Robinson Hanisch
Anfrage vom NBgS zur Abschaffung der Strabs (Freie Wähler)
Die Antwort von Arnold Hansen am 19.03.2021:
Sehr geehrter Herr Zacharias,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider komme ich erst heute dazu Ihnen zu antworten.
Die Landespartei FREIE WÄHLER Niedersachsen spricht sich ausdrücklich für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) auf Landesebene aus. Der Erhalt kommunaler Straßen ist ebenso wie bei Landes- und Bundesstraßen Pflichtaufgabe des Straßenträgers. Die Heranziehung von Anliegern zur Finanzierung von Straßenerhaltungsmaßnahmen betrachten wir als ungerecht. Es sind ja nicht nur die Anlieger, die diese Straßen nutzen, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Anlieger haben auch nicht die Möglichkeit, andere Verkehrsteilnehmer von der Nutzung der Straßen abzuhalten. Vielfach haben die Kommunen die Erhaltungsmaßnahmen der kommunalen Verkehrsinfrastruktur über Jahre vernachlässigt. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Gründen das geschah. Es ist wie gesagt eine Pflichtaufgabe der Kommune und muss somit aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden.
Da eine Abschaffung der Stabs auf Landesebene bisher nicht erfolgt ist, führen wir als FREIE WÄHLER Niedersachsen Informationsveranstaltungen in den einzelnen Kommunen durch. Sie selbst Herr Zacharias waren ja Gast auf einer meiner Vorträge im Landkreis Peine. Ziel ist dabei, die Abschaffung der Strabs vor Ort in den kommunalen Vertretungen beschließen zu lassen. In vielen Kommunen ist das mittlerweile auch schon geschehen. Aber dieses Vorgehen ist nicht nur müßig, es dauert auch extrem lange. Ob dann die kommunale Vertretung vor Ort auch den Beschluss zur Aufhebung der Satzung auch fasst, ist auch nicht sicher.
Um die Anlieger wirklich zu entlasten, ist die Abschaffung des § 6 NKAG erforderlich. Dafür setzen wir uns als FREIE WÄHLER auch ein. Im noch zu erstellenden Wahlprogramm zur Landtagswahl 2022 wird die Abschaffung der Stabs eine unserer wichtigen Forderungen sein.
Die von Ihnen in Ihrer Mail aufgeführten Aspekte trage ich mit. Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern klar vor Augen führen, dass es die Regierungsparteien CDU und SPD sind, die eine Abschaffung auf Landesebene verhindern. Das sollten auch die Wähler am 12. September bei der Kommunalwahl im Gedächtnis haben. Wir FREIE WÄHLER werden auch weiterhin alles Mögliche unternehmen, die Strabs abzuschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Arnold Hansen
Landesvorsitzender
FREIE WÄHLER Niedersachsen
BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail – November 2020
Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
ich stelle fest, dass sich verschiedene Mythen um den Begriff der „Kappungsgrenze“ ranken. Fundiertes Halbwissen ist ebenso schädlich wie gesichertes Wissen, wenn es vornehmlich von Politikern als Totschlagargument für Grundsteuererhöhungen im kontroversen Diskurs der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Anwendung findet.
„Grundsteuererhöhungen sind keine Option auf dem Weg zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, weil die Erhöhungen sowieso zur Hälfte in die Kreisumlage fließen und nicht bei der Kommune verbleiben“. So oder so ähnlich hört es sich an, wenn mit Halbwissen oder mit Kalkül die Klingen gekreuzt werden. Vorbezeichnete Aussage wäre zumindest ansatzweise richtig, gäbe es da nicht die Kappungsgrenze.
Auf der Homepage von Joachim Dreilich, Gründungsmitglied des NBgS (Niedersächsisches Bündnis geben Straßenausbaubeiträge), finden Sie ebenso Erklärungen wie weiterführende Links zu diesem Thema:
https://www.adendorf-strassen.de/?s=kappungsgrenze
Aus gegebenen Anlässen wage ich einen Versuch der zusätzlichen Aufklärung darüber, wie Kappungsgrenze und Kreisumlage zusammenhängen. Der Versuch stellt meine Sicht als Laie auf die Dinge in vereinfachter Form dar und entbehrt jeglicher Rechtsverbindlichkeit. Ich habe lediglich das zusammengetragen, was im Internet veröffentlicht ist und wie ich die Sachverhalte verstanden habe.
Laut Landesamt für Statistik Niedersachsen, Stand 20.8.2020, liegt die Kappungsgrenze bei 367%. Diese fließt in den kommunalen Finanzausgleich 2021 ein. (Kappungsgrenze 2020 365%) Der Satz von 367% (2021) beruht auf vorläufige Grundlagen für die Steuerkraftberechnung. Er basiert auf dem Bevölkerungsstand 30.6.2019 und wird gebildet als Durchschnitt. Grundlage sind die jeweils absoluten Steueraufkommen. Konkret heißt das, dass die Realsteueraufkommen aus 2019 als Berechnungsgrundlage für den Finanzausgleich 2021 herangezogen werden. In diesem Fall (367% für Grundsteuer B) aller Gemeinden mit weniger als 100.000 EinwohnerInnen für die Grundsteuer B. Der durchschnittliche Hebesatz vorbezeichneter Gruppe für die Grundsteuer B beträgt 408%. Hiervon werden 90% laut NFAG herangezogen, also 367%. Gesetzliche Grundlage ist das Niedersächsische Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG). Die Kappungsgrenze ist ergo eine Größe, die auf Landesebene jährlich, meines Erachtens nach im Mai, neu determiniert wird.
Der genannte Prozentsatz von 367% hat Gültigkeit für Gemeinden mit weniger als 100.000 BewohnerInnen. Gemeinden mit mehr EinwohnerInnen haben einen anderen Prozentsatz.
Der genannte Prozentsatz von 367% hat Gültigkeit für die Grundsteuer B. Für die Grundsteuer A gelten andere Sätze, auch in Abhängigkeit der jeweiligen Einwohnerzahlen.
Auf einen Erklärungsversuch, wie im Detail die Steuerkraftberechnung und die damit verbundenen Ausgleichszahlungen durchgeführt werden, will ich wegen mangelnder Fachkenntnis verzichten. Wer mehr dazu wissen möchte, sollte Verwaltungsrechtler oder Kämmerer seines Vertrauens befragen.
Die Kreisumlage ist ein Finanzierungsinstrument der Landkreise. Soweit die Landkreise ihre Aufwendungen und Auszahlungen nicht durch andere eigene Erträge finanzieren können, dürfen sie von ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Kreisumlage erheben. Rechtsgrundlage ist ebenfalls das NFAG. Berücksichtigung finden u. a. die Finanzkraft der Städte und Gemeinden und der Finanzbedarf des Landkreises. Eine Erhöhung der Kreisumlage muss bis zum 15.5. eines Jahres beschlossen werden, eine Senkung der Umlagesätze kann hingegen auch danach beschlossen werden. Die Kreisumlage im Landkreis Lüneburg wurde um 2% von 49,5% auf 47,5% gesenkt. Sie soll weiter auf 44% gesenkt werden. Diese Maßnahme ist der Corona-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen geschuldet und hat sicherlich nur temporären Charakter.
Rechenbeispiele:
Bei einer Kreisumlage von 45% werden bei 100 EUR Steueraufkommen 45 EUR an den Kreis abgeführt, 55 EUR verbleiben bei der Kommune.
Kommune A hat bei der Grundsteuer B ein Istaufkommen von 100 EUR. Die Kommune hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 340%. Die Kreisumlage beträgt 45%. Die Kappungsgrenze liegt bei 350%.
Ergebnis: Die Kommune muss 45 EUR der Kreisumlage zuführen. 55 EUR verbleiben bei der Kommune. Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt mit 340% unter der Kappungsgrenze von 350%.
Kommune B hat bei der Grundsteuer B ein Istaufkommen von 100 EUR. Die Kommune hat einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 400%. Die Kreisumlage beträgt 45%. Die Kappungsgrenze liegt bei 350%.
Ergebnis: 87,50 EUR würden mit 350% (Kappungsgrenze) eingenommen werden. Hiervon gehen 39,38 EUR (45%) in die Kreisumlage. 48,12 EUR (55%) verbleiben in der Kommune. 12,50 EUR (aus 50% über der Kappungsgrenze) verbleiben zu 100% in der Kommune. In dieser Beispielrechnung würden insgesamt 60,62 EUR von 100 EUR Istaufkommen in der Kommune verbleiben. Jede weitere Erhöhung der Grundsteuer B verbleibt zu 100% bei der Kommune.
Kommune A erhöht ihren Hebesatz für die Grundsteuer B von 340% auf 400%. Damit erhöht sich auch bei der Grundsteuer B das Istaufkommen von 100 EUR auf 117,65 EUR. Die Kreisumlage beträgt 45%. Die Kappungsgrenze liegt bei 350%.
Ergebnis: 102,94 EUR würden mit 350% (Kappungsgrenze) eingenommen werden. Hiervon gehen 46,33 EUR (45%) in die Kreisumlage. 56,61 EUR (55%) verbleiben in der Kommune. 14,71 EUR (aus 50% über der Kappungsgrenze) verbleiben zu 100% in der Kommune. In dieser Beispielrechnung würden insgesamt 71,32 EUR von 117,65 EUR Istaufkommen in der Kommune verbleiben. Jede weitere Erhöhung der Grundsteuer B verbleibt zu 100% bei der Kommune.
Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen und bleiben Sie gesund.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
https://www.dahlenburg-strabs-weg.de/
Beste Grüße von
Wilfried Reiser
Das kann teuer werden
Neue Grundsteuer: VDGN kämpft für möglichst geringe Belastung von Eigenheimern
Nach der Reform der Grundsteuer im vergangenen Jahr entscheiden nun die Bundesländer, ob sie das wertorientierte Scholz-Modell des Bundes übernehmen. Bei der Ermittlung der Grundsteuer für Wohngrundstücke werden dabei Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Mietniveaustufe herangezogen. Dieses Modell wollen nach einer VDGN-Auswertung neben Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein bisher auch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und das Land Berlin einführen. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 10/11-2020)
BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail – Oktober 2020
Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter.
Die Straßenausbaubeitragssatzung. Hardliner in der SPD und in der CDU auf Landesebene halten lernresistent am §6 NKAG fest. Die Grünen ducken sich weg. Die Vorboten der Landtagswahlen 2022, die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12.9.2021, werden über diese bürgerfeindliche Politik Zeugnis ablegen. Dennoch werden Schlachten gewonnen.
In Wolfsburg ist es nun amtlich. Mit großer Mehrheit hat der Rat beschlossen die Satzung abzuschaffen. Hier geht es zum Artikel in der Salzgitter Zeitung:
Dass es auch anders wie üblich geht, zeigt ein Beschluss des Rates in Barum (Landkreis Lüneburg), der anderen uneinsichtigen Mehrheiten in Kommunalparlamenten als Beispiel dienen sollte. Der Rat verzichtet auf bereits zugesagte Fördermittel und entschließt sich gegen eine grundhafte Sanierung zugunsten einer Reparatur. Das ist ein gutes Beispiel zur Nachahmung. Ein erster Schritt zur Abwendung von der „Ist-Ja-Nicht-Mein-Geld-Mentalität“, die sich wie ein roter Faden durch Bundes-, Länder- und Kommunalparlamente zu ziehen scheint.
Hier der Artikel in der Lüneburger Landeszeitung:
https://www.landeszeitung.de/lokales/141230-barum-strassensanierung-teurer-als-erwartet/
Wer sich den Tag unbedingt versauen möchte, blickt in das neue Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler. Eine Pflichtlektüre für alle, die noch nicht wahrgenommen haben, dass der Feudalismus unter großem Blutvergießen abgeschafft wurde. Eine Enthüllungslektüre auch natürlich für diejenigen, die weiterhin meinen, dass Bürgerinnen und Bürger für Gemeindeeigentum weiterhin über den Asphalt gezogen werden müssen, da die Öffentlichen Hände leer zu sein scheinen. Bei 25.000.000.000 EUR Steuergeldverschwendung p.a., mit steigender Tendenz, eine haltlose und unmoralische Forderung. Steuergeldverschwendung sollte wie Steuergeldhinterziehung bestraft werden.
Obwohl die ernstzunehmende Strafverfolgung um den Cum-Ex-Skandal weiter auf sich warten lässt. Vermutlich bis zur Verjährung. Dabei bietet auch die SPD in Hamburg eine große Angriffsfläche. Die Hamburger Steuerbehörde verzichtete Ende 2016 darauf, eine Forderung in Höhe von 47 Millionen EUR gegen die Privatbank Warburg geltend zu machen. Diesen Betrag hatte das Institut nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Köln zu Unrecht vom Fiskus für Cum-Ex-Geschäfte erhalten. Schöne Grüße an unseren heutigen Finanzminister Olaf Scholz.
Es sollen insgesamt 10.000.000.000 EUR Steuergeld zu Unrecht für den größten Kriminalfall der Finanzgeschichte Deutschlands geflossen sein. Und niemand übernimmt Verantwortung. Und niemand wird ernsthaft bestraft. Da ist es schon leichter Parksündern aufzulauern oder Bürgerinnen und Bürger in Form moderner Wegelagerei Gemeindestraßen finanzieren zu lassen.
Ich möchte Mitstreiter und Mitstreiterinnen dazu ermuntern für die Kommunalwahlen zu kandidieren. Ich werde es tun und für die aktiven Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Dahlenburg antreten. Auch Maren und Michael Zacharias aus Gadenstedt werden diesen Weg gehen. Zwei engagierte Mitstreiter im NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) der ersten Stunde. Hier ein Beitrag in den Peiner Nachrichten:
Verweisen möchte ich auch auf das Sonnabend-Gespräch von Martin Lamke (Wingst), der sich den Fragen der NEZ Cuxhaven stellte. Vielen Dank an Martin, auch für den Hinweis auf unsere BI in Dahlenburg. Das nächste Treffen der Region Nord findet im März 2021 in Wingst statt, so Corona seine Zustimmung gibt.
Vielen Dank auch an das straßenbeitragsfreie Hessen, die meinen Beitrag online gestellt haben
https://strabs-he.chayns.net/tapp/388186
Ich glaube daran, dass sich unser aller Engagement zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger auszeichnen wird. An unserem organisierten Unmut über bodenlose Ungerechtigkeit soll und wird die Politik zerbrechen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
https://www.dahlenburg-strabs-weg.de/
Beste Grüße von
Wilfried Reiser