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Anhörung im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages — 2 Kommentare

  1. Vortrag vor dem Innenausschuss:

    Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren!

    „Ceterum censeo Carthaginem esse delendam“– im übrigen glaube ich, daß Karthago zerstört werden muß. Diesen Satz hat Cato der Ältere an jede seiner Reden vor über zweitausend Jahren angehängt, und so wußte jeder in seiner Welt, was seine Meinung zum Thema Karthago war. Diese Tradition möchte ich aufnehmen und hier allerdings schon als ersten Satz sagen: Die Straßenausbaubeitragssatzungen in Niedersachsen sind ungerecht und müssen abgeschafft werden. Denn ich möchte nicht, daß später jemand behauptet, er habe mich in seinen Entscheidungsprozeß eingebunden und das Ergebnis sei mit mir oder „den Bürgerinitiativen“ abgesprochen. Mit den Bürgerinitiativen ist das so lange nicht abgesprochen, wie die Satzungen nicht abgeschafft sind.

    Aber zum Thema Neues Gesetz: Ich könnte hier jetzt alle Kritiken an dem Entwurf wiederholen, daß sie „Alter Wein in neuen Schläuchen“ sind, daß sie nur „kann“-Regelungen darstellen oder die Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben. Dies alles liegt Ihnen aber mehrfach in den Stellungnahmen der Verbände und Vereine, auch in fast jedem Kommentar eines Journalisten vor. Das hat Sie aber nicht zum Umdenken bewogen. Was Ihnen aber nicht vorliegt, ist ein Rezept, aus dieser Malaise wieder herauszukommen.
    Und das habe ich: Ich werde Ihnen zeigen, daß die Konnexität im Fall der Abschaffung der Strabs nicht zieht, werde Ihnen zeigen, daß das Argument, es sei beim Land und in den Gemeinden kein Geld da, um Straßenausbau zu finanzieren, falsch ist und ich werde Ihnen zeigen, daß sich so viele der „Anlieger“ aus der Strabs herausschleichen können, daß es eine weitere Ungerechtigkeit darstellt, die Verbliebenen als einzige nicht davon zu befreien.

    Zur Konnexität: Konnexität entsteht, wenn Landesaufgaben vom Land auf die Kommunen übertragen werden. Dann muß das Land auch für die Kosten dieser für die Kommunen neuen Aufgaben aufkommen. Verständlich, im Volksmund heißt das: „Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen.“ Konnexität aber entsteht nicht, wenn auf Betreiben des Landes eine Ungerechtigkeit im Kommunalen Abgabengesetz aus der Welt geschafft wird. Sie würde ja auch nicht entstehen, wenn das Land rechtswidrigen Praktiken zur Geldbeschaffung der Kommunen einen Riegel vorschöbe. (CUM-CUM, CUM-EX oder wie sie alle heißen).
    Wir vom NBgS fordern nicht, Leistungen des Landes auf die Kommunen zu übertragen, wir fordern die Abschaffung einer bekannten Ungerechtigkeit. Dadurch entstehen den Kommunen keine neuen Aufgaben. Der Erhalt der Infrastruktur und der Straßen ist und war schon immer Aufgabe der Kommunen. Damit ist Ihr, meine Damen und Herren, Hauptargument gegen die Abschaffung der Strabs, nämlich die dadurch entstehende Konnexität und die Tatsache, daß sich das Land die dadurch entstehenden Kosten nicht leisten könnte, widerlegt.
    Aber auch daran, daß sich das Land das nicht leisten könnte, habe ich Zweifel: Jeder von uns weiß aus seinem privaten Haushalt, was man sich leisten kann und was nicht. Wenn ich erkenne, daß in meinem privaten Haushalt ein Gerechtigkeitsproblem besteht, wenn eines der Kinder sich zum Beispiel mit der Verteilung des Taschengeldes nicht abfinden will, und wenn ich dann weiß, daß ich mit 0,7 Promille des Jahresetats der Familie für Gerechtigkeit und Frieden sorgen könnte, würde ich nicht, würde niemand von uns zögern. Und deshalb können Sie dem Bürger auch nicht mehr erklären, warum diese 50 Millionen Euro, wie die FDP den Betrag beziffert, nicht leistbar sein sollten.

    Und noch eines scheint Ihnen nicht klar zu sein, nämlich die Tatsache, daß unsere Straßen selbst für sich sorgen könnten und es auch tun. Durch all die Rohre und Leitungen in den Straßen verdienen diese Straßen buchstäblich Tag für Tag und Meter für Meter Geld. Ich kann das hier nur an einem Beispiel aus Stade belegen: Dort ist die Abwasserentsorgung ausgegliedert, in einen eigenen Betrieb, der aber keine Gewinne machen darf. In den letzten Jahren hat diese Abwasserentsorgung Stade jedes Jahr ca. 450.000,- € an die Stadt überwiesen. Die Erneuerung der Schölischer Straße, in der wohne ich, sollte die Anlieger 1,3 Millionen Euro kosten. Sie dauert jetzt schon drei Jahre. In drei Jahren hätten die Gewinne aus der Abwasserentsorgung ausgereicht, die Abschaffung der Beiträge der Anlieger zu kompensieren. Und es sind ja nicht nur die Abwasserentsorgung, es sind alle möglichen Firmen, die damit, daß sie in unseren Straßen Kabel und Leitungen verlegen dürfen, immense Umsätze und auch Gewinne machen. Warum sollten sie kostenlos in den Genuß der Straßenerneuerung oder auch nur des Services kommen, die Straßen als ihre Leiterbahnen benutzen zu dürfen? Diese Mittel sind keine Steuern, es sind Gebühren, die kann man den Anforderungen anpassen und so die Anlieger beitragsfrei halten. Damit ist nun auch das Argument widerlegt, die Kommunen könnten sich die Abschaffung der Strabs nicht leisen.
    Und kommen wir zum letzten Punkt: Wer muß denn die Strabs bezahlen? Hier wird nur immer von „den Anliegern“ gesprochen. Fragt man aber mal herum bei diesen Anliegern, stellt sich heraus, daß alle, die ein Gewerbe angemeldet haben, die eine Firma betreiben, auch die Möglichkeit haben, die Beiträge von der Steuer abzusetzen. Selbst der immer wieder als böse dargestellte Vermieter, dem man immer wieder unterstellt, er würde schon Wege finden, die Strabs an seine Mieter weiterzugeben, obwohl er es nicht darf, der hat das gar nicht nötig! Er zahlt die Strabs nicht, er gibt diese Last zurück an alle Steuerzahler! Übrig bleiben diejenigen, die in selbst bewohnten Eigenheimen wohnen: Arbeiter, Angestellte und Rentner. DAS sind die Opfer der Strabs, die sich nicht dagegen wehren können. Waren das aber nicht auch die Stammwähler der SPD? Sind das nicht auch die verschwundenen Wähler der großen ehemaligen Volksparteien?
    Ich habe in Wunstorf Ihren Kollegen, MdL Sebastian Lechner, bei einer Veranstaltung zur Neuregelung der Strabs getroffen. An einem einzigen Abend hat er drei Mal erwähnt, daß dies eine politische Entscheidung sei. Dabei schwang mit, daß sie auch hätte anders fallen können. Wenn diese Entscheidung aber so fällt, wie Sie das hier vorschlagen, dann trifft sie nur die kleinen Leute, die normalerweise keine Lobby haben. Und von solchen Menschen erwarten Sie keinen Widerstand, schon gar keinen, der länger anhält oder sich vernetzt. Wir sind jetzt aber an einem Punkt angekommen, daß die Bürger beginnen, sich zu wehren. In immer mehr Bürgerinitiativen, Interessengemeinschaften, Vereinen und Verbänden. Wir werden immer mehr, vernetzen uns mittlerweile bundesweit. Dies, meine Damen und Herren, ist Bürgerbeteiligung.
    Dies ist DIE Bürgerbeteiligung, deren Fehlen Sie an anderer Stelle immer so bitter beklagen.
    Und auch wenn Sie mit der Richtung, die diese Bürgerbeteiligung einschlägt, nicht glücklich sein sollten, so könnten Sie sich aber doch überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, dieses Potential an Wählern für aus Ihrer Sicht kleines Geld zu binden, anstatt es zu vergrellen und damit nur wieder denen Wasser auf ihre Mühlen zu leiten, die schon immer behaupten, Engagement lohne sich nicht.
    Mein Fazit lautet also: Die Straßenausbaubeitragssatzungen gehören abgeschafft. Sofort und ersatzlos. Die Begründung Ihres Änderungsvorschlages ist haltlos: Konnexität kann ich nicht erkennen, Sie benutzen sie nur als Schild, um sich dahinter zu verstecken und keine eigene Verantwortung zu übernehmen, auch damit man nicht eine einzelne der beiden GroKoParteien hinterher abstrafen kann. Die Landesmittel sind also nicht nur nicht nötig, selbst wenn sie nötig wären, wären sie so gering, daß das Land es sich leisten könnte. Die Straßen in unseren Kommunen verdienen schon jetzt Geld und könnten noch viel mehr verdienen. Damit könnten sich auch die Kommunen von dem Verlust der Anliegerbeiträge befreien. Die Strabs trifft letztendlich nur die Arbeiter, Angestellten und Rentner. Auch deshalb sollte diese Ungerechtigkeit abgeschafft werden. Und die wachsende Bewegung gegen die Strabs zeigt, daß Bürger sehr wohl gewillt sind, sich an der Politik zu beteiligen. Zeigen Sie jetzt als Politiker die Größe, dies auch zu honorieren!

    Sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht ist es ein Fingerzeig der Geschichte, daß diese Anhörung genau an dem Tag stattfindet, an dem vor 70 Jahren unser Grundgesetz in Kraft trat. Hier wurden in den Artikeln 1 bis 19 mit den Grundrechten, aber auch in Artikel 72,2, der die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserem Land anspricht, viele kluge Gedanken niedergelegt. Wir gehen davon aus, daß gleichwertige Lebensverhältnisse auch bei dem Thema Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung erreicht werden können. Viele Nachbarländer befinden sich bereits auf dem Weg dorthin. Lassen sie uns in nächster Zeit dafür sorgen, daß Niedersachsen hierbei nicht das Schlusslicht sein wird.
    Und nun bleibt mir nur noch eins zu sagen: „Im Übrigen bin ich der Meinung, daß die Strabs abgeschafft werden muß.“

    Vielen Dank.

  2. Eine Illusion weniger! Wer auf Fairness, Anstand im Umgang miteinander und Gleichbehandlung bisher geglaubt hatte, wurde am 23. 05.2019 eines Besseren belehrt.
    Zur Anhörung über die STRABS im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages hatten eine Reihe von Verbänden ihren Wunsch geäußert, über ihre Sprecher vor den Mitgliedern des Ausschusses und Zuhörern aus der Bevölkerung live zu Wort kommen zu dürfen. Dies wurde aus unerfindlichen Gründen abgelehnt. Einzig der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund erhielt die Erlaubnis, seine Einstellung bezüglich einer ersatzlosen Streichung der STRABS auf Landesebene vor den Anwesenden zu kommunizieren.
    Jedem betroffenen Bürger in diesem Lande ist seit langem bekannt, dass dieser Bund – aus welchen triftigen Gründen auch immer – gegen eine Entlastung der Anlieger einer zu sanierenden Straße ist.
    Ein in seinem Sinne im Lande herumreisender Rechtsanwalt bestärkt die Kommunen sogar noch, den berechtigten Forderungen ihrer Bürger nicht nachzugeben.
    Als Gipfel der Dreistigkeit muss erwähnt werden, dass, bevor Herr Hubert Hansel, als Sprecher des Niedersächsischen Bündnisses (NBgS) mit seinen Ausführungen (s.o.) beginnen konnte, die Herren des NSGB demonstrativ den Raum verließen und damit unmissverständlich zu verstehen gaben, dass sie an den Argumenten der Gegenseite keinesfalls interessiert waren.
    Eine Stellungnahme geschweige denn Fragen an die Abgeordneten von Seiten der Zuhörerschaft wurden strikt unterbunden.
    So also sieht Demokratie in unserem Lande aus!
    Joachim Dreilich
    Sprecher der Initiative
    „Wir für Adendorfs Straßen“

    P.S.
    Im übrigen glaube ich, dass sich die Herren Weil, Pistorius und Lynack als die Totengräber der sPD in Niedersachsen erweisen werden.

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