Die Straße wird verbessert oder erneuert: Wer zahlt?
Näheres siehe hier : http://www.erwin-ruff.de/strassenbeitrag.html
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Hallo,
von den 942 niedersächsischen Gemeinden haben inzwischen 457 Gemeinden = 48,51 % (vorläufig) keine Strabs mehr.
Bei weiteren 5 Gemeinden ist die Abschaffung noch nichts rechtssicher, da die amtliche Bekanntmachung (noch) nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
• Springe | in der Ratssitzung vom 30.06.2022 wurde die rückwirkende Aufhebung ab 01.01.2018 beschlossen, aber |
Informationen zu den Straßenausbaubeiträgen und den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (wkB) für Verkehrsanlagen | Stadt Springe Information (06. Juli 2022) zur den Straßenausbaubeiträgen und den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen (wkB) Die Stadt Springe bittet darum, zunächst von weiteren Rückzahlungsforderungen und Eingaben zu den wkB abzusehen, um die in der Bauverwaltung notwendigen Arbeiten zur Abschaffung nicht zusätzlich zu blockieren. Zwar hat der Rat der Stadt Springe in seiner Sitzung am 30.06.2022 die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen, damit ist die Abschaffung indes rechtlich noch nicht vollzogen. Es bedarf zunächst einer Satzung zur Aufhebung der bestehenden Satzungen. Diese wird derzeit ausgearbeitet und dem Rat der Stadt Springe in seiner kommenden Sitzung (voraussichtlich Mitte Oktober) zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Erst wenn diese Aufhebungssatzung beschlossen wurde, sind die Ausbaubeiträge auch rechtlich tatsächlich abgeschafft. Bis dahin gelten die bestehenden Satzungen uneingeschränkt weiter. Dieser Beschluss ist weiter rechtlich notwendig, um die für eine Rückerstattung notwendigen Rücknahmebescheide erstellen zu können. Daneben wird darauf hingewiesen, dass mit der Erstattung keine Zinsen ausgezahlt werden können, da hierfür die erforderliche gesetzliche Anspruchsgrundlage fehlt. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht den festgesetzten Zinssatz von 0,5 % je Monat aufgrund der lang anhaltenden Niedrigzinsphase insgesamt für verfassungswidrig erklärt. Dies gilt nicht nur für Forderungen der Stadt Springe, sondern umgekehrt auch für Forderungen der Beitragspflichtigen. Die Stadt Springe dankt für Ihr Verständnis. | |
• Seelze | Antrag auf Aufhebung ab 01.04.2023 gestellt, laut Facebook SPD abgeschafft aber kein Ratsbeschluss gefunden und bisher auch noch nicht die Aufhebungssatzung |
Rats- und Bürgerinfosystem (more-rubin1.de) Danach unter Punkt 14.2 mit 34 – 0 – 1 abgeschafft | |
• Soltau | Rat hat laut Presse im Dez. 2022 abgeschafft. Weitere Informationen liegen nicht vor, noch keine Aufhebungssatzung gefunden |
• Haßbergen | der Rat hat am 15.12.2022 die Abschaffung beschlossen, noch keine amtliche Bekanntmachung gefunden |
• Hittbergen | Abschaffungsratsbeschluss vom 13.12.2022, Bericht darüber in der Lüneburger Landeszeitung vom 30-12-2022, noch nicht im Amtsblatt |
Mit diesen 5 Gemeinden wären es dann 462 = 49,04 % Gemeinden ohne Strabs, wobei es sicherlich auch noch eine ?-hohe Dunkelziffer gibt, aus den Landkreisen/Gebieten in denen keine, oder keine dem NBgS zugehörigen BI/IG tätig sind.
Wenn weitere 9 Gemeinden abschaffen oder unbekannterweise bereits abgeschafft haben sollten, wären 50 % erreicht.
Wer kennt noch welche?
BG, Guten Rutsch und Tschüss
E. Nürnberg
Ausgehend von, auch inflationsbedingten, Steuermehreinnahmen hat die Landesregierung einen Entwurf für einen Nachtragshaushalt über 2,9 Milliarden Euro vorgelegt, der schon am 30.11.2022 beschlossen werden könnte. Darin enthalten ist, dass bereits im Wahlkampf diskutierte „Sofortprogramm zugunsten von Menschen, Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen“ mit einem Volumen von 970 Millionen Euro. Insbesondere und überwiegend sollen damit die enormen Kostensteigerungen für Energie bei Schulen, Kitas, kleineren und mittleren Unternehmen, der Veranstaltungsbranche, dem Kulturbereich, den Studierendenwerken, Sportvereinen, Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen, Tafeln, Tierheimen, sowie Bürgern, die von Energiesperrungen bedroht sind, abgemildert werden.
Das Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) begrüßt und unterstützt diese geplanten Maßnahmen ausdrücklich und uneingeschränkt.
Von den restlichen 1,932 Milliarden Euro des vorgelegten Nachtragshaushaltes fließen 1,1 Milliarden Euro unmittelbar an die 942 niedersächsischen Gemeinden. Davon über eine Erhöhung des kommunalen Finanzausgleiches für die beiden Jahre 2023 und 2024 insgesamt 529 Millionen Euro.
In all diesen sinnvollen und notwendigen Maßnahmen hat die Landesregierung allerdings die Abschaffung der Möglichkeit zum Erlass kommunaler Straßenausbaubeitragssatzungen vergessen.
Diese Beiträge sind inzwischen häufig 5 und sechsstellig, wie jüngste Beispiele aus Hann. Münden, Philosophenweg, Osnabrück, Ellerstraße oder Ilsede, Ortsdurchfahrt Gadenstedt belegen.
Auch ohne die von den Bürgern augenblicklich zu bewältigen Krisen und den damit verbundenen Kosten, waren und sind diese unsozialen Beiträge in sehr vielen Fällen für die Betroffenen existenzgefährdend und stürzen sie deshalb in tiefste Verzweiflung. Bei diesen Bedrohungen bleiben eventuell geplante energetische Sanierungen als Eigenbeitrag zur Eindämmung der Klimakrise naturgemäß auf der Strecke.
Von diesen Sorgen und Ängsten könnte die niedersächsische Landesregierung ihre Bürger leicht befreien, indem sie durch eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Möglichkeit zum Erlass kommunaler Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) abschafft und im Gegenzug den kommunalen Finanzausgleich weiter zu erhöhen, damit die Gemeinden neben ihren Pflichtaufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch in die Lage versetzt werden, den Erhalt der Straßeninfrastruktur zu finanzieren.
Die Mitglieder des NBgS fordern deshalb die Landesregierung und auch die Opposition auf, zeitnah endlich die Strabs in Niedersachsen zum Wohle ihrer Bürger abzuschaffen, so wie es 10 andere Bundesländer bereits vorgemacht haben
Statement des NBgS zur Landtagswahl:
Die Wahl zum Landtag in Niedersachsen liegt nun bereits fast einen Monat hinter uns.
Je nach parteipolitischer Präferenz dürfte sich die Freude oder Enttäuschung über die erzielten Ergebnisse inzwischen wieder relativiert haben, so dass es nun an der Zeit ist, den Blick wieder nach vorn zu richten.
Auch die Parteien, bzw. die gewählten MdL haben sich inzwischen mit den, durch die Stimmanteile für die nächsten fünf Jahre vorliegenden, Tatsachen arrangiert.
Die ersten hervorgehobenen Positionen sind vergeben, so hat z.B. die CDU bereits einen neuen Fraktionsvorsitzenden Sebastian Lechner, den wir und er uns aus zahlreichen Gesprächen zum Thema Stabs kennen.
Die Bestimmung von Fraktionsvorsitzenden und (neuen) Landesvorsitzenden wird sich noch bis in den Januar des nächsten Jahres hinziehen. Das sollte uns aber nicht darin hindern, uns bei dem Landtag, seinen Ausschüssen und einzelnen MdLs in Erinnerung zu rufen.
Seit der Gründung des Bündnisses im Jahr 2018 haben wir, auch mit Unterstützung und aktiver Mithilfe engagierter Mitglieder der angeschlossenen BI/IG, einiges erreicht, auch wenn es noch nicht zur landesweiten Abschaffung der Strabs geführt hat.
Wir waren da optimistischer in Bezug auf die demokratischen Prozesse.
Wir verfolgen im Bündnis aber weiterhin die zwei vorrangigen Ziele:
Im Jahr 2018 hatte von den 942 niedersächsischen Gemeinden rund ein Drittel nie eine Strabs besessen, bzw. diese bereits abgeschafft. Inzwischen sind es rund die Hälfte und damit sind Bürger von rund 160 weiteren Gemeinden vorübergehend sicher vor den ungerechten, unsozialen und existenzbedrohenden Straßenausbaubeiträgen.
Rückblickend lässt sich feststellen, dass wir für die Landesebene alle laienhaft die Dauer der notwendigen demokratischen Prozesse und den starrsinnigen Widerstand der größeren Parteien unterschätzt haben.
Unserer jetzigen Einschätzung nach leben wir in einer konsolidierten, liberalen Konsens Demokratie und nicht in einer Fassadendemokratie, wie einige Demokratiefeinde es gern hinstellen. Von diesen distanzieren wir uns ausdrücklich und lehnen jede Zusammenarbeit ab.
Um diesen Zustand zu erhalten, sind aber möglichst viele engagierte, sachlich kompetente und urteilsfähige Bürger notwendig.
Wir alle in Deutschland hatten uns in der Vergangenheit immer weniger um politische Teilhabe gekümmert, sondern unsere Demokratie eher nur konsumiert.
Das Thema Strabs hat bei den Betroffenen sichtbar zu einer Änderung geführt. Gerade zur Kommunalwahl letzten Jahres traten viele aus diesem Kreis als Kandidaten an und erzielten durchaus respektable Ergebnisse, brachen damit teilweise erbhofartige Mehrheiten und bestimmen die Geschicke ihrer Gemeinden nun mit.
Wir wollen und haben uns mit unserem Thema aber auch in der Landespolitik bemerkbar gemacht.
Wir dürfen uns aber nicht von der Komplexität unseres demokratischen Systems, gerade in dieser Zeit mit den vielfältigen, sich überlappenden Krisen, überfordern lassen.
Wir beschreiten weiterhin den in unserer Demokratie üblichen Weg, bestehend aus dem Widerstreit unserer Position und ablehnenden Positionen. Daraus entstand auch bisher schon eine Synthese, welche eine „neue“ Position bildete. Auf diesem, von uns konsequent verfolgtem Weg werden wir bis zur Zielerreichung weitermachen. Wie wir im Wahlkampf erfahren konnten, haben zwischenzeitlich doch etliche Kandidaten aller Parteien unsere Position, gestützt durch überzeugende Argumente, übernommen.
So gesehen bieten sich uns für die neue Legislatur mehrere Chancen:
Das NBgS wird beharrlich weitermachen, bis alle Einwohner Niedersachsens von den unsäglichen Strabs befreit sind.
Viele Grüße an alle Mitstreiter
Die Lenkungsgruppe
Angelika Flohr-Flögel, Heiko Malinski, Edmund Nürnberg, Maren & Michael Zacharias
Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge
Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
liebe Interessierte,
die Landtagswahlen in Niedersachsen stehen an. Großformatige Konterfeis auf bunten Wahlplakaten verheißen bereits schon jetzt Vollmundiges, indes wenig Alltagstaugliches. Die niedersächsische Landesregierung verwehrt sich weiterhin lernresistent allen sinnbehafteten Argumenten, die zu einer Abschaffung des §6 ff NKAG führen könnten. Niedersachsen hätte die Chance als elftes Bundesland die landesweite Gerechtigkeitslücke zu schließen. Allein es fehlt der politische Wille.
Das NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) ruft als Veranstalter zu einer Demonstration vor dem Landtag auf. Eine Pressemitteilung des NBgS befindet sich im Anhang.
Donnerstag, 08.09.2022 in Hannover, Hannah-Arendt Platz, zwischen 11:30 Uhr und 13:30 Uhr
Die aktuelle Rednerliste: (Änderungen vorbehalten) Die Reihenfolge wird noch festgelegt.
Uwe Schünemann (CDU)
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Innenpolitischer Sprecher der CDU und Mitglied des Ausschusses für Inneres und Sport
Dr. Marco Genthe (FDP)
Innenpolitischer Sprecher und Mitglied des Ausschusses für Inneres und Sport
Arnold Hansen (Freie Wähler)
Niedersächsischer Landesvorsitzender
Jessica Kaußen, Franziska Junker (Die Linke)
Listenkandidatinnen Niedersachsen
Bernhard Zentgraf
Landesvorsitzender Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V.
Tibor Herczeg
Landesgeschäftsführer Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V.
André Grote (FDP)
Ratsherr der Hansestadt Buxtehude
Wilfried Reiser (aktive Bürger)
Sprecher BI-StraBS-Dahlenburg
Ratsherr im Flecken Dahlenburg und in der Samtgemeinde Dahlenburg
Nutzen wir auch die Zeit auf der Demo, um mit den Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik und von den Verbänden ins Gespräch zu kommen.
Ich fahre aus organisatorischen Gründen mit dem PKW und biete drei Plätze als Mitfahrgelegenheit an. Abfahrt in Dahlenburg 8 Uhr. Platzvergabe in Reihenfolge der Anmeldung. wilfriedreiser@vodafone.de
Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.
Freundliche Grüße von
Wilfried Reiser
Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
liebe Interessierte,
Niedersachsen wählt am 9.10.2022 ein neues Landesparlament. Und das für die nächsten 5 Jahre. Da will es trefflich überlegt sein, welcher Partei oder welchem Kandidaten oder welcher Kandidatin ich meine Stimme anvertraue.
Die Frage aus dem anhängenden Artikel „Was kann NRW was Niedersachsen nicht konnte“ lässt sich leicht beantworten. Niedersachsen fehlt der politische Wille!
Niedersachsen schickt sich an eines der letzten Strabsbollwerke bleiben zu wollen. In 10 Bundesländern findet eine derartige Satzung keine Anwendung. In Europa gibt es nur in Deutschland und in Dänemark diesen Anachronismus.
Halbherzige Pseudomaßnahmen erwiesen sich als „Rohrkrepierer“. Gesetze zur Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen waren wirkungslos. Der Fehler im Konstrukt ist eine Kann-Regelung und keine Muss-Regelung. Gemäß einer Studie (April 2021) des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen (BdSt), machten Gemeinden kaum Gebrauch von den Erleichterungsoptionen für betroffene Grundstückseigentümer, obwohl der im Rahmen der zweiten Novelle neu eingeführte § 6b NKAG dafür die Möglichkeiten vorsah.
Indes fehlt auch mir der Wille, Politiker wählen zu wollen, die lernresistent an der Straßenausbaubeitragssatzung festhalten.
Die vom NBgS organisierte Demo vor dem Landtag Hannover findet statt!
Am 08. September 2022, zwischen 11.30 Uhr und 13.30 Uhr, demonstrieren wir für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Ich bin dabei!
Aufgrund einiger Anfragen gebe ich den Flyer unserer BI zur Nutzung frei, solange der Hinweis auf unsere BI am Seitenende erhalten bleibt.
Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.
Freundliche Grüße von
Wilfried Reiser
Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
liebe Interessierte,
wohin dieser Strabs-Irrsinn führen kann zeigt nachfolgendes Video. Ich hatte in meiner letzten Rundmail darauf hingewiesen.
Unser engagierte Mitstreiter, Wilfried Nöhring, von der BI Celle Anti Strabs, hatte den ZDF Länderspiegel für diesen Wahnsinn sensibilisiert. Der Beitrag wurde am 7.5.2022 ausgestrahlt. Hier noch einmal als Nachlese für diejenigen, die diese Sendung verpassten. Dazu gehöre auch ich. Ich habe gestern als Rockopa mit unserer und einer befreundeten Band für ein Ukraine-Benefizkonzert auf der Bühne gestanden. Es sind fast 2.500 EUR als Spende für vertriebene ukrainische Menschen zusammengekommen. Auch das ist Wahnsinn im positiven Sinne.
Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.
Freundliche Grüße von
Wilfried Reiser
Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
liebe Interessierte,
die nächsten drei Landtagswahlen stehen an. Schleswig-Holstein (8.5.2022), Nordrhein-Westfalen (15.5.2022) und Niedersachsen (9.10.2022). Neue Landesparlamente werden für 5 Jahre gewählt. Eigentümer von Grundstücken werden sich wiederholt die Frage stellen, welcher Partei, welchem Kandidaten oder welcher Kandidatin sie ihre Stimme anvertrauen. Befürworter des §6 NKAG werden mit einem Malus belegt werden. Dieser Sachverhalt scheint den politischen Akteuren mit herannahendem Wahltermin bewusst zu werden. NRW hat sich im Vorfeld der Wahlen dazu entschlossen, Straßenausbaubeiträge zu Lasten von Grundstückseigentümern abzuschaffen. Das Land übernimmt die Straßenausbaubeiträge. Der beharrliche Druck der Öffentlichkeit zeigt seine Wirkung.
Niedersachsen schickt sich an eines der letzten Strabsbollwerke bleiben zu wollen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen verweigern den politischen Willen zur Abschaffung. Halbherzige Pseudomaßnahmen erwiesen sich als „Rohrkrepierer“. Gesetze zur Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen waren wirkungslos. Der Fehler im Konstrukt ist eine Kann-Regelung und keine Muss-Regelung. Gemäß einer Studie (April 2021) des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen (BdSt), machten Gemeinden kaum Gebrauch von den Erleichterungsoptionen für betroffene Grundstückseigentümer, obwohl der im Rahmen der zweiten Novelle neu eingeführte § 6b NKAG dafür die Möglichkeiten vorsah.
Bis Ende Februar 2021 hat der BdSt 535 Städte, Einheitsgemeinden sowie Samtgemeinden zu ihrem Erhebungsverfahren befragt. Die Ergebnisse waren ernüchternd. 259 Kommunen haben geantwortet. Nur 43 der 259 Kommunen (16,6 %) haben mindestens einen der Erleichterungstatbestände angeboten. Nur 2 Kommunen von 259 Rückläufen gaben an, voll umfänglich von allen Entlastungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht zu haben. 186 Kommunen von 259 gaben an, keinerlei Angebote an betroffene Grundstückseigentümer gemacht zu haben. Das sind sage und schreibe 71,8% der Rückantworten.
Der Versuch der Regierungsparteien dieses Konzept mit dem Prädikat „erfolgreich“ verkaufen zu wollen ist an Zynismus nicht zu überbieten.
Auch die bisherige Formulierung im §111 Abs. 6 NKomVG ändern zu wollen ist eine Krücke. Gemäß dieser Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes sollen künftig alle Kommunen, unabhängig von ihrer Finanzsituation, Kredite zur Gegenfinanzierung bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen heranziehen können. Demzufolge werden die Straßenausbaubeiträge nicht mehr als „andere Finanzierungmöglichkeit“ angesehen. Diese Möglichkeit hilft indes verschuldeten Kommunen nicht. Im Gegenteil. Die Verschuldung steigt weiter an.
Nun hat sich die CDU zu einer Volte durchgerungen. Der Landesvorsitzende der CDU, Herr Dr. Althusmann, teilt schriftlich mit (siehe Anhang), dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgeschafft werden soll und im Gegenzug die Kosten für die Kommunen vom Land kompensiert werden sollen. Hört, hört. Das ist das, was wir im NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) seit Jahren fordern. Was ist diese Formulierung der CDU wert? Wir können keine Landesregierung wählen. Auf Koalitionsverhandlungen haben wir keinen Einfluss. Ist das die Aussage eines künftigen Oppositionsführers?
Ich habe alle 4.670 Zeilen des Entwurfs des Regierungsprogramms 2022-2027 der CDU in Niedersachsen gelesen. Die viel versprechende Ankündigung des Herrn Dr. Althusmann habe ich indes nicht gefunden. Lesen Sie bitte selbst. Gehen Sie über den nachfolgenden Link zum „Download: Regierungsprogramm – Entwurf (PDF)“
https://cdu-niedersachsen.de/althusmann-niedersachsen-bis-an-die-spitze-bringen/
Oder hat Herr Dr. Althusmann sich abermals versprochen? Permanentes Misstrauen politischen Statements gegenüber ist oberste Bürgerpflicht. Wir wollen nicht vergessen, was Herr Dr. Althusmann, im Oktober 2017 als CDU-Spitzenkandidat, bei NDR1 Niedersachsen hat verlautbaren lassen.
https://www.youtube.com/watch?v=5tlXhrMTrkI
Wir wollen und werden im NBgS dafür kämpfen, dass Sachverhalte wie in Hann. Münden, Ausbau Philosophenweg, nicht Wirklichkeit werden. Mehr als 200.000 EUR pro Anlieger sollen gestemmt werden. Bei Zahlungsunfähigkeit der Grundstückseigentümer droht die Zwangsenteignung.
Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.
Freundliche Grüße von
Wilfried Reiser
Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II
betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
nachdem die Niedersachsen-FDP – leider bisher vergeblich – bereits Gesetzesvorlagen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen eingebracht hatte, kündigt im letzten Absatz des beigefügten Schreibens auch die CDU Niedersachsen an, die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abschaffen zu wollen.
Das sind für mich gute Beispiele für evidenzbasierte Politik.
Begründung:
Die vom Nds. Landtag in 2019 beschlossenen Härtefallregelungen – weitestgehend Kann-Regelungen statt wenigstens Soll-Regelungen oder besser Muss-Regelungen – wurden in den Kommunen nicht in dem erwarteten Umfang umgesetzt. Ich verweise dazu auf die Ihnen in einer meiner diversen vorangegangenen Mails übersandte Studie des Bunds der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen (BdSt), Verfasser Jan Vermöhlen, M.Sc., von April 2021, hier zur Erinnerung nochmals beigefügt.
Ähnliche Erfahrungen bzgl. Umsetzung wurden in Nordrhein-Westfalen gemacht, siehe beigefügte Masterarbeit von Marie Bunse vom 30.11.2021.
(Anmerkung: Für Nicht-Politologen und Nicht-Soziologen ist diese Masterarbeit “schwere Kost”, insbesondere der wissenschaftstheoretische Teil zu Beginn der Arbeit. Eilige Leser können sich m. E. auf die Zusammenfassungen beschränken.)
Ob die z. Z. in der Beschlussfassung im Nds. Landtags befindliche weitere Härtefallregelung – ich hatte auch darüber in einer vorangegangenen Mail berichtet – den angestrebten Erfolg bringen wird, ist ebenfalls unsicher. (Zur Erinnerung: Damit soll der Vorrang von Straßenausbaubeiträgen vor anderen Finanzierungsarten aufgehoben werden.) Allerdings ist die geplante Härtefallregelung 2022 ein Zwischenschritt in die richtige Richtung, um vor der landesweiten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge das Risiko existenzvernichtender Härten zu reduzieren.
Die geltenden Regelungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen schaffen Anreize für institutionelle Willkür und zum Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots. Das ist nicht hinnehmbar.
In ca. 5 Monaten sind Landtagswahlen.
Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in Niedersachsen sollten sich die Frage stellen, ob Kandidaten und Parteien wählbar sein können, die sich nicht eindeutig für die landesweite Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen aussprechen.
Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh
From: Maren Zacharias
Sent: Friday, April 22, 2022 10:02 PM
To: michael.zacharias
Subject: Antwort Herr AlthusmannLiebe Mitstreiter, in dem Postfach des Bündnisses fanden wir am heutigen Tag noch eine leicht verspätete Osterüberraschung 🐇🐰
Um den 23. Januar herum hatten wir CDU, SPD, FDP, Bündnis90 / Die Grünen, Die Linken und Freie Wähler jeweils um ein Gespräch zu dem Thema Strabs gebeten. Die Grünen haben sich dazu bisher noch überhaupt nicht gemeldet. Die SPD koordiniert immer noch den Termin zwischen den betroffenen Büros. Mit der FDP und den Linken fanden Gespräche statt, in denen auch darin Übereinstimmung bestand, dass die Strabs dringend endlich landesweit abgeschafft werden müsste. Mit dem Generalsekretär der CDU fand dazu ein halbstündiger Austausch per Zoom statt, ohne Bernd Althusmann. Deshalb erneuerten wir unseren Gesprächswunsch Ende März unter Nennung einiger Argumente, warum der Landesvorsitzende der CDU eine klare Meinung dazu haben sollte.
Daraufhin erhielten wir die unten befindliche Antwort.
Darin wird im letzten Absatz die uns motivierende Aussage getroffen.
Subjektiv betrachtet, scheinen wir unserem Ziel näher zu kommen und es auch erreichen zu können, wenn SPD und Grüne nicht die zukünftige Landesregierung ohne weiteren Partner bilden können. (Obwohl es bei denen auch einzelne Kandidierende gibt, die sich für eine Abschaffung aussprechen) Das haben wir aber auch gemeinsam selbst in der Hand, bzw. dem Stift, mit dem wir unsere Wahlkreuze machen.
Liebe Grüße
Maren und Micha
Von: „Maren Zacharias“ <marenzacharias@icloud.com>
Datum: Mittwoch, 27. April 2022 14:25
An: „michael.zacharias“ <michael.zacharias@freenet.de>
Betreff: Althusmann CDU Ideen einbringen
Liebe Mitstreiter,
der letzte Absatz in dem Antwortschreiben von Dr. Bernd Althusmann als CDU Landesvorsitzender an das „Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS)“ ist erst einmal erfreulich, zeigt es doch, dass wir insgesamt auf dem richtigen Weg sind und sich unsere Hartnäckigkeit auszuzahlen scheint.
Allerdings darf es uns auch nicht dazu verleiten, die Anstrengungen zur landesweiten Abschaffung der Strabs zurückzunehmen.
Ein gesundes Misstrauen gegenüber solchen Aussagen ist angebracht, denn egal von welcher Partei oder Politiker sie stammen, haben sie im Zweifel eine sehr kurze Halbwertzeit.
Auch Dr. Althusmann hat bereits 2017 eine ähnliche Aussage getroffen und konnte die Abschaffung nicht im Koalitionsvertrag mit der SPD platzieren.
Weiterhin deuten die aktuellen Umfragen eher darauf hin, dass SPD und die Grünen die Regierung bilden könnten. Die CDU liegt augenblicklich 5 bis 8 Prozentpunkte hinter der SPD.
Auch wenn die CDU sich also in ihrem Regierungsprogramm für eine Abschaffung der Strabs einsetzt, so liefe diese Absicht ohne Regierungsbeteiligung ins Leere.
In dem Fall müssen wir weiterhin darauf hoffen, dass für eine stabile Regierungsmehrheit drei Parteien, unter Einbeziehung der FDP, notwendig sind.
Einen ersten Entwurf des von Bernd Althusmann erwähnten Regierungsprogrammes findet man u. a. unter CDU stellt Entwurf des Regierungsprogramms 2022 vor – CDU in Niedersachsen (cdu-niedersachsen.de)
Leider findet sich in diesem ersten Entwurf die Abschaffungsaussage so nicht wieder, oder wurde von uns übersehen.
Dort und auch in einem dpa-Artikel findet man aber die Aufforderung an alle Niedersachsen, sich mit Vorschlägen an der endgültigen Fassung zu beteiligen.
DPA: Noch ist der Zehn-Jahres-Plan der CDU indes mit dem Bleistift geschrieben, denn endgültig beschlossen wird das Regierungsprogramm erst Anfang Juli auf einem Parteitag in Lingen.
Bis dahin zeigt sich die Partei auch für Anregungen von außerhalb offen: Jeder Bürger könne sich in den kommenden Wochen mit Ideen in die Programmgestaltung einbringen, kündigte Generalsekretär Sebastian Lechner an. Diese Vorschläge würden später gleichberechtigt mit den Änderungsanträgen von CDU-Mitgliedern bewertet. (dpa)
Bis zur Anfang Juli stattfindenden Verabschiedung in Lingen wird es also noch etliche Änderungen geben und die Möglichkeit eigene Ideen für die Programmgestaltung einzubringen, sollten wir zahlreich nutzen. Unter https://cdu-niedersachsen.de/deine-idee/#form können wir unsere Ideen (Abschaffung Strabs) einbringen, Thema: Wohnen und Bauen, Landesentwicklung, Infrastruktur Abschließend unsere Bitte an EUCH: Bitte verteilt diese E-Mail auch an die Mitglieder „EURER“ BI, damit auch aus deren Kreis möglichst viele (auch gleichlautende) Ideen für die Aufnahme in das Regierungsprogramm der CDU eingereicht werden.
Da wir 90 BI (abgeschafft und noch betroffen) im NBgS sind, wäre es eindrucksvoll und überzeugend wenn mindestens 200 oder noch besser 1.000 Einreichungen erfolgen würden.
Viele Grüße
Maren und Micha