In Niedersachsen können beim Straßenausbau auch Grundstücksbesitzer und -besitzerinnen zur Kasse gebeten werden. In 43 Prozent aller niedersächsischen Kommunen ist dies der Fall. Das zeigt eine NDR Recherche. (Weiterlesen)
(NDR, vom 01.09.2022)
In Niedersachsen können beim Straßenausbau auch Grundstücksbesitzer und -besitzerinnen zur Kasse gebeten werden. In 43 Prozent aller niedersächsischen Kommunen ist dies der Fall. Das zeigt eine NDR Recherche. (Weiterlesen)
(NDR, vom 01.09.2022)
Die BI Syke gegen die unsoziale STRABS und damit gegen die ungleiche Belastung von Bürgern beteiligte sich am Bürgerdialog mit dem Ministerpräsidenten Stefan Weil in der Kreissparkasse DH.
Der Dialog wurde live auf der facebook Seite des Ministerpräsidenten Stefan Weil übertragen.
So konnten auch Fragen per E-Mail gestellt werden. Wir waren aber persönlich vor Ort.
Hier die Abschrift des Wortlautes der Fragestellung:
Herr Ministerpräsident, mein Name ist Knut Hancker.
Ich bin Sprecher einer Bürgerinitiative in Syke. Wir kämpfen für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssätze.
Das Thema ist Ihnen bekannt, vielleicht den Bürgern auch.
Kurz gesagt STRABS, Straßenausbaubeiträge gibt es nicht mehr in 9 Bundesländern.
Das Land Niedersachsen hat gesagt: „Das überlassen wir den Kommunen“.
Es entsteht derzeit ein relativ großer Flickenteppich.
Über 277 Kommunen wenden die STRABS nicht mehr an.
In der Koalitionsvereinbarung steht drin. Niedersachsen ist ein Mobilitätsland und zieht auch seinen wirtschaftlichen Vorteil daraus, dass wir mobil sind.
Wir sagen einfach mal kurz: Wir fahren überall. Das muss auch so sein. Wir können’s kaum beschränken. Es sei denn, es sind ganz spezielle Sackgassen, sag ich mal, aber wir fahren überall.
Wir sollten alle zahlen aber es bleibt im Moment dabei, dass die Straßenausbaubeitragssätze von den Anliegern von Gemeindestraßen gezahlt werden.
Noch einmal: In 9 Bundesländern nicht. In 275 Kommunen oder mehr sogar in Niedersachsen auch nicht. Das halten wir für unsozial und ungleich behandelt.
Natürlich geht es hier um Geld und ich möchte auch nicht sagen, trotz Corona können wir das auch noch bezahlen (Es ging im vorausgehenden Dialog mit den Bürgern mehrfach um Corona und die finanziellen Folgen), aber wohin geht es, wohin geht die Reise mit dem Land Niedersachsen in diesem Punkt?
Wird das eines Tages mal aufgehoben, das diese Ungleichbehandlung der Bürger zwischen den Kommunen und natürlich bundesweit im Vergleich nicht mehr besteht?
Hier die Abschrift des Wortlautes der Reaktion des Ministerpräsidenten:
Nein, wir haben ein Prinzip, mit dem Deutschland im letzten Dreivierteljahrhundert richtig gut gefahren ist. Dass ist die kommunale Selbstverwaltung.
Als ich noch Bürgermeister war und davor war ich Kämmerer, da hab ich’s gehasst, wenn Bundes- und Landespolitiker an allen Ecken und Kanten meinten, mir im Einzelnen vorschreiben zu müssen, was ich zu tun habe, und ich geb mir Mühe, ob’s an allen Stellen gelingt, weiß ich nicht, dieser Versuchung nicht zu erliegen.
Und die Frage: Nehmen wir Straßenausbaubeiträge ja oder nein? Die muss nicht das Land Niedersachsen für sich entscheiden, für seine Kommunen entscheiden, sondern die müssen vor Ort von den Kommunen entschieden werden.
Das hat auch seinen guten Grund, denn wenn sich eine Kommune entscheidet und Sie sagten 277 hätten sich so entschieden, keine entsprechenden Beiträge zu nehmen für Straßensanierung etc., dann muss man das Geld ja an einer anderen Stelle im Haushalt finden.
Das heißt, man muss entsprechende Schwerpunkte setzten.
Das mag man so machen, Sie haben ja Beispiele genannt, und andere sagen: Es kann doch nicht wahr sein, dass wir dafür dann anschließend das bisschen, was wir an Sportangeboten haben oder an Kulturangeboten haben oder sonst was, dass wir das dann drastisch zusammenstreichen müssen.
Es ist geradezu für mich der klassische Fall wo die Entscheidung in die Rathäuser gehört oder soweit es um Kreisstraßen geht auch in … nee komm, bei Kreisstraßen gibt’s das nicht …also wo die Entscheidung in die Rathäuser gehört, wenn sich die Räte dafür entscheiden, entsprechende Beiträge zu nehmen, dann müssen sie das ja auch gegenüber der Bevölkerung also ihrer Wählerschaft vertreten und das gehört auch mit zur Kommunalpolitik, dass man die Schwerpunkte setzt aber anschließend muss man sie auch mit durchtragen und auch so begründen.
Mit anderen Worten, ich finde das ist eine Entscheidung, die muss nicht das Land treffen, sondern die sollen die jeweiligen Kommunen treffen.
Es tut mir leid, wenn ich Sie damit nicht überzeuge aber ich vermute sie haben’s vorher schon so geahnt.
Wir hätten gerne wie folgt reagiert aber das war dort nicht möglich.
Wir hätten gesagt:
Herr Ministerpräsident, die Verlagerung der Entscheidung macht die STRABS in der Sache nicht gerechter. Wenn Sie zudem – auch wenn es nur ein Beispiel sein mag – die Entscheidung der Räte zwischen Sport- und Kulturangeboten etc. in die Waagschale legen und auf der anderen Seite die Anliegerbeiträge, dann ist das leider nicht ganz redlich.
Der Haushalt einer Kommune besteht nicht nur aus freiwilligen Leistungen für „Sport, Kultur…oder sonst was“. Diese Leistungen sind nicht durch Festhalten an unsozialer Ungleichbehandlung eines Teils der Bürger, nämlich den Anliegern von Gemeindestraßen finanzierbar.
Dieses haben in Syke FWG und Bündnis90/Die Grünen erkannt und fordern eine Abschaffung.
Nach Wunsch des Syker SPD-Ortsvereins sollen die Anliegerbeiträge per Gesetz abgeschafft werden.
Die BI Syke gegen die STABS ist der Ansicht: „Wenn „ungerecht und ungleich verteilt“ festgestellt wird, muss das auch Konsequenzen für die SPD vor Ort haben. Es bleibt zu hoffen, dass eine Koalition der Willigen eine Kompensation der fortfallenden STRABS Einnahmen ohne ein Ausspielen der Bürger gegeneinander findet: Es bleibt zu hoffen, dass der Syker Rat, wie es in anderen Kommunen auch möglich war, dieses als deutliches Signal an seine Bürger auch einstimmig trägt.