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Kritik am Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG)
E-Mail von Wilhelm Hirthe, BI-Braunschweig-Lamme:
An die Fraktionen des NDS –Landtages Hannover, SPD, CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, AfD.
Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bürger Braunschweig s und des Landes Niedersachsen beschäftige mich schon lange über und mit den Straßenausbaubeiträgen nur für Anlieger, auch weil ich betroffener bin, die die Anlieger der zu sanierten Straßen mit bis zu 75% der Kosten herangezogen werden. Plus 50% der Gehwege mit Laternen und sämtlichen Leitungen, Gas, Strom, Kabel und, und, und . Kosten zwischen 10 000,- und 40 000,- Euro werden/sind keine Seltenheit. Was das für die Anlieger bedeutet muss ich ihnen wohl nicht erklären. Existenzangst und Hausverkauf?
Ich war bei dem CDU-Forum in Hannover, ich war beim Forum der NBgS im Pavillon-Lister Meile Hannover. Es ist und wurde im ersten Block über diese „Strabs“ diskutiert.
Anwesend der Gäste waren:
- Jan .Christoph Oetjen FDP Landtagsfraktion
- Bernhard Zentgraf Bund der Steuerzahler Landesverband
- Sebastian Lechner CDU Landtagsfraktion
- Harald Wedemeyer Landvolk Niedersachsen
- Bernd Lynak SPD Landtagsfraktion
Nun liegt mir der Gesetzesentwurf vor, und dieser sagt mir auf 2 ½ Seiten der CDU etwas ganz anderes als diskutiert wurde. Dieser, ihr Gesetzentwurf ist eine einzige „KANN-BESTIMMUNG“ nur für die Kommunen. Daher, Entschuldigung, haben sie den „Schwarzen Peter“ den Anliegern zugeschoben.
Ein Beispiel:
Die Stadt Braunschweig, wird, da es eine KANN-BESTZIMMUNG sein wird/ist, den Teufel tun, dieses Gesetz umzusetzen. Die Änderung vom 1.4.2017, dass in ländlichen Gebieten die „Nutzer“ mit zur Zahlung herangezogen werden, ist vom Rat der Stadt BS abgelehnt worden. Da es auch wieder eine KANN-BESTIMMUNG ist.
„Die wohl wichtigste Neuerung ist aber wohl die Regelung orientierte Möglichkeit für die Kommunen, den Bürgerinnen und Bürgern eine Verrentung der Schuld über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zu einen Zinssatz zu ermöglichen, der nicht höher als maximal 3% über den durchschnittlichen Basiszins der zurückliegenden drei Kalenderjahre liegt“.
Das heißt doch nichts anderes, dass die Kommunen den Anliegern 4 Wochen Zeit einräumt (nach Fertigstellung der Straße) und dann ist/wird diese Rechnung fällig und ist zu zahlen. Oder aber die Kommunen sind großzügig und gewähren den Anliegern, natürlich nach Ermessen der Kommunen, eine Verrentung der Schuld von bis zu 20 Jahren ein. „Das kann beliebig von den Kommunen selbst bestimmt und ausgelegt werden“. Das können 4 Wochen, 6 Monate, 5 Jahre, u. s .w. dann bis zu 20 Jahr sein. Das ist keine Erneuerung des Gesetzes NKAG.
Bedenken Sie doch auch:
Ein wichtiger Kosten-Faktor für Anlieger ist, vor allem die gerade gebaut haben, deren Kalkulation genau mit dem finanzier (Bank) abgeschlossen ist. Jetzt kommt der nicht unerhebliche, zusätzliche monatliche Straßenausbaubeitrag hinzu. Woher dann nehmen? „Zwangsversteigerung“ sowie „Anwesen-Hausverkauf“ geistert nun im Kopf herum. Wollen Sie das?
Zuschüsse dritter:
Die Beitragspflichtigen können von den Zuschüssen profitieren, indem durch den geminderten Gesamtaufwand auch ihre Beiträge niedriger ausfallen. ABER?
Die SPD sagt/schreibt, sofern der Zuschussgeber dies zulässt.
Die CDU sagt/schreibt, die Regelung gilt nicht, soweit der Zuschussgeberausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Was sagt bzw. denkt der/die Anlieger: Wer sagt denn den „Anliegern“ woher die Zuschüsse kommen, ob es überhaupt Zuschüsse geben wird?
Das ist doch eine nicht kalkulierbare Rechnung.
Nun kommt der „Basiszins“ ins Spiel, 20 Jahre Laufzeit der bringe Schuld. Haben Sie sich „SPD und CDU“ einmal darüber Gedanken gemacht was passiert wenn der Basiszinssatz nach § 247 BGB sich in den nächsten 20 Jahren zum positiven „Basiszinssatz“ für die Anlieger ändert? Haben Sie sich Gedanken gemacht wenn die Grundsteuer B reformiert wird/ist, und die wird reformiert zum Nachteil der Anlieger.
Ab 1.1.2016 lag der Basiszinssatz bei -0,83 %, ab 1.7.2016 -0,88% bis bzw. ab 1.1.2019 -88%. Das bedeutet laut ihrer Einigung der Koalition dass der Basiszinssatz z. Z. bei 2,12% liegen würde. Die Anlieger werden zu den Kosten auch noch mit dem Basiszins betraft. Die „Nutzer“ klatschen in die Hände, da diese zur Zahlung nicht hergezogen werden. Die Ungerechtigkeit nimmt ihren Lauf. Aber das interessiert der „Politik“ wohl auch nicht.
Alle ½ Jahre ist die Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Sie SPD u. CDU wollen mir doch nicht erzählen dass dieser Basiszinssatz 20 Jahre Bestand hat. Oder?
Noch eine wichtige Information:
Hohe Steuereinahmen:
Kommunen melden Überschuss von fast zehn Milliarden Euro. Aber trotzdem haben Kommunen Millionen Euro Schulden.
Die Kommunen verbuchten das vergangene Jahr 9,8 Milliarden Euro an Überschuss, durch deutlich gestiegene Steuereinnahmen, teilte das Statistische Bundesamt Wiesbaden mit.
Die Einnahmen der Kommunen einschließlich ihrer Extrahaushalte beliefen sich 2018 insgesamt auf 269,9 Milliarden Euro. Damit waren sie um 4,4% höher als im Vorjahr. Die Steuereinnahmen stiegen erneut deutlich um 5,5% auf 101,2 Milliarden Euro. Die Gewerbesteuer (netto) als mit wichtigste Steuer brachte dabei 42,2 Milliarden Euro (plus 5,4 %) ein. Die Grundsteuer B ist meist die drittgrößte Steuereinnahme der Kommunen.
Wie kommt Herr Thomas Adasch, MdL, eigentlich dazu sich über die Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge so negativ zu äußern, „Ein Strabsverbot wird nicht eingeführt“. Die Kosten müsste sonst das Land tragen, was nicht tragbar ist, obwohl SPD u. CDU laut Schreiben von Herrn Uwe Schünemann, MdL, Stellvtr. Fraktionsvorsitzender, vom 18. März 2019, das an die Mitglieder der CDU-Fraktion im NDS-Landtag ging. Nach Einigung der Koalition sieht das aber nicht aus.
Sehr viele Kommunen (auch einzelne Bundesländer)haben diese Straßenausbaubeiträge bereits abgeschafft. Warum schafft das Land Niedersachsen diese ungerechten und Existenz bedrohten Straßenausbaubeiträgen nicht ab? Der NDS-Haushalt würde die Straßenausbeiträge gerade mal 0,8 bis 0,96% belasten. Das wurde sogar auf dem Forum am 26.01.2019 Pavillon Lister Meile Hannover bestätigt.
Mir liegt der „Gesetzentwurf“ der Fraktion SPD und der Fraktion CDU zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes ( NKAG ) vor. Auch diese Gesetzesvorlage muss ich ihnen wohl nicht nochmal erläutern.
Die sehr vielen BIs und IGs die sich gegründet haben und es werden immer mehr. Und unsere Reaktionen auf die „Gesetzesvorlage“ sind wohl verständlich. Daher Schaffen sie die „Straßenausbaubeiträge“ ab.
Wenn man sich die „Gesetzesvorlage STRABS“ der SPD u. CDU – Fraktion durchliest und immer wieder durchliest kommt man schließlich zu der Überzeugung das die Politik, die SPD und die CDU, also die „Groko“ des Landtages Niedersachsen, die Bürger und Bürgerinnen nicht erst nehmen. Und wie ist das mit ihnen, Grüne, FDP und der AfD?
Das bewahrheitet doch die Antwort ihres Parteikollegen Herrn Dr. Alexander Saipa MdL an seinem SPD – Kollegen Herrn Jochen Dreilich der seit 47 Jahren SPD Mitglied der Partei ist.
Wie respektlos Herr Dr. Alexander Saipa zu seinen Parteikollegen ist. Herr Dreilich hat es gewagt seinen Parteikollegen seine Meinung zu den „Strabs“ aufzuzeigen? Was war die Antwort? Herr Dr. A.Saipa hat die Kritik zur Kenntnis genommen. Das war es. So ist man zu den Bürger und Bürgerinnen die euch in den NDS –Landtag gewählt haben.
Auch daraus kann man erkennen, wie mit uns Wählern nach einer Wahl umgegangen wird. Man ist ja erstmal für 5 Jahre in den NDS –Landtag gewählt wurden.
In dem Informationsschreiben 01/2019 ihres Parteikollegen Herrn Bernd Lynack SPD, MdL, ist davon keine Rede, dass die Schuld nicht grundbuchlich, sondern durch Bezug auf die Regelungen des Gesetzes über die „Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung“ gesichert ist. Weis man eigentlich was es bedeutet „Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung“ für die betroffenen Anlieger?
Das heißt doch, wenn der/die Anlieger nicht zahlen können, wird das „Anwesen“ „Zwangsversteigert“ damit die Kommunen zu ihr Geld kommen. Haben Sie sich einmal durch den Kopf gehen lassen, was das für die „Anlieger“ bedeutet?
Daher bitte ich Sie, entscheiden und stimmen sie für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für ganz Niedersachsen.
Ihre „Gesetzesvorlage“ für die Änderung bei den Straßenausbaubeiträgen ist eine Niederlage aller Anlieger in Niedersachsen.
Ich/wir hoffen das uns die Politik, die Fraktionen des NDS –Landtages, uns der (NBgS) Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge, UNABHÄNGIG-EHRENAMTLICH-ÜBERPARTEILICH die Möglichkeit geben angehört zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hirthe-BI-Braunschweig-Lamme
Mitglied des NBgS
Hinweise und Ratschläge zur Gründung einer Bürgerinitiative am Beispiel Barendorf
Grundsätzlich gilt: „Zusammen sind wir stärker“ und „Nach der Wahl ist vor der Wahl“ Für meine gesamte Antwort, möchte und muss ich darauf hinweisen, dass ich kein Anwalt bin und Ihnen deshalb auch keine juristische Antwort anbieten kann und darf. … [CLICK TO READ MORE]
Kritik am Gesetzentwurf zur Änderung des NKAG (Schriftwechsel Dreilich – Seefried)
EMail an den MdL Kai Seefried (CDU):
Sehr geehrter Herr Seefried,
die von Ihnen als Lösung der Probleme, die Betroffene mit der Straßenausbaubeitragssatzung haben, dargestellte Gesetzesänderung ist für uns nicht akzeptabel. Zum einen versuchen Sie nur, die offensichtlichen Spitzen der Ungerechtigkeit zu tarnen, indem Sie sie „erträglicher“ machen, nicht aber, wie unbedingt nötig, sie abzuschaffen, und zum anderen handelt es sich dabei fast ausschließlich um nicht verpflichtende Kann-Regelungen, um zu verhindern, dass die Konnexität (finanzielle Ausgleichspflicht durch das Land) ausgelöst wird. Alles, was Sie vorschlagen, konnten die Kommunen schon vorher tun, haben es aber nicht. Sie werden es auch jetzt nicht tun, schließlich haben Sie sie nicht dazu verpflichtet. Dies ist besonders bedauerlich, da die Kompensation der durch Abschaffung der Strabs in ganz Niedersachsen entstehenden Kosten weniger als ein Promille des Gesamthaushaltes der Landes Niedersachsen kosten würde. So viel sollten Gerechtigkeit, sozialer Frieden und Ruhe im Land der Politik schon wert sein.
Für unserer Bürgerinitiative / Interessengruppe kann ich Ihnen schon heute versichern, daß wir den Kampf gegen die STRABS nicht aufgeben werden. Straßen sind Allgemeingut, ihre Unterhaltung und ihr Ausbau sollten deshalb auch von der Allgemeinheit erhalten werden. Das GG sagt, dass Eigentum verpflichtet. Die Straßen sind Eigentum der Kommunen. Folglich müssen auch sie für die Aufrechterhaltung eines akzeptablen Zustandes sorgen. Solange die Postleitzahl darüber entscheidet, wer bezahlen muß und wer nicht, kann es keine Gerechtigkeit geben.
Bereits bei der nächsten Wahl werden wir die Menschen, die auf uns hören, auffordern, nur Parteien zu wählen, die sich für die Abschaffung der Strabs einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Dreilich
Gründungsmitglied des NBgS
Antwort von Kai Seefried:
Sehr geehrter Herr Dreilich,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Thema Straßenausbaubeiträge ist für viele Menschen in Niedersachsen von hoher Bedeutung. Nun haben die Fraktionen von SPD und CDU einen Kompromiss gefunden, der Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Sanierung des örtlichen und gemeindlichen Straßennetzes im Kompetenzbereich der Kommunen. Eine Abschaffung der Möglichkeit der Kommunen, Straßenausbaubeiträge zu erheben, würde dazu führen, dass das Land diesen die Einnahmemöglichkeiten ersetzen müsste (sog. Konnexität). Beim Land würde das jährliche Mehrausgaben von (vorsichtig geschätzt) über 100 Millionen Euro bedeuten. Dieses Geld stünde dann für andere wichtige politische Vorhaben nicht mehr zur Verfügung.
Um das Thema Straßenausbaubeiträge in der notwendigen Tiefe zu analysieren, hat die CDU in Niedersachsen am 09.11.2018 eine Konferenz mit Experten durchgeführt, die sich ausführlich mit Lösungsmöglichkeiten befasste. Ein Ergebnis der Veranstaltung war, dass die Abschaffung der Regelungen zu den Straßenausbaubeiträgen nur im Einvernehmen mit den Kommunen gelingen kann. Das kann ein langfristiges Ziel sein.
Kurzfristig haben wir uns mit unserem Koalitionspartner SPD auf einige Änderungen des § 6 NKAG verständigt, die den Kommunen mehr Möglichkeiten als bisher geben, die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren und damit für eine höhere Akzeptanz von Straßenausbaubeiträgen zu sorgen. Folgende Eckpunkte sind verabredet:
- Für die Straßenausbaubeiträge wird eine eigene Norm geschaffen. Die Regelungen können damit passgenau für diese besondere Art der Beiträge ausgestaltet werden.
- Die Kommunen werden ausdrücklich ermächtigt, im Rahmen ihrer Satzungsautonomie zu bestimmen, in welcher Höhe sie den Aufwand für die Straßensanierung auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen. Das ist neu. Bisher waren immer 75% der Kosten auf die Anlieger umzulegen. Mit dieser Regelung wird die kommunale Selbstverwaltung erheblich gestärkt.
- Die Erneuerung von Straßen soll nur dann für die Bürgerinnen und Bürger mit Kosten verbunden sein, wenn seit Herstellung oder Erneuerung der Straße mindestens 25 Jahre vergangen sind oder – im Falle einer früheren Erneuerung – die Kommune einen lückenlosen Nachweis über die Einhaltung ihrer Unterhaltungspflichten vor Ablauf von 25 Jahren führen kann.
- Tiefenmäßige Begrenzungen und Eckgrundstücksvergünstigungen sollen ausdrücklich zulässig sein. Auch hierüber können und sollen die Kommunen in eigener Zuständigkeit entscheiden dürfen.
- Zuschüsse Dritter, also beispielsweise des Landes zur Straßensanierung, können – anders als bisher – vom beitragsfähigen Gesamtaufwand zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger abgezogen werden.
- Die Kommunen werden verpflichtet, möglichst transparent und umfassend über die beabsichtigten Straßensanierungsmaßnahmen und die Höhe der auf die Beitragspflichtigen zukommenden Kosten zu informieren.
- Die wohl wichtigste Neuerung ist aber wohl eine an der schleswig-holsteinischen Regelung orientierte Möglichkeit für die Kommunen, den Bürgerinnen und Bürgern eine Verrentung der Schuld über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zu einem Zinssatz zu ermöglichen, der nicht höher als maximal 3% über dem durchschnittlichen Basiszinssatz der zurückliegenden drei Kalenderjahre liegt.
Es ist beabsichtigt, die Änderungen nun möglichst schnell Gesetz werden zu lassen. Im Gesetzgebungsverfahren selbst werden wir aber sowohl Befürworter, als auch Gegner von Straßenausbaubeiträgen nochmals anhören und ihre Argumente – gerade auch im Lichte der beabsichtigten Änderungen – abwägen.
Ich weiß, dass Sie dieser Sachstand nicht zufrieden stellen wird, hoffe aber dass ich Ihnen damit einen guten Einblick in den Stand der Beratungen und die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit geben konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Seefried
Offener Brief an die Landesregierung Nordrhein-Westfalens
Straßenausbaubeiträge nach Kommunalabgabengesetz (KAG)