Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen.

Dieser Internetauftritt soll dazu dienen, dem interessierten Leser einen Eindruck zu vermitteln, welche Anstrengungen und Überlegungen von verschiedener Seite in der Vergangenheit unternommen wurden, um die unten genannten Ziele zu realisieren.

Unsere Ziele sind:

1. Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Adendorf

2. eine Verkehrsberuhigung für die am stärksten frequentierten Straßen unseres Ortes herbeizuführen.

Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es der gemeinsamen Anstrengung aller Mitbürger Adendorfs, auch derer, die nicht unmittelbar und kurzfristig von den oben genannten Forderungen betroffen sind.


(1) Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS)

Diese Satzung, Inkrafttreten am 26.Januar 2002, bestimmt, dass Anlieger die Erneuerung, Erweiterung und (oder) Verbesserung ihrer Straße mitfinanzieren müssen, wobei der Prozentsatz der Beteiligung unterschiedlich ist. Er richtet sich – grob gesagt –  danach, ob es sich um Durchgangsstraßen, Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr oder um verkehrsberuhigte Wohnstraßen handelt.

Hinweis: Näheres unter Gemeinde Adendorf – Satzungen/Verordnungen:
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Adendorf.

Unsere Ziel  muss es sein, die Abschaffung dieser Satzung herbeizuführen.

Begründung:
Die Straßen unserer Gemeinde werden von allen Mitbürgern benutzt. Ohne die Hauptachsen unserer Gemeinde (Kirchweg, Im Suren Winkel, Dorfstraße) zu benutzen, kann kaum einer von uns sein Haus bzw. Wohnung erreichen.
Daher ist es doch nur recht und billig, wenn sich jeder Bürger an den Kosten einer verkehrsgerechten Wiederherstellung marode gewordener Straßen beteiligt.

Die Beteiligung der Bürger kann auf zweierlei Weise erfolgen:

(1) durch eine Erhöhung der Grundsteuer. Diese Erhöhung würde Untersuchungen zufolge etwa 100 Punkte ergeben.
(2) durch die Erhebung sogenannter wiederkehrender Beiträge, die die Grundstückseigentümer nicht mit einem Schlag um  große Beträge (siehe Informationen) erleichtern würde.

Eine 3. und die am naheliegenste Möglichkeit, der z.Z. noch bestehenden Ungerechtigkeit endgültig ein Ende zu bereiten, bestünde darin, im Rahmen des sog. Konnexitätsprinzips die Kommunen durch finanzielle Zuweisungen von Seiten des Landeshaushalts bei der Instandhaltung bzw. Grundsanierung ihrer Straßen nachhaltig zu unterstützen.

Wir glauben nicht, dass die unter (1) angeführte Alternative zu einer unzumutbaren Mehrbelastung für uns Adendorfer Bürger führen würde.

Wir glauben auch nicht, dass die unter (2) angeführte Alternative zielführend ist, da auch hier nur einzelne Bürger und nicht die Gesamtheit aller Verkehrsteilnehmer in unsozialer und ungerechter Art und Weise zur Kasse gebeten werden würden.


(2) Verkehrsberuhigung

Der Raserei auf Adendorfs Straßen muss endlich Einhalt geboten werden. Naturgemäß sind hier die Hauptachsen unserer Gemeinde betroffen, also die Dorfstraße, der Kirchweg sowie die Straße “Im Suren Winkel”.

Lösungen könnten durch folgende Maßnahmen erzielt werden:

(a) permanente Geschwindigkeitskontrollen (Radaranlagen)
(b) Einrichtung partieller Geschwindigkeitsbegrenzungen (30 km/h, 40 km/h)
(c) zeitlich begrenzte und örtlich wechselnde Kontrollen durch polizeiliche Kräfte
(d) Verkehrsinseln, deren Anlage ein verkehrswidriges Passieren erschwert.
(e) teilweise Verengungen der Fahrbahn
(f) Anlegen sog. Zebrastreifen (Querungshilfen) an besonders dafür geeigneten Straßenabschnitten
(g) Aufstellen von Tempomeßgeräten mit Smileys (Kosten für die Gemeinde ca. € 3.000)
(h) Anbringuung von Dialog-Displays (Langsam/Danke), siehe Kindergarten Kirchweg


 

Im Suren Winkel, 1961

Im Suren Winkel, 1961

Im Suren Winkel, 2016

Im Suren Winkel, 2016

 

Dorfstraße, 1930 – Foto: Gemeinde-Archiv Adendorf, Dr. Picht

Dorfstraße, 2016 – Foto: poe