Kenntnisstand
Hallo,
von den 942 niedersächsischen Gemeinden haben inzwischen 457 Gemeinden = 48,51 % (vorläufig) keine Strabs mehr.
Bei weiteren 5 Gemeinden ist die Abschaffung noch nichts rechtssicher, da die amtliche Bekanntmachung (noch) nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
• Springe | in der Ratssitzung vom 30.06.2022 wurde die rückwirkende Aufhebung ab 01.01.2018 beschlossen, aber |
Informationen zu den Straßenausbaubeiträgen und den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (wkB) für Verkehrsanlagen | Stadt Springe Information (06. Juli 2022) zur den Straßenausbaubeiträgen und den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen (wkB) Die Stadt Springe bittet darum, zunächst von weiteren Rückzahlungsforderungen und Eingaben zu den wkB abzusehen, um die in der Bauverwaltung notwendigen Arbeiten zur Abschaffung nicht zusätzlich zu blockieren. Zwar hat der Rat der Stadt Springe in seiner Sitzung am 30.06.2022 die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen, damit ist die Abschaffung indes rechtlich noch nicht vollzogen. Es bedarf zunächst einer Satzung zur Aufhebung der bestehenden Satzungen. Diese wird derzeit ausgearbeitet und dem Rat der Stadt Springe in seiner kommenden Sitzung (voraussichtlich Mitte Oktober) zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Erst wenn diese Aufhebungssatzung beschlossen wurde, sind die Ausbaubeiträge auch rechtlich tatsächlich abgeschafft. Bis dahin gelten die bestehenden Satzungen uneingeschränkt weiter. Dieser Beschluss ist weiter rechtlich notwendig, um die für eine Rückerstattung notwendigen Rücknahmebescheide erstellen zu können. Daneben wird darauf hingewiesen, dass mit der Erstattung keine Zinsen ausgezahlt werden können, da hierfür die erforderliche gesetzliche Anspruchsgrundlage fehlt. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht den festgesetzten Zinssatz von 0,5 % je Monat aufgrund der lang anhaltenden Niedrigzinsphase insgesamt für verfassungswidrig erklärt. Dies gilt nicht nur für Forderungen der Stadt Springe, sondern umgekehrt auch für Forderungen der Beitragspflichtigen. Die Stadt Springe dankt für Ihr Verständnis. | |
• Seelze | Antrag auf Aufhebung ab 01.04.2023 gestellt, laut Facebook SPD abgeschafft aber kein Ratsbeschluss gefunden und bisher auch noch nicht die Aufhebungssatzung |
Rats- und Bürgerinfosystem (more-rubin1.de) Danach unter Punkt 14.2 mit 34 – 0 – 1 abgeschafft | |
• Soltau | Rat hat laut Presse im Dez. 2022 abgeschafft. Weitere Informationen liegen nicht vor, noch keine Aufhebungssatzung gefunden |
• Haßbergen | der Rat hat am 15.12.2022 die Abschaffung beschlossen, noch keine amtliche Bekanntmachung gefunden |
• Hittbergen | Abschaffungsratsbeschluss vom 13.12.2022, Bericht darüber in der Lüneburger Landeszeitung vom 30-12-2022, noch nicht im Amtsblatt |
Mit diesen 5 Gemeinden wären es dann 462 = 49,04 % Gemeinden ohne Strabs, wobei es sicherlich auch noch eine ?-hohe Dunkelziffer gibt, aus den Landkreisen/Gebieten in denen keine, oder keine dem NBgS zugehörigen BI/IG tätig sind.
Wenn weitere 9 Gemeinden abschaffen oder unbekannterweise bereits abgeschafft haben sollten, wären 50 % erreicht.
Wer kennt noch welche?
BG, Guten Rutsch und Tschüss
E. Nürnberg
Einwohner Niedersachsens werden von der rot-grünen Landesregierung wieder im Regen stehen gelassen
Ausgehend von, auch inflationsbedingten, Steuermehreinnahmen hat die Landesregierung einen Entwurf für einen Nachtragshaushalt über 2,9 Milliarden Euro vorgelegt, der schon am 30.11.2022 beschlossen werden könnte. Darin enthalten ist, dass bereits im Wahlkampf diskutierte „Sofortprogramm zugunsten von Menschen, Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen“ mit einem Volumen von 970 Millionen Euro. Insbesondere und überwiegend sollen damit die enormen Kostensteigerungen für Energie bei Schulen, Kitas, kleineren und mittleren Unternehmen, der Veranstaltungsbranche, dem Kulturbereich, den Studierendenwerken, Sportvereinen, Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen, Tafeln, Tierheimen, sowie Bürgern, die von Energiesperrungen bedroht sind, abgemildert werden.
Das Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) begrüßt und unterstützt diese geplanten Maßnahmen ausdrücklich und uneingeschränkt.
Von den restlichen 1,932 Milliarden Euro des vorgelegten Nachtragshaushaltes fließen 1,1 Milliarden Euro unmittelbar an die 942 niedersächsischen Gemeinden. Davon über eine Erhöhung des kommunalen Finanzausgleiches für die beiden Jahre 2023 und 2024 insgesamt 529 Millionen Euro.
In all diesen sinnvollen und notwendigen Maßnahmen hat die Landesregierung allerdings die Abschaffung der Möglichkeit zum Erlass kommunaler Straßenausbaubeitragssatzungen vergessen.
Diese Beiträge sind inzwischen häufig 5 und sechsstellig, wie jüngste Beispiele aus Hann. Münden, Philosophenweg, Osnabrück, Ellerstraße oder Ilsede, Ortsdurchfahrt Gadenstedt belegen.
Auch ohne die von den Bürgern augenblicklich zu bewältigen Krisen und den damit verbundenen Kosten, waren und sind diese unsozialen Beiträge in sehr vielen Fällen für die Betroffenen existenzgefährdend und stürzen sie deshalb in tiefste Verzweiflung. Bei diesen Bedrohungen bleiben eventuell geplante energetische Sanierungen als Eigenbeitrag zur Eindämmung der Klimakrise naturgemäß auf der Strecke.
Von diesen Sorgen und Ängsten könnte die niedersächsische Landesregierung ihre Bürger leicht befreien, indem sie durch eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Möglichkeit zum Erlass kommunaler Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) abschafft und im Gegenzug den kommunalen Finanzausgleich weiter zu erhöhen, damit die Gemeinden neben ihren Pflichtaufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch in die Lage versetzt werden, den Erhalt der Straßeninfrastruktur zu finanzieren.
Die Mitglieder des NBgS fordern deshalb die Landesregierung und auch die Opposition auf, zeitnah endlich die Strabs in Niedersachsen zum Wohle ihrer Bürger abzuschaffen, so wie es 10 andere Bundesländer bereits vorgemacht haben
Wahlergebnis der Niedersächsischen Landtagswahl 2022
Statement des NBgS zur Landtagswahl:
Die Wahl zum Landtag in Niedersachsen liegt nun bereits fast einen Monat hinter uns.
Je nach parteipolitischer Präferenz dürfte sich die Freude oder Enttäuschung über die erzielten Ergebnisse inzwischen wieder relativiert haben, so dass es nun an der Zeit ist, den Blick wieder nach vorn zu richten.
Auch die Parteien, bzw. die gewählten MdL haben sich inzwischen mit den, durch die Stimmanteile für die nächsten fünf Jahre vorliegenden, Tatsachen arrangiert.
Die ersten hervorgehobenen Positionen sind vergeben, so hat z.B. die CDU bereits einen neuen Fraktionsvorsitzenden Sebastian Lechner, den wir und er uns aus zahlreichen Gesprächen zum Thema Stabs kennen.
Die Bestimmung von Fraktionsvorsitzenden und (neuen) Landesvorsitzenden wird sich noch bis in den Januar des nächsten Jahres hinziehen. Das sollte uns aber nicht darin hindern, uns bei dem Landtag, seinen Ausschüssen und einzelnen MdLs in Erinnerung zu rufen.
Seit der Gründung des Bündnisses im Jahr 2018 haben wir, auch mit Unterstützung und aktiver Mithilfe engagierter Mitglieder der angeschlossenen BI/IG, einiges erreicht, auch wenn es noch nicht zur landesweiten Abschaffung der Strabs geführt hat.
Wir waren da optimistischer in Bezug auf die demokratischen Prozesse.
Wir verfolgen im Bündnis aber weiterhin die zwei vorrangigen Ziele:
- Abschaffung der Strabs auf lokaler Ebene, bzw. Erleichterungen, auch wenn die Strabs in den Gemeinden die abgeschafft haben, jederzeit aufgrund aktueller Entwicklungen wieder eingeführt werden kann.
- Sicherstellung dieses Zustandes durch die landesweite Abschaffung und damit für ganz Niedersachsen die Freiheit von der Bedrohung „Strabs“
Im Jahr 2018 hatte von den 942 niedersächsischen Gemeinden rund ein Drittel nie eine Strabs besessen, bzw. diese bereits abgeschafft. Inzwischen sind es rund die Hälfte und damit sind Bürger von rund 160 weiteren Gemeinden vorübergehend sicher vor den ungerechten, unsozialen und existenzbedrohenden Straßenausbaubeiträgen.
Rückblickend lässt sich feststellen, dass wir für die Landesebene alle laienhaft die Dauer der notwendigen demokratischen Prozesse und den starrsinnigen Widerstand der größeren Parteien unterschätzt haben.
Unserer jetzigen Einschätzung nach leben wir in einer konsolidierten, liberalen Konsens Demokratie und nicht in einer Fassadendemokratie, wie einige Demokratiefeinde es gern hinstellen. Von diesen distanzieren wir uns ausdrücklich und lehnen jede Zusammenarbeit ab.
Um diesen Zustand zu erhalten, sind aber möglichst viele engagierte, sachlich kompetente und urteilsfähige Bürger notwendig.
Wir alle in Deutschland hatten uns in der Vergangenheit immer weniger um politische Teilhabe gekümmert, sondern unsere Demokratie eher nur konsumiert.
Das Thema Strabs hat bei den Betroffenen sichtbar zu einer Änderung geführt. Gerade zur Kommunalwahl letzten Jahres traten viele aus diesem Kreis als Kandidaten an und erzielten durchaus respektable Ergebnisse, brachen damit teilweise erbhofartige Mehrheiten und bestimmen die Geschicke ihrer Gemeinden nun mit.
Wir wollen und haben uns mit unserem Thema aber auch in der Landespolitik bemerkbar gemacht.
Wir dürfen uns aber nicht von der Komplexität unseres demokratischen Systems, gerade in dieser Zeit mit den vielfältigen, sich überlappenden Krisen, überfordern lassen.
Wir beschreiten weiterhin den in unserer Demokratie üblichen Weg, bestehend aus dem Widerstreit unserer Position und ablehnenden Positionen. Daraus entstand auch bisher schon eine Synthese, welche eine „neue“ Position bildete. Auf diesem, von uns konsequent verfolgtem Weg werden wir bis zur Zielerreichung weitermachen. Wie wir im Wahlkampf erfahren konnten, haben zwischenzeitlich doch etliche Kandidaten aller Parteien unsere Position, gestützt durch überzeugende Argumente, übernommen.
So gesehen bieten sich uns für die neue Legislatur mehrere Chancen:
- In anderen Bundesländern fordert häufig die Opposition eine Abschaffung der Strabs. Sehr wahrscheinlich wird die CDU in Niedersachsen Teil dieser Opposition sein. Hier können wir die MdL, die unsere Position teilen, unterstützen und bestärken, bis alle MdL dieser Partei unsere Forderung der Abschaffung zu ihrer Forderung machen.
- In der neuen Zusammensetzung der Fraktionen der wahrscheinlich die Regierung bildenden Parteien dürften die MdL die unsere Auffassung teilen, zugenommen haben. Auch hier können und müssen wir weiter Aufklärung betreiben und unsere Position argumentativ überzeugend darlegen.
Das NBgS wird beharrlich weitermachen, bis alle Einwohner Niedersachsens von den unsäglichen Strabs befreit sind.
Viele Grüße an alle Mitstreiter
Die Lenkungsgruppe
Angelika Flohr-Flögel, Heiko Malinski, Edmund Nürnberg, Maren & Michael Zacharias
Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge
Niedersachsenwahl 2022
Heute, am Freitag vor der Wahl zum Niedersächsischen Landtag, buhlten auf dem Adendorfer Wochenmarkt zwei Spitzenkanditatinnen des Wahlkreises Lüneburg um die Stimmen der WählerInnen und verteilten Prospekte mit Sprechblasen. So wurde ich dort von Frau Schröder-Ehlers (SPD) angesprochen. Ich teilte ihr mit, dass ich ihr kürzlich eine Mail geschickt hatte, in der ich die Haltung der Niedersächsischen SPD zur Straßenausbaugebühren-Satzung kritisierte. In dem kurzen Wortwechsel bekräftigte sie, dass sie diese Satzung “gut” fände. Vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2019 eine 87-jährige Dahlenburger Hausbesitzerin von mehreren tausend Euro Straßenausbaugebühren bedroht war, die sie nicht hätte zahlen können (LZ online vom 8. Februar 2019), finde ich diese Position der SPD geradezu verabscheuungswürdig – auf keinen Fall sozial (ein Wort, das immerhin Bestandteil des Namens für diese Partei ist). Ich bin auch empört über die Ungerechtigkeit, dass ich als Radfahrer im ungünstigsten Fall (Aufhebung des Strabs-Moratoriums in Adendorf und Ausbau des Bültenwegs oder Jahnwegs) Zigtausende von Euro bezahlen müsste, damit Autofahrer bequem den Bülten- bzw. Jahnweg entlangbrettern können – auf dem Bültenweg mit erlaubten 50 km/h und ganz zu schweigen von den etlichen LKWs, die diese Straße nutzen. Ich kann es überhaupt nicht nachvollziehen, wenn HausbesitzerInnen in Niedersachsen SPD wählen. Holger Gulyas