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Schlagwort-Archive: Dahlenburg

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BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail – August 2022

Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
liebe Interessierte,

die Landtagswahlen in Niedersachsen stehen an. Großformatige Konterfeis auf bunten Wahlplakaten verheißen bereits schon jetzt Vollmundiges, indes wenig Alltagstaugliches. Die niedersächsische Landesregierung verwehrt sich weiterhin lernresistent allen sinnbehafteten Argumenten, die zu einer Abschaffung des §6 ff NKAG führen könnten. Niedersachsen hätte die Chance als elftes Bundesland die landesweite Gerechtigkeitslücke zu schließen. Allein es fehlt der politische Wille.
Das NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) ruft als Veranstalter zu einer Demonstration vor dem Landtag auf. Eine Pressemitteilung des NBgS befindet sich im Anhang.
Donnerstag, 08.09.2022 in Hannover, Hannah-Arendt Platz, zwischen 11:30 Uhr und 13:30 Uhr

Die aktuelle Rednerliste: (Änderungen vorbehalten) Die Reihenfolge wird noch festgelegt.
Uwe Schünemann (CDU)
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Innenpolitischer Sprecher der CDU und Mitglied des Ausschusses für Inneres und Sport
 

Dr. Marco Genthe (FDP)
Innenpolitischer Sprecher und Mitglied des Ausschusses für Inneres und Sport

Arnold Hansen (Freie Wähler)
Niedersächsischer Landesvorsitzender

Jessica Kaußen, Franziska Junker (Die Linke)
Listenkandidatinnen Niedersachsen

Bernhard Zentgraf
Landesvorsitzender Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V.

Tibor Herczeg
Landesgeschäftsführer Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V.

André Grote (FDP)
Ratsherr der Hansestadt Buxtehude

Wilfried Reiser (aktive Bürger)
Sprecher BI-StraBS-Dahlenburg
Ratsherr im Flecken Dahlenburg und in der Samtgemeinde Dahlenburg

Nutzen wir auch die Zeit auf der Demo, um mit den Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik und von den Verbänden ins Gespräch zu kommen.
Ich fahre aus organisatorischen Gründen mit dem PKW und biete drei Plätze als Mitfahrgelegenheit an. Abfahrt in Dahlenburg 8 Uhr. Platzvergabe in Reihenfolge der Anmeldung. wilfriedreiser@vodafone.de

Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.

Freundliche Grüße von
Wilfried Reiser

Veröffentlicht am 20. August 2022 von Joachim Dreilich1. September 2022   Kommentar hinterlassen

BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail – Juli 2022

Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
liebe Interessierte,
 

Niedersachsen wählt am 9.10.2022 ein neues Landesparlament. Und das für die nächsten 5 Jahre. Da will es trefflich überlegt sein, welcher Partei oder welchem Kandidaten oder welcher Kandidatin ich meine Stimme anvertraue.

Die Frage aus dem anhängenden Artikel „Was kann NRW was Niedersachsen nicht konnte“  lässt sich leicht beantworten. Niedersachsen fehlt der politische Wille!
 

Niedersachsen schickt sich an eines der letzten Strabsbollwerke bleiben zu wollen. In 10 Bundesländern findet eine derartige Satzung keine Anwendung. In Europa gibt es nur in Deutschland und in Dänemark diesen Anachronismus.
 

Halbherzige Pseudomaßnahmen erwiesen sich als „Rohrkrepierer“.  Gesetze zur Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen waren wirkungslos. Der Fehler im Konstrukt ist eine Kann-Regelung und keine Muss-Regelung.  Gemäß einer Studie (April 2021) des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen (BdSt), machten Gemeinden kaum Gebrauch von den Erleichterungsoptionen für betroffene Grundstückseigentümer, obwohl der im Rahmen der zweiten Novelle neu eingeführte § 6b NKAG dafür die Möglichkeiten vorsah.
 

Indes fehlt auch mir der Wille, Politiker wählen zu wollen, die lernresistent an der Straßenausbaubeitragssatzung festhalten.
 

Die vom NBgS organisierte Demo vor dem Landtag Hannover findet statt!
Am 08. September 2022, zwischen 11.30 Uhr und 13.30 Uhr, demonstrieren wir für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Ich bin dabei!
 
Aufgrund einiger Anfragen gebe ich den Flyer unserer BI zur Nutzung frei, solange der Hinweis auf unsere BI am Seitenende erhalten bleibt.
 
Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.

 

Freundliche Grüße von
Wilfried Reiser

Veröffentlicht am 30. Juli 2022 von Joachim Dreilich1. September 2022   Kommentar hinterlassen

BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail – Mai 2022

Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
liebe Interessierte,

wohin dieser Strabs-Irrsinn führen kann zeigt nachfolgendes Video. Ich hatte in meiner letzten Rundmail darauf hingewiesen.

Unser engagierte Mitstreiter, Wilfried Nöhring, von der BI Celle Anti Strabs, hatte den ZDF Länderspiegel für diesen Wahnsinn sensibilisiert. Der Beitrag wurde am 7.5.2022 ausgestrahlt. Hier noch einmal als Nachlese für diejenigen, die diese Sendung verpassten. Dazu gehöre auch ich. Ich habe gestern als Rockopa mit unserer und einer befreundeten Band für ein Ukraine-Benefizkonzert auf der Bühne gestanden. Es sind fast 2.500 EUR als Spende für vertriebene ukrainische Menschen zusammengekommen. Auch das ist Wahnsinn im positiven Sinne.

 
https://www.zdf.de/politik/laenderspiegel/erschliessungskosten-von-200000-euro-100.html#sourceVariant=dgs

 
Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.

 
Freundliche Grüße von
Wilfried Reiser

Veröffentlicht am 8. Mai 2022 von Joachim Dreilich1. September 2022   Kommentar hinterlassen

BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail – April 2022

Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
liebe Interessierte,
 
die nächsten drei Landtagswahlen stehen an. Schleswig-Holstein (8.5.2022), Nordrhein-Westfalen (15.5.2022) und Niedersachsen (9.10.2022). Neue Landesparlamente werden für 5 Jahre gewählt. Eigentümer von Grundstücken werden sich wiederholt die Frage stellen, welcher Partei, welchem Kandidaten oder welcher Kandidatin sie ihre Stimme anvertrauen. Befürworter des §6 NKAG werden mit einem Malus belegt werden. Dieser Sachverhalt scheint den politischen Akteuren mit herannahendem Wahltermin bewusst zu werden. NRW hat sich im Vorfeld der Wahlen dazu entschlossen, Straßenausbaubeiträge zu Lasten von Grundstückseigentümern abzuschaffen. Das Land übernimmt die Straßenausbaubeiträge. Der beharrliche Druck der Öffentlichkeit zeigt seine Wirkung.
 
Niedersachsen schickt sich an eines der letzten Strabsbollwerke bleiben zu wollen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen verweigern den politischen Willen zur Abschaffung. Halbherzige Pseudomaßnahmen erwiesen sich als „Rohrkrepierer“.  Gesetze zur Flexibilisierung von Straßenausbaubeiträgen waren wirkungslos. Der Fehler im Konstrukt ist eine Kann-Regelung und keine Muss-Regelung.  Gemäß einer Studie (April 2021) des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen (BdSt), machten Gemeinden kaum Gebrauch von den Erleichterungsoptionen für betroffene Grundstückseigentümer, obwohl der im Rahmen der zweiten Novelle neu eingeführte § 6b NKAG dafür die Möglichkeiten vorsah.
 
Bis Ende Februar 2021 hat der BdSt 535 Städte, Einheitsgemeinden sowie Samtgemeinden zu ihrem Erhebungsverfahren befragt. Die Ergebnisse waren ernüchternd. 259 Kommunen haben geantwortet. Nur 43 der 259 Kommunen (16,6 %) haben mindestens einen der Erleichterungstatbestände angeboten. Nur 2 Kommunen von 259 Rückläufen gaben an, voll umfänglich von allen Entlastungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht zu haben. 186 Kommunen von 259 gaben an, keinerlei Angebote an betroffene Grundstückseigentümer gemacht zu haben.  Das sind sage und schreibe 71,8% der Rückantworten.
 
Der Versuch der Regierungsparteien dieses Konzept mit dem Prädikat „erfolgreich“ verkaufen zu wollen ist an Zynismus nicht zu überbieten.
 
Auch die bisherige Formulierung im §111 Abs. 6 NKomVG ändern zu wollen ist eine Krücke. Gemäß dieser Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes sollen künftig alle Kommunen, unabhängig von ihrer Finanzsituation, Kredite zur Gegenfinanzierung bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen heranziehen können. Demzufolge werden die Straßenausbaubeiträge nicht mehr als „andere Finanzierungmöglichkeit“ angesehen. Diese Möglichkeit hilft indes verschuldeten Kommunen nicht. Im Gegenteil. Die Verschuldung steigt weiter an.
 
Nun hat sich die CDU zu einer Volte durchgerungen. Der Landesvorsitzende der CDU, Herr Dr. Althusmann, teilt schriftlich mit (siehe Anhang), dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgeschafft werden soll und im Gegenzug die Kosten für die Kommunen vom Land kompensiert werden sollen. Hört, hört. Das ist das, was wir im NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) seit Jahren fordern. Was ist diese Formulierung der CDU wert? Wir können keine Landesregierung wählen. Auf Koalitionsverhandlungen haben wir keinen Einfluss. Ist das die Aussage eines künftigen Oppositionsführers?
 
Ich habe alle 4.670 Zeilen des Entwurfs des Regierungsprogramms 2022-2027 der CDU in Niedersachsen gelesen. Die viel versprechende Ankündigung des Herrn Dr. Althusmann habe ich indes nicht gefunden. Lesen Sie bitte selbst. Gehen Sie über den nachfolgenden Link zum „Download: Regierungsprogramm – Entwurf (PDF)“
https://cdu-niedersachsen.de/althusmann-niedersachsen-bis-an-die-spitze-bringen/
 
Oder hat Herr Dr. Althusmann sich abermals versprochen? Permanentes Misstrauen politischen Statements gegenüber ist oberste Bürgerpflicht. Wir wollen nicht vergessen, was Herr Dr. Althusmann, im Oktober 2017 als CDU-Spitzenkandidat, bei NDR1 Niedersachsen hat verlautbaren lassen.
https://www.youtube.com/watch?v=5tlXhrMTrkI
 
Wir wollen und werden im NBgS dafür kämpfen, dass Sachverhalte wie in Hann. Münden, Ausbau Philosophenweg, nicht Wirklichkeit werden. Mehr als 200.000 EUR pro Anlieger sollen gestemmt werden. Bei Zahlungsunfähigkeit der Grundstückseigentümer droht die Zwangsenteignung.
 
Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.
 
Freundliche Grüße von
Wilfried Reiser

 

Veröffentlicht am 26. April 2022 von Joachim Dreilich29. April 2022   Kommentar hinterlassen

BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail – März 2022

Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
liebe Interessierte,

heute erhalten Sie die 77. Rundmail seit Gründung unserer Bürgerinitiative im Februar 2019.
Kürzlich las ich ein Buch mit dem Titel „So lasst uns denn ein Apfelbäumchen pflanzen: Es ist soweit“

Geschrieben schon Mitte der 80er Jahre von Hoimar von Ditfurth. Vergangen sind seither etwa 40 Jahre. Es geht um atomare Hochrüstung, zunehmende Zerstörung unserer Umwelt und um die exponentielle Vermehrung der Weltbevölkerung. Er zeigt auf wie unfähig wir Menschen sind, in Kenntnis der Ausrottungsgefahr unserer Art, unser Verhalten auch nur ansatzweise verändern zu wollen oder auch nur verändern zu können. Ein Satz von Konrad Lorenz, den er zitiert, hat mich nachdenklich gestimmt: „Die Atombombe in der Hand und im Herzen die Instinkte steinzeitlicher Ahnen…“  Von Ditfurth konnte nur ahnen wie aktuell seine damaligen Prognosen heute sein würden.

Im Lichte des zerstörerischen, unmenschlichen Krieges in der Ukraine, im Lichte des nunmehr seit 2 Jahre anhaltenden pandemischen Geschehens, ist die Berichterstattung über die Straßenausbaubeiträge ins Hintertreffen geraten. An Aktualität hat sie indes nicht verloren.

NRW wird das 10. Bundesland, in dem es keine Straßenausbaubeiträge zu Lasten von Grundstückseigentümern mehr geben wird. Das Land übernimmt die Straßenausbaubeiträge. Die Abschaffung erfolgt erst nach der Landtagswahl am 15.5.2022. Der Druck der Öffentlichkeit zeigt seine Wirkung. Ob Wahlkampfmanöver oder nicht. Egal. Das Damoklesschwert dieser unsäglichen Ausbaubeiträge wird nicht mehr über den Köpfen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger schweben.

Auch im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen, allesamt strabsverseucht, öffnen sich in diesem Jahr die Türen der Wahllokale und machen den Weg frei für neue Landesparlamente. Eine Chance sich von erfolglosem Altbekannten ohne Blutvergießen (Karl R. Popper) zu trennen, hin zu neuen Ufern und Politikern, die Bürgerinteressen über Parteiinteressen und Moral über Macht stellen, die für mehr Gerechtigkeit sorgen. Auch an den Straßenausbaubeiträgen entzündet sich zunehmend die Frage nach Gerechtigkeit. Bleibt abzuwarten, wie sich dieses Thema im Wahlverhalten der Wählerinnen und Wähler niederschlägt.

Recht und Gerechtigkeit meint nun aber nicht das Gleiche. Es gilt zu konzedieren, dass die Straßenausbaubeiträge nach geltendem Recht erhoben werden. Gerichte haben Recht zu sprechen, nicht aber über Gerechtigkeit zu befinden. Für mehr Gerechtigkeit können die Menschen an den Wahlurnen sorgen und denen das politische Mandat entziehen, die sich lernresistent für die Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge einsetzen.

Die Straßenausbaubeiträge gehören auf den Scheiterhaufen des Anachronismus. Das NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) arbeitet überparteilich und stetig an der Abschaffung des §6 NKAG. Das letzte Treffen fand am 19.3.2022 statt. Vertreter von 90 BIs tagten in Laatzen mit Gästen aus Politik und Verbänden. Leider konnte ich krankheitsbedingt nicht an diesem Termin teilnehmen. Hier ein Bericht unseres langjährigen Mitstreiters, Bernd Jackisch, aus Bad Lauterberg im Harz.

https://www.myheimat.de/bad-lauterberg-im-harz/politik/niedersachsen-muss-das-11-bundesland-ohne-strassenausbaubeitraege-werden-d3367149.html

Einige Kommunalaufsichten verweigerten Kommunen die Abschaffung der Strabs, wenn durch Wegfall dieser Einnahmen höhere Investitionskredite kompensieren sollten. Diese Auffassung wurde vom OVG Lüneburg im Fall Laatzen untermauert. Die bisherige Formulierung im §111 Abs. 6 NKomVG soll geändert werden. Gemäß dieser Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes sollen künftig alle Kommunen, unabhängig von ihrer Finanzsituation, Kredite zur Gegenfinanzierung bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen heranziehen können. Demzufolge werden die Straßenausbaubeiträge nicht mehr als „andere Finanzierungmöglichkeit“ angesehen. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.

 

Freundliche Grüße von
Wilfried Reiser

Veröffentlicht am 22. März 2022 von Joachim Dreilich31. März 2022   Kommentar hinterlassen

BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail – Dezember 2021

Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
liebe Interessierte,

zuletzt hatte ich vor den Kommunalwahlen berichtet. Es ist ruhig geworden. Das will aber nicht heißen, dass sich unsere Bürgerinitiative zur Ruhe gelegt hat. Erst wenn die Straßenausbaubeitragssatzung gekippt ist, landesweit, lässt sich über eine Phase der Kontemplation nachdenken. Unser Moratorium hält. NOCH. Für die nächsten drei Jahre darf hier in Dahlenburg die „Strabs“ nicht abgeschafft werden. So will es eine Zielvereinbarung, die aufgrund einer Bedarfsmittelzuweisung des Landes unterzeichnet wurde.

Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen, wusste schon Aristoteles. Deshalb müssen wir statt auf Abschaffung der Strabs auf ein kluges Straßenbaumanagement drängen, das haushaltfinanziert umgesetzt werden muss. Das können wir tun aus Positionen heraus, die uns die Möglichkeiten zur Mitgestaltung in den kommunalen Parlamenten und in den Ausschüssen bieten. Die Wählerinnen und Wähler hatten sich im September für Veränderungen in der hiesigen politischen Landschaft entschieden. Im Flecken Dahlenburg ist der Stimmenanteil für die aktiven Bürger im Vergleich zu 2016 um 11,1% gestiegen. Absolut von 590 auf 1.132 um 542 Stimmen. Mit 25,3% der Stimmen sind die aktiven Bürger zur zweitstärksten Fraktion im Fleckenrat avanciert. Auch in der Samtgemeinde Dahlenburg konnten wir signifikant zulegen.

Mit klugem Straßenbaumanagement meine ich auch, sich wieder auf eigene Kernkompetenzen besinnen zu wollen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines Verstandes zu bedienen (I. Kant). Das war der Wahlspruch der Aufklärung. Dieser sollte auch heute noch Gültigkeit haben. Das Ziel muss sein, tragfähige Planungsgrundlagen zu schaffen, vorbeugende und kontinuierliche Reparaturen der Straßen durchzuführen und dabei eine ökonomisch und ökologisch sinnbehaftete Verwendung von Steuergeldern zu gewährleisten. Der falsche Weg ist die Infrastruktur verrotten zu lassen und darauf warten zu wollen, bis eine sündhaft teure Grundsanierung mit überzogenen DIN Normen für Anliegerstraßen, finanziert von den Grundstückseigentümer*innen, angedacht wird.

Das Land Niedersachsen muss den §6 und Fortfolgende des NKAG kippen. Wir werden im NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge), zusammen mit der Verbändeallianz, im Landtagswahljahr 2022 nochmals alle Kräfte mobilisieren. Niedersachsen muss das zehnte Bundesland werden, in dem es keine Straßenausbaubeiträge mehr gibt. 2020 und 2021 standen im Zeichen des epidemischen Geschehens. Präsenzveranstaltungen waren kaum möglich. Als Anhang einen Jahresrückblick des NBgS.

Es ist nicht wegzudisputieren. Wir haben ein Klimaproblem. Aber nicht nur aus der Sicht der Meteorologen. Auch unser gesellschaftliches Klima scheint beschädigt zu sein. Einige „da unten“ missbrauchen das Demonstrationsrecht, schwadronieren von Demokratieverfall und missachten das Gebot der Solidarität. Einigen „da oben“ scheint entgangen zu sein, dass das Gottesgnadentum und der Feudalismus bereits im 18. Jahrhundert unter viel Blutvergießen von Demokraten abgeschafft wurde. Genauer gesagt 1789.

Ich wünsche mir und uns allen für das kommende Jahr und darüber hinaus mehr Respekt im Umgang miteinander. Eine besinnliche und gesunde Weihnachtszeit, einen ruhigen Übergang ins 2022 in eine hoffentlich post-corona Zeit und einen zuversichtlichen Ausblick auf die kommenden Monate und Jahre wünsche ich Ihnen und Ihren Familien.

Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.

Freundliche Grüße von
Wilfried Reiser

Veröffentlicht am 25. Dezember 2021 von Joachim Dreilich31. März 2022   Kommentar hinterlassen

Strabs in Dahlenburg

Leserbrief zum Artikel Wer bringt Dahlenburg nach vorn? vom 28.08.2021:

Strabs in Dahlenburg

LZ-Leserbrief vom 04.09.2021

Veröffentlicht am 4. September 2021 von Joachim Dreilich24. September 2021   Kommentar hinterlassen

Wer bringt Dahlenburg nach vorn?

Wer bringt Dahlenburg nach vorn?

LZ vom 28.08.2021

Veröffentlicht am 28. August 2021 von Joachim Dreilich24. September 2021   Kommentar hinterlassen

BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail – Januar 2021

Liebe Mitstreiterinnen,

liebe Mitstreiter,

Ich wünsche Ihnen ein gutes Jahr 2021 und dass wir wieder grundlos glücklich werden können.

2020 ist Vergangenheit. Die Welt blickt hoffnungsvoll auf 2021. Wann wird das Virus seine Umklammerung lösen und dem suspendierten Alltag die gewohnte Normalität zurückgeben? Viele überbieten sich in ihren Prophezeiungen, inspiriert von unterschiedlichsten Interessenslagen. Vieles ist ungewiss. Gewiss ist allerdings, dass 2021 ein Superwahljahr wird. Sechs Landtage und der Bundestag werden neu gewählt. In Niedersachsen öffnen am 12.9.2021 die Wahllokale ihre Türen und machen den Weg frei zur Kommunalwahl. Kreistage, Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte werden bestimmt. Zugleich werden auch Bürgermeister, Gemeindedirektoren und einige Landräte gewählt  (Ich erlaube mir das generische Maskulinum zu verwenden). Also insgesamt eine Chance sich von erfolglosem Altbekannten ohne Blutvergießen (Karl R. Popper) zu trennen, hin zu neuen Ufern und Politikern, die mehr als Mittelmaß anstreben, Bürgerinteressen über Parteiinteressen und Moral über Macht stellen, die für mehr Gerechtigkeit sorgen.

Auch an den Straßenausbaubeiträgen (Beiträge für Verkehrsanlagen, so die neue Bezeichnung) entzündet sich zunehmend die Frage nach Gerechtigkeit. Es steht außer Frage, dass Straßenausbaubeiträge eine maßlose Ungerechtigkeit darstellen. Es kann nicht gerecht sein, wenn sie in Bundesländern und Gemeinden unterschiedlich umgesetzt werden. Es kann nicht gerecht sein, wenn sich die steuerliche Anwendung dieser Beiträge bei selbstgenutztem Eigentum und vermietetem Eigentum zum Nachteil der Selbstnutzer unterscheidet. Es kann nicht gerecht sein, wenn nur Grundstückseigentümer an Anliegerstraßen, nicht aber Grundstückseigentümer an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen zur Kasse gebeten werden. Es kann nicht gerecht sein, wenn Anlieger über Straßenausbaubeiträge das Infrastrukturvermögen der Gemeinden aufstocken, ohne selbst Eigentum an den Straßen zu haben, geschweige denn direkten Einfluss auf die Bauausführungen ausüben zu können. Es kann nicht gerecht sein, wenn Anlieger mit bis zu 75% zu einer grundhaften Straßenerneuerung herangezogen werden, die Konzessionsabgaben für Gas- und Stromleitungen der Betreiber zu 100% in den Gemeindehaushalt fließen. Es kann nicht gerecht sein, wenn Anlieger um ihre Altersvorsorge gebracht werden und um ihre Liquidität, die sie besser in energetische Sanierung ihrer Häuser investieren sollten, als in Gemeindeeigentum. Es kann nicht gerecht sein, dass nur Anlieger zur Zahlung herangezogen werden, obwohl die Nutzung der Straße der gesamten Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Es kann nicht gerecht sein, dass sich gerade ältere Menschen durch überhöhte Risikozinsaufschläge Kredite beschaffen müssen, sofern sie ihnen überhaupt gewährt werden, um ihr Hab und Gut vor der Zwangsversteigerung zu schützen, wenn sie die fünfstelligen Straßenausbaubeiträge nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bescheidzustellung zahlen können. Es kann nicht gerecht sein, wenn Anlieger durch Mehrfachbesteuerung für die gleiche Sache genötigt werden. Es kann nicht gerecht sein, wenn Anliegern falsch konstruierte Sondervorteile durch grundhafte Straßensanierungen zugedacht werden, die es in Wirklichkeit nicht gibt. Selbst Finanz- und Verwaltungsgerichte kommen zu unterschiedlichen Auffassungen in der Beurteilung des Infrastrukturvermögens und seiner zurechenbarer Sondervorteile bei einer grundhaften Sanierung. Diese Liste der Ungerechtigkeiten ließe sich endlos fortführen.

Recht und Gerechtigkeit meint nun aber nicht das Gleiche. Es gilt zu konzedieren, dass die Straßenausbaubeiträge nach geltendem Recht erhoben werden. Gerichte haben Recht zu sprechen, nicht aber über Gerechtigkeit zu befinden. Durch vorbezeichnete Beispiele erfahren die Bürger ein erhebliches Gerechtigkeitsgefälle in unserem Land, jedoch kein Rechtsgefälle. Diejenigen, die nicht betroffen sind, werden überwiegend den §6 NKAG für gerecht halten. Diejenigen, die betroffen sind, hingegen für ungerecht. Die jeweilige Betroffenheit und die individuelle finanzielle Bedrohung lassen diese Ungleichbehandlung anders empfinden. Nur die eigene Betroffenheit prägt die Problemwahrnehmung. Wie anders ist es zu erklären, dass nicht Abertausende für die Abschaffung des §6 NKAG auf die Straße gehen. Wir alle müssen immer wieder in unseren Argumentationen solange lautstark auf die Ungerechtigkeiten öffentlich hinweisen, bis diese vom Gesetzgeber durch geltendes Recht geheilt werden. Wir müssen auch diejenigen Bürger, die nicht oder noch nicht betroffen sind, davon überzeugen, in einen solidarischen Abschaffungsprozess einzusteigen. Diese unsozialen und inhumanen Straßenausbaubeiträge können jeden ereilen, auch diejenigen, in deren Gemeinden die Satzungen bereits abgeschafft sind. Durch neue Ratsmehrheiten können neue Wirklichkeiten geschaffen werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Niedersächsische Landtag den §6 NKAG abschafft.

Für mehr Gerechtigkeit können wir am 12.9.2021 durch unsere Wahlstimme sorgen und denen das politische Mandat entziehen, die sich lernresistent für die Beibehaltung der Straßenausbaubeitragssatzung einsetzen und ihre faktenlose Narrative unter das Volk bringen. Die zweite Gelegenheit ergibt sich zur Landtagswahl 2022.

Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage

https://www.dahlenburg-strabs-weg.de/

 

Beste Grüße von

Wilfried Reiser

Veröffentlicht am 5. Januar 2021 von Joachim Dreilich7. Januar 2021   Kommentar hinterlassen

BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail – November 2020

Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,

ich stelle fest, dass sich verschiedene Mythen um den Begriff der „Kappungsgrenze“ ranken. Fundiertes Halbwissen ist ebenso schädlich wie gesichertes Wissen, wenn es vornehmlich von Politikern als Totschlagargument für Grundsteuererhöhungen im kontroversen Diskurs der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Anwendung findet.

„Grundsteuererhöhungen sind keine Option auf dem Weg zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, weil die Erhöhungen sowieso zur Hälfte in die Kreisumlage fließen und nicht bei der Kommune verbleiben“. So oder so ähnlich hört es sich an, wenn mit Halbwissen oder mit Kalkül  die Klingen gekreuzt werden. Vorbezeichnete Aussage wäre zumindest ansatzweise richtig, gäbe es da nicht die Kappungsgrenze.

Auf der Homepage von Joachim Dreilich, Gründungsmitglied des NBgS (Niedersächsisches Bündnis geben Straßenausbaubeiträge), finden Sie ebenso Erklärungen wie weiterführende Links zu diesem Thema:
https://www.adendorf-strassen.de/?s=kappungsgrenze

Aus gegebenen Anlässen wage ich einen Versuch der zusätzlichen Aufklärung darüber, wie Kappungsgrenze und Kreisumlage zusammenhängen.  Der Versuch stellt meine Sicht als Laie auf die Dinge in vereinfachter Form dar und entbehrt jeglicher Rechtsverbindlichkeit. Ich habe lediglich das zusammengetragen, was im Internet veröffentlicht ist und wie ich die Sachverhalte verstanden habe.

Laut Landesamt für Statistik Niedersachsen, Stand 20.8.2020, liegt die Kappungsgrenze bei 367%. Diese fließt in den kommunalen Finanzausgleich 2021 ein. (Kappungsgrenze 2020  365%) Der Satz von 367% (2021) beruht auf vorläufige Grundlagen für die Steuerkraftberechnung. Er basiert auf dem Bevölkerungsstand 30.6.2019 und wird gebildet als Durchschnitt. Grundlage sind die jeweils absoluten Steueraufkommen. Konkret heißt das, dass die Realsteueraufkommen aus 2019 als Berechnungsgrundlage für den Finanzausgleich 2021 herangezogen werden. In diesem Fall (367% für Grundsteuer B) aller Gemeinden mit weniger als 100.000 EinwohnerInnen für die Grundsteuer B. Der durchschnittliche Hebesatz vorbezeichneter Gruppe für die Grundsteuer B beträgt 408%. Hiervon werden 90% laut NFAG herangezogen, also 367%. Gesetzliche Grundlage ist das Niedersächsische Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG). Die Kappungsgrenze ist ergo eine Größe, die auf Landesebene jährlich, meines Erachtens nach im Mai, neu determiniert wird.

Der genannte Prozentsatz von 367% hat Gültigkeit für Gemeinden mit weniger als 100.000 BewohnerInnen. Gemeinden mit mehr EinwohnerInnen haben einen anderen Prozentsatz.
Der genannte Prozentsatz von 367% hat Gültigkeit für die Grundsteuer B. Für die Grundsteuer A gelten andere Sätze, auch in Abhängigkeit der jeweiligen Einwohnerzahlen.

Auf einen Erklärungsversuch, wie im Detail die Steuerkraftberechnung und die damit verbundenen Ausgleichszahlungen durchgeführt werden, will ich wegen mangelnder Fachkenntnis verzichten. Wer mehr dazu wissen möchte, sollte Verwaltungsrechtler oder Kämmerer seines Vertrauens befragen.

Die Kreisumlage ist ein Finanzierungsinstrument der Landkreise. Soweit die Landkreise ihre Aufwendungen und Auszahlungen nicht durch andere eigene Erträge finanzieren können, dürfen sie von ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Kreisumlage erheben. Rechtsgrundlage ist ebenfalls das NFAG. Berücksichtigung finden u. a. die Finanzkraft der Städte und Gemeinden und der Finanzbedarf des Landkreises. Eine Erhöhung der Kreisumlage muss bis zum 15.5. eines Jahres beschlossen werden, eine Senkung der Umlagesätze kann hingegen auch danach beschlossen werden. Die Kreisumlage im Landkreis Lüneburg wurde um 2% von 49,5% auf 47,5% gesenkt. Sie soll weiter auf 44% gesenkt werden. Diese Maßnahme ist der Corona-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen geschuldet und hat sicherlich nur temporären Charakter.

Rechenbeispiele:
Bei einer Kreisumlage von 45% werden bei 100 EUR Steueraufkommen 45 EUR an den Kreis abgeführt, 55 EUR verbleiben bei der Kommune.

Kommune A hat bei der Grundsteuer B ein Istaufkommen von 100 EUR. Die Kommune hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 340%. Die Kreisumlage beträgt 45%. Die Kappungsgrenze liegt bei 350%.
Ergebnis: Die Kommune muss 45 EUR der Kreisumlage zuführen. 55 EUR verbleiben bei der Kommune. Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt mit 340% unter der Kappungsgrenze von 350%.

Kommune B hat bei der Grundsteuer B ein Istaufkommen von 100 EUR. Die Kommune hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 400%. Die Kreisumlage beträgt 45%. Die Kappungsgrenze liegt bei 350%.
Ergebnis: 87,50 EUR würden mit 350% (Kappungsgrenze) eingenommen werden. Hiervon gehen  39,38 EUR (45%) in die Kreisumlage. 48,12 EUR (55%) verbleiben in der Kommune. 12,50 EUR (aus 50% über der Kappungsgrenze) verbleiben zu 100% in der Kommune. In dieser Beispielrechnung würden insgesamt 60,62 EUR von 100 EUR Istaufkommen in der Kommune verbleiben. Jede weitere Erhöhung der Grundsteuer B verbleibt zu 100% bei der Kommune.

Kommune A erhöht ihren Hebesatz für die Grundsteuer B von 340% auf 400%. Damit erhöht sich auch bei der Grundsteuer B das Istaufkommen von 100 EUR auf 117,65 EUR. Die Kreisumlage beträgt 45%. Die Kappungsgrenze liegt bei 350%.
Ergebnis: 102,94 EUR würden mit 350% (Kappungsgrenze) eingenommen werden. Hiervon gehen  46,33 EUR (45%) in die Kreisumlage. 56,61 EUR (55%) verbleiben in der Kommune. 14,71 EUR (aus 50% über der Kappungsgrenze) verbleiben zu 100% in der Kommune. In dieser Beispielrechnung würden insgesamt 71,32 EUR von 117,65 EUR Istaufkommen in der Kommune verbleiben. Jede weitere Erhöhung der Grundsteuer B verbleibt zu 100% bei der Kommune.

Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen und bleiben Sie gesund.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
https://www.dahlenburg-strabs-weg.de/

Beste Grüße von
Wilfried Reiser

Veröffentlicht am 22. November 2020 von Robinson Hanisch7. Januar 2021   Kommentar hinterlassen

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Initiatoren

Joachim Dreilich Robinson Hanisch
Roland Kloss, Karin Stöving, Ursula Krämer, Hilmar Lüdtke, Manfred Hamel, Manfred Perlmann, Hans‑Dieter Wilhus, Britta Bederke, Frank‑Arnim Bederke, Siegfried Frank (in memoriam)
(wohnhaft alle in Adendorf bzw. Erbstorf)
 

Initiative Adendorf Pro 30

BI-Strabs-Dahlenburg

Foto: Britta Bederke, Kirchweg, Adendorf

Möglichkeiten der Entlastung von hessischen Beitragsschuldnern

Eine Analyse des Straßenausbaubeitragsrechts unter rechtspolitischen Gesichtspunkten

Masterarbeit von Sebastian Münscher

NBGS: Niemand bezahlt gern Straßenausbaubeiträge (STRABS)

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Verein „STOP von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland“ e.V. (VSSD)

Allgemeiner Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland e.V.

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