Am 11. April 2021 haben wir noch einmal nachgefragt:
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Stephan Weil,
mit Datum 24.02.2021 hatten wir vom Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbau-beiträge eine Anfrage zu Ihrer Position, bzw. zu der des gesamten Landesvorstandes, zu den im § 6 NKAG geregelten Straßenausbaubeiträgen an Sie gerichtet. Die E-Mail mit der Anfrage im Anhang ging am 25.02.2021 an die Adresse: buero@stephan-weil.de
Unverständlicherweise und entgegen üblicher Konventionen haben wir aber bisher weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort erhalten.
Leider müssen wir unsere Mitglieder bei diesbezüglichen Nachfragen noch immer vertrösten. Das trifft in den beginnenden Wahlkämpfen aber zunehmend auf Unverständnis.
Deshalb würden wir eine zeitnahe Antwort von Ihnen begrüßen, die wir dann an unsere Mitglieder kommunizieren können.
Für den Fall, dass unsere Anfrage vom 24.02.2021 verloren gegangen sein sollte, haben wir sie nochmals beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Lenkungsgruppe
Niedersächsisches Bündnis
gegen Straßenausbaubeiträge
NBgS
Die Antwort von Axel Rienhoff am 08.06.2021:
Sehr geehrter Herr Zacharias,
hier wie angekündigt die Position der niedersächsischen SPD zu den Straßenausbaubeiträgen:
Eine landesseitige Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen würde Kosten zwischen 100 und 200 Millionen Euro auslösen und hohe Einnahmeausfälle beim Land entstehen lassen. Diese Mittel wiederum würden fehlen in anderen wichtigen Feldern (Gesundheit, Bildung, Sicherheit, Arbeits- und Wirtschaftsförderung). Die Pandemie hat es zudem erfordert, dass wir zur Abwehr bzw. Milderung der Corona-Pandemie und der ihr folgenden Wirtschaftskrise ein COVID-19-Sondervermögen eingerichtet haben. Die Ausstattung des Sondervermögens und die aus der aktuellen Wirtschaftsentwicklung resultierenden Mindereinnahmen stellen das Land vor enorme finanzpolitische Herausforderungen. Grund ist, dass wir zur Deckung des entstandenen Bedarfes im letzten Jahr notsituationsbedingte Kreditermächtigungen von über acht Milliarden Euro beschlossen. Wir werden uns deshalb in den nächsten Jahre auf unsere bisherigen politischen Schwerpunkte beschränken müssen, um die aufgenommenen Schulden in den nächsten 25 Jahren zurückbezahlen zu können. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeträge kann daher im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort vorgenommen werden, eine landesseitige Abschaffung lehnen wir aus den vorgebrachten Gründen aber weiterhin ab.
Dennoch möchten wir festhalten, dass wir weitere Verbesserungsoptionen prüfen und ggf. nutzen. Auch in der Vergangenheit haben wir bereits Verbesserungen beschlossen: Mit der Novellierung des NKAG im Jahr 2019 haben wir einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Kommunen und denen der Bürgerinnen und Bürger gefunden, um die Beitragspflichtigen noch stärker zu entlasten und den Prozess transparenter zu gestalten. Im ersten Schritt heißt das: Mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme muss ihnen die voraussichtliche Beitragshöhe mitgeteilt werden. Im zweiten Schritt können die Kommunen den beitragsfähigen Aufwand nach ihrem Ermessen insgesamt geringer ansetzen, wodurch die festzusetzenden Beiträge deutlich niedriger ausfallen können. Zuschüsse Dritter können den beitragsfähigen Aufwand insgesamt reduzieren. Um hohe Einmalzahlungen zu vermeiden, wurde die voraussetzungslose Verrentung der Beitragsschuld über bis zu 20 Jahre ermöglicht. Auch eine flexible Verzinsung der verrenteten Beitragsschuld von bis zu 3% sind vorgesehen. Weiterhin wird durch sogenannte Tiefenbegrenzungen und Eckgrundstücksvergünstigungen verhindert, dass große Grundstücke überproportional belastet werden.
Viele Grüße
Axel Rienhoff