Gesetzentwurf zu Musterfeststellungsklagen geht nicht weit genug
Kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode hat das Justizministerium einen Entwurf für die Einführung einer sog. „Musterfeststellungsklage“ vorgelegt. Demnach soll eine sehr überschaubare Anzahl von Verbraucherschutzorganisationen die Möglichkeit haben, Musterfeststellungsverfahren gegen Unternehmen zu führen, wenn eine bestimmte Anzahl von Verbrauchern gleichermaßen betroffen ist. Ein aktueller Anwendungsbereich für dieses Gesetz könnte die sog. Diesel-Affäre sein. Die betroffenen Verbraucher haben dann die Möglichkeit, sich elektronisch für dieses Musterverfahren zu registrieren, wodurch auch die Verjährung ihrer eigenen Ansprüche gehemmt wird. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 10-2017)