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Schlagwort-Archive: Dr. Wolf Dietrich Sachweh

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Niedersachsen-CDU für Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II
betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,

nachdem die Niedersachsen-FDP – leider bisher vergeblich – bereits Gesetzesvorlagen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen eingebracht hatte, kündigt im letzten Absatz des beigefügten Schreibens auch die CDU Niedersachsen an, die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abschaffen zu wollen.

Das sind für mich gute Beispiele für evidenzbasierte Politik.

Begründung:

Die vom Nds. Landtag in 2019 beschlossenen Härtefallregelungen – weitestgehend Kann-Regelungen statt wenigstens Soll-Regelungen oder besser Muss-Regelungen – wurden in den Kommunen nicht in dem erwarteten Umfang umgesetzt. Ich verweise dazu auf die Ihnen in einer meiner diversen vorangegangenen Mails übersandte Studie des Bunds der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen (BdSt), Verfasser Jan Vermöhlen, M.Sc., von April 2021, hier zur Erinnerung nochmals beigefügt.

Ähnliche Erfahrungen bzgl. Umsetzung wurden in Nordrhein-Westfalen gemacht, siehe beigefügte Masterarbeit von Marie Bunse vom 30.11.2021.

(Anmerkung: Für Nicht-Politologen und Nicht-Soziologen ist diese Masterarbeit “schwere Kost”, insbesondere der wissenschaftstheoretische Teil zu Beginn der Arbeit. Eilige Leser können sich m. E. auf die Zusammenfassungen beschränken.)

Ob die z. Z. in der Beschlussfassung im Nds. Landtags befindliche weitere Härtefallregelung – ich hatte auch darüber in einer vorangegangenen Mail berichtet – den angestrebten Erfolg bringen wird, ist ebenfalls unsicher. (Zur Erinnerung: Damit soll der Vorrang von Straßenausbaubeiträgen vor anderen Finanzierungsarten aufgehoben werden.) Allerdings ist die geplante Härtefallregelung 2022 ein Zwischenschritt in die richtige Richtung, um vor der landesweiten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge das Risiko existenzvernichtender Härten zu reduzieren.

Die geltenden Regelungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen schaffen Anreize für institutionelle Willkür und zum Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots. Das ist nicht hinnehmbar.

In ca. 5 Monaten sind Landtagswahlen.

Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in Niedersachsen sollten sich die Frage stellen, ob Kandidaten und Parteien wählbar sein können, die sich nicht eindeutig für die landesweite Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen aussprechen.

Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh

 

From: Maren Zacharias
Sent: Friday, April 22, 2022 10:02 PM
To: michael.zacharias
Subject: Antwort Herr Althusmann

Liebe Mitstreiter, in dem Postfach des Bündnisses fanden wir am heutigen Tag noch eine leicht verspätete Osterüberraschung 🐇🐰

Um den 23. Januar herum hatten wir CDU, SPD, FDP, Bündnis90 / Die Grünen, Die Linken und Freie Wähler jeweils um ein Gespräch zu dem Thema Strabs gebeten. Die Grünen haben sich dazu bisher noch überhaupt nicht gemeldet. Die SPD koordiniert immer noch den Termin zwischen den betroffenen Büros. Mit der FDP und den Linken fanden Gespräche statt, in denen auch darin Übereinstimmung bestand, dass die Strabs dringend endlich landesweit abgeschafft werden müsste. Mit dem Generalsekretär der CDU fand dazu ein halbstündiger Austausch per Zoom statt, ohne Bernd Althusmann. Deshalb erneuerten wir unseren Gesprächswunsch Ende März unter Nennung einiger Argumente, warum der Landesvorsitzende der CDU eine klare Meinung dazu haben sollte.

Daraufhin erhielten wir die unten befindliche Antwort.

Darin wird im letzten Absatz die uns motivierende Aussage getroffen.

Subjektiv betrachtet, scheinen wir unserem Ziel näher zu kommen und es auch erreichen zu können, wenn SPD und Grüne nicht die zukünftige Landesregierung ohne weiteren Partner bilden können. (Obwohl es bei denen auch einzelne Kandidierende gibt, die sich für eine Abschaffung aussprechen) Das haben wir aber auch gemeinsam selbst in der Hand, bzw. dem Stift, mit dem wir unsere Wahlkreuze machen.

Liebe Grüße

Maren und Micha

Von: „Maren Zacharias“ <marenzacharias@icloud.com>
Datum: Mittwoch, 27. April 2022 14:25
An: „michael.zacharias“ <michael.zacharias@freenet.de>
Betreff: Althusmann CDU Ideen einbringen


Liebe Mitstreiter,


der letzte Absatz in dem Antwortschreiben von Dr. Bernd Althusmann als CDU Landesvorsitzender an das „Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS)“ ist erst einmal erfreulich, zeigt es doch, dass wir insgesamt auf dem richtigen Weg sind und sich unsere Hartnäckigkeit auszuzahlen scheint.
Allerdings darf es uns auch nicht dazu verleiten, die Anstrengungen zur landesweiten Abschaffung der Strabs zurückzunehmen.
Ein gesundes Misstrauen gegenüber solchen Aussagen ist angebracht, denn egal von welcher Partei oder Politiker sie stammen, haben sie im Zweifel eine sehr kurze Halbwertzeit.
Auch Dr. Althusmann hat bereits 2017 eine ähnliche Aussage getroffen und konnte die Abschaffung nicht im Koalitionsvertrag mit der SPD platzieren.
Weiterhin deuten die aktuellen Umfragen eher darauf hin, dass SPD und die Grünen die Regierung bilden könnten. Die CDU liegt augenblicklich 5 bis 8 Prozentpunkte hinter der SPD.
Auch wenn die CDU sich also in ihrem Regierungsprogramm für eine Abschaffung der Strabs einsetzt, so liefe diese Absicht ohne Regierungsbeteiligung ins Leere.
In dem Fall müssen wir weiterhin darauf hoffen, dass für eine stabile Regierungsmehrheit drei Parteien, unter Einbeziehung der FDP, notwendig sind.
Einen ersten Entwurf des von Bernd Althusmann erwähnten Regierungsprogrammes findet man u. a. unter CDU stellt Entwurf des Regierungsprogramms 2022 vor – CDU in Niedersachsen (cdu-niedersachsen.de)
Leider findet sich in diesem ersten Entwurf die Abschaffungsaussage so nicht wieder, oder wurde von uns übersehen.
Dort und auch in einem dpa-Artikel findet man aber die Aufforderung an alle Niedersachsen, sich mit Vorschlägen an der endgültigen Fassung zu beteiligen.


DPA: Noch ist der Zehn-Jahres-Plan der CDU indes mit dem Bleistift geschrieben, denn endgültig beschlossen wird das Regierungsprogramm erst Anfang Juli auf einem Parteitag in Lingen.
Bis dahin zeigt sich die Partei auch für Anregungen von außerhalb offen: Jeder Bürger könne sich in den kommenden Wochen mit Ideen in die Programmgestaltung einbringen, kündigte Generalsekretär Sebastian Lechner an. Diese Vorschläge würden später gleichberechtigt mit den Änderungsanträgen von CDU-Mitgliedern bewertet. (dpa)


Bis zur Anfang Juli stattfindenden Verabschiedung in Lingen wird es also noch etliche Änderungen geben und die Möglichkeit eigene Ideen für die Programmgestaltung einzubringen, sollten wir zahlreich nutzen. Unter https://cdu-niedersachsen.de/deine-idee/#form können wir unsere Ideen (Abschaffung Strabs) einbringen, Thema: Wohnen und Bauen, Landesentwicklung, Infrastruktur Abschließend unsere Bitte an EUCH: Bitte verteilt diese E-Mail auch an die Mitglieder „EURER“ BI, damit auch aus deren Kreis möglichst viele (auch gleichlautende) Ideen für die Aufnahme in das Regierungsprogramm der CDU eingereicht werden.
Da wir 90 BI (abgeschafft und noch betroffen) im NBgS sind, wäre es eindrucksvoll und überzeugend wenn mindestens 200 oder noch besser 1.000 Einreichungen erfolgen würden.


Viele Grüße
Maren und Micha

Veröffentlicht am 25. April 2022 von Joachim Dreilich29. April 2022   Kommentar hinterlassen

Ostergrüße NBgS

Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II
betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,


als Anlage reiche ich Ihnen – etwas verspätet – die Ostergrüße des Niedersächsischen Bündnisses gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) weiter.
Einige Formulierungen in der Anlage mögen aus Sicht hannoverscher Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu streng geraten sein.
Im Bereich der Stadt Hannover wurde zum 01.01.2019 mit sehr breiter Mehrheit die Strabs abgeschafft.
Solange es jedoch im Land Niedersachsen möglich ist, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit existenzvernichtenden Straßenausbaubeiträgen zu belegen, muss man Verständnis haben für heftige Kritik. Existenzvernichtende Straßenausbaubeiträge sind m. E. ein schwerwiegender Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots.
Leider gibt es im Niedersächsischen Landtag in den Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen derzeit noch keine Mehrheiten für die Abschaffung der landesgesetzlichen Grundlagen für den Erlass von Strabs in den Kommunen.
Mehrere Anläufe der FDP-Landtagsfraktion in diese Richtung waren leider bisher nicht erfolgreich.
Wir müssen fortfahren, Mandatsträgerinnen und -träger zu ermutigen, sich in ihren jeweiligen Fraktionen für die Abschaffung der landesgesetzlichen Grundlagen für den Erlass von Strabs einzusetzen.
Hinsichtlich der anstehenden Landtagswahl sollte sich jede Wählerin und jeder Wähler die Frage stellen, ob Kandidatinnen und Kandidaten wählbar sein können, die sich nicht klar gegen Straßenausbaubeiträge aussprechen.
Das gerne vorgetragene Argument, dass das Land nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen dürfe, wird von in ihrer Existenz bedrohten Grundeigentümerinnen und -eigentümern als Verantwortungsvermeidungsstrategie angesehen.
Sie sind der Auffassung, dass der Landesgesetzgeber verpflichtet ist zu handeln, wenn das Risiko besteht, dass die kommunale Selbstverwaltung in verfassungsgrundsatzwidriger Art genutzt wird.

Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh


Veröffentlicht am 18. April 2022 von Joachim Dreilich29. April 2022   Kommentar hinterlassen

Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen; aktueller Situationsbericht

Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II
betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,

die unten angefügte Email des Niedersächsischen Bündnisses gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) vom 25.03.2022 übersende ich Ihnen zur Information.

Am Schluss der NBgS-Email angefügt sind Verlautbarungen jeweils der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion im Nds. Landtag zur geplanten Änderung des §111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

Die Rede des Landtagsabgeordneten (MdL) Dr. Genthe (FDP) im Plenum des Nds. Landtags zum Thema ist beigefügt.
Dr. Genthe kritisiert u. a. die völlig übermäßige Heranziehung der Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen am Beispiel des Philosophenwegs in Hann.Münden.

Meine Meinung kennen Sie: Verstöße gegen das Übermaßverbot und somit einen wichtigen Verfassungsgrundsatz schädigen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat.
Damit werden die Fundamente unseres freiheitlich-demokratischen Rechts- und Sozialstaats untergraben.
Zum Vorschlag einer Kompensation von Einnahmeausfällen durch Landesmittel (siehe drittletzter Absatz der nachfolgenden NBgS-Email) ist aus meiner Sicht auf folgenden Aspekt zu achten:
Es ist dafür zu sorgen, dass die Kompensationsforderungen der Kommunen nicht beliebig wachsen.
Dazu sollte eine Konkretisierung der Bedarfserkennungsregeln für die Grunderneuerung kommunaler Straßen erfolgen.
Sonst würden Anreize geschaffen werden, aus gruppenegoistischen Gründen Straßen grundzuerneuern, die objektiv nicht grunderneuerungsbedürftig sind.
Welches könnten solche gruppenegoistischen Gründe sein?

Als denkbare Beispiele seien hier genannt:

Wunsch von kommunalen Spitzenbeamtinnen und –beamten und Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Amt, sich als “Macher” zu profilieren.
Wunsch auf Schaffung zusätzlicher Beschäftigungs- und Beförderungsmöglichkeiten in den kommunalen Verwaltungen.
Auch wenn das Land die Grunderneuerungen kommunaler Straßen bezahlen würde, sollte man sich keinen Illusionen hingeben.
Am Ende bezahlen es doch die Bürgerinnen und Bürger.
Es gibt leider keine Kuh, die im Himmel frisst und die auf der Erde gemolken werden kann.

Natürlich ist es aber gerechter und sozialer, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu belasten, was wegen der Vielzahl der Steuerpflichtigen zu einer überschaubaren Belastung der einzelnen Personen führen würde, und zwar entsprechend der steuerlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Person.

Straßenausbaubeiträge treffen im Übermaß und mitnichten verursachungsgerecht wenige Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, also auch eine Omi, die kein Auto hat und nur mit ihrem Rollator den Bürgersteig “abnutzt”.

Versuche des NBgS, mit den Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Gespräche zu führen, waren bisher leider erfolglos.

Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh

From: Maren Zacharias

Sent: Friday, March 25, 2022 10:13 AM

To: michael.zacharias

Subject: WG: Rahmenbedingungen des kommunalen Mandats verbessern und Selbstverwaltung der Kommunen stärken

Liebe Mitstreiter,

die Landesregierung hat Ende 2019 aufgrund unserer gemeinsamen, permanenten, auch im direkten Kontakt geäußerten berechtigten Kritik an Straßenausbaubeiträgen durch die bekannten Änderungen des § 6 NKAG versucht, alle Kritiker ruhig zu stellen oder auch auseinander zu dividieren.

Das gelang nicht. Der Protest hielt trotz der Erschwerungen durch die Pandemie unverändert an und beeinflusste in vielen Gemeinden auch das Ergebnis der Kommunalwahlen.

Nun startet man den zweiten Versuch, aber auch der wird scheitern.

Worum geht es grob?

Einige Kommunalverwaltungen verweigerten Gemeinden die Abschaffung der Strabs und Ausgleich der geringeren Einnahmen durch höhere Investitionskredite.

Das widersprach aus deren Sicht den Grundsätzen der Einnahmenbeschaffung in Verbindung mit der bisherigen Formulierung im § 111 NKomVG

Diese Sichtweise wurde vom OVG Lüneburg in dem Einzelfallurteil Laatzen bestätigt.

Die Region Hannover hat die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung durch die Stadt Laatzen zu Recht beanstandet | Nds. Oberverwaltungsgericht (niedersachsen.de)

Wie der nachstehenden Pressemitteilung der SPD und CDU zu entnehmen ist, wurde der § 111 nun dahingehend geändert, dass künftig alle Kommunen unabhängig von ihrer Kassenlage Kredite zur Gegenfinanzierung bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen benutzen dürfen.

Damit versucht man erneut den Forderungen nach einer landesweiten Abschaffung der Strabs für Niedersachsen als 10. oder 11. (ggf. nach NRW) Bundesland den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Natürlich ist es zu begrüßen, wenn es dadurch in einigen weiteren Kommunen zur Abschaffung der Strabs kommen sollte. Jede Erleichterung auf kommunaler Ebene hilft den betroffenen Bürgern.

Fakt dadurch ist aber, das die zurückzuzahlenden Kredite und damit die Verschuldung steigt.

Das Land stattet die Kommunen weiterhin nur mit unzureichenden Finanzmitteln, z. B. auch über den Finanzausgleich, aus, sondern überträgt den Kommunen immer mehr Aufgaben.

Unser Ziel bleibt es also weiterhin, eine landesweite Abschaffung der Strabs und eine, wie auch immer geartete Kompensation der Einnahmeausfälle in den Gemeinden durch das Land zu erreichen.

Das kann aufwändig für jede Ausbaumaßnahme oder auch durch eine generell bessere finanzielle Ausstattung der Gemeinden oder auch durch eine Erhöhung der Mittel des Finanzausgleiches erfolgen.

Lasst Euch also nicht einlullen und ruhig stellen. Nur mit der landesweiten Abschaffung sind wir alle vor der Strabs in Sicherheit und auch von einer erneuten Einführung in einer Gemeinde, wenn die finanziellen Mittel vom Rat auf einmal als unzureichend angesehen werden und man bereitwillig auf „bewährte Finanzierungsinstrumente“ zurückgreift.

Deshalb: Wählt bei der Landtagswahl nur Kandidaten die glaubhaft versichern, sich für eine Abschaffung der Strabs einzusetzen. Überzeugt von dieser Wahlentscheidung auch Mitbürger, Freunde, Nachbarn und Verwandte.

 
Viele Grüße
Maren und Micha

Hiebing: Ein guter Tag für die kommunale Selbstverwaltung

Pressemitteilung Nr. 18/1347
 
Kurku: Novelle des NKomVG – Rahmenbedingungen des kommunalen Mandats verbessern und Selbstverwaltung der Kommunen stärken
 
Gleich in zwei Punkten hat der Niedersächsische Landtag heute das Kommunalverfassungsgesetz geändert. Mit der Novelle wird die ehrenamtliche Ausübung kommunaler Mandate künftig flexibler sein, berichtet der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Deniz Kurku: „Wir geben den Kommunen dauerhaft die Möglichkeit, Rats- und Ausschusssitzungen online oder hybrid, also mit Teilnehmenden vor Ort und online zugeschaltet,durchzuführen und schaffen Rechtssicherheit für eine zeitgemäße Vereinbarkeit von Beruf, Familie und kommunalem Mandat. Nach der Verbesserung des Freistellungsanspruchs im letzten Jahr, sorgen wir nun dafür, dass die praktische Mandatsausübung auch im 21. Jahrhundert ankommen und sich den flexibleren Lebensbedingungen vieler Menschen anpassen wird.“
 
Auch wenn der direkte Austausch in den Gremien weiterhin wichtig bleibt, ist die SPD-Fraktion überzeugt davon, dass die Ehrenamtlichen vor Ort selbst am besten entscheiden können, wann welches Format sinnvoll ist, so Kurku: „Die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger haben nun die Möglichkeit, ihre Hauptsatzungen anzupassen und die gewonnenen Erfahrungen aus der Pandemie dauerhaft nutzbar zu machen.“
 
Mit einer weiteren Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes dürfen künftig alle Kommunen unabhängig von ihrer Kassenlage Kredite zur Gegenfinanzierung bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen heranziehen. „Wir kommen somit dem Wunsch vieler Bürgerinitiativen nach, die sich diese Möglichkeit zur Kompensierung wegfallender Straßenausbaubeiträgen gewünscht hatten“, erklärt der SPD-Politiker.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Daniel Voigt
Pressesprecher
 
SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: 0511.3030-4011
Telefax: 0511.3030-4808
E-Mail: daniel.voigt@lt.niedersachsen.de
Internet: www.spd-fraktion-niedersachsen.de

Veröffentlicht am 1. April 2022 von Joachim Dreilich29. April 2022   Kommentar hinterlassen

Rückerstattung von gezahlten Straßenausbaubeiträgen – aber nur in Bayern

Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
Bayern hat vor einigen Jahren landesweit die Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
Natürlich gab es auch in Bayern Stichtags-Opfer, d. h. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die vor dem Abschaffungsstichtag Straßenausbaubeiträge gezahlt hatten.
Diese Stichtags-Opfer in Bayern sollen nun entschädigt werden, siehe beigefügte Anlage.
Stichtags-Opfer hat es auch in Hannover gegeben.
So wurden u. a. die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Gredelfeldstraße in Hannover-Oberricklingen nach Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) in Hannover noch zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen. Die Schlussrechnung für die Baumaßnahme war vor dem Abschaffungsstichtag eingegangen und somit Fälligkeit eingetreten.
Für den Bereich der Stadt Hannover wird nach meinen Kenntnissen nicht über vergleichbare Härtefallregelungen nachgedacht.
Oder hat jemand unter meinen Leserinnen und Lesern andere Informationen?

Mit nachbarschaftlichen Grüßen
und den besten Wünschen für die Feiertage und 2022
Sachweh

 

Veröffentlicht am 15. Dezember 2021 von Joachim Dreilich15. Dezember 2021   Kommentar hinterlassen

Neue Diskussion um Beiträge für Straßenbau

Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,

die unten angefügte Email und den Link zu dem zugehörigen Fernsehbericht (siehe 18. bis 24. Minute des Beitrags) übersende ich Ihnen zu Ihrer Information.

ARD Mediathek

Könnten auch in Niedersachsen in vergleichbarer Situation Hauseigentümerinnen und -eigentümer zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden?

Für Kommunen, in denen noch eine Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) gilt, ist die Frage nach meiner laienhaften juristischen Einschätzung eindeutig mit JA zu beantworten.

Ich denke, dass die Hauseigentümerinnen und -eigentümer sogar zweimal (!) herangezogen werden könnten, und zwar einmal für die vergangene – kurz danach vernichtete – Grunderneuerung.

Sodann für eine ggf. erneut erforderliche Grunderneuerung der Straße.

Ich bitte die Juristen unter meinen Lesern, mich ggf. zu korrigieren.

Zu dieser Situation passt gut der Ausspruch von Eugène Ionesco: „Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht.“

Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh

Lydia Schumacher hat einen Link in der Gruppe „Weg mit den Straßenausbaubeiträgen !“ geteilt.

20. November um 18:27 ·

Stimmt, Ihr habt lange nicht von mir gelesen. Umso eindringlicher kommt heute mein Ruf nach Solidarität aus der Eifel zu euch!

Alle meine Nachbarn sind – so wie auch ich – von der Flut in der Nacht vom 14. Auf den 15. Juli hart betroffen. Das ist mal vorneweg die knallharte Realität. Mein Haus zum Beispiel ist seit Monaten unbewohnbar, sieht nach dem Rückbau aus wie eine Ruine. Mit dem Haus, in dem ich die vergangenen Jahre gerne gelebt habe, hat das keine Ähnlichkeit mehr. Und ausgerechnet jetzt wird die Stadt uns die Rechnung schicken: die Rechnung für Beiträge nach KAG § 8. In den Jahren 2017 und 2018 war unsere Straße grundsaniert worden, nachdem sich über dreißig Jahre nachweislich niemand um deren Instandhaltung gekümmert hatte. Jetzt werden wir dafür alle zur Kasse gebeten, wohlgemerkt: wir sind alle Flutopfer!

Wer sich auskennt, der weiß ja, warum wir zahlen sollen: Als Gegenleistung für den „wirtschaftlichen Vorteil“, den unser Grundstück durch die sanierte Straße hat. Ein Scheinargument, das sich der Gesetzgeber einst ausgedacht hat, das war uns ja immer schon klar. Aber jetzt – in unserer Lage – offenbart sich die Absurdität noch mehr: Also für mein Grundstück kann ich gerade nicht behaupten, dass es irgendeinen Vorteil hätte, schon gar keinen wirtschaftlichen. Im Gegenteil: Hinter meinem Garten plätschert normalerweise der Bach namens Urft vorbei. In der Flutnacht hat er nicht nur meinen Keller, mein Erdgeschoss, die Garage, den Garten und mein fast neues Auto zerstört. Nein., er hat auch noch ein riesiges Stück von meinem Grundstück mitgerissen – mitsamt dem schönen alten Baumbestand und einem Baumhaus. Dennoch: Ich werde wegen „des wirtschaftlichen Vorteils“ für die alte Größe meines Grundstückes zur Kasse gebeten, daran habe ich nicht den geringsten Zweifel. Ein anderes Haus in der Straße hat es ganz heftig erwischt, wahrscheinlich wird es abgerissen. Glaubt mir: Der Besitzer, der überdies auch nicht versichert war, wird trotzdem zur Kasse gebeten, ebenfalls wegen seines wirtschaftlichen Vorteils.

Leute: Leben wir in Absurdistan? Nein, wir leben in NRW.

Obgleich wir in der Maisbergstraße noch gar nicht wissen, wie die Geschichte mit dem Hochwasser rein finanziell für jeden Einzelnen von uns ausgehen wird – also ob die Versicherung, so sie vorhanden ist, alle Kosten übernimmt, wie es mit den Wiederaufbauhilfen läuft und so weiter – da kennt dieses Bundesland kein Erbarmen. IN NEUN BUNDESLÄNDERN werden GAR KEINE ANLIEGERBEITRÄGE kassiert. In NRW dagegen SOGAR BEI FLUTOPFERN!

Ich freue mich auf den Landtagswahlkampf!

Michael Hoverath vom WDR-Fernsehen war mit seinem Team diese Woche in Schleiden, hat meine Ruine inspiziert und sich die Geschichte angehört. Er wollte unseren neuen Ministerpräsidenten Wüst dazu befragen. Ich bin gespannt, was er dazu sagt. Schließlich wollte er zusammen mit der CDU-Mittelstandsvereinigung NRW im Jahr 2018 noch die Beiträge abschaffen, wenn Ihr euch erinnert……………………

Veröffentlicht am 23. November 2021 von Joachim Dreilich15. Dezember 2021   Kommentar hinterlassen

Kommunalwahl und Straßenausbaubeiträge; hier: Wahl der Regionspräsidentin bzw. des Regionspräsidenten der Region Hannover

Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,

mit Emails vom 31.05.2021 hatte ich drei Kandidatinnen/Kandidaten für die Wahl zum Regionspräsidenten am 12.09.2021 Fragen zum Thema Straßenausbaubeiträge gestellt, und zwar den Kandidatinnen Patzke (Bündnis 90/Die Grünen) und Karasch (CDU) sowie dem Kandidaten Krach (SPD).

Anschreibentext (auszugsweise):

Sehr geehrte(r) …… ,
in der Mehrzahl der Kommunen in Niedersachsen gibt es noch Straßenausbaubeitragssatzungen (StraBS).
Die Abschaffung scheiterte gelegentlich an der Kommunalaufsicht, wie z. B. in Laatzen.
Gemäß den beigefügten Hinweisen plant das Nds. Ministeriums für Inneres und Sport in seinem Zuständigkeitsbereich die Abschaffung der StraBS in den Kommunen nicht mehr in dem Umfang zu beanstanden, wie bisher, siehe Anlage.
Meine Fragen:
a) Würden Sie als Regionspräsidentin/Regionspräsident diese Hinweise von Ihrer Kommunalaufsicht vollumfänglich umsetzen lassen?
b) Würden Sie als Regionspräsidentin/Regionspräsident sich in Ihrer Landespartei, …… ,
für eine Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen für den Erlass von StraBS in den Kommunen, siehe insbesondere § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG), einsetzen?

 

Antwort der Kandidatin Patzke, Bündnis 90/Die Grünen, vom 20.06.2021:

Sehr geehrter Herr Dr. Sachweh,
herzlichen Dank für Ihre Mail. Entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen erst heute antworte.
Ich persönlich sehe die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung öffentlicher Einrichtungen – und damit auch der Gemeindestraßen – grundsätzlich als Gemeinschaftsaufgabe und Teil der Daseinsvorsorge an, die von allen Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam – und damit aus den Kommunalhaushalten – zu tragen ist, da Gemeindestraßen i.d.R. von allen Bürgerinnen und Bürgern und nicht nur von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern genutzt werden.
Die Hinweise des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport begrüße ich in diesem Zusammenhang daher sehr. Allerdings bleibt in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover abzuwarten.
Als Regionspräsidentin würde ich mich jedoch auf den entsprechenden Ebenen dafür einsetzen, dass die Kommunen besser finanziell ausgestattet werden, damit sie sowohl ihre Pflicht- als auch ihre freiwilligen Leistungen bestmöglich erfüllen können (dies ist auch Grüner Grundkonsens), die Kommunen in allen Bereichen ihre Souveränität entsprechend der kommunalen Mehrheiten vollumfänglich wahrnehmen können – und mich grundsätzlich für ein „Umdenken“ im Bereich der Straßenausbaubeitragssatzungen im Sinne der vorgenannten Grundrichtung auf allen Ebenen stark machen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit – auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs – gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
Frauke Patzke

 

Antwort der Kandidatin Karasch, CDU, vom 06.06.2021:

Sehr geehrter Herr Dr. Sachweh,

zunächst bin ich in den von Ihnen genannten Entscheidungen der Region Hannover nicht involviert gewesen, so dass ich die Sachgründe auch nur aus der Berichterstattung der Zeitung kenne. Insofern fände ich es nicht angemessen, mich zu diesen Sachverhalten, die auch noch im Hauptsacheverfahren vor dem OVG nicht entschieden sind, zu äußern.
Grundlegend ist die Frage einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aber mit einer Antwort, wie alternativ notwendige Infrastruktur finanziert werden soll, verknüpft. Hierzu haben Sie in Ihrer eMail keinen Vorschlag gemacht.
Bei finanzstarken Kommen kann dies möglicherweise durch laufende Haushaltseinnahmen bei erhöhten Grundsteueransätzen erfolgen.  Wird die Entscheidung zur Abschaffung der Beiträge jedoch von Kommunen getroffen, deren Haushalt nicht in der Lage ist, die laufenden Infrastrukturleistungen anders als über weiter erhöhte Kredite zu finanzieren, wird dies zur Folge haben, dass der kommunalverfassungsrechtlich darzustellende Haushaltsausgleich nicht möglich sein wird.
Dieser ist in § 110 NkomVG normiert und es ist Aufgabe der Region Hannover als Kommunalaufsicht, dies zu kontrollieren und den Kommunen die entsprechenden Regelungen aufzugeben.
Unabhängig von den aufsichtsrechtlichen Fragestellungen ist die Erhöhung der Kreditlasten aber aufgrund der Verlagerung der Lasten auf kommende Generationen kritisch zu sehen.
Starke und zukunftsfähige Städte und Gemeinden brauchen eine ebensolche kommunale Infrastruktur: Kitas, Schulen, Sporthallen, Schwimmbäder, Abwassereinrichtungen, Straßen, Radwege, Beleuchtung. All dies gehört zur kommunalen Infrastruktur und diese Aufgaben stellen viele Städte und Gemeinden vor erhebliche Anforderungen. Die vor rund 50 Jahren in Kraft getretenen Regelungen zu den Straßenausbaubeiträgen sind jetzt, wo mehr und mehr grundhafte Erneuerungen erforderlich werden, überall in die öffentliche Diskussion gerückt. Gerade weil diese vielfach zu massiven Belastungen Einzelner geführt haben. NRW hat darauf reagiert, indem es u.a. Möglichkeiten zur besseren Berücksichtigung von Härtefällen und zu wiederkehrenden Beiträgen geschaffen hat, Bayern hat es seinen Gemeinden zunächst freigestellt, einmalige oder wiederkehrende Beiträge zu erheben und dann ganz freigestellt und Landesmittel bereitgestellt.
In Anbetracht der immensen Verschuldung Niedersachsens und der kommenden hohen Anzahl von Erneuerungsmaßnahmen bei den Straßen der 60er und 70er Jahre, stellt sich aber schon auch die Frage, ob ein Verschieben der Überschuldung von den Kommunen zum Land ein zu empfehlender Weg ist? Auch ist in Bayern jetzt schon die Frage der Auskömmlichkeit der Landesmittel strittig, eine Problematik, die von anderen Landesfinanzierungen (zB Kita) in Niedersachsen ebenso bekannt ist und die auch hier fraglich wäre.
Insofern sind Folgen, wie mangels Haushaltsmittel zurückgestellte Maßnahmen mit den entsprechenden Folgen weitgehend abgängiger Infrastruktur ebenso in die Überlegungen einzubeziehen, wie aufgrund unterschiedlicher Finanzkraft unterschiedlich gute Infrastruktur in den Städten und Gemeinden, mit den daraus resultierenden Folgen für die Attraktivität als Arbeits- Lebens- und Wohnort.
Sie sehen, ich bin durchaus offen für Überlegungen zur Zukunft der Finanzierung des Straßenausbaus (die aber grundsätzlich mit der Landespolitik diskutiert werden müßte), aber ich bin absolut keine Politikerin, die einfache Lösungen verspricht. Wenn man die Veränderung will, muß auch geklärt sein, wie es dann anders gut und gerecht funktionieren kann. Alles andere springt zu kurz.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Karasch

 

Ich habe auf die Mail von Frau Karasch mit Email vom 06.06.2021 wie folgt geantwortet (gekürzt):

Sehr geehrte Frau Karasch und Team,
danke für Ihre freundliche Antwort.
………..
Ihre Auffassung, dass man Straßenausbaubeiträge nur in Frage stellen sollte, wenn man eine Gegenfinanzierung vorschlagen kann, teile ich nicht.
Damit würde jede Diskussion zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unserer freiheitlich-demokratischen Rechts- und Sozialordnung stets im Keim erstickt werden.
Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) in Verbindung mit den Bedarfserkennungsregeln für Grunderneuerungen von Straßen schaffen erhebliche Fehlanreize für institutionelle Willkür, Verstößen gegen den Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots und die Grundsätze einer ordnungsgenäßen rechtsstaatlichen Verwaltung. Nähere Ausführungen hierzu bitte ich meinem beigefügten Vermerk vom 15.01.2020 zu entnehmen.
…………

 

vorläufige Antworten des Kandidaten Krach, SPD:

am 30.06.21:

Sehr geehrter Herr Dr. Sachweh,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Krach. Hiermit möchte ich Ihnen gerne den Eingang bestätigen.
Entschuldigen Sie bitte die Verzögerung, jedoch ist diese durch einen Personalwechsel zu begründen.
Herr Krach wird sich in Kürze mit Ihrem Anliegen befassen und Ihnen gerne antworten.

Mit freundlichen Grüße

Ermana Nurkovic
Geschäftsführerin

am 27.07.2021:

Guten Morgen Herr Sachweh,

entschuldigen Sie bitte die Verzögerungen. Ich hake sehr gerne für Sie nach und melde mich in Kürze.

Mit freundlichen Grüßen

Ermana Nurkovic
Geschäftsführerin

am 27.07.2021:

Sehr geehrter Herr Dr. Sachweh,

Sie hatten vor einiger Zeit eine Anfrage an Herrn Krach gestellt. Dafür möchte ich mich zuerst einmal in seinem Namen herzlichst bedanken. Bitte seien Sie versichert, dass er Ihnen darauf antworten wird. Ich möchte an dieser Stelle um Ihr Verständnis werben, dass weder Herr Krach noch Ich Experten in der vorliegenden Angelegenheit sind. Daher holen wir aktuell noch Hintergrundinformationen ein, um Ihr Anliegen bestmöglich beantworten zu können. Durch die Sommermonate befinden sich viele Expert*innen jedoch im Urlaub, weshalb sich die Antwort aktuell verzögert. Dafür bitte ich um Entschuldigung.

Mit freundlichen Grüßen

Djego Finkenstedt
Pressesprecher für Steffen Krach

Die Antwort des Kandidaten Krach (SPD) bzw. seines Teams werde ich Ihnen nach Eingang ebenfalls im Wortlaut zur Verfügung stellen.

Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh

Veröffentlicht am 23. August 2021 von Joachim Dreilich24. September 2021   Kommentar hinterlassen

Petition gegen Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen

Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen, herzlichen Dank an diejenigen unter Ihnen, die die o. a. Petition unterschrieben haben.
Die Petition wurde inzwischen im Niedersächsischen Landtag übergeben, siehe facebook, “Niedersachsen schafft die STRABS ab”.
Dem Initiator der Petition, André Grote, FDP-Ratsherr in Buxtehude, gebührt besonderer Dank.
Die FDP ist die einzige Fraktion im Niedersächsischen Landtag, die sich immer wieder nachdrücklich und sachkompetent für die Abschaffung der landesgesetzlichen Grundlagen für den Erlass von Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) einsetzt. Ihr gebührt ebenfalls besonderer Dank.
Die Bedarfserkennungsregeln für die Grunderneuerung von innerstädtischen Straßen räumen den Kommunen ein weitest gehendes Ermessen ein, Straßen für grunderneuerungsbedürftig zu erklären.
In Verbindung mit Strabs werden damit erhebliche Anreize für institutionelle Willkür und zum Verstoß gegen das Übermaßverbot (Verfassungsgrundsatz) geschaffen.
Es werden Anreize gesetzt, mit Hilfe von Straßenausbaubeiträgen kommunale Finanzen zu optimieren. Institutionelle Willkür und Verstöße gegen Verfassungsgrundsätze schädigen die Fundamente unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In Hannover wurde die Strabs zwar mit Wirkung vom 01.01.2019 abgeschafft. Solange in Niedersachsen die landesgesetzlichen Grundlagen für den Erlass von Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) noch existieren, könnte aber auch in Hannover jederzeit wieder vom Rat der Stadt eine Strabs beschlossen werden. Gründe findet man immer, wie z. B. Steuerausfälle durch die Pandemie.
Bei der Kommunalwahl am 12.09.2021 ist besondere Umsicht erforderlich.

Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh

P. S.
Im Nachgang auch noch ein Zitat einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur
<Zitatanfang>
Aktualisiert am 29. April 2021, 15:10 Uhr

Hannover (dpa/lni) – Trotz der Reform der Straßenausbaubeiträge vor eineinhalb Jahren in Niedersachsen mobilisiert die FDP erneut gegen die Abgabe, die Kommunen von Anliegern bei Straßensanierungen kassieren können.

FDP-Fraktionschef Stefan Birkner nahm am Donnerstag vor dem Landtag in Hannover eine Petition gegen die Beiträge mit 7500 Unterschriften in Empfang, die FDP-Regionalpolitiker André Grote organisiert hatte. Das Ziel sei, die strittigen Beiträge erneut im Landtag auf die Tagesordnung zu bekommen, so Grote. Es sei gerechter, die Straßenarbeiten aus Steuern zu finanzieren, die jeder Bürger nach seiner Finanzkraft zahlen müsse statt über Gebühren, die jeden Anlieger unabhängig von seiner finanziellen Lage treffen.

FDP-Fraktionschef Birkner plädierte dafür, den Kommunen die Ermächtigungsgrundlage zum Erheben der Beiträge zu streichen und ihnen stattdessen einen Finanzausgleich in Höhe von 50 Millionen Euro zukommen zu lassen. Nach kontroverser Debatte hatte der Landtag Ende 2019 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, das den Kommunen mehr Spielraum bei der Form der Beitragserhebung und der Bemessung gibt. Wie von vielen gefordert, wurden die Beiträge aber nicht abgeschafft, nicht alle Kommunen erheben sie.

Ihre Forderung nach einer neuen Befassung des Landtags mit den Straßenausbaubeiträgen begründete die FDP mit den Ergebnissen einer Umfrage des Bunds der Steuerzahler. Nur jede sechste Kommune gewähre Anliegern nach der Reform des Gesetzes Erleichterungen bei den Beiträgen, hatte der Steuerzahlerbund in der vergangenen Woche mitgeteilt.

„Die halbherzigen Reformen der großen Koalition entpuppen sich als Rohrkrepierer“, sagte der Landesvorsitzende des Steuerzahlerbundes, Bernhard Zentgraf. „Unsere Befürchtungen, dass die Mehrheit der Grundstückseigentümer durch die Reform keine Entlastung erfährt, bestätigen sich.“ Zentgraf forderte erneut den vollständigen und flächendeckenden Wegfall der umstrittenen Beiträge. „Gemeindestraßen werden von allen genutzt. Deshalb müssen sie auch gemeinschaftlich finanziert werden.“

© dpa-infocom, dpa:210429-99-404371/2
<Zitatende>

Veröffentlicht am 7. Mai 2021 von Joachim Dreilich15. Juni 2021   Kommentar hinterlassen

Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen; hier: Umsetzung der vom Nds. Landtag im Oktober 2019 beschlossenen Härtefallregelungen

Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, als Anlagen übersende ich Ihnen

a) die Pressemitteilung „Straßenausbaubeiträge landesweit abschaffen“ des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V.
(BdSt),

b) die Studie „Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen – Eine Bestandsaufnahme im Frühjahr 2021“ des BdSt, Bearbeitung Jan Vermöhlen, April 2021,

c) den Vortrag dazu von J. Vermöhlen im Rahmen der Video-Konferenz der FDP Stade am 24.04.2021 „Warum es keine Alternative zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen gibt“ und

d) mein Schreiben an den Innenausschuss des Nds. Landtag vom 08.11.2019 „Härtefallregelungen zu Straßenausbaubeiträgen„.

Die vom Nds. Landtag im Oktober 2019 beschlossenen Härtefallregelungen enthalten weitestgehend Kann-Regelungen.
Bei den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern gab es daher von Beginn an große Zweifel, ob diese Härtefallregelungen in nennenswertem Umfang von den Kommunen umgesetzt werden würden.
Mit meinem Schreiben an den Innenausschuss des Nds. Landtags vom 08.11.2019 hatte ich daher gebeten, ein Monitoring-System einzurichten, um die Umsetzung der Härtefallregelungen zu beobachten und um erforderlichenfalls gesetzlich nachregeln zu können.
Meines Wissens wurde der Vorschlag nicht umgesetzt.
Umso dankbarer bin ich dem BdSt, dass er diese aufwändige und aufschlussreiche Studie durchgeführt hat.
Bedauerliche Kurzzusammenfassung der Studie: Die vom Nds. Landtag beschlossenen Härtefallregelungen wurden von den Kommunen –
zumindest bisher – weitestgehend nicht umgesetzt.
Damit werden sich die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bestätigt fühlen, die die Härtefallregelungen eher als Beruhigungspille angesehen haben.
Besonders bedrohlich ist, siehe „Warum es keine Alternative zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen gibt“ Seite 2, dass der Preisindex im Straßenbau seit 2015 erheblich schneller gestiegen ist, als die Nominaleinkommen. Die Belastung durch Straßenausbaubeiträge steigt somit im Verhältnis zu den Haushaltseinkommen. Wie verträgt sich das mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots? Die landesweite Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist geboten.

Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh

Veröffentlicht am 26. April 2021 von Joachim Dreilich15. Juni 2021   Kommentar hinterlassen

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zur Strabs in Laatzen

Sehr geehrte Grundeigentümer/Innen der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
mit vorangehenden Emails hatte ich die Info-Mails der BI-Strabs-Dahlenburg vom 30.07.20, 8:24 AM, und vom 01.08.20, 3:57 PM, an Sie weiter geleitet.
Als Anlage habe ich hier die umfangreiche Zusammenfassung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 22.07.2020 beigefügt.

Vereinfachte Darstellung des Ablaufs:
Der Rat der Stadt Laatzen hatte die Strabs in Laatzen abgeschafft. Die Kommunalaufsicht der Region Hannover hat diesen Beschluss aufgehoben. Damit war die Strabs wieder gültig. Dagegen hat die Stadt Laatzen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hannover Beschwerde eingelegt. Das VG hatte der Beschwerde der Stadt Laatzen stattgegeben. Damit war die Strabs wieder abgeschafft. Dagegen hat die Kommunalaufsicht vor dem OVG Lüneburg Beschwerde eingelegt und dort Recht bekommen. Damit gilt – leider – die Strabs in Laatzen unverändert weiter.

Von mir stark vereinfacht wiedergegebener Inhalt des OVG-Beschlusses:
Eine Kommune darf nur dann die Strabs aufheben, wenn die Finanzierung anderweitig sicher gestellt werden kann, außer durch Kredite. Das war in Laatzen nach Auffassung des OVG nicht der Fall.
Hier meine Anmerkungen und Bewertungen zum Beschluss des OVG, wobei ich darauf hinweise, dass ich juristischer Laie bin:

1) Die Stadt Laatzen hätte m. E. die Möglichkeit, sich eine andere Finanzierung als durch Straßenausbaubeiträge zu überlegen und dann die Strabs erneut abzuschaffen. Dabei kann grundsätzlich in zwei Richtungen gedacht werden:

a) Weniger Grunderneuerungen von Straßen, d. h. kritische Prüfung, ob die von der Bauverwaltung als notwendig dargestellten Grunderneuerungen wirklich geboten oder – salopp formuliert – nur „nice to have“ sind.

b) Erarbeitung eines anderen Finanzierungsmodells.

c) Eine Kombination von a) und b).

Nach meiner Einschätzung ist in Stadt- und Gemeinderäten und Stadtbezirksräten das Rollenspiel von Mandatsträgern kritischer geworden. Während früher die Verwaltungsvorschläge zu Grunderneuerungen von Straßen häufig vertrauensvoll beschlossen wurden (mit der sinngemäßen Argumentation „Wenn die Verwaltung Straßen für grunderneuerungsbedürftig ansieht, dann glauben wir das. Es ist schließlich unsere Verwaltung.“), wird seit einiger Zeit tendenziell kritischer hinterfragt. Wir sollten die Rats-/Stadtbezirksratsmitglieder darin bestärken.

2) Dennoch befürchte ich, dass der OVG-Beschluss von Interessenvertretern so interpretiert wird, dass damit bewiesen sei, dass Straßenausbaubeiträge gerecht seien. Einer solchen Interpretation ist natürlich nachdrücklich zu widersprechen.

a) Der Beschluss gilt speziell für Laatzen und lässt sich m. E. nicht verallgemeinern.

b) Verwaltungsgerichte können sich nur im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen. Die Frage, ob Straßenausbaubeiträge und die dazu geltenden Gesetze gerecht sind, war hier vom VG und OVG nicht zu beurteilen.

c) Durch ein letztinstanzliches Urteil bzw. einen solchen Gerichtsbeschluss wird nicht unbedingt Gerechtigkeit geschaffen, sondern Rechtsfrieden. Das ist von unserer Verfassung so gewollt und uneingeschränkt zu respektieren. Wir können nicht Rechtsstreitigkeiten über Generationen hinweg führen. d) Auch der Nds. Landtag kann keinesfalls dieses OVG-Urteil als Beleg anführen, dass Straßenausbaubeiträge gerecht seien. Wenn der Nds. Landtag die gesetzlichen Grundlagen für den Erlass von Strabs nicht abschafft, liegt das nicht daran, dass er es wegen entsprechender Gerichtsurteile nicht kann. Es ist allein der fehlende politische Wille. Siehe auch mein Brief an MP Weil und den nachfolgenden Email-Schriftwechsel mit dem Nds. MI. Fazit: Die landesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für den Erlass von Straßenausbaubeitragssatzungen in den Städten und Gemeinden in Niedersachsen müssen endlich abgeschafft werden. In Anbetracht der erheblichen Covid-19-bedingten Steuerausfälle in den Kommunen ist zu befürchten, dass die Abschaffung von Strabs erschwert wird und in Kommunen, in denen die Strabs abgeschafft wurde oder nie existiert hat, Gedanken aufkeimen, erneut eine Strabs zu beschließen.
Was wäre die voraussichtliche Folge?
Diverse Grundeigentümer/Innen, finanziell geschwächt durch Corona bedingte Einkommensausfälle (Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, usw.), würden durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, evtl. sogar für gar nicht zwingend erforderliche Grunderneuerungen (nur „nice to have“), in Notverkäufe getrieben werden. Damit würden die sozialpolitischen Grundsätze unseres Staates und der demokratischen Parteien geradezu auf den Kopf gestellt werden. Es würde einer Zwangsgentrifizierung Vorschub geleistet werden. Es geht nicht darum, dass Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sich an einer angemessenen Beteiligung an den Kosten unseres Staates „drücken“ wollen, auch nicht an den Corona-Folgekosten. Aber es muss verhindert werden, dass gegen den Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots verstoßen wird. Die im Land Niedersachsen verabschiedeten Härteregelungen sind dazu unzureichend, da es sich fast ausschließlich um Kann-Regelungen handelt, nicht einmal Soll-Regelungen, geschweige denn Muss-Regelungen.
Es ist dringend geboten, sich weiterhin entschlossen für die flächendeckende Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in unserem Land Niedersachsen einzusetzen. Diese Abschaffung muss zügig erfolgen, nicht erst nach der nächsten Landtagswahl in 2022.
Es ist interessant zu beobachten, und das sage ich mit einem gewissen Verständnis, dass einige MdL mehrere Rollen zugleich spielen. Als Kommunalpolitiker setzen sie sich in ihrer Kommune für eine Abschaffung der Strabs ein, häufig mit den gleichen Argumenten, wie die Grundeigentümer und -verbände. Als MdL vertreten sie nach außen die Fraktions- bzw. Koalitionsmeinung, sind also gegen die Abschaffung auf Landesebene. Ich hoffe, dass – Zug um Zug – diejenigen MdL in den Koalitionsparteien intern die Oberhand gewinnen, die für eine Abschaffung auf Landesebene sind. Das könnte noch ein anstrengender Weg werden. Demokratie ist nun mal anstrengend und mühsam. Aber es ist die beste Staatsform, die es gibt. Nur in demokratischen Staaten ist ein von gesellschaftlichem Konsens getragener kontinuierlicher Verbesserungsprozess möglich.
Ggf. müssen im Zuge von Wahlen ungeeignete Mandats- und Funktionsträger abgewählt werden.

Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh

Veröffentlicht am 11. August 2020 von Joachim Dreilich31. August 2020   Kommentar hinterlassen

Schreiben an MP Weil von Dr. Sachweh

Vermerk vom 15.01.2020: Gedanken zur Bedarfserkennung für grundhafte Erneuerungen von innerstädtischen Straßen

HAZ-Artikel vom 13.04.2020: „Land wird nicht für Straßen zahlen“

Veröffentlicht am 8. Mai 2020 von Joachim Dreilich3. Juli 2020   Kommentar hinterlassen

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Joachim Dreilich Robinson Hanisch
Roland Kloss, Karin Stöving, Ursula Krämer, Hilmar Lüdtke, Manfred Hamel, Manfred Perlmann, Hans‑Dieter Wilhus, Britta Bederke, Frank‑Arnim Bederke, Siegfried Frank (in memoriam)
(wohnhaft alle in Adendorf bzw. Erbstorf)
 

Initiative Adendorf Pro 30

BI-Strabs-Dahlenburg

Foto: Britta Bederke, Kirchweg, Adendorf

Möglichkeiten der Entlastung von hessischen Beitragsschuldnern

Eine Analyse des Straßenausbaubeitragsrechts unter rechtspolitischen Gesichtspunkten

Masterarbeit von Sebastian Münscher

NBGS: Niemand bezahlt gern Straßenausbaubeiträge (STRABS)

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Verein „STOP von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland“ e.V. (VSSD)

Allgemeiner Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland e.V.

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