Joachim Dreilich
Beabsichtige u. a. Änderung des § 111 NKomVG + Strabs NRW
Hallo,
wie überwiegend bekannt, fand am Do., 03.03.2022 eine, als öffentlich ausgewiesene Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport statt.
Unverständlicherweise wurde den angereisten Mitgliedern des Bündnisses der Zugang als Zuhörer vom Empfang verweigert.
Nicht nachvollziehbare Begründung sinngemäß: Seit Corona sei das immer so.
Unter Punkt 2 der Tagesordnung ging es um Änderungen des NKomVG.
Breiten Raum nahm hierbei die Anhörung zum § 64 ein (Hybrid-Sitzungen)
Die Stellungnahmen zum § 111 fielen deutlich sparsamer aus.
Eine Aussage von Herrn Kamlage (NSGB), befindlich auf Seite 11 des Protokolls, habe ich farblich hervorgehoben.
Soweit bekannt, wurde der Gesetzentwurf am 10.03.2022 mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen beschlossen und
Wird voraussichtlich in der nächsten Woche ins Plenum eingebracht werden.
Kern und Absicht der Änderung des § 111: Kommunalaufsichten können die Zustimmung zur Abschaffung der Strabs nicht versagen, weil Investitionskredite aufgenommen werden müssen.
Der Gesetzentwurf befindet sich ebenfalls im Anhang (Seite 5 unten = § 111)
Die Landtagswahl in NRW findet am 15. Mai 2022 statt.
Im Vorfeld sind jetzt positive Nachrichten für eine endgültige Abschaffung der dortigen Strabs zu vernehmen, so dass NRW das 10 Bundesland ohne Strabs werden könnte und leider noch nicht NDS.
Über ein Förderprogramm werden Gemeinden seit 1,5 Jahren auf Antrag 50 % der Anliegerbeiträge erstattet.
Aus diesem Programm sind in 1,5 Jahren 11 Mio. EUR zur Entlastung der Anlieger bewilligt worden.
Bei 100 % Förderung wären das in 1,5 Jahren 22 Mio. EUR und damit deutlich weniger als es CDU/SPD für Niedersachsen kolportieren.
Hier werden jährliche Summen von 50 bis 250 Mio. ohne Nachweis oder nachvollziehbare Berechnung genannt.
Im ersten Schritt und kurzfristig soll in NRW das Förderprogramm von 50 auf 100 % aufgestockt werden.
In einem zweiten Schritt will NRW das KAG ändern und die Strabs dann landesweit abschaffen.
Der BdSt NRW hat dazu folgende Meldung herausgegeben:
Riesiger Erfolg:
Die Straßenbaubeiträge werden in NRW abgeschafft!
Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen,
“Gemeinsam mehr erreichen!” ist das Motto vom Bund der Steuerzahler und heute hat es sich wieder einmal bewahrheitet.
In einer eilig angesetzten Pressekonferenz am heutigen Tage hat die Regierungskoalition verkündet: Die Straßenbaubeiträge werden in NRW vollständig abgeschafft. Das ist ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen. Der Wegfall der Straßenbaubeiträge entlastet die Bürgerschaft, befreit die Kommunen von Bürokratie und entlastet sogar die Gerichte. Der Bund der Steuerzahler als Motor der riesigen Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“ ist zufrieden, denn unsere jahrelange Forderung wird jetzt endlich umgesetzt. Das zeigt: Es lohnt sich, gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler bei Steuer- und Abgabenfragen einen langen Atem zu beweisen und immer wieder hartnäckig an die politisch Verantwortlichen heranzutreten.
Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge erfolgt wegen der bevorstehenden Wahl in zwei Schritten. Zunächst wird die Förderung kurzfristig auf 100% angehoben, was auch für bereits gestellte Förderanträge gilt. Dann folgt Schritt Nummer 2: Mitte des Jahres soll die vollständige Abschaffung der Straßenbaubeiträge gesetzlich verankert werden. Über die Details werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Heute aber bedanken wir uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung. Wir können dieses Umschwenken so vieler Fraktionen und der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen als gemeinsamen Erfolg feiern!
Bleiben Sie uns gewogen und lassen Sie uns in den vielen wichtigen Themen gemeinsam unsere erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen. Denn immer noch sind bei uns in Nordrhein-Westfalen die Abwassergebühren und Grundsteuern zu hoch. Hier wollen wir zukünftig unsere Sacharbeit mit Ihrer Hilfe fortsetzen.
Danke für Ihre Mithilfe. Und aus gegebenem Anlass: Bleiben Sie gesund!
Ihr
Rik Steinheuer
Die erwähnte Pressekonferenz ist auf Facebook anzusehen
Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge NBgS – Startseite | Facebook
oder hier: https://www.facebook.com/CDU.NRW.Fraktion/videos/1362250890867017/?t=9
BG
E- Nürnberg
Strabs + Landtagswahl im Oktober
Hallo,
sollte der Handlungsdruck zur landesweiten Abschaffung der Strabs in Niedersachsen vor der Landtagswahl im Oktober 2022 nicht noch kräftig erhöht werden können, so dass es zur Abschaffung in den nächsten 8 Monaten kommt (eher unwahrscheinlich), sollten wir sehr gezielt unsere Stimme nur Kandidaten geben, die sich glaubwürdig für die Abschaffung einsetzen.
Das ist bei unserem Mitglied André Grote überzeugend gegeben.
Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass er sich im Bezirk Elbe-Weser auf Platz 1 der Vorschlagsliste für die noch festzulegende Landesliste positionieren können.
Sofern er dann im Oktober den Sprung in den Landtag schafft (wozu wir alle, auch schon in den folgenden Monaten, beitragen können), können wir sicher sein, einen weiteren hartnäckigen Vertreter unserer Zielrichtung „Landesweite Abschaffung der Strabs“ im Landtag zu haben, der uns auch dort eine Stimme verleiht.
In der heutigen Kreiszeitung war auch folgender Artikel:
Buxtehuder FDP-Politiker mit guten Chancen: André Grote will in den Landtag – Buxtehude (kreiszeitung-wochenblatt.de)
Bezüglich der Möglichkeit von Gemeinden, die Strabs abzuschaffen ist augenblicklich etwas Bewegung zu beobachten.
In der Vergangenheit hatten Kommunalaufsichten durchaus Gemeinden diese Abschaffung untersagt, bzw. sogar einen Satzungserlass gefordert und wohl auch durchgesetzt.
Eine Kompensation von wegfallenden Einnahmen durch Erhöhung von z. B. der Grundsteuer wurde wegen Nichteinhaltung der Reihenfolge abgelehnt
HaushaltsSteuerung.de :: Lexikon :: Grundsätze der Einnahmebeschaffung.
Die Aufnahme von Investitionskrediten kam erst recht nicht in Frage.
Das lag insbesondere an dem bisherigen Text des § 111 NKomVG, auf den das OVG Lüneburg bei seinem Urteil zur Causa „Laatzen“ auch Bezug nahm.
Die Region Hannover hat die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung durch die Stadt Laatzen zu Recht beanstandet | Nds. Oberverwaltungsgericht (niedersachsen.de)
Der § 111 NKomVG soll nun wohl geändert werden, so dass „willige“ Gemeinden wieder mehr Möglichkeiten für den ersten Schritt, die kommunale Abschaffung, haben.
Nach dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 22. Juli 2020 dürfen wegfallende Einnahmen aufgrund der Aufhebung von Straßenausbaubeitragssatzungen nicht durch die Aufnahme höherer Kredite ausgeglichen werden, denn gem. § 111 Abs. 6 dürfen Kredite nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stellt jedoch eine andere Finanzierungsmöglichkeit dar. Diese Rechtsprechung steht im Widerspruch zu § 111 Abs. 5 Satz 3, wonach es den Kommunen grundsätzlich freigestellt ist, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben. Das Entscheidungsprivileg der Kommunen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollte umfassend gelten. Mit der Ergänzung des § 111 Abs. 6 wird die absolute Nachrangigkeit von Krediten gegenüber Straßenausbaubeiträgen beseitigt. Es soll den Kommunen künftig möglich sein, Kredite zur Finanzierung ihrer Straßenausbaumaßnahmen zu beantragen, ohne zwingend auf die vorherige Erhebung von Straßenausbaubeiträgen angewiesen zu sein. Damit ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und die Erweiterung des Entscheidungsspielraums der Kommunen bei der Finanzierung des Straßenausbaus beabsichtigt. Die Regelung des § 120 bleibt allerdings unberührt.“
Beste Grüße
Edmund Nürnberg
Jede Stimme zählt
Volksbegehren gegen Pseudo-Erschließungsbeiträge in Brandenburg
Der VDGN ruft seine Mitlieder in Brandenburg dazu auf, das gegenwärtig in dem Bundesland laufende Volksbegehren zur Abschaffung von ungerechten Beiträgen für Erschließungsanlagen zu unterstützen. Am einfachsten ist es, per Brief seine Stimme dafür abzugeben. Der dafür notwendige Eintragungsschein kann über die Website der Bürgerinitiative www.sandpisten.de beantragt werden. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 1/2-2022)
Vorbereitende Aktionen zur Landtagswahl
Hallo,
die zur Landtagswahl antretenden Parteien befinden sich bereits in intensiven Vorbereitungen zur Landtagswahl.
Die Findungsprozesse für Wahl-/Regierungsprogramme finden in Regionalkonferenzen bis Ende März statt.
Von März bis Mai werden auch die jeweiligen Landeslisten mit den Kandidaten beschlossen werden.
Damit unser Thema weiterhin Beachtung und Eingang in möglichst viele Wahlprogramme findet, haben wir uns durch die beigefügten Schreiben an Landesvorsitzende, Generalsekretäre und Fraktionsvorsitzende (oder auch vergleichbare Funktionen) nachdrücklich in Erinnerung gebracht und gleichzeitig um zeitnahe Gesprächstermine gebeten.
Unterstützend wäre es sicherlich, wenn Ihr und zusätzlich viele Mitglieder Eurer BI/IG die Kandidaten in Eurem Wahlkreis in ähnlicher Form an das Thema erinnert, bzw. für die Abschaffung um Unterstützung nachsucht.
Gern darf auf Argumente/Formulierungen unserer Schreiben zurückgegriffen werden.
Es gibt 87 Wahlkreise und damit über alle Parteien hinweg viele Kandidaten.
Wenn wir nur die wählen, die sich für eine Abschaffung der Strabs einsetzen, dann müsste es uns auch gelingen.
BG
E. Nürnberg