Stellungnahme des VDGN zum Gesetzantrag der SPD
Die SPD hat einen Gesetzantrag zur vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Hessen eingebracht. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 5/6-2023)
Stellungnahme des VDGN zum Gesetzantrag der SPD
Die SPD hat einen Gesetzantrag zur vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Hessen eingebracht. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 5/6-2023)
Am 11. April 2021 haben wir noch einmal nachgefragt:
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Stephan Weil,
mit Datum 24.02.2021 hatten wir vom Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbau-beiträge eine Anfrage zu Ihrer Position, bzw. zu der des gesamten Landesvorstandes, zu den im § 6 NKAG geregelten Straßenausbaubeiträgen an Sie gerichtet. Die E-Mail mit der Anfrage im Anhang ging am 25.02.2021 an die Adresse: buero@stephan-weil.de
Unverständlicherweise und entgegen üblicher Konventionen haben wir aber bisher weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort erhalten.
Leider müssen wir unsere Mitglieder bei diesbezüglichen Nachfragen noch immer vertrösten. Das trifft in den beginnenden Wahlkämpfen aber zunehmend auf Unverständnis.
Deshalb würden wir eine zeitnahe Antwort von Ihnen begrüßen, die wir dann an unsere Mitglieder kommunizieren können.
Für den Fall, dass unsere Anfrage vom 24.02.2021 verloren gegangen sein sollte, haben wir sie nochmals beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Lenkungsgruppe
Niedersächsisches Bündnis
gegen Straßenausbaubeiträge
NBgS
Die Antwort von Axel Rienhoff am 08.06.2021:
Sehr geehrter Herr Zacharias,
hier wie angekündigt die Position der niedersächsischen SPD zu den Straßenausbaubeiträgen:
Eine landesseitige Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen würde Kosten zwischen 100 und 200 Millionen Euro auslösen und hohe Einnahmeausfälle beim Land entstehen lassen. Diese Mittel wiederum würden fehlen in anderen wichtigen Feldern (Gesundheit, Bildung, Sicherheit, Arbeits- und Wirtschaftsförderung). Die Pandemie hat es zudem erfordert, dass wir zur Abwehr bzw. Milderung der Corona-Pandemie und der ihr folgenden Wirtschaftskrise ein COVID-19-Sondervermögen eingerichtet haben. Die Ausstattung des Sondervermögens und die aus der aktuellen Wirtschaftsentwicklung resultierenden Mindereinnahmen stellen das Land vor enorme finanzpolitische Herausforderungen. Grund ist, dass wir zur Deckung des entstandenen Bedarfes im letzten Jahr notsituationsbedingte Kreditermächtigungen von über acht Milliarden Euro beschlossen. Wir werden uns deshalb in den nächsten Jahre auf unsere bisherigen politischen Schwerpunkte beschränken müssen, um die aufgenommenen Schulden in den nächsten 25 Jahren zurückbezahlen zu können. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeträge kann daher im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort vorgenommen werden, eine landesseitige Abschaffung lehnen wir aus den vorgebrachten Gründen aber weiterhin ab.
Dennoch möchten wir festhalten, dass wir weitere Verbesserungsoptionen prüfen und ggf. nutzen. Auch in der Vergangenheit haben wir bereits Verbesserungen beschlossen: Mit der Novellierung des NKAG im Jahr 2019 haben wir einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Kommunen und denen der Bürgerinnen und Bürger gefunden, um die Beitragspflichtigen noch stärker zu entlasten und den Prozess transparenter zu gestalten. Im ersten Schritt heißt das: Mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme muss ihnen die voraussichtliche Beitragshöhe mitgeteilt werden. Im zweiten Schritt können die Kommunen den beitragsfähigen Aufwand nach ihrem Ermessen insgesamt geringer ansetzen, wodurch die festzusetzenden Beiträge deutlich niedriger ausfallen können. Zuschüsse Dritter können den beitragsfähigen Aufwand insgesamt reduzieren. Um hohe Einmalzahlungen zu vermeiden, wurde die voraussetzungslose Verrentung der Beitragsschuld über bis zu 20 Jahre ermöglicht. Auch eine flexible Verzinsung der verrenteten Beitragsschuld von bis zu 3% sind vorgesehen. Weiterhin wird durch sogenannte Tiefenbegrenzungen und Eckgrundstücksvergünstigungen verhindert, dass große Grundstücke überproportional belastet werden.
Viele Grüße
Axel Rienhoff
Antrag an den Parteitag des SPD-Unterbezirks Lüneburg vom 14.03.2021
Der Parteitag möge folgenden Antrag an den Landesparteitag der SPD Niedersachsen beschließen:
Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen abschaffen!
In § 111 Abs. 5 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes wird ein Verbot für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgesprochen. Das Land Niedersachsen übernimmt im Rahmen der Konnexität den finanziellen Ausgleich an die Kommunen. Zudem werden die korrelierenden §§ 6b und 6c des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes gestrichen.
Begründung:
Das Thema Straßenausbaubeiträge wird in der Öffentlichkeit vermehrt diskutiert und ist seit zwei Jahren aktueller als je zuvor. In ganz Niedersachsen haben sich diverse Bürgerinitiativen gegründet, die zu Recht sehr aktiv auf die ungerechte Verteilung der Sanierungskosten hinweisen. Straßen werden von der Allgemeinheit genutzt und sollten deshalb auch durch diese als Teil der Daseinsfürsorge finanziert werden. Die Finanzierung dieser notwendigen Infrastruktur darf sich nicht auf die an der Straße wohnenden Anlieger*innen beschränken. Sie schaffen und erhalten mit ihren eigenen ersparten finanziellen Mitteln kommunales Eigentum.
Für Grundstückseigentümer*innen bedeuten die Beiträge eine unverhältnismäßig hohe Belastung, die gerade besonders für junge Familien, Rentner*innen, Gering- oder Alleinverdiener*innen kaum zu finanzieren und der Auslöser für erhebliche finanzielle Schwierigkeiten ist. Junge Familien erwerben alte Immobilien, bei denen neben den Kosten für Hauserwerb, Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, energetischer Sanierung sowie der notwendigen Renovierung auch noch Straßenausbaubeiträge anfallen können. Die nicht seltenen existenzbedrohenden Beiträge werden von einem sehr großen Teil der Bürger*innen nicht mehr akzeptiert, auch wenn sie aktuell nicht von Zahlungen betroffen sind. Mittlerweile besitzt knapp die Hälfte der Bürger*innen in Deutschland (47,5 %) ein eigenes Wohnhaus. Die Anzahl an Hausbesitzern ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies ist auch ein Resultat des sozialdemokratischen Aufstiegsversprechens und einer entsprechenden Politik. Da das Eigenheim für viele Hausbesitzer oft der einzige Vermögenswert ist, der im Zuge der eigenen Lebensplanung geschaffen worden ist, werden die durch die Straßenausbaubeiträge verursachten hohen Zusatzkosten auch für unsere Wähler*innen zunehmend zu einer Gerechtigkeitsfrage, die wir beantworten müssen.
Auch Mieter*innen nutzen täglich die Infrastruktur Straße und parken ihre Autos im öffentlichen Raum. Zahlen sollen aber allein Anlieger*innen für Ausbau und Erhalt.
Die wiederkehrenden Beiträge sind von vielen Kommunen nicht umsetzbar, da häufig die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, Rechtsunsicherheit herrscht und sie mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden sind. Eine Erhöhung der Grundsteuer als Ausgleich für das Wegfallen der Straßenausbaubeitrage birgt rechtliche Risiken. Auch die Möglichkeit von Stundung und Ratenzahlung können die generelle Problematik der starken finanziellen Belastung sowie die Ungerechtigkeit nicht beseitigen. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung ohne alternative Finanzierung stellt die meisten Kommunen vor erhebliche Probleme. Sie sind kaum in der Lage, den kommunalen Anteil zu gewährleisten, so dass häufig die Infrastruktur Straße in einem schlechten Zustand ist. Die Kommunen müssen in den nächsten Jahren enorme Summen in die Pflichtausgaben Schulen, Kindertagesstätten und -krippen, sowie Feuerwehrhäuser investieren. Durch die Corona Pandemie sind die kommunalen Einnahmen gesunken, die Ausgaben aber gestiegen. Schwimmbäder hatten kaum Einnahmen, Kita Beiträge wurden den Eltern erlassen, Steuereinnahmen sind weggebrochen.
Um den kommunalen Straßenausbau dauerhaft zu gewährleisten, bedarf es langfristiger und verlässlicher Finanzierungsalternativen vom Land Niedersachsen. Die Kommunen dürfen mit ihren vielfältigen Pflichtaufgaben nicht allein gelassen werden.
Unterstützung findet diese Forderung der Abschaffung der Beiträge von einer Verbände-Allianz, zu der das Landvolk Niedersachsen, Haus & Grund, Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen und der Verband Wohneigentum Niedersachsen gehören, sowie von unzähligen Bürgerinitiativen im ganzen Land.
Die Straßenausbaubeiträge sind bereits in 9 von 16 Bundesländern abgeschafft worden. Im Landkreis Lüneburg haben z.Zt. 19 Gemeinden (Amelinghausen, Artlenburg, Bardowick, Barnstedt, Barum, Betzendorf, Dahlem, Echem, Handorf, Hohnstorf, Kirchgellersen, Mechtersen, Melbeck, Oldendorf (Luhe), Reppenstedt, Südergellersen, Tespe, Westergellersen und Wittorf) die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft. Die derzeitige Rechtslage führt in der Praxis zu der Situation, dass finanzstarke Kommunen auf Beiträge verzichten, finanzschwache dazu nicht in der Lage sind und Grundstückseigentümer*innen weiter belastet werden. Das wird von unseren Genoss*innen als ungerecht und unsolidarisch tituliert.
Durch die unterschiedliche Handhabung der Straßenausbaubeiträge in den Bundesländern, lässt sich – mit Blick auf doch erhebliche Kosten für betroffene Bürger*innen – die Frage stellen, ob auf diese Art und Weise die im Grundgesetz geforderte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland gewahrt bleibt.Sören Schierholz
(Ortsvereinsvorsitzender)
Quelle: SPD Adendorf
Leserbrief zum Artikel „Barley: Vermieter sollen Grundsteuer selbst zahlen“ vom 19.12.2018:
Der Leserbrief wurde von der LZ gekürzt, der vollständige Text ist hier einzusehen.
Leserbrief zum Artikel „Erneuerung mit Hindernissen“ vom 23.11.2018:
Der Leserbrief wurde von der LZ gekürzt, der vollständige Text ist hier einzusehen.