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Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zur Strabs in Laatzen
Sehr geehrte Grundeigentümer/Innen der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
mit vorangehenden Emails hatte ich die Info-Mails der BI-Strabs-Dahlenburg vom 30.07.20, 8:24 AM, und vom 01.08.20, 3:57 PM, an Sie weiter geleitet.
Als Anlage habe ich hier die umfangreiche Zusammenfassung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 22.07.2020 beigefügt.Vereinfachte Darstellung des Ablaufs:
Der Rat der Stadt Laatzen hatte die Strabs in Laatzen abgeschafft. Die Kommunalaufsicht der Region Hannover hat diesen Beschluss aufgehoben. Damit war die Strabs wieder gültig. Dagegen hat die Stadt Laatzen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hannover Beschwerde eingelegt. Das VG hatte der Beschwerde der Stadt Laatzen stattgegeben. Damit war die Strabs wieder abgeschafft. Dagegen hat die Kommunalaufsicht vor dem OVG Lüneburg Beschwerde eingelegt und dort Recht bekommen. Damit gilt – leider – die Strabs in Laatzen unverändert weiter.Von mir stark vereinfacht wiedergegebener Inhalt des OVG-Beschlusses:
Eine Kommune darf nur dann die Strabs aufheben, wenn die Finanzierung anderweitig sicher gestellt werden kann, außer durch Kredite. Das war in Laatzen nach Auffassung des OVG nicht der Fall.
Hier meine Anmerkungen und Bewertungen zum Beschluss des OVG, wobei ich darauf hinweise, dass ich juristischer Laie bin:1) Die Stadt Laatzen hätte m. E. die Möglichkeit, sich eine andere Finanzierung als durch Straßenausbaubeiträge zu überlegen und dann die Strabs erneut abzuschaffen. Dabei kann grundsätzlich in zwei Richtungen gedacht werden:
a) Weniger Grunderneuerungen von Straßen, d. h. kritische Prüfung, ob die von der Bauverwaltung als notwendig dargestellten Grunderneuerungen wirklich geboten oder – salopp formuliert – nur „nice to have“ sind.
b) Erarbeitung eines anderen Finanzierungsmodells.
c) Eine Kombination von a) und b).
Nach meiner Einschätzung ist in Stadt- und Gemeinderäten und Stadtbezirksräten das Rollenspiel von Mandatsträgern kritischer geworden. Während früher die Verwaltungsvorschläge zu Grunderneuerungen von Straßen häufig vertrauensvoll beschlossen wurden (mit der sinngemäßen Argumentation „Wenn die Verwaltung Straßen für grunderneuerungsbedürftig ansieht, dann glauben wir das. Es ist schließlich unsere Verwaltung.“), wird seit einiger Zeit tendenziell kritischer hinterfragt. Wir sollten die Rats-/Stadtbezirksratsmitglieder darin bestärken.
2) Dennoch befürchte ich, dass der OVG-Beschluss von Interessenvertretern so interpretiert wird, dass damit bewiesen sei, dass Straßenausbaubeiträge gerecht seien. Einer solchen Interpretation ist natürlich nachdrücklich zu widersprechen.
a) Der Beschluss gilt speziell für Laatzen und lässt sich m. E. nicht verallgemeinern.
b) Verwaltungsgerichte können sich nur im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen. Die Frage, ob Straßenausbaubeiträge und die dazu geltenden Gesetze gerecht sind, war hier vom VG und OVG nicht zu beurteilen.
c) Durch ein letztinstanzliches Urteil bzw. einen solchen Gerichtsbeschluss wird nicht unbedingt Gerechtigkeit geschaffen, sondern Rechtsfrieden. Das ist von unserer Verfassung so gewollt und uneingeschränkt zu respektieren. Wir können nicht Rechtsstreitigkeiten über Generationen hinweg führen. d) Auch der Nds. Landtag kann keinesfalls dieses OVG-Urteil als Beleg anführen, dass Straßenausbaubeiträge gerecht seien. Wenn der Nds. Landtag die gesetzlichen Grundlagen für den Erlass von Strabs nicht abschafft, liegt das nicht daran, dass er es wegen entsprechender Gerichtsurteile nicht kann. Es ist allein der fehlende politische Wille. Siehe auch mein Brief an MP Weil und den nachfolgenden Email-Schriftwechsel mit dem Nds. MI. Fazit: Die landesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für den Erlass von Straßenausbaubeitragssatzungen in den Städten und Gemeinden in Niedersachsen müssen endlich abgeschafft werden. In Anbetracht der erheblichen Covid-19-bedingten Steuerausfälle in den Kommunen ist zu befürchten, dass die Abschaffung von Strabs erschwert wird und in Kommunen, in denen die Strabs abgeschafft wurde oder nie existiert hat, Gedanken aufkeimen, erneut eine Strabs zu beschließen.
Was wäre die voraussichtliche Folge?
Diverse Grundeigentümer/Innen, finanziell geschwächt durch Corona bedingte Einkommensausfälle (Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, usw.), würden durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, evtl. sogar für gar nicht zwingend erforderliche Grunderneuerungen (nur „nice to have“), in Notverkäufe getrieben werden. Damit würden die sozialpolitischen Grundsätze unseres Staates und der demokratischen Parteien geradezu auf den Kopf gestellt werden. Es würde einer Zwangsgentrifizierung Vorschub geleistet werden. Es geht nicht darum, dass Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sich an einer angemessenen Beteiligung an den Kosten unseres Staates „drücken“ wollen, auch nicht an den Corona-Folgekosten. Aber es muss verhindert werden, dass gegen den Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots verstoßen wird. Die im Land Niedersachsen verabschiedeten Härteregelungen sind dazu unzureichend, da es sich fast ausschließlich um Kann-Regelungen handelt, nicht einmal Soll-Regelungen, geschweige denn Muss-Regelungen.
Es ist dringend geboten, sich weiterhin entschlossen für die flächendeckende Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in unserem Land Niedersachsen einzusetzen. Diese Abschaffung muss zügig erfolgen, nicht erst nach der nächsten Landtagswahl in 2022.
Es ist interessant zu beobachten, und das sage ich mit einem gewissen Verständnis, dass einige MdL mehrere Rollen zugleich spielen. Als Kommunalpolitiker setzen sie sich in ihrer Kommune für eine Abschaffung der Strabs ein, häufig mit den gleichen Argumenten, wie die Grundeigentümer und -verbände. Als MdL vertreten sie nach außen die Fraktions- bzw. Koalitionsmeinung, sind also gegen die Abschaffung auf Landesebene. Ich hoffe, dass – Zug um Zug – diejenigen MdL in den Koalitionsparteien intern die Oberhand gewinnen, die für eine Abschaffung auf Landesebene sind. Das könnte noch ein anstrengender Weg werden. Demokratie ist nun mal anstrengend und mühsam. Aber es ist die beste Staatsform, die es gibt. Nur in demokratischen Staaten ist ein von gesellschaftlichem Konsens getragener kontinuierlicher Verbesserungsprozess möglich.
Ggf. müssen im Zuge von Wahlen ungeeignete Mandats- und Funktionsträger abgewählt werden.Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh
OVG-Urteil zur Strabs-Abschaffung
Leseranfrage zum Artikel Neue Hürde für „Strabs“-Abschaffung vom 29.07.2020: