BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail – Januar 2021
Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
Ich wünsche Ihnen ein gutes Jahr 2021 und dass wir wieder grundlos glücklich werden können.
2020 ist Vergangenheit. Die Welt blickt hoffnungsvoll auf 2021. Wann wird das Virus seine Umklammerung lösen und dem suspendierten Alltag die gewohnte Normalität zurückgeben? Viele überbieten sich in ihren Prophezeiungen, inspiriert von unterschiedlichsten Interessenslagen. Vieles ist ungewiss. Gewiss ist allerdings, dass 2021 ein Superwahljahr wird. Sechs Landtage und der Bundestag werden neu gewählt. In Niedersachsen öffnen am 12.9.2021 die Wahllokale ihre Türen und machen den Weg frei zur Kommunalwahl. Kreistage, Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte werden bestimmt. Zugleich werden auch Bürgermeister, Gemeindedirektoren und einige Landräte gewählt (Ich erlaube mir das generische Maskulinum zu verwenden). Also insgesamt eine Chance sich von erfolglosem Altbekannten ohne Blutvergießen (Karl R. Popper) zu trennen, hin zu neuen Ufern und Politikern, die mehr als Mittelmaß anstreben, Bürgerinteressen über Parteiinteressen und Moral über Macht stellen, die für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Auch an den Straßenausbaubeiträgen (Beiträge für Verkehrsanlagen, so die neue Bezeichnung) entzündet sich zunehmend die Frage nach Gerechtigkeit. Es steht außer Frage, dass Straßenausbaubeiträge eine maßlose Ungerechtigkeit darstellen. Es kann nicht gerecht sein, wenn sie in Bundesländern und Gemeinden unterschiedlich umgesetzt werden. Es kann nicht gerecht sein, wenn sich die steuerliche Anwendung dieser Beiträge bei selbstgenutztem Eigentum und vermietetem Eigentum zum Nachteil der Selbstnutzer unterscheidet. Es kann nicht gerecht sein, wenn nur Grundstückseigentümer an Anliegerstraßen, nicht aber Grundstückseigentümer an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen zur Kasse gebeten werden. Es kann nicht gerecht sein, wenn Anlieger über Straßenausbaubeiträge das Infrastrukturvermögen der Gemeinden aufstocken, ohne selbst Eigentum an den Straßen zu haben, geschweige denn direkten Einfluss auf die Bauausführungen ausüben zu können. Es kann nicht gerecht sein, wenn Anlieger mit bis zu 75% zu einer grundhaften Straßenerneuerung herangezogen werden, die Konzessionsabgaben für Gas- und Stromleitungen der Betreiber zu 100% in den Gemeindehaushalt fließen. Es kann nicht gerecht sein, wenn Anlieger um ihre Altersvorsorge gebracht werden und um ihre Liquidität, die sie besser in energetische Sanierung ihrer Häuser investieren sollten, als in Gemeindeeigentum. Es kann nicht gerecht sein, dass nur Anlieger zur Zahlung herangezogen werden, obwohl die Nutzung der Straße der gesamten Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Es kann nicht gerecht sein, dass sich gerade ältere Menschen durch überhöhte Risikozinsaufschläge Kredite beschaffen müssen, sofern sie ihnen überhaupt gewährt werden, um ihr Hab und Gut vor der Zwangsversteigerung zu schützen, wenn sie die fünfstelligen Straßenausbaubeiträge nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bescheidzustellung zahlen können. Es kann nicht gerecht sein, wenn Anlieger durch Mehrfachbesteuerung für die gleiche Sache genötigt werden. Es kann nicht gerecht sein, wenn Anliegern falsch konstruierte Sondervorteile durch grundhafte Straßensanierungen zugedacht werden, die es in Wirklichkeit nicht gibt. Selbst Finanz- und Verwaltungsgerichte kommen zu unterschiedlichen Auffassungen in der Beurteilung des Infrastrukturvermögens und seiner zurechenbarer Sondervorteile bei einer grundhaften Sanierung. Diese Liste der Ungerechtigkeiten ließe sich endlos fortführen.
Recht und Gerechtigkeit meint nun aber nicht das Gleiche. Es gilt zu konzedieren, dass die Straßenausbaubeiträge nach geltendem Recht erhoben werden. Gerichte haben Recht zu sprechen, nicht aber über Gerechtigkeit zu befinden. Durch vorbezeichnete Beispiele erfahren die Bürger ein erhebliches Gerechtigkeitsgefälle in unserem Land, jedoch kein Rechtsgefälle. Diejenigen, die nicht betroffen sind, werden überwiegend den §6 NKAG für gerecht halten. Diejenigen, die betroffen sind, hingegen für ungerecht. Die jeweilige Betroffenheit und die individuelle finanzielle Bedrohung lassen diese Ungleichbehandlung anders empfinden. Nur die eigene Betroffenheit prägt die Problemwahrnehmung. Wie anders ist es zu erklären, dass nicht Abertausende für die Abschaffung des §6 NKAG auf die Straße gehen. Wir alle müssen immer wieder in unseren Argumentationen solange lautstark auf die Ungerechtigkeiten öffentlich hinweisen, bis diese vom Gesetzgeber durch geltendes Recht geheilt werden. Wir müssen auch diejenigen Bürger, die nicht oder noch nicht betroffen sind, davon überzeugen, in einen solidarischen Abschaffungsprozess einzusteigen. Diese unsozialen und inhumanen Straßenausbaubeiträge können jeden ereilen, auch diejenigen, in deren Gemeinden die Satzungen bereits abgeschafft sind. Durch neue Ratsmehrheiten können neue Wirklichkeiten geschaffen werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Niedersächsische Landtag den §6 NKAG abschafft.
Für mehr Gerechtigkeit können wir am 12.9.2021 durch unsere Wahlstimme sorgen und denen das politische Mandat entziehen, die sich lernresistent für die Beibehaltung der Straßenausbaubeitragssatzung einsetzen und ihre faktenlose Narrative unter das Volk bringen. Die zweite Gelegenheit ergibt sich zur Landtagswahl 2022.
Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
https://www.dahlenburg-strabs-weg.de/
Beste Grüße von
Wilfried Reiser
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