Bad Lauterberg. Der Vertreter des „Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge“ (NBgS) Bernd Jackisch (IG Strabs-freies Bad Lauterberg) konnte am Dienstag 26. April seine Informationsgespräche zum Thema „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ im beginnenden Landtagswahlkampf mit dem CDU-Landtagskandidaten Stefan Henkel (Wahlkreises 12 Göttingen/Harz) fortsetzen.
Das NBgS, so der Regionssprecher des Südharzes Bernd Jackisch, besteht aktuell aus rund 90 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaft landesweit. Tatkräftig wird das Bündnis bereits seit einigen Jahren ua. von den mitgliederstarken Verbänden wie dem Verband Wohneigentum Niedersachen, Bund der Steuerzahler, Haus & Grund Niedersachsen, Landvolk, Deutschen Mieterbund, usw. unterstützt und stellt damit ein nicht zu unterschätzendes Wählerpotential im Land dar. (Weiterlesen)
die nächsten drei Landtagswahlen stehen an. Schleswig-Holstein (8.5.2022), Nordrhein-Westfalen (15.5.2022) und Niedersachsen (9.10.2022). Neue Landesparlamente werden für 5 Jahre gewählt. Eigentümer von Grundstücken werden sich wiederholt die Frage stellen, welcher Partei, welchem Kandidaten oder welcher Kandidatin sie ihre Stimme anvertrauen. Befürworter des §6 NKAG werden mit einem Malus belegt werden. Dieser Sachverhalt scheint den politischen Akteuren mit herannahendem Wahltermin bewusst zu werden. NRW hat sich im Vorfeld der Wahlen dazu entschlossen, Straßenausbaubeiträge zu Lasten von Grundstückseigentümern abzuschaffen. Das Land übernimmt die Straßenausbaubeiträge. Der beharrliche Druck der Öffentlichkeit zeigt seine Wirkung.
Niedersachsen schickt sich an eines der letzten Strabsbollwerke bleiben zu wollen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen verweigern den politischen Willen zur Abschaffung. Halbherzige Pseudomaßnahmen erwiesen sich als „Rohrkrepierer“. Gesetze zur Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen waren wirkungslos. Der Fehler im Konstrukt ist eine Kann-Regelung und keine Muss-Regelung. Gemäß einer Studie (April 2021) des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen (BdSt), machten Gemeinden kaum Gebrauch von den Erleichterungsoptionen für betroffene Grundstückseigentümer, obwohl der im Rahmen der zweiten Novelle neu eingeführte § 6b NKAG dafür die Möglichkeiten vorsah.
Bis Ende Februar 2021 hat der BdSt 535 Städte, Einheitsgemeinden sowie Samtgemeinden zu ihrem Erhebungsverfahren befragt. Die Ergebnisse waren ernüchternd. 259 Kommunen haben geantwortet. Nur 43 der 259 Kommunen (16,6 %) haben mindestens einen der Erleichterungstatbestände angeboten. Nur 2 Kommunen von 259 Rückläufen gaben an, voll umfänglich von allen Entlastungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht zu haben. 186 Kommunen von 259 gaben an, keinerlei Angebote an betroffene Grundstückseigentümer gemacht zu haben. Das sind sage und schreibe 71,8% der Rückantworten.
Der Versuch der Regierungsparteien dieses Konzept mit dem Prädikat „erfolgreich“ verkaufen zu wollen ist an Zynismus nicht zu überbieten.
Auch die bisherige Formulierung im §111 Abs. 6 NKomVG ändern zu wollen ist eine Krücke. Gemäß dieser Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes sollen künftig alle Kommunen, unabhängig von ihrer Finanzsituation, Kredite zur Gegenfinanzierung bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen heranziehen können. Demzufolge werden die Straßenausbaubeiträge nicht mehr als „andere Finanzierungmöglichkeit“ angesehen. Diese Möglichkeit hilft indes verschuldeten Kommunen nicht. Im Gegenteil. Die Verschuldung steigt weiter an.
Nun hat sich die CDU zu einer Volte durchgerungen. Der Landesvorsitzende der CDU, Herr Dr. Althusmann, teilt schriftlich mit (siehe Anhang), dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgeschafft werden soll und im Gegenzug die Kosten für die Kommunen vom Land kompensiert werden sollen. Hört, hört. Das ist das, was wir im NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) seit Jahren fordern. Was ist diese Formulierung der CDU wert? Wir können keine Landesregierung wählen. Auf Koalitionsverhandlungen haben wir keinen Einfluss. Ist das die Aussage eines künftigen Oppositionsführers?
Ich habe alle 4.670 Zeilen des Entwurfs des Regierungsprogramms 2022-2027 der CDU in Niedersachsen gelesen. Die viel versprechende Ankündigung des Herrn Dr. Althusmann habe ich indes nicht gefunden. Lesen Sie bitte selbst. Gehen Sie über den nachfolgenden Link zum „Download: Regierungsprogramm – Entwurf (PDF)“ https://cdu-niedersachsen.de/althusmann-niedersachsen-bis-an-die-spitze-bringen/
Oder hat Herr Dr. Althusmann sich abermals versprochen? Permanentes Misstrauen politischen Statements gegenüber ist oberste Bürgerpflicht. Wir wollen nicht vergessen, was Herr Dr. Althusmann, im Oktober 2017 als CDU-Spitzenkandidat, bei NDR1 Niedersachsen hat verlautbaren lassen. https://www.youtube.com/watch?v=5tlXhrMTrkI Wir wollen und werden im NBgS dafür kämpfen, dass Sachverhalte wie in Hann. Münden, Ausbau Philosophenweg, nicht Wirklichkeit werden. Mehr als 200.000 EUR pro Anlieger sollen gestemmt werden. Bei Zahlungsunfähigkeit der Grundstückseigentümer droht die Zwangsenteignung.
Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.
Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
nachdem die Niedersachsen-FDP – leider bisher vergeblich – bereits Gesetzesvorlagen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen eingebracht hatte, kündigt im letzten Absatz des beigefügten Schreibens auch die CDU Niedersachsen an, die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abschaffen zu wollen.
Das sind für mich gute Beispiele für evidenzbasierte Politik.
Begründung:
Die vom Nds. Landtag in 2019 beschlossenen Härtefallregelungen – weitestgehend Kann-Regelungen statt wenigstens Soll-Regelungen oder besser Muss-Regelungen – wurden in den Kommunen nicht in dem erwarteten Umfang umgesetzt. Ich verweise dazu auf die Ihnen in einer meiner diversen vorangegangenen Mails übersandte Studie des Bunds der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen (BdSt), Verfasser Jan Vermöhlen, M.Sc., von April 2021, hier zur Erinnerung nochmals beigefügt.
Ähnliche Erfahrungen bzgl. Umsetzung wurden in Nordrhein-Westfalen gemacht, siehe beigefügte Masterarbeit von Marie Bunse vom 30.11.2021.
(Anmerkung: Für Nicht-Politologen und Nicht-Soziologen ist diese Masterarbeit “schwere Kost”, insbesondere der wissenschaftstheoretische Teil zu Beginn der Arbeit. Eilige Leser können sich m. E. auf die Zusammenfassungen beschränken.)
Ob die z. Z. in der Beschlussfassung im Nds. Landtags befindliche weitere Härtefallregelung – ich hatte auch darüber in einer vorangegangenen Mail berichtet – den angestrebten Erfolg bringen wird, ist ebenfalls unsicher. (Zur Erinnerung: Damit soll der Vorrang von Straßenausbaubeiträgen vor anderen Finanzierungsarten aufgehoben werden.) Allerdings ist die geplante Härtefallregelung 2022 ein Zwischenschritt in die richtige Richtung, um vor der landesweiten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge das Risiko existenzvernichtender Härten zu reduzieren.
Die geltenden Regelungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen schaffen Anreize für institutionelle Willkür und zum Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots. Das ist nicht hinnehmbar.
In ca. 5 Monaten sind Landtagswahlen.
Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in Niedersachsen sollten sich die Frage stellen, ob Kandidaten und Parteien wählbar sein können, die sich nicht eindeutig für die landesweite Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen aussprechen.
Mit nachbarschaftlichen Grüßen Sachweh
From: Maren Zacharias Sent: Friday, April 22, 2022 10:02 PM To: michael.zacharias Subject: Antwort Herr Althusmann
Liebe Mitstreiter, in dem Postfach des Bündnisses fanden wir am heutigen Tag noch eine leicht verspätete Osterüberraschung 🐇🐰
Um den 23. Januar herum hatten wir CDU, SPD, FDP, Bündnis90 / Die Grünen, Die Linken und Freie Wähler jeweils um ein Gespräch zu dem Thema Strabs gebeten. Die Grünen haben sich dazu bisher noch überhaupt nicht gemeldet. Die SPD koordiniert immer noch den Termin zwischen den betroffenen Büros. Mit der FDP und den Linken fanden Gespräche statt, in denen auch darin Übereinstimmung bestand, dass die Strabs dringend endlich landesweit abgeschafft werden müsste. Mit dem Generalsekretär der CDU fand dazu ein halbstündiger Austausch per Zoom statt, ohne Bernd Althusmann. Deshalb erneuerten wir unseren Gesprächswunsch Ende März unter Nennung einiger Argumente, warum der Landesvorsitzende der CDU eine klare Meinung dazu haben sollte.
Daraufhin erhielten wir die unten befindliche Antwort.
Darin wird im letzten Absatz die uns motivierende Aussage getroffen.
Subjektiv betrachtet, scheinen wir unserem Ziel näher zu kommen und es auch erreichen zu können, wenn SPD und Grüne nicht die zukünftige Landesregierung ohne weiteren Partner bilden können. (Obwohl es bei denen auch einzelne Kandidierende gibt, die sich für eine Abschaffung aussprechen) Das haben wir aber auch gemeinsam selbst in der Hand, bzw. dem Stift, mit dem wir unsere Wahlkreuze machen.
Liebe Grüße
Maren und Micha
Von: „Maren Zacharias“ <marenzacharias@icloud.com> Datum: Mittwoch, 27. April 2022 14:25 An: „michael.zacharias“ <michael.zacharias@freenet.de> Betreff: Althusmann CDU Ideen einbringen
Liebe Mitstreiter,
der letzte Absatz in dem Antwortschreiben von Dr. Bernd Althusmann als CDU Landesvorsitzender an das „Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS)“ ist erst einmal erfreulich, zeigt es doch, dass wir insgesamt auf dem richtigen Weg sind und sich unsere Hartnäckigkeit auszuzahlen scheint. Allerdings darf es uns auch nicht dazu verleiten, die Anstrengungen zur landesweiten Abschaffung der Strabs zurückzunehmen. Ein gesundes Misstrauen gegenüber solchen Aussagen ist angebracht, denn egal von welcher Partei oder Politiker sie stammen, haben sie im Zweifel eine sehr kurze Halbwertzeit. Auch Dr. Althusmann hat bereits 2017 eine ähnliche Aussage getroffen und konnte die Abschaffung nicht im Koalitionsvertrag mit der SPD platzieren. Weiterhin deuten die aktuellen Umfragen eher darauf hin, dass SPD und die Grünen die Regierung bilden könnten. Die CDU liegt augenblicklich 5 bis 8 Prozentpunkte hinter der SPD. Auch wenn die CDU sich also in ihrem Regierungsprogramm für eine Abschaffung der Strabs einsetzt, so liefe diese Absicht ohne Regierungsbeteiligung ins Leere. In dem Fall müssen wir weiterhin darauf hoffen, dass für eine stabile Regierungsmehrheit drei Parteien, unter Einbeziehung der FDP, notwendig sind. Einen ersten Entwurf des von Bernd Althusmann erwähnten Regierungsprogrammes findet man u. a. unter CDU stellt Entwurf des Regierungsprogramms 2022 vor – CDU in Niedersachsen (cdu-niedersachsen.de) Leider findet sich in diesem ersten Entwurf die Abschaffungsaussage so nicht wieder, oder wurde von uns übersehen. Dort und auch in einem dpa-Artikel findet man aber die Aufforderung an alle Niedersachsen, sich mit Vorschlägen an der endgültigen Fassung zu beteiligen.
DPA: Noch ist der Zehn-Jahres-Plan der CDU indes mit dem Bleistift geschrieben, denn endgültig beschlossen wird das Regierungsprogramm erst Anfang Juli auf einem Parteitag in Lingen. Bis dahin zeigt sich die Partei auch für Anregungen von außerhalb offen: Jeder Bürger könne sich in den kommenden Wochen mit Ideen in die Programmgestaltung einbringen, kündigte Generalsekretär Sebastian Lechner an. Diese Vorschläge würden später gleichberechtigt mit den Änderungsanträgen von CDU-Mitgliedern bewertet. (dpa)
Bis zur Anfang Juli stattfindenden Verabschiedung in Lingen wird es also noch etliche Änderungen geben und die Möglichkeit eigene Ideen für die Programmgestaltung einzubringen, sollten wir zahlreich nutzen. Unter https://cdu-niedersachsen.de/deine-idee/#form können wir unsere Ideen (Abschaffung Strabs) einbringen, Thema: Wohnen und Bauen, Landesentwicklung, Infrastruktur Abschließend unsere Bitte an EUCH: Bitte verteilt diese E-Mail auch an die Mitglieder „EURER“ BI, damit auch aus deren Kreis möglichst viele (auch gleichlautende) Ideen für die Aufnahme in das Regierungsprogramm der CDU eingereicht werden. Da wir 90 BI (abgeschafft und noch betroffen) im NBgS sind, wäre es eindrucksvoll und überzeugend wenn mindestens 200 oder noch besser 1.000 Einreichungen erfolgen würden.
Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
als Anlage reiche ich Ihnen – etwas verspätet – die Ostergrüße des Niedersächsischen Bündnisses gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) weiter. Einige Formulierungen in der Anlage mögen aus Sicht hannoverscher Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu streng geraten sein. Im Bereich der Stadt Hannover wurde zum 01.01.2019 mit sehr breiter Mehrheit die Strabs abgeschafft. Solange es jedoch im Land Niedersachsen möglich ist, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit existenzvernichtenden Straßenausbaubeiträgen zu belegen, muss man Verständnis haben für heftige Kritik. Existenzvernichtende Straßenausbaubeiträge sind m. E. ein schwerwiegender Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots. Leider gibt es im Niedersächsischen Landtag in den Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen derzeit noch keine Mehrheiten für die Abschaffung der landesgesetzlichen Grundlagen für den Erlass von Strabs in den Kommunen. Mehrere Anläufe der FDP-Landtagsfraktion in diese Richtung waren leider bisher nicht erfolgreich. Wir müssen fortfahren, Mandatsträgerinnen und -träger zu ermutigen, sich in ihren jeweiligen Fraktionen für die Abschaffung der landesgesetzlichen Grundlagen für den Erlass von Strabs einzusetzen. Hinsichtlich der anstehenden Landtagswahl sollte sich jede Wählerin und jeder Wähler die Frage stellen, ob Kandidatinnen und Kandidaten wählbar sein können, die sich nicht klar gegen Straßenausbaubeiträge aussprechen. Das gerne vorgetragene Argument, dass das Land nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen dürfe, wird von in ihrer Existenz bedrohten Grundeigentümerinnen und -eigentümern als Verantwortungsvermeidungsstrategie angesehen. Sie sind der Auffassung, dass der Landesgesetzgeber verpflichtet ist zu handeln, wenn das Risiko besteht, dass die kommunale Selbstverwaltung in verfassungsgrundsatzwidriger Art genutzt wird.
Osterode. Die Vertreter des „Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge“ (NBgS) Bernd Jackisch (IG Strabs-freies Bad Lauterberg) und Steffen Blau (IG Strabs-freies Walkenried) werden im Vorfeld des Landtagswahlkampfes alle Kandidaten der demokratischen Parteien des Wahlkreises 12 zu einem Gespräch zum Thema „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ einladen und dabei die Positionen des NBgS erläutern.
In der Osterwoche konnte bereits die erste äußerst konstruktive Zusammenkunft mit dem SPD-Landtagskandidat Alexander Saade stattfinden, der als langjähriger Kommunalpolitiker und Vorsitzendes des SPD-Ortsvereins Osterode erstmalig für diesen Wahlkreis und den Landtag kandidiert.
Das NBgS, so dessen Regionssprecher Bernd Jackisch, besteht derzeit landesweit aus rund 90 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften und wird ua. von den mitgliederstarken Verbänden wie dem Verband Wohneigentum Niedersachen, Bund der Steuerzahler, Haus & Grund Niedersachsen, Landvolk, Deutschen Mieterbund, usw. unterstützt und stellt damit ein nicht zu unterschätzendes Wählerpotential im Land dar. (Weiterlesen)
Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
die unten angefügte Email des Niedersächsischen Bündnisses gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) vom 25.03.2022 übersende ich Ihnen zur Information.
Am Schluss der NBgS-Email angefügt sind Verlautbarungen jeweils der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion im Nds. Landtag zur geplanten Änderung des §111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Die Rede des Landtagsabgeordneten (MdL) Dr. Genthe (FDP) im Plenum des Nds. Landtags zum Thema ist beigefügt. Dr. Genthe kritisiert u. a. die völlig übermäßige Heranziehung der Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen am Beispiel des Philosophenwegs in Hann.Münden.
Meine Meinung kennen Sie: Verstöße gegen das Übermaßverbot und somit einen wichtigen Verfassungsgrundsatz schädigen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat. Damit werden die Fundamente unseres freiheitlich-demokratischen Rechts- und Sozialstaats untergraben. Zum Vorschlag einer Kompensation von Einnahmeausfällen durch Landesmittel (siehe drittletzter Absatz der nachfolgenden NBgS-Email) ist aus meiner Sicht auf folgenden Aspekt zu achten: Es ist dafür zu sorgen, dass die Kompensationsforderungen der Kommunen nicht beliebig wachsen. Dazu sollte eine Konkretisierung der Bedarfserkennungsregeln für die Grunderneuerung kommunaler Straßen erfolgen. Sonst würden Anreize geschaffen werden, aus gruppenegoistischen Gründen Straßen grundzuerneuern, die objektiv nicht grunderneuerungsbedürftig sind. Welches könnten solche gruppenegoistischen Gründe sein?
Als denkbare Beispiele seien hier genannt:
Wunsch von kommunalen Spitzenbeamtinnen und –beamten und Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Amt, sich als “Macher” zu profilieren. Wunsch auf Schaffung zusätzlicher Beschäftigungs- und Beförderungsmöglichkeiten in den kommunalen Verwaltungen. Auch wenn das Land die Grunderneuerungen kommunaler Straßen bezahlen würde, sollte man sich keinen Illusionen hingeben. Am Ende bezahlen es doch die Bürgerinnen und Bürger. Es gibt leider keine Kuh, die im Himmel frisst und die auf der Erde gemolken werden kann.
Natürlich ist es aber gerechter und sozialer, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu belasten, was wegen der Vielzahl der Steuerpflichtigen zu einer überschaubaren Belastung der einzelnen Personen führen würde, und zwar entsprechend der steuerlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Person.
Straßenausbaubeiträge treffen im Übermaß und mitnichten verursachungsgerecht wenige Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, also auch eine Omi, die kein Auto hat und nur mit ihrem Rollator den Bürgersteig “abnutzt”.
Versuche des NBgS, mit den Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Gespräche zu führen, waren bisher leider erfolglos.
Mit nachbarschaftlichen Grüßen Sachweh
From: Maren Zacharias
Sent: Friday, March 25, 2022 10:13 AM
To: michael.zacharias
Subject: WG: Rahmenbedingungen des kommunalen Mandats verbessern und Selbstverwaltung der Kommunen stärken
Liebe Mitstreiter,
die Landesregierung hat Ende 2019 aufgrund unserer gemeinsamen, permanenten, auch im direkten Kontakt geäußerten berechtigten Kritik an Straßenausbaubeiträgen durch die bekannten Änderungen des § 6 NKAG versucht, alle Kritiker ruhig zu stellen oder auch auseinander zu dividieren.
Das gelang nicht. Der Protest hielt trotz der Erschwerungen durch die Pandemie unverändert an und beeinflusste in vielen Gemeinden auch das Ergebnis der Kommunalwahlen.
Nun startet man den zweiten Versuch, aber auch der wird scheitern.
Worum geht es grob?
Einige Kommunalverwaltungen verweigerten Gemeinden die Abschaffung der Strabs und Ausgleich der geringeren Einnahmen durch höhere Investitionskredite.
Das widersprach aus deren Sicht den Grundsätzen der Einnahmenbeschaffung in Verbindung mit der bisherigen Formulierung im § 111 NKomVG
Diese Sichtweise wurde vom OVG Lüneburg in dem Einzelfallurteil Laatzen bestätigt.
Wie der nachstehenden Pressemitteilung der SPD und CDU zu entnehmen ist, wurde der § 111 nun dahingehend geändert, dass künftig alle Kommunen unabhängig von ihrer Kassenlage Kredite zur Gegenfinanzierung bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen benutzen dürfen.
Damit versucht man erneut den Forderungen nach einer landesweiten Abschaffung der Strabs für Niedersachsen als 10. oder 11. (ggf. nach NRW) Bundesland den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Natürlich ist es zu begrüßen, wenn es dadurch in einigen weiteren Kommunen zur Abschaffung der Strabs kommen sollte. Jede Erleichterung auf kommunaler Ebene hilft den betroffenen Bürgern.
Fakt dadurch ist aber, das die zurückzuzahlenden Kredite und damit die Verschuldung steigt.
Das Land stattet die Kommunen weiterhin nur mit unzureichenden Finanzmitteln, z. B. auch über den Finanzausgleich, aus, sondern überträgt den Kommunen immer mehr Aufgaben.
Unser Ziel bleibt es also weiterhin, eine landesweite Abschaffung der Strabs und eine, wie auch immer geartete Kompensation der Einnahmeausfälle in den Gemeinden durch das Land zu erreichen.
Das kann aufwändig für jede Ausbaumaßnahme oder auch durch eine generell bessere finanzielle Ausstattung der Gemeinden oder auch durch eine Erhöhung der Mittel des Finanzausgleiches erfolgen.
Lasst Euch also nicht einlullen und ruhig stellen. Nur mit der landesweiten Abschaffung sind wir alle vor der Strabs in Sicherheit und auch von einer erneuten Einführung in einer Gemeinde, wenn die finanziellen Mittel vom Rat auf einmal als unzureichend angesehen werden und man bereitwillig auf „bewährte Finanzierungsinstrumente“ zurückgreift.
Deshalb: Wählt bei der Landtagswahl nur Kandidaten die glaubhaft versichern, sich für eine Abschaffung der Strabs einzusetzen. Überzeugt von dieser Wahlentscheidung auch Mitbürger, Freunde, Nachbarn und Verwandte.
Kurku: Novelle des NKomVG – Rahmenbedingungen des kommunalen Mandats verbessern und Selbstverwaltung der Kommunen stärken
Gleich in zwei Punkten hat der Niedersächsische Landtag heute das Kommunalverfassungsgesetz geändert. Mit der Novelle wird die ehrenamtliche Ausübung kommunaler Mandate künftig flexibler sein, berichtet der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Deniz Kurku: „Wir geben den Kommunen dauerhaft die Möglichkeit, Rats- und Ausschusssitzungen online oder hybrid, also mit Teilnehmenden vor Ort und online zugeschaltet,durchzuführen und schaffen Rechtssicherheit für eine zeitgemäße Vereinbarkeit von Beruf, Familie und kommunalem Mandat. Nach der Verbesserung des Freistellungsanspruchs im letzten Jahr, sorgen wir nun dafür, dass die praktische Mandatsausübung auch im 21. Jahrhundert ankommen und sich den flexibleren Lebensbedingungen vieler Menschen anpassen wird.“
Auch wenn der direkte Austausch in den Gremien weiterhin wichtig bleibt, ist die SPD-Fraktion überzeugt davon, dass die Ehrenamtlichen vor Ort selbst am besten entscheiden können, wann welches Format sinnvoll ist, so Kurku: „Die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger haben nun die Möglichkeit, ihre Hauptsatzungen anzupassen und die gewonnenen Erfahrungen aus der Pandemie dauerhaft nutzbar zu machen.“
Mit einer weiteren Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes dürfen künftig alle Kommunen unabhängig von ihrer Kassenlage Kredite zur Gegenfinanzierung bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen heranziehen. „Wir kommen somit dem Wunsch vieler Bürgerinitiativen nach, die sich diese Möglichkeit zur Kompensierung wegfallender Straßenausbaubeiträgen gewünscht hatten“, erklärt der SPD-Politiker.
Vertreter von 90 BI und IG tagten in Laatzen mit Gästen aus Politik und Verbänden
Mit dabei allein Vertreter von zwölf Initiativen aus dem Landkreis Göttingen(Stadt Göttingen, Hann. Münden, Walkenried, Bad Lauterberg)
Laatzen bj. Nach langer Corona bedingter Pause konnte am vergangenen Samstag (19.03.2022) in Laatzen eine ganztägige landesweite Tagung mit zahlreichen Vertretern der 90 dem „Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS)“ angeschlossenen Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften stattfinden. Der Sprecher des Bündnis Michael Zacharias war sehr erfreut, dass neben zahlreichen Gästen aus Politik und verbündeten Verbänden auch Vertreter der BI aus Städten und Gemeinden gekommen waren, die bereits die „Strabs“ vor Ort abgeschafft haben. (Weiterlesen)