Antrag an den Landesparteitag der SPD Niedersachsen: Straßenausbaubeiträge abschaffen!
Liebe Mitglieder der Strabs-Bürgerinitiativen in Niedersachsen,
die SPD-Ratsfraktion (13 Mandate) in Bad Salzdetfurth hat auf einer Ratssitzung im Dezember 2020 einen Antrag auf Abschaffung der Strabs gestellt, der Antrag wurde abgelehnt. Der Rat hat daraufhin eine Resolution an die Staatskanzlei sowie an das Innenministerium versandt.
Die SPD vor Ort gibt nicht auf! Landesweit haben wir ca. 1700 Ortsvereine, Stadtverbände, Unterbezirke gebeten, uns bei diesem Vorhaben zu unterstützen.
Wir wissen, dass sich in Niedersachsen unzählige Bürgerinitiativen gegründet haben, die sehr aktiv mit großer Resonanz bei Bürgerinnen und Bürgern und unzähligen Aktionen für eine Abschaffung der Strabs einsetzen.
Wir wissen aber auch, dass in vielen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden die Situation ähnlich ist. Deswegen sind wir überzeugt, es lohnt sich, für eine Abschaffung auf Landesebene zu kämpfen – wann sonst, wenn nicht jetzt im bevorstehenden Landtagswahlkampf? Gemeinsam können wir vieles bewegen.
Hier findet ihr unseren Antrag an den Landesparteitag im Mai:
SPD-Stadtverband Bad Salzdetfurth mit den Ortsvereinen
- Bad Salzdetfurth-Mitte
- Bodenburg/Breinum/Östrum
- Heinde/Lechstedt/Listringen
- Groß Düngen
Antrag an den Landesparteitag der SPD Niedersachsen:
Straßenausbaubeiträge abschaffen!
Der Landesparteitag der SPD Niedersachsen möge beschließen:
In § 111 Abs. 5 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes wird ein Verbot für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgesprochen. Das Land Niedersachsen übernimmt im Rahmen der Konnexität den finanziellen Ausgleich an die Kommunen. Zudem werden die korrelierenden §§ 6b und 6c des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes gestrichen.
Begründung:
Das Thema Straßenausbaubeiträge wird in der Öffentlichkeit vermehrt diskutiert und ist seit 2 Jahren aktueller als je zuvor. In ganz Niedersachsen haben sich diverse Bürgerinitiativen gegründet, die zu Recht sehr aktiv auf die ungerechte Verteilung der Sanierungskosten hinweisen. Straßen werden von der Allgemeinheit genutzt und sollten deshalb auch durch diese als Teil der Daseinsfürsorge finanziert werden. Die Finanzierung dieser notwendigen Infrastruktur darf sich nicht auf die an der Straße wohnenden Anlieger*innen beschränken. Sie schaffen und erhalten mit ihren eigenen ersparten finanziellen Mitteln kommunales Eigentum.
Für Grundstückseigentümer*innen bedeuten die Beiträge eine unverhältnismäßig hohe Belastung, die gerade besonders für junge Familien, Rentner*innen, Gering- oder Alleinverdiener*innen kaum zu finanzieren und der Auslöser für erhebliche finanzielle Schwierigkeiten sind. Junge Familien erwerben alte Immobilen, bei denen neben den Kosten für Hauserwerb, Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, energetischer Sanierung sowie der notwendigen Renovierung auch noch Straßenausbaubeiträge anfallen können.
Die nicht seltenen existenzbedrohenden Beiträge werden von einem sehr großen Teil der Bürger*innen nicht mehr akzeptiert, auch wenn sie aktuell nicht von Zahlungen betroffen sind. Mittlerweile besitzen knapp die Hälfte der Bürger*innen in Deutschland (47,5 %) ein eigenes Wohnhaus. Die Anzahl an Hausbesitzern ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies ist auch ein Resultat des sozialdemokratischen Aufstiegsversprechens und einer entsprechenden Politik. Da das Eigenheim für viele Hausbesitzer oft der einzige Vermögenswert ist, der im Zuge der eigenen Lebensplanung geschaffen worden ist, werden die durch die Straßenausbaubeiträge verursachten hohen Zusatzkosten auch für unsere Wähler*innen zunehmend zu einer Gerechtigkeitsfrage, die wir beantworten müssen.
Auch Mieter*innen nutzen täglich die Infrastruktur Straße und parken ihre Autos im öffentlichen Raum. Zahlen sollen aber allein Anlieger*innen für Ausbau und Erhalt.
Die wiederkehrenden Beiträge sind von vielen Kommunen nicht umsetzbar, da häufig die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, Rechtsunsicherheit herrscht und sie mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden sind. Eine Erhöhung der Grundsteuer als Ausgleich für das Wegfallen der Straßenausbaubeitrage birgt rechtliche Risiken. Auch die Möglichkeit von Stundung und Ratenzahlung können die generelle Problematik der starken finanziellen Belastung sowie die Ungerechtigkeit nicht beseitigen.
Eine Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung ohne alternative Finanzierung stellt die meisten Kommunen vor erhebliche Probleme. Sie sind kaum in der Lage, den kommunalen Anteil zu gewährleisten, so dass häufig die Infrastruktur Straße in einem schlechten Zustand ist. Die Kommunen müssen in den nächsten Jahren enorme Summen in die Pflichtausgaben Schulen, Kindertagesstätten und -krippen, sowie Feuerwehrhäuser investieren. Durch die Coronapandemie sind die kommunalen Einnahmen gesunken, die Ausgaben aber gestiegen. Schwimmbäder hatten kaum Einnahmen, Kita-Beiträge wurden den Eltern erlassen, Steuereinnahmen sind weggebrochen.
Um den kommunalen Straßenausbau dauerhaft zu gewährleisten, bedarf es langfristiger und verlässlicher Finanzierungsalternativen vom Land Niedersachsen. Die Kommunen dürfen mit ihren vielfältigen Pflichtaufgaben nicht allein gelassen werden.
Unterstützung findet diese Forderung der Abschaffung der Beiträge von einer Verbände-Allianz, zu der das Landvolk Niedersachsen, Haus & Grund, Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen und der Verband Wohneigentümer Niedersachsen gehören, sowie von unzähligen Bürgerinitiativen im ganzen Land.
Die Straßenausbaubeiträge sind bereits in 9 von 16 Bundesländern abgeschafft worden. Im Landkreis Hildesheim haben von 18 Städten/Gemeinden/Samtgemeinden 10 die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft, bzw. hatten noch nie eine. Die derzeitige Rechtslage führt in der Praxis zu der Situation, dass finanzstarke Kommunen auf Beiträge verzichten, finanzschwache dazu nicht in der Lage sind und Grundstückseigentümer*innen weiter belastet werden. Das wird von unseren Genoss*innen als ungerecht und unsolidarisch tituliert.
Durch die unterschiedliche Handhabung der Straßenausbaubeiträge in den Bundesländern, lässt sich – mit Blick auf doch erhebliche Kosten für betroffene Bürger*innen – die Frage stellen, ob auf diese Art und Weise die im Grundgesetz geforderte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland gewahrt bleibt.
Ende Februar hat die SPD Landtagsfraktion Ref. 6 an Wahlkreise eine Info zum Sachstand Strabs in Niedersachsen verschickt.
Am Ende steht: „Im Ergebnis sollte die Praxis von Straßenausbaubeträgen gemäß der derzeitigen Straßenausbaubeitragssatzung beibehalten werden, weil sie ein gut funktionierendes und sehr differenzierendes Abrechnungssystem darstellt, welches einen gerechten Interessenausgleich zwischen bevorteilten Grundstückseigentümern einerseits und der Allgemeinheit respektive der Kommune andererseits darstellt.“
Vergessen hat die Fraktion, dass die Kommunen schlecht mit Geldmitteln ausgestattet werden, damit sie überhaupt instandhalten können. Geldmittel von kommunalen Haushalten werden so häufig in Kitas gesteckt, weil die Unterdeckung haben….
Insgesamt eine infame Behandlung von Grundstückseigentümern.
Da haben sich ja die „Genossen“ wieder einmal was Tolles ausgedacht! „Bevorteilte Grundstückseigentümer“ – was soll dieser Schwachsinn bedeuten? Viele Häuslebauer haben ihr gesamtes Berufsleben darauf verwandt, durch Verzicht Eigentum an einer Immobilie zu erwerben, um im Alter mit nur mäßigen Renten ohne Mietbelastung über die Runden zu kommen. Dieses Vorgehen wurde vom Staat sogar ausdrücklich gefordert und z.T. gefördert. Wenn die Allgemeinheit die kommunalen Straßen durch ihr Verkehrsaufkommen ruiniert, so ist es nach dem Verursacherprinzip recht und billig, wenn alle Verkehrsteilnehmer sich auch finanziell an den Sanierungsmaßnahmen beteiligen.
Das, übrigens, nennt man soziales Verhalten, liebe „Genossen“!!
Joachim Dreilich