Kommunalwahl und Straßenausbaubeiträge; hier: Wahl der Regionspräsidentin bzw. des Regionspräsidenten der Region Hannover
Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
mit Emails vom 31.05.2021 hatte ich drei Kandidatinnen/Kandidaten für die Wahl zum Regionspräsidenten am 12.09.2021 Fragen zum Thema Straßenausbaubeiträge gestellt, und zwar den Kandidatinnen Patzke (Bündnis 90/Die Grünen) und Karasch (CDU) sowie dem Kandidaten Krach (SPD).
Anschreibentext (auszugsweise):
Sehr geehrte(r) …… ,
in der Mehrzahl der Kommunen in Niedersachsen gibt es noch Straßenausbaubeitragssatzungen (StraBS).
Die Abschaffung scheiterte gelegentlich an der Kommunalaufsicht, wie z. B. in Laatzen.
Gemäß den beigefügten Hinweisen plant das Nds. Ministeriums für Inneres und Sport in seinem Zuständigkeitsbereich die Abschaffung der StraBS in den Kommunen nicht mehr in dem Umfang zu beanstanden, wie bisher, siehe Anlage.
Meine Fragen:
a) Würden Sie als Regionspräsidentin/Regionspräsident diese Hinweise von Ihrer Kommunalaufsicht vollumfänglich umsetzen lassen?
b) Würden Sie als Regionspräsidentin/Regionspräsident sich in Ihrer Landespartei, …… ,
für eine Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen für den Erlass von StraBS in den Kommunen, siehe insbesondere § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG), einsetzen?
Antwort der Kandidatin Patzke, Bündnis 90/Die Grünen, vom 20.06.2021:
Sehr geehrter Herr Dr. Sachweh,
herzlichen Dank für Ihre Mail. Entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen erst heute antworte.
Ich persönlich sehe die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung öffentlicher Einrichtungen – und damit auch der Gemeindestraßen – grundsätzlich als Gemeinschaftsaufgabe und Teil der Daseinsvorsorge an, die von allen Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam – und damit aus den Kommunalhaushalten – zu tragen ist, da Gemeindestraßen i.d.R. von allen Bürgerinnen und Bürgern und nicht nur von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern genutzt werden.
Die Hinweise des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport begrüße ich in diesem Zusammenhang daher sehr. Allerdings bleibt in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover abzuwarten.
Als Regionspräsidentin würde ich mich jedoch auf den entsprechenden Ebenen dafür einsetzen, dass die Kommunen besser finanziell ausgestattet werden, damit sie sowohl ihre Pflicht- als auch ihre freiwilligen Leistungen bestmöglich erfüllen können (dies ist auch Grüner Grundkonsens), die Kommunen in allen Bereichen ihre Souveränität entsprechend der kommunalen Mehrheiten vollumfänglich wahrnehmen können – und mich grundsätzlich für ein „Umdenken“ im Bereich der Straßenausbaubeitragssatzungen im Sinne der vorgenannten Grundrichtung auf allen Ebenen stark machen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit – auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs – gerne zur Verfügung.Beste Grüße
Frauke Patzke
Antwort der Kandidatin Karasch, CDU, vom 06.06.2021:
Sehr geehrter Herr Dr. Sachweh,
zunächst bin ich in den von Ihnen genannten Entscheidungen der Region Hannover nicht involviert gewesen, so dass ich die Sachgründe auch nur aus der Berichterstattung der Zeitung kenne. Insofern fände ich es nicht angemessen, mich zu diesen Sachverhalten, die auch noch im Hauptsacheverfahren vor dem OVG nicht entschieden sind, zu äußern.
Grundlegend ist die Frage einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aber mit einer Antwort, wie alternativ notwendige Infrastruktur finanziert werden soll, verknüpft. Hierzu haben Sie in Ihrer eMail keinen Vorschlag gemacht.
Bei finanzstarken Kommen kann dies möglicherweise durch laufende Haushaltseinnahmen bei erhöhten Grundsteueransätzen erfolgen. Wird die Entscheidung zur Abschaffung der Beiträge jedoch von Kommunen getroffen, deren Haushalt nicht in der Lage ist, die laufenden Infrastrukturleistungen anders als über weiter erhöhte Kredite zu finanzieren, wird dies zur Folge haben, dass der kommunalverfassungsrechtlich darzustellende Haushaltsausgleich nicht möglich sein wird.
Dieser ist in § 110 NkomVG normiert und es ist Aufgabe der Region Hannover als Kommunalaufsicht, dies zu kontrollieren und den Kommunen die entsprechenden Regelungen aufzugeben.
Unabhängig von den aufsichtsrechtlichen Fragestellungen ist die Erhöhung der Kreditlasten aber aufgrund der Verlagerung der Lasten auf kommende Generationen kritisch zu sehen.
Starke und zukunftsfähige Städte und Gemeinden brauchen eine ebensolche kommunale Infrastruktur: Kitas, Schulen, Sporthallen, Schwimmbäder, Abwassereinrichtungen, Straßen, Radwege, Beleuchtung. All dies gehört zur kommunalen Infrastruktur und diese Aufgaben stellen viele Städte und Gemeinden vor erhebliche Anforderungen. Die vor rund 50 Jahren in Kraft getretenen Regelungen zu den Straßenausbaubeiträgen sind jetzt, wo mehr und mehr grundhafte Erneuerungen erforderlich werden, überall in die öffentliche Diskussion gerückt. Gerade weil diese vielfach zu massiven Belastungen Einzelner geführt haben. NRW hat darauf reagiert, indem es u.a. Möglichkeiten zur besseren Berücksichtigung von Härtefällen und zu wiederkehrenden Beiträgen geschaffen hat, Bayern hat es seinen Gemeinden zunächst freigestellt, einmalige oder wiederkehrende Beiträge zu erheben und dann ganz freigestellt und Landesmittel bereitgestellt.
In Anbetracht der immensen Verschuldung Niedersachsens und der kommenden hohen Anzahl von Erneuerungsmaßnahmen bei den Straßen der 60er und 70er Jahre, stellt sich aber schon auch die Frage, ob ein Verschieben der Überschuldung von den Kommunen zum Land ein zu empfehlender Weg ist? Auch ist in Bayern jetzt schon die Frage der Auskömmlichkeit der Landesmittel strittig, eine Problematik, die von anderen Landesfinanzierungen (zB Kita) in Niedersachsen ebenso bekannt ist und die auch hier fraglich wäre.
Insofern sind Folgen, wie mangels Haushaltsmittel zurückgestellte Maßnahmen mit den entsprechenden Folgen weitgehend abgängiger Infrastruktur ebenso in die Überlegungen einzubeziehen, wie aufgrund unterschiedlicher Finanzkraft unterschiedlich gute Infrastruktur in den Städten und Gemeinden, mit den daraus resultierenden Folgen für die Attraktivität als Arbeits- Lebens- und Wohnort.
Sie sehen, ich bin durchaus offen für Überlegungen zur Zukunft der Finanzierung des Straßenausbaus (die aber grundsätzlich mit der Landespolitik diskutiert werden müßte), aber ich bin absolut keine Politikerin, die einfache Lösungen verspricht. Wenn man die Veränderung will, muß auch geklärt sein, wie es dann anders gut und gerecht funktionieren kann. Alles andere springt zu kurz.Mit freundlichen Grüßen
Christine Karasch
Ich habe auf die Mail von Frau Karasch mit Email vom 06.06.2021 wie folgt geantwortet (gekürzt):
Sehr geehrte Frau Karasch und Team,
danke für Ihre freundliche Antwort.
………..
Ihre Auffassung, dass man Straßenausbaubeiträge nur in Frage stellen sollte, wenn man eine Gegenfinanzierung vorschlagen kann, teile ich nicht.
Damit würde jede Diskussion zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unserer freiheitlich-demokratischen Rechts- und Sozialordnung stets im Keim erstickt werden.
Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) in Verbindung mit den Bedarfserkennungsregeln für Grunderneuerungen von Straßen schaffen erhebliche Fehlanreize für institutionelle Willkür, Verstößen gegen den Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots und die Grundsätze einer ordnungsgenäßen rechtsstaatlichen Verwaltung. Nähere Ausführungen hierzu bitte ich meinem beigefügten Vermerk vom 15.01.2020 zu entnehmen.
…………
vorläufige Antworten des Kandidaten Krach, SPD:
am 30.06.21:
Sehr geehrter Herr Dr. Sachweh,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Krach. Hiermit möchte ich Ihnen gerne den Eingang bestätigen.
Entschuldigen Sie bitte die Verzögerung, jedoch ist diese durch einen Personalwechsel zu begründen.
Herr Krach wird sich in Kürze mit Ihrem Anliegen befassen und Ihnen gerne antworten.Mit freundlichen Grüße
Ermana Nurkovic
Geschäftsführerin
am 27.07.2021:
Guten Morgen Herr Sachweh,
entschuldigen Sie bitte die Verzögerungen. Ich hake sehr gerne für Sie nach und melde mich in Kürze.
Mit freundlichen Grüßen
Ermana Nurkovic
Geschäftsführerin
am 27.07.2021:
Sehr geehrter Herr Dr. Sachweh,
Sie hatten vor einiger Zeit eine Anfrage an Herrn Krach gestellt. Dafür möchte ich mich zuerst einmal in seinem Namen herzlichst bedanken. Bitte seien Sie versichert, dass er Ihnen darauf antworten wird. Ich möchte an dieser Stelle um Ihr Verständnis werben, dass weder Herr Krach noch Ich Experten in der vorliegenden Angelegenheit sind. Daher holen wir aktuell noch Hintergrundinformationen ein, um Ihr Anliegen bestmöglich beantworten zu können. Durch die Sommermonate befinden sich viele Expert*innen jedoch im Urlaub, weshalb sich die Antwort aktuell verzögert. Dafür bitte ich um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen
Djego Finkenstedt
Pressesprecher für Steffen Krach
Die Antwort des Kandidaten Krach (SPD) bzw. seines Teams werde ich Ihnen nach Eingang ebenfalls im Wortlaut zur Verfügung stellen.
Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh
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