Wahlprogramm der Bürgermeisterkandidatin Christina von Mirbach
Archiv für das Jahr 2019
Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Nds. Landtag
Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Nds. Landtag: NBgS und NBgS e.V.
Kritik am Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG)
E-Mail von Wilhelm Hirthe, BI-Braunschweig-Lamme:
An die Fraktionen des NDS –Landtages Hannover, SPD, CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, AfD.
Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bürger Braunschweig s und des Landes Niedersachsen beschäftige mich schon lange über und mit den Straßenausbaubeiträgen nur für Anlieger, auch weil ich betroffener bin, die die Anlieger der zu sanierten Straßen mit bis zu 75% der Kosten herangezogen werden. Plus 50% der Gehwege mit Laternen und sämtlichen Leitungen, Gas, Strom, Kabel und, und, und . Kosten zwischen 10 000,- und 40 000,- Euro werden/sind keine Seltenheit. Was das für die Anlieger bedeutet muss ich ihnen wohl nicht erklären. Existenzangst und Hausverkauf?
Ich war bei dem CDU-Forum in Hannover, ich war beim Forum der NBgS im Pavillon-Lister Meile Hannover. Es ist und wurde im ersten Block über diese „Strabs“ diskutiert.
Anwesend der Gäste waren:
- Jan .Christoph Oetjen FDP Landtagsfraktion
- Bernhard Zentgraf Bund der Steuerzahler Landesverband
- Sebastian Lechner CDU Landtagsfraktion
- Harald Wedemeyer Landvolk Niedersachsen
- Bernd Lynak SPD Landtagsfraktion
Nun liegt mir der Gesetzesentwurf vor, und dieser sagt mir auf 2 ½ Seiten der CDU etwas ganz anderes als diskutiert wurde. Dieser, ihr Gesetzentwurf ist eine einzige „KANN-BESTIMMUNG“ nur für die Kommunen. Daher, Entschuldigung, haben sie den „Schwarzen Peter“ den Anliegern zugeschoben.
Ein Beispiel:
Die Stadt Braunschweig, wird, da es eine KANN-BESTZIMMUNG sein wird/ist, den Teufel tun, dieses Gesetz umzusetzen. Die Änderung vom 1.4.2017, dass in ländlichen Gebieten die „Nutzer“ mit zur Zahlung herangezogen werden, ist vom Rat der Stadt BS abgelehnt worden. Da es auch wieder eine KANN-BESTIMMUNG ist.
„Die wohl wichtigste Neuerung ist aber wohl die Regelung orientierte Möglichkeit für die Kommunen, den Bürgerinnen und Bürgern eine Verrentung der Schuld über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zu einen Zinssatz zu ermöglichen, der nicht höher als maximal 3% über den durchschnittlichen Basiszins der zurückliegenden drei Kalenderjahre liegt“.
Das heißt doch nichts anderes, dass die Kommunen den Anliegern 4 Wochen Zeit einräumt (nach Fertigstellung der Straße) und dann ist/wird diese Rechnung fällig und ist zu zahlen. Oder aber die Kommunen sind großzügig und gewähren den Anliegern, natürlich nach Ermessen der Kommunen, eine Verrentung der Schuld von bis zu 20 Jahren ein. „Das kann beliebig von den Kommunen selbst bestimmt und ausgelegt werden“. Das können 4 Wochen, 6 Monate, 5 Jahre, u. s .w. dann bis zu 20 Jahr sein. Das ist keine Erneuerung des Gesetzes NKAG.
Bedenken Sie doch auch:
Ein wichtiger Kosten-Faktor für Anlieger ist, vor allem die gerade gebaut haben, deren Kalkulation genau mit dem finanzier (Bank) abgeschlossen ist. Jetzt kommt der nicht unerhebliche, zusätzliche monatliche Straßenausbaubeitrag hinzu. Woher dann nehmen? „Zwangsversteigerung“ sowie „Anwesen-Hausverkauf“ geistert nun im Kopf herum. Wollen Sie das?
Zuschüsse dritter:
Die Beitragspflichtigen können von den Zuschüssen profitieren, indem durch den geminderten Gesamtaufwand auch ihre Beiträge niedriger ausfallen. ABER?
Die SPD sagt/schreibt, sofern der Zuschussgeber dies zulässt.
Die CDU sagt/schreibt, die Regelung gilt nicht, soweit der Zuschussgeberausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Was sagt bzw. denkt der/die Anlieger: Wer sagt denn den „Anliegern“ woher die Zuschüsse kommen, ob es überhaupt Zuschüsse geben wird?
Das ist doch eine nicht kalkulierbare Rechnung.
Nun kommt der „Basiszins“ ins Spiel, 20 Jahre Laufzeit der bringe Schuld. Haben Sie sich „SPD und CDU“ einmal darüber Gedanken gemacht was passiert wenn der Basiszinssatz nach § 247 BGB sich in den nächsten 20 Jahren zum positiven „Basiszinssatz“ für die Anlieger ändert? Haben Sie sich Gedanken gemacht wenn die Grundsteuer B reformiert wird/ist, und die wird reformiert zum Nachteil der Anlieger.
Ab 1.1.2016 lag der Basiszinssatz bei -0,83 %, ab 1.7.2016 -0,88% bis bzw. ab 1.1.2019 -88%. Das bedeutet laut ihrer Einigung der Koalition dass der Basiszinssatz z. Z. bei 2,12% liegen würde. Die Anlieger werden zu den Kosten auch noch mit dem Basiszins betraft. Die „Nutzer“ klatschen in die Hände, da diese zur Zahlung nicht hergezogen werden. Die Ungerechtigkeit nimmt ihren Lauf. Aber das interessiert der „Politik“ wohl auch nicht.
Alle ½ Jahre ist die Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Sie SPD u. CDU wollen mir doch nicht erzählen dass dieser Basiszinssatz 20 Jahre Bestand hat. Oder?
Noch eine wichtige Information:
Hohe Steuereinahmen:
Kommunen melden Überschuss von fast zehn Milliarden Euro. Aber trotzdem haben Kommunen Millionen Euro Schulden.
Die Kommunen verbuchten das vergangene Jahr 9,8 Milliarden Euro an Überschuss, durch deutlich gestiegene Steuereinnahmen, teilte das Statistische Bundesamt Wiesbaden mit.
Die Einnahmen der Kommunen einschließlich ihrer Extrahaushalte beliefen sich 2018 insgesamt auf 269,9 Milliarden Euro. Damit waren sie um 4,4% höher als im Vorjahr. Die Steuereinnahmen stiegen erneut deutlich um 5,5% auf 101,2 Milliarden Euro. Die Gewerbesteuer (netto) als mit wichtigste Steuer brachte dabei 42,2 Milliarden Euro (plus 5,4 %) ein. Die Grundsteuer B ist meist die drittgrößte Steuereinnahme der Kommunen.
Wie kommt Herr Thomas Adasch, MdL, eigentlich dazu sich über die Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge so negativ zu äußern, „Ein Strabsverbot wird nicht eingeführt“. Die Kosten müsste sonst das Land tragen, was nicht tragbar ist, obwohl SPD u. CDU laut Schreiben von Herrn Uwe Schünemann, MdL, Stellvtr. Fraktionsvorsitzender, vom 18. März 2019, das an die Mitglieder der CDU-Fraktion im NDS-Landtag ging. Nach Einigung der Koalition sieht das aber nicht aus.
Sehr viele Kommunen (auch einzelne Bundesländer)haben diese Straßenausbaubeiträge bereits abgeschafft. Warum schafft das Land Niedersachsen diese ungerechten und Existenz bedrohten Straßenausbaubeiträgen nicht ab? Der NDS-Haushalt würde die Straßenausbeiträge gerade mal 0,8 bis 0,96% belasten. Das wurde sogar auf dem Forum am 26.01.2019 Pavillon Lister Meile Hannover bestätigt.
Mir liegt der „Gesetzentwurf“ der Fraktion SPD und der Fraktion CDU zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes ( NKAG ) vor. Auch diese Gesetzesvorlage muss ich ihnen wohl nicht nochmal erläutern.
Die sehr vielen BIs und IGs die sich gegründet haben und es werden immer mehr. Und unsere Reaktionen auf die „Gesetzesvorlage“ sind wohl verständlich. Daher Schaffen sie die „Straßenausbaubeiträge“ ab.
Wenn man sich die „Gesetzesvorlage STRABS“ der SPD u. CDU – Fraktion durchliest und immer wieder durchliest kommt man schließlich zu der Überzeugung das die Politik, die SPD und die CDU, also die „Groko“ des Landtages Niedersachsen, die Bürger und Bürgerinnen nicht erst nehmen. Und wie ist das mit ihnen, Grüne, FDP und der AfD?
Das bewahrheitet doch die Antwort ihres Parteikollegen Herrn Dr. Alexander Saipa MdL an seinem SPD – Kollegen Herrn Jochen Dreilich der seit 47 Jahren SPD Mitglied der Partei ist.
Wie respektlos Herr Dr. Alexander Saipa zu seinen Parteikollegen ist. Herr Dreilich hat es gewagt seinen Parteikollegen seine Meinung zu den „Strabs“ aufzuzeigen? Was war die Antwort? Herr Dr. A.Saipa hat die Kritik zur Kenntnis genommen. Das war es. So ist man zu den Bürger und Bürgerinnen die euch in den NDS –Landtag gewählt haben.
Auch daraus kann man erkennen, wie mit uns Wählern nach einer Wahl umgegangen wird. Man ist ja erstmal für 5 Jahre in den NDS –Landtag gewählt wurden.
In dem Informationsschreiben 01/2019 ihres Parteikollegen Herrn Bernd Lynack SPD, MdL, ist davon keine Rede, dass die Schuld nicht grundbuchlich, sondern durch Bezug auf die Regelungen des Gesetzes über die „Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung“ gesichert ist. Weis man eigentlich was es bedeutet „Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung“ für die betroffenen Anlieger?
Das heißt doch, wenn der/die Anlieger nicht zahlen können, wird das „Anwesen“ „Zwangsversteigert“ damit die Kommunen zu ihr Geld kommen. Haben Sie sich einmal durch den Kopf gehen lassen, was das für die „Anlieger“ bedeutet?
Daher bitte ich Sie, entscheiden und stimmen sie für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für ganz Niedersachsen.
Ihre „Gesetzesvorlage“ für die Änderung bei den Straßenausbaubeiträgen ist eine Niederlage aller Anlieger in Niedersachsen.
Ich/wir hoffen das uns die Politik, die Fraktionen des NDS –Landtages, uns der (NBgS) Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge, UNABHÄNGIG-EHRENAMTLICH-ÜBERPARTEILICH die Möglichkeit geben angehört zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hirthe-BI-Braunschweig-Lamme
Mitglied des NBgS
Moldenweg hat oberste Priorität
Leserbrief zum Artikel Moldenweg hat oberste Priorität vom 03.04.2019:
Bürgerbegehren durch Bürgerinitiativen
Was Wesendorf kann, kann jeder Ort im Landkreis Gifhorn, jeder Ort in Niedersachsen!!!
Man muss es natürlich wollen! Man muss die Not dazu spüren!
Wesendorf setzt die Anliegergebühr wohl auf viele Jahre aus!!!
Die Methode ist total einfach. Mit 10% Wählerstimmen erreicht man einen Bürgerentscheid.
Wir haben als Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren organisiert.
Unsere Homepage www.Wesendorfer-fuer-Wesendorf.de zeigt den Weg.
Alles was man braucht; man muss 2 Formblätter ausfüllen und schon geht es los.
Man stellt einen Antrag an die Gemeinde; die Gemeinde muss den Antrag genehmigen!
Nach der Genehmigung beginnt die Sammlung von Unterschriften, gut vorbereitet, ist das total einfach.
Wir haben 25 Straßenverantwortliche definiert, die in ihren Straßen Unterschriften von wahlberechtigten Wesendorfern einsammeln. 10 % von 4168 Wahlberechtigten sind für Wesendorf 417 Unterschriften, die haben wir innerhalb von 10 Tagen eingesammelt. Nach 18 Tagen sind es 800 Unterschriften von den Wahlberechtigten.
Unser aktuelles Ziel sind min. 1250 Unterschriften, die wir bis zum 3.9.2019 sammeln wollen.
Unser Gemeinderat hat wohl vor dem Wählervolk Angst bekommen und den Ratsbeschluss ausgesetzt, um uns scheinbar ausbremsen zu wollen… Das gelingt aber nicht, weil wir unsere Rechte und unsere Möglichkeiten kennen und deshalb auch das Ergebnis weiter ausbauen wollen.
Wir freuen uns natürlich über unseren Erfolg, den wir gemeinsam mit allen Wesendorfern/ Westerholzern erzielt haben, dafür danken wir allen Unterstützern. Wir sind keine politische Gruppierung und setzen uns lediglich für Wesendorfer und Westerholzer Bürger ein.
Wir verstehen natürlich nicht, dass sich die Bürger von Wahrenholz/ Betzhorn oder Schönewörde von ihrem Gemeinderat ohne Widerstand auskaschen lassen. Wir haben das Geld nicht über.
Wir helfen aber gern bei der Umsetzung eines Bürgerbegehrens in den Nachbargemeinden.
Was in Schweimke oder Bayern möglich ist, sollte in der SG – Wesendorf generell möglich sein.
Claus Hildebrandt aus der BI „Wesendorfer für Wesendorf“
Initiative ruft zur Widerstand gegen Straßenausbaubeiträge auf
Der Widerstand gegen die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge wächst – nun hat eine Bürgerinitiative aufgerufen, den Gebührenbescheiden nach Eingang fristgerecht zu widersprechen
Springe/Bennigsen. Auf die Stadt dürfte in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren eine regelrechte Klagewelle zurollen: Nachdem der Verband Wohneigentum Niedersachsen bereits ein Normenkontrollverfahren gegen die Gebührensatzung auf den Weg gebracht hat (wir berichteten), erhöht nun die Bürgerinitiative Straßenausbau in Bennigsen den Druck. Sie verteilt Infoflyer – und fordert Betroffene auf, ihren Gebührenbescheiden zu widersprechen. (weiterlesen)
(Hannoversche Allgemeine vom 08.04.2019)
Streit um die StraBS – „Warum sollen wir das bezahlen?“
Leserbriefe zum Artikel Streit um die „StraBS“ vom 06.03.2019:





