Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II
betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
nachdem die Niedersachsen-FDP – leider bisher vergeblich – bereits Gesetzesvorlagen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen eingebracht hatte, kündigt im letzten Absatz des beigefügten Schreibens auch die CDU Niedersachsen an, die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abschaffen zu wollen.
Das sind für mich gute Beispiele für evidenzbasierte Politik.
Begründung:
Die vom Nds. Landtag in 2019 beschlossenen Härtefallregelungen – weitestgehend Kann-Regelungen statt wenigstens Soll-Regelungen oder besser Muss-Regelungen – wurden in den Kommunen nicht in dem erwarteten Umfang umgesetzt. Ich verweise dazu auf die Ihnen in einer meiner diversen vorangegangenen Mails übersandte Studie des Bunds der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen (BdSt), Verfasser Jan Vermöhlen, M.Sc., von April 2021, hier zur Erinnerung nochmals beigefügt.
Ähnliche Erfahrungen bzgl. Umsetzung wurden in Nordrhein-Westfalen gemacht, siehe beigefügte Masterarbeit von Marie Bunse vom 30.11.2021.
(Anmerkung: Für Nicht-Politologen und Nicht-Soziologen ist diese Masterarbeit “schwere Kost”, insbesondere der wissenschaftstheoretische Teil zu Beginn der Arbeit. Eilige Leser können sich m. E. auf die Zusammenfassungen beschränken.)
Ob die z. Z. in der Beschlussfassung im Nds. Landtags befindliche weitere Härtefallregelung – ich hatte auch darüber in einer vorangegangenen Mail berichtet – den angestrebten Erfolg bringen wird, ist ebenfalls unsicher. (Zur Erinnerung: Damit soll der Vorrang von Straßenausbaubeiträgen vor anderen Finanzierungsarten aufgehoben werden.) Allerdings ist die geplante Härtefallregelung 2022 ein Zwischenschritt in die richtige Richtung, um vor der landesweiten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge das Risiko existenzvernichtender Härten zu reduzieren.
Die geltenden Regelungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen schaffen Anreize für institutionelle Willkür und zum Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots. Das ist nicht hinnehmbar.
In ca. 5 Monaten sind Landtagswahlen.
Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in Niedersachsen sollten sich die Frage stellen, ob Kandidaten und Parteien wählbar sein können, die sich nicht eindeutig für die landesweite Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen aussprechen.
Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh
From: Maren Zacharias
Sent: Friday, April 22, 2022 10:02 PM
To: michael.zacharias
Subject: Antwort Herr AlthusmannLiebe Mitstreiter, in dem Postfach des Bündnisses fanden wir am heutigen Tag noch eine leicht verspätete Osterüberraschung 🐇🐰
Um den 23. Januar herum hatten wir CDU, SPD, FDP, Bündnis90 / Die Grünen, Die Linken und Freie Wähler jeweils um ein Gespräch zu dem Thema Strabs gebeten. Die Grünen haben sich dazu bisher noch überhaupt nicht gemeldet. Die SPD koordiniert immer noch den Termin zwischen den betroffenen Büros. Mit der FDP und den Linken fanden Gespräche statt, in denen auch darin Übereinstimmung bestand, dass die Strabs dringend endlich landesweit abgeschafft werden müsste. Mit dem Generalsekretär der CDU fand dazu ein halbstündiger Austausch per Zoom statt, ohne Bernd Althusmann. Deshalb erneuerten wir unseren Gesprächswunsch Ende März unter Nennung einiger Argumente, warum der Landesvorsitzende der CDU eine klare Meinung dazu haben sollte.
Daraufhin erhielten wir die unten befindliche Antwort.
Darin wird im letzten Absatz die uns motivierende Aussage getroffen.
Subjektiv betrachtet, scheinen wir unserem Ziel näher zu kommen und es auch erreichen zu können, wenn SPD und Grüne nicht die zukünftige Landesregierung ohne weiteren Partner bilden können. (Obwohl es bei denen auch einzelne Kandidierende gibt, die sich für eine Abschaffung aussprechen) Das haben wir aber auch gemeinsam selbst in der Hand, bzw. dem Stift, mit dem wir unsere Wahlkreuze machen.
Liebe Grüße
Maren und Micha
Von: „Maren Zacharias“ <marenzacharias@icloud.com>
Datum: Mittwoch, 27. April 2022 14:25
An: „michael.zacharias“ <michael.zacharias@freenet.de>
Betreff: Althusmann CDU Ideen einbringen
Liebe Mitstreiter,
der letzte Absatz in dem Antwortschreiben von Dr. Bernd Althusmann als CDU Landesvorsitzender an das „Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS)“ ist erst einmal erfreulich, zeigt es doch, dass wir insgesamt auf dem richtigen Weg sind und sich unsere Hartnäckigkeit auszuzahlen scheint.
Allerdings darf es uns auch nicht dazu verleiten, die Anstrengungen zur landesweiten Abschaffung der Strabs zurückzunehmen.
Ein gesundes Misstrauen gegenüber solchen Aussagen ist angebracht, denn egal von welcher Partei oder Politiker sie stammen, haben sie im Zweifel eine sehr kurze Halbwertzeit.
Auch Dr. Althusmann hat bereits 2017 eine ähnliche Aussage getroffen und konnte die Abschaffung nicht im Koalitionsvertrag mit der SPD platzieren.
Weiterhin deuten die aktuellen Umfragen eher darauf hin, dass SPD und die Grünen die Regierung bilden könnten. Die CDU liegt augenblicklich 5 bis 8 Prozentpunkte hinter der SPD.
Auch wenn die CDU sich also in ihrem Regierungsprogramm für eine Abschaffung der Strabs einsetzt, so liefe diese Absicht ohne Regierungsbeteiligung ins Leere.
In dem Fall müssen wir weiterhin darauf hoffen, dass für eine stabile Regierungsmehrheit drei Parteien, unter Einbeziehung der FDP, notwendig sind.
Einen ersten Entwurf des von Bernd Althusmann erwähnten Regierungsprogrammes findet man u. a. unter CDU stellt Entwurf des Regierungsprogramms 2022 vor – CDU in Niedersachsen (cdu-niedersachsen.de)
Leider findet sich in diesem ersten Entwurf die Abschaffungsaussage so nicht wieder, oder wurde von uns übersehen.
Dort und auch in einem dpa-Artikel findet man aber die Aufforderung an alle Niedersachsen, sich mit Vorschlägen an der endgültigen Fassung zu beteiligen.
DPA: Noch ist der Zehn-Jahres-Plan der CDU indes mit dem Bleistift geschrieben, denn endgültig beschlossen wird das Regierungsprogramm erst Anfang Juli auf einem Parteitag in Lingen.
Bis dahin zeigt sich die Partei auch für Anregungen von außerhalb offen: Jeder Bürger könne sich in den kommenden Wochen mit Ideen in die Programmgestaltung einbringen, kündigte Generalsekretär Sebastian Lechner an. Diese Vorschläge würden später gleichberechtigt mit den Änderungsanträgen von CDU-Mitgliedern bewertet. (dpa)
Bis zur Anfang Juli stattfindenden Verabschiedung in Lingen wird es also noch etliche Änderungen geben und die Möglichkeit eigene Ideen für die Programmgestaltung einzubringen, sollten wir zahlreich nutzen. Unter https://cdu-niedersachsen.de/deine-idee/#form können wir unsere Ideen (Abschaffung Strabs) einbringen, Thema: Wohnen und Bauen, Landesentwicklung, Infrastruktur Abschließend unsere Bitte an EUCH: Bitte verteilt diese E-Mail auch an die Mitglieder „EURER“ BI, damit auch aus deren Kreis möglichst viele (auch gleichlautende) Ideen für die Aufnahme in das Regierungsprogramm der CDU eingereicht werden.
Da wir 90 BI (abgeschafft und noch betroffen) im NBgS sind, wäre es eindrucksvoll und überzeugend wenn mindestens 200 oder noch besser 1.000 Einreichungen erfolgen würden.
Viele Grüße
Maren und Micha