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Niedersachsen-CDU für Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II
betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
nachdem die Niedersachsen-FDP – leider bisher vergeblich – bereits Gesetzesvorlagen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen eingebracht hatte, kündigt im letzten Absatz des beigefügten Schreibens auch die CDU Niedersachsen an, die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abschaffen zu wollen.
Das sind für mich gute Beispiele für evidenzbasierte Politik.
Begründung:
Die vom Nds. Landtag in 2019 beschlossenen Härtefallregelungen – weitestgehend Kann-Regelungen statt wenigstens Soll-Regelungen oder besser Muss-Regelungen – wurden in den Kommunen nicht in dem erwarteten Umfang umgesetzt. Ich verweise dazu auf die Ihnen in einer meiner diversen vorangegangenen Mails übersandte Studie des Bunds der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen (BdSt), Verfasser Jan Vermöhlen, M.Sc., von April 2021, hier zur Erinnerung nochmals beigefügt.
Ähnliche Erfahrungen bzgl. Umsetzung wurden in Nordrhein-Westfalen gemacht, siehe beigefügte Masterarbeit von Marie Bunse vom 30.11.2021.
(Anmerkung: Für Nicht-Politologen und Nicht-Soziologen ist diese Masterarbeit “schwere Kost”, insbesondere der wissenschaftstheoretische Teil zu Beginn der Arbeit. Eilige Leser können sich m. E. auf die Zusammenfassungen beschränken.)
Ob die z. Z. in der Beschlussfassung im Nds. Landtags befindliche weitere Härtefallregelung – ich hatte auch darüber in einer vorangegangenen Mail berichtet – den angestrebten Erfolg bringen wird, ist ebenfalls unsicher. (Zur Erinnerung: Damit soll der Vorrang von Straßenausbaubeiträgen vor anderen Finanzierungsarten aufgehoben werden.) Allerdings ist die geplante Härtefallregelung 2022 ein Zwischenschritt in die richtige Richtung, um vor der landesweiten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge das Risiko existenzvernichtender Härten zu reduzieren.
Die geltenden Regelungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen schaffen Anreize für institutionelle Willkür und zum Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots. Das ist nicht hinnehmbar.
In ca. 5 Monaten sind Landtagswahlen.
Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in Niedersachsen sollten sich die Frage stellen, ob Kandidaten und Parteien wählbar sein können, die sich nicht eindeutig für die landesweite Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen aussprechen.
Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh
From: Maren Zacharias
Sent: Friday, April 22, 2022 10:02 PM
To: michael.zacharias
Subject: Antwort Herr AlthusmannLiebe Mitstreiter, in dem Postfach des Bündnisses fanden wir am heutigen Tag noch eine leicht verspätete Osterüberraschung 🐇🐰
Um den 23. Januar herum hatten wir CDU, SPD, FDP, Bündnis90 / Die Grünen, Die Linken und Freie Wähler jeweils um ein Gespräch zu dem Thema Strabs gebeten. Die Grünen haben sich dazu bisher noch überhaupt nicht gemeldet. Die SPD koordiniert immer noch den Termin zwischen den betroffenen Büros. Mit der FDP und den Linken fanden Gespräche statt, in denen auch darin Übereinstimmung bestand, dass die Strabs dringend endlich landesweit abgeschafft werden müsste. Mit dem Generalsekretär der CDU fand dazu ein halbstündiger Austausch per Zoom statt, ohne Bernd Althusmann. Deshalb erneuerten wir unseren Gesprächswunsch Ende März unter Nennung einiger Argumente, warum der Landesvorsitzende der CDU eine klare Meinung dazu haben sollte.
Daraufhin erhielten wir die unten befindliche Antwort.
Darin wird im letzten Absatz die uns motivierende Aussage getroffen.
Subjektiv betrachtet, scheinen wir unserem Ziel näher zu kommen und es auch erreichen zu können, wenn SPD und Grüne nicht die zukünftige Landesregierung ohne weiteren Partner bilden können. (Obwohl es bei denen auch einzelne Kandidierende gibt, die sich für eine Abschaffung aussprechen) Das haben wir aber auch gemeinsam selbst in der Hand, bzw. dem Stift, mit dem wir unsere Wahlkreuze machen.
Liebe Grüße
Maren und Micha
Von: “Maren Zacharias” <marenzacharias@icloud.com>
Datum: Mittwoch, 27. April 2022 14:25
An: “michael.zacharias” <michael.zacharias@freenet.de>
Betreff: Althusmann CDU Ideen einbringen
Liebe Mitstreiter,
der letzte Absatz in dem Antwortschreiben von Dr. Bernd Althusmann als CDU Landesvorsitzender an das „Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS)“ ist erst einmal erfreulich, zeigt es doch, dass wir insgesamt auf dem richtigen Weg sind und sich unsere Hartnäckigkeit auszuzahlen scheint.
Allerdings darf es uns auch nicht dazu verleiten, die Anstrengungen zur landesweiten Abschaffung der Strabs zurückzunehmen.
Ein gesundes Misstrauen gegenüber solchen Aussagen ist angebracht, denn egal von welcher Partei oder Politiker sie stammen, haben sie im Zweifel eine sehr kurze Halbwertzeit.
Auch Dr. Althusmann hat bereits 2017 eine ähnliche Aussage getroffen und konnte die Abschaffung nicht im Koalitionsvertrag mit der SPD platzieren.
Weiterhin deuten die aktuellen Umfragen eher darauf hin, dass SPD und die Grünen die Regierung bilden könnten. Die CDU liegt augenblicklich 5 bis 8 Prozentpunkte hinter der SPD.
Auch wenn die CDU sich also in ihrem Regierungsprogramm für eine Abschaffung der Strabs einsetzt, so liefe diese Absicht ohne Regierungsbeteiligung ins Leere.
In dem Fall müssen wir weiterhin darauf hoffen, dass für eine stabile Regierungsmehrheit drei Parteien, unter Einbeziehung der FDP, notwendig sind.
Einen ersten Entwurf des von Bernd Althusmann erwähnten Regierungsprogrammes findet man u. a. unter CDU stellt Entwurf des Regierungsprogramms 2022 vor – CDU in Niedersachsen (cdu-niedersachsen.de)
Leider findet sich in diesem ersten Entwurf die Abschaffungsaussage so nicht wieder, oder wurde von uns übersehen.
Dort und auch in einem dpa-Artikel findet man aber die Aufforderung an alle Niedersachsen, sich mit Vorschlägen an der endgültigen Fassung zu beteiligen.
DPA: Noch ist der Zehn-Jahres-Plan der CDU indes mit dem Bleistift geschrieben, denn endgültig beschlossen wird das Regierungsprogramm erst Anfang Juli auf einem Parteitag in Lingen.
Bis dahin zeigt sich die Partei auch für Anregungen von außerhalb offen: Jeder Bürger könne sich in den kommenden Wochen mit Ideen in die Programmgestaltung einbringen, kündigte Generalsekretär Sebastian Lechner an. Diese Vorschläge würden später gleichberechtigt mit den Änderungsanträgen von CDU-Mitgliedern bewertet. (dpa)
Bis zur Anfang Juli stattfindenden Verabschiedung in Lingen wird es also noch etliche Änderungen geben und die Möglichkeit eigene Ideen für die Programmgestaltung einzubringen, sollten wir zahlreich nutzen. Unter https://cdu-niedersachsen.de/deine-idee/#form können wir unsere Ideen (Abschaffung Strabs) einbringen, Thema: Wohnen und Bauen, Landesentwicklung, Infrastruktur Abschließend unsere Bitte an EUCH: Bitte verteilt diese E-Mail auch an die Mitglieder „EURER“ BI, damit auch aus deren Kreis möglichst viele (auch gleichlautende) Ideen für die Aufnahme in das Regierungsprogramm der CDU eingereicht werden.
Da wir 90 BI (abgeschafft und noch betroffen) im NBgS sind, wäre es eindrucksvoll und überzeugend wenn mindestens 200 oder noch besser 1.000 Einreichungen erfolgen würden.
Viele Grüße
Maren und Micha
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zur Strabs in Laatzen
Sehr geehrte Grundeigentümer/Innen der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
mit vorangehenden Emails hatte ich die Info-Mails der BI-Strabs-Dahlenburg vom 30.07.20, 8:24 AM, und vom 01.08.20, 3:57 PM, an Sie weiter geleitet.
Als Anlage habe ich hier die umfangreiche Zusammenfassung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 22.07.2020 beigefügt.Vereinfachte Darstellung des Ablaufs:
Der Rat der Stadt Laatzen hatte die Strabs in Laatzen abgeschafft. Die Kommunalaufsicht der Region Hannover hat diesen Beschluss aufgehoben. Damit war die Strabs wieder gültig. Dagegen hat die Stadt Laatzen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hannover Beschwerde eingelegt. Das VG hatte der Beschwerde der Stadt Laatzen stattgegeben. Damit war die Strabs wieder abgeschafft. Dagegen hat die Kommunalaufsicht vor dem OVG Lüneburg Beschwerde eingelegt und dort Recht bekommen. Damit gilt – leider – die Strabs in Laatzen unverändert weiter.Von mir stark vereinfacht wiedergegebener Inhalt des OVG-Beschlusses:
Eine Kommune darf nur dann die Strabs aufheben, wenn die Finanzierung anderweitig sicher gestellt werden kann, außer durch Kredite. Das war in Laatzen nach Auffassung des OVG nicht der Fall.
Hier meine Anmerkungen und Bewertungen zum Beschluss des OVG, wobei ich darauf hinweise, dass ich juristischer Laie bin:1) Die Stadt Laatzen hätte m. E. die Möglichkeit, sich eine andere Finanzierung als durch Straßenausbaubeiträge zu überlegen und dann die Strabs erneut abzuschaffen. Dabei kann grundsätzlich in zwei Richtungen gedacht werden:
a) Weniger Grunderneuerungen von Straßen, d. h. kritische Prüfung, ob die von der Bauverwaltung als notwendig dargestellten Grunderneuerungen wirklich geboten oder – salopp formuliert – nur “nice to have” sind.
b) Erarbeitung eines anderen Finanzierungsmodells.
c) Eine Kombination von a) und b).
Nach meiner Einschätzung ist in Stadt- und Gemeinderäten und Stadtbezirksräten das Rollenspiel von Mandatsträgern kritischer geworden. Während früher die Verwaltungsvorschläge zu Grunderneuerungen von Straßen häufig vertrauensvoll beschlossen wurden (mit der sinngemäßen Argumentation “Wenn die Verwaltung Straßen für grunderneuerungsbedürftig ansieht, dann glauben wir das. Es ist schließlich unsere Verwaltung.”), wird seit einiger Zeit tendenziell kritischer hinterfragt. Wir sollten die Rats-/Stadtbezirksratsmitglieder darin bestärken.
2) Dennoch befürchte ich, dass der OVG-Beschluss von Interessenvertretern so interpretiert wird, dass damit bewiesen sei, dass Straßenausbaubeiträge gerecht seien. Einer solchen Interpretation ist natürlich nachdrücklich zu widersprechen.
a) Der Beschluss gilt speziell für Laatzen und lässt sich m. E. nicht verallgemeinern.
b) Verwaltungsgerichte können sich nur im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen. Die Frage, ob Straßenausbaubeiträge und die dazu geltenden Gesetze gerecht sind, war hier vom VG und OVG nicht zu beurteilen.
c) Durch ein letztinstanzliches Urteil bzw. einen solchen Gerichtsbeschluss wird nicht unbedingt Gerechtigkeit geschaffen, sondern Rechtsfrieden. Das ist von unserer Verfassung so gewollt und uneingeschränkt zu respektieren. Wir können nicht Rechtsstreitigkeiten über Generationen hinweg führen. d) Auch der Nds. Landtag kann keinesfalls dieses OVG-Urteil als Beleg anführen, dass Straßenausbaubeiträge gerecht seien. Wenn der Nds. Landtag die gesetzlichen Grundlagen für den Erlass von Strabs nicht abschafft, liegt das nicht daran, dass er es wegen entsprechender Gerichtsurteile nicht kann. Es ist allein der fehlende politische Wille. Siehe auch mein Brief an MP Weil und den nachfolgenden Email-Schriftwechsel mit dem Nds. MI. Fazit: Die landesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für den Erlass von Straßenausbaubeitragssatzungen in den Städten und Gemeinden in Niedersachsen müssen endlich abgeschafft werden. In Anbetracht der erheblichen Covid-19-bedingten Steuerausfälle in den Kommunen ist zu befürchten, dass die Abschaffung von Strabs erschwert wird und in Kommunen, in denen die Strabs abgeschafft wurde oder nie existiert hat, Gedanken aufkeimen, erneut eine Strabs zu beschließen.
Was wäre die voraussichtliche Folge?
Diverse Grundeigentümer/Innen, finanziell geschwächt durch Corona bedingte Einkommensausfälle (Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, usw.), würden durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, evtl. sogar für gar nicht zwingend erforderliche Grunderneuerungen (nur “nice to have”), in Notverkäufe getrieben werden. Damit würden die sozialpolitischen Grundsätze unseres Staates und der demokratischen Parteien geradezu auf den Kopf gestellt werden. Es würde einer Zwangsgentrifizierung Vorschub geleistet werden. Es geht nicht darum, dass Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sich an einer angemessenen Beteiligung an den Kosten unseres Staates “drücken” wollen, auch nicht an den Corona-Folgekosten. Aber es muss verhindert werden, dass gegen den Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots verstoßen wird. Die im Land Niedersachsen verabschiedeten Härteregelungen sind dazu unzureichend, da es sich fast ausschließlich um Kann-Regelungen handelt, nicht einmal Soll-Regelungen, geschweige denn Muss-Regelungen.
Es ist dringend geboten, sich weiterhin entschlossen für die flächendeckende Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in unserem Land Niedersachsen einzusetzen. Diese Abschaffung muss zügig erfolgen, nicht erst nach der nächsten Landtagswahl in 2022.
Es ist interessant zu beobachten, und das sage ich mit einem gewissen Verständnis, dass einige MdL mehrere Rollen zugleich spielen. Als Kommunalpolitiker setzen sie sich in ihrer Kommune für eine Abschaffung der Strabs ein, häufig mit den gleichen Argumenten, wie die Grundeigentümer und -verbände. Als MdL vertreten sie nach außen die Fraktions- bzw. Koalitionsmeinung, sind also gegen die Abschaffung auf Landesebene. Ich hoffe, dass – Zug um Zug – diejenigen MdL in den Koalitionsparteien intern die Oberhand gewinnen, die für eine Abschaffung auf Landesebene sind. Das könnte noch ein anstrengender Weg werden. Demokratie ist nun mal anstrengend und mühsam. Aber es ist die beste Staatsform, die es gibt. Nur in demokratischen Staaten ist ein von gesellschaftlichem Konsens getragener kontinuierlicher Verbesserungsprozess möglich.
Ggf. müssen im Zuge von Wahlen ungeeignete Mandats- und Funktionsträger abgewählt werden.Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh
Straßenausbaubeiträge abschaffen – Vertreter von 80 Bürgerinitiativen tagten in Laatzen
Allein aus dem Landkreis Göttingen nahmen Vertreter von elf Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften teil!
Auch nachdem die Landesregierung in Niedersachsen im vergangenen Oktober das „Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze und zur Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen“ verabschiedet hat, kehrt bei den Anliegern an Niedersachsens kommunalen Straßen keine Ruhe ein. Das Gegenteil ist der Fall, denn gerade in den letzten Monaten gründeten sich im gesamten Land viele neue Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften (BI/IG) die sich dem „Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS)“ anschlossen. (Weiterlesen)
(my heimat vom 01.03.2020)