Hinweise und Ratschläge zur Gründung einer Bürgerinitiative am Beispiel Barendorf
Grundsätzlich gilt: „Zusammen sind wir stärker“ und „Nach der Wahl ist vor der Wahl“
Für meine gesamte Antwort, möchte und muss ich darauf hinweisen, dass ich kein Anwalt bin und Ihnen deshalb auch keine juristische Antwort anbieten kann und darf. Gerne können Sie sich aber zusätzlich an einen der auf unserer Homepage dargestellten Verbände wenden. Als einsatzfreudig aufgefallen sind uns in letzter Zeit der VWE https://www.meinvwe.de/vwe-niedersachsen-ev/ansprechpartner/ mit Herrn Herczeg und der Verband Ask-Bisss mit den Herren Beckmann und Eggert https://www.ask-bisss.de/der-vorstand/
Ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen, ist es aus der Ferne natürlich schwierig, die Lage bei Ihnen zu beurteilen. Unverständlich erscheint es aber, dass man bei der Straßensanierung des alten Lerchenweges den gesamten Lerchenweg nicht in Abschnitte unterteilt hat, so dass man den neuen Lerchenweg von der Beitragspflicht hätte ausnehmen können. Wie lang solch ein Abschnitt sein müsste, ist mir nicht genau bekannt. Es gibt in anderen Kommunen aber Teile von Straßen die ausgebaut werden und rund 250 m betragen. Es sieht also so aus, dass es ein Leichtes gewesen wäre, sie noch zu verschonen. Wohnen Ratsmitglieder im alten Lerchenweg?
Juristische Seite: Dieser Weg verspricht tatsächlich augenblicklich kaum Erfolg. Für die Verwaltungen der Kommunen ist das Verwaltungsrecht leider zuständig und nicht das Finanzrecht. Die Verwaltungsrechtler mit ihrem „Papst“ Prof. Driehaus haben die Begrifflichkeiten in Bezug auf den Begriff „Vorteil“ und andere Begrifflichkeiten so uminterpretiert, dass sie daraus die Beitragspflicht – für Laien nicht nachvollziehbar- ableiten können. All die Jünger von Prof. Driehaus schließen sich seit Jahrzehnten dieser Rechtsauffassung an, so dass bis hin zum OVG alles als rechtmäßig betrachtet wird. Es ist nicht zu erwarten, dass ein Richter mal einen anderen Weg einschlägt. Insofern bliebe uns nur das Bundesverfassungsgericht oder der Weg durch die politischen Instanzen.
Allerdings gibt es nach Ansicht von Fachleuten keinen einzigen Bescheid, der in einzelnen Punkten angreifbar wäre. Zu beachten ist dabei aber, dass die Anwaltskosten für eine Einzelperson schnell höher sind, als die Ersparnis durch Änderung des Beitragsbescheides. Ausweg wäre eine Prozessgemeinschaft (Zustimmung der Kommune erforderlich). Hierbei würden zwei bis drei Anlieger einen Bescheid erhalten, die dann exemplarisch behandelt werden. Bei Erfolg wird das Ergebnis auf alle an der Prozessgemeinschaft Beteiligten übertragen. Damit bleiben die Kosten überschaubar.
Wenn Sie sich organisiert haben, können Sie sehr gern dem NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge) beitreten. Was müssen Sie dafür tun: Eigentlich nichts weiter, als uns mitzuteilen, dass Sie dem Niedersächsischem Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) beitreten möchten, bzw. ihm beigetreten sind. Der Beitritt ist also kostenfrei, unkompliziert und eigentlich auch ohne weitere Verpflichtungen. Wir führen Sie dann unter der angegebenen E-Mail-Adresse und dem Namen ihrer BI in unserer Übersicht. Zusätzlich benötigen wir den Namen und die Adresse des Ansprechpartners für die BI/IG, sowie die Telefonnummer(n).
Auch bis dahin werden wir, oder unsere benachbarten Mitglieder, Sie gern bei Terminen und Aktionen tatkräftig unterstützen.
Nun noch einige generelle Hinweise, nicht speziell für Sie im neuen Lerchenweg:
Generelle Sichtweise der Lokalpolitiker: Die meisten Verwaltungen/Bürgermeister sehen die Strabs als legale Einnahmequelle an, die seit Jahrzehnten gut funktioniert und die ihnen nun von einigen wenigen „Egoisten“ weggenommen werden soll. Mit solchen Diffamierungen werden Sie leben müssen. Diese Politiker kümmern sich nicht um Einzelschicksale, Härten, Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit der Strabs, sie ziehen sich auf die Position zurück, dass sie, wenn sie eine Straßenausbaubeitragssatzung haben, sie diese auch anwenden müssen und es keinerlei Gesprächsspielraum oder -bedarf gibt. Schon dies ist falsch, da jede Gemeinde jederzeit entscheiden kann, die Strabs abzuschaffen oder die Beiträge auf eine erträglichen und dem Schaden, den die Anwohner an der Straße verursacht haben, angemessene Höhe zu beschränken.
Aber beginnen wir beim Anfang: Sie dürfen keiner einzigen mündlichen Aussage trauen. Mit der Einwohnerfrage haben Sie ein mächtiges Werkzeug im Umgang mit der Verwaltung. Sie können jederzeit schriftliche Anfragen an die Ratsmitglieder stellen und erhalten dann sowohl in der entsprechenden Ratssitzung mündlich als auch schriftlich eine Antwort. Diese schriftlich vorliegende Antwort ist das Einzige, auf das Sie sich im Streitfall berufen können. Mündliche Aussagen sind später nicht mehr nachvollzieh- und beweisbar. Was Sie bei Gesprächen allerdings tun können ist, hinterher schriftlich ein Gesprächsprotokoll anzulegen und dem Gesprächspartner schriftlich zuzuschicken mit der Bitte um Stellungnahme. Dann und nur dann können auch nur mündlich ausgeführte Verhandlungen einklagbar werden.
Zunächst wäre zu klären, ob ihre Verwaltung denn berechtigt ist, die Straße zu sanieren. Dazu muss sie im Besitz der Straße sein. Eine Auskunft darüber, wem die Straßengrundstücke gehören, die an Ihr Grundstück angrenzen, erhalten Sie schriftlich vom Grundbuchamt. Handelt es sich nämlich um eine Kreisstraße oder sogar eine Landesstraße, sind Sie weit weniger gefährdet als bei einer Gemeindestraße. Sollte die Gemeinde nicht Besitzer der Straße sein, müsste sie schriftlich erklären, woher sie die Straßenbaulast hat, die nötig ist, die Straße zu sanieren und die Anlieger zu beteiligen.
Als nächstes gilt Folgendes zu klären: Soll die Straße grunderneuert (mit Unterbau) werden, oder nur die obere Deckschicht ( ca. 4 cm) erneuert werden? Leider wird der Begriff „Sanierung“ häufig für beide Maßnahmen benutzt. Für die nicht zu rechtfertigende Beteiligung der Bürger ist das aber sehr wichtig. Eine Reparatur mit Abfräsen und Neuaufbringung der Deckschicht geht voll zu Lasten der Kommune (und damit aller Steuerzahler in der Kommune), Grunderneuerung mit Auswechslung und Verstärkung des gesamten tragenden Unterbaus der Straße beteiligt die Anlieger mit windigen juristischen Argumenten nochmals in nicht unbeträchtlicher individueller Höhe (In Stade – Schölisch sollten das im Jahr 2018 ca. 8,35€/m².sein). Der historische Vorläufer der heutigen Satzungen ist das „Preußische Bau- und Fluchtengesetz“ aus dem Jahre 1875. Daran sieht man schon, dass dieses überholte Relikt, möglichst landesweit, abgeschafft gehört.
Sollte Ihre Gemeinde den Fehler machen, das Auswechseln der Ver- und Entsorgungsleitungen als Grund für die Baumaßnahme schriftlich niederzulegen, haben Sie schon wieder eine gute Grundlage für einen Gerichtsprozess, denn so herum gilt das Verursacherprinzip. Nur wenn die Stadt behauptet, die Straße sei marode und müsse grundsaniert werden, und aus wirtschaftlichen Gründen wolle man zeitgleich auch die Rohre auswechseln, bleibt diese Maßnahme eine beitragspflichtige grundlegende Erneuerung.
Wenn bis hier von Seiten Ihrer Gemeinde keine Fehler zu finden waren, wird es ein langer Kampf werden, der sich aber für viele von uns am Ende schon gelohnt hat. Unsere Bürgermeister und Verwaltungsvorstände, das muss man in diesem Zusammenhang auch erwähnen, sind organisiert in den kommunalen Spitzenverbänden oder im deutschen Städtetag. Sie erhalten von dort umfangreiches Informationsmaterial, auch darüber, wie man mit Satzungsgegnern umgehen könnte. Wir haben an vielen Beispielen folgende Verhaltensmuster kennen gelernt: Als erstes versucht man, Zeit zu gewinnen. Einfach nicht auf die Bürger reagieren, beschwichtigen, beruhigen, und hoffen, dass der Widerstand wieder einschläft. Es hilft auch, die Bürger gegeneinander auszuspielen. Dann beginnt man, mit den Bürgern zu reden. „Eigentum verpflichtet“ wird da gerne die Verfassung zitiert, ohne aber zu erwähnen, dass hier ja das Eigentum der Gemeinde gemeint ist und der Anwohner weder vor der Baumaßnahme noch danach Eigentümer der Straße ist. Wenn Eigentum also verpflichtet, dann den Eigentümer – die Gemeinde – nicht die Anlieger. Die Anlieger haben ihren Obolus mit den Erschließungskosten bezahlt, danach ist das Eigentum an der Straße an die Gemeinde übergegangen. Dann werden die zahlungsunwilligen Anlieger als nächstes gefragt, wem man denn das Geld wegnehmen soll, das nötig ist, um die Einnahmeverluste zu kompensieren, die durch die Abschaffung der Strabs entstehen. Oft wird dann seitens der Verwaltung noch behauptet, man könne dann einen Kindergarten nicht bauen oder eine Schule nicht modernisieren. Dazu sollten Sie den folgenden Standpunkt verinnerlichen: Die Straßenausbaubeitragssatzungen sind ungerecht. So lange eine Postleitzahl, eine Gemeindegrenze, darüber entscheiden, ob ich zahlen muss oder nicht, ist dies keine gerechte Lösung. Und eine Ungerechtigkeit, die auch von den Volksvertretern erkannt worden ist, sollte abgeschafft werden, noch lange bevor diese Volksvertreter Geschenke machen oder sich ihre Bezüge erhöhen. Die Abschaffung dieser Ungerechtigkeit sollte oberste Priorität haben. Sie als Opfer dieser Ungerechtigkeit sind nicht in der Verantwortung, die Kompensation dieser Maßnahme zu entwerfen. Und wenn, dann sollten Sie auch Anspruch auf die Bezüge dieser Damen und Herren haben.
Als nächstes werden sie mit der Frage konfrontiert werden, was denn mit denen sei, die schon einmal bezahlt haben. Auch dies ist eines der Totschlagargumente. Aber das geht Sie eigentlich gar nichts an. In der Gesellschaft hat es immer Änderungen in der Rechtsprechung gegeben und dabei gab es immer Stichtage und Verlierer. Sonst hätten wir heute noch die Todesstrafe oder die Sklaverei, weil man sich „die Alternativen finanziell nicht leisten“ konnte. Indem die Menschen die Strabs bezahlt haben, ohne dagegen vorzugehen, haben sie sie auch akzeptiert. Hätten sie schon angefangen, sich zu wehren, müssten wir heute vielleicht gar nicht mehr auf die Barrikaden gehen. Gleiches aus der nahen Vergangenheit gilt bei den Kita-Gebühren. Eltern die früher bezahlt haben, werden nun ja auch nicht entschädigt. So gibt es in der Geschichte Deutschlands viele Beispiele, in denen die Vergangenheit ab einem Stichtag nicht mehr relevant war.
In ihrem Haushalt müsste auch eine Kostenschätzung für einen geplanten Ausbau enthalten sein, aufgegliedert in den kommunalen Anteil also für alle Steuerzahler und in den Teil, den man zusätzlich von den Anliegern eintreiben möchte. Vielleicht findet sich auch eine Übersicht, welche weiteren Straßen in diesem Jahr, oder den nächsten fünf Jahren für eine Sanierung vorgesehen sind. Sollten sich diese Informationen nicht im Netz befinden, die diesbezüglichen Fragen schriftlich an den Rat stellen. I. d. R. bekommt man dann auch eine schriftliche Antwort und hat somit einen verwertbaren Beleg. Die Liste weiterer anstehender Straßen lässt sich auch gut dafür benutzen, weitere Mitstreiter zu aktivieren, so dass nicht eine Straße isoliert dasteht und nicht richtig ernst genommen wird.
Hier noch ein paar Hinweise aus dem Kampf in Stade, die ich aber für bezeichnend halte:
In Stade wurde die Strabs nach jahrelangem Kampf abgeschafft. Nicht mit der Begründung, dass sie ungerecht gewesen wäre, sondern damit, dass die Bürger offensichtlich keine Ruhe geben würden! Diese Ruhe vor den Bürgern war den Politikern so wichtig, dass sie dafür ihre heilige Kuh, die Strabs, geschlachtet haben. Dies sollten alle anderen Strabsgegner verinnerlichen: Man kann es schaffen, die Strabs abzuschaffen, aber man kann nicht hoffen, dass Politiker aus Überzeugung freiwillig und ohne Kampf eine ihrer Geldquellen aufgeben, die zum Beispiel in Stade immerhin durchschnittlich 700.000,-€ pro Jahr eingebracht hat. Die Politiker müssen sicher sein, dass sie keine Ruhe mehr haben werden, solange die Satzung in Kraft ist:
Weitere Aktivitäten wären:
– Schilder aufstellen, auf denen steht, wie viel der einzelne Grundstücksbesitzer bezahlen muss (in Stade sollten es 8,35 pro m² sein), eine Auswahl gibt es unter
https://www.anti-strabs-plakate.de/ ,
– Unterschriften sammeln
– Leserbriefe schreiben,
– sich vernetzen über einen E-Mail-Verteiler oder eine facebook-Gruppe, so dass alle immer informiert sind
– Öffentlichkeit ist absolut zu empfehlen, insofern ist die Einbindung der Presse nicht zu unterschätzen. Wenn sich der Widerstand flächenbrandartig in der Kommune ausbreitet und das durch eine große Anzahl von Protestplakaten manifestiert, werden die Ratsmitglieder erfahrungsgemäß sehr nervös.
– immer wieder einstündige Mahnwachen mit Plakaten, auf denen die Beträge stehen, die man bezahlen soll, auf dem Wochenmarkt veranstalten,
– Demonstrationen veranstalten und
– mit großer Zahl auch die Ratssitzungen besuchen, die mit dem Straßenbau zu tun haben,
– in diesen Ratssitzungen Einwohnerfrage stellen,
– Vertreter der Parteien einladen, vor Betroffenen ihren Standpunkt darzulegen und
– dann auch mit mindestens 100 Anliegern bei solchen Veranstaltungen auftauchen.
Das sind die Mittel gelebter Demokratie, mit denen wir es in Stade geschafft haben. Es wäre schöner gewesen, wenn die Strabs abgeschafft worden wäre, weil wir die Politiker in Gesprächen auf Augenhöhe von der Ungerechtigkeit der Satzung hätten überzeugen können.
Aber letztlich ist das Ziel entscheidend. Und das haben wir erreicht.
Nun aber noch einige generelle Anmerkungen in Kurzform (Bei der Komplexität dieses Themas werden wir nicht alles beantworten können und sicherlich haben Sie hinterher eher mehr Fragen als weniger):
Die aktuelle Fassung des NKAG (Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz) ist gültig seit 01.04.2017. Der § 6 (Beiträge) wurde ergänzt um die Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge.
Ist ihre Satzung aktuell?
Welche Straßentypen kennt ihre Kommune?
Häufig werden die Straßen der Kommune in drei Gruppen eingeteilt: Anliegerstraßen, Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr und Straßen, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen.
Bei der Eingruppierung der neu zu erstellenden Straße kann es durchaus unterschiedliche Auffassungen geben.
Wie hoch sind Ihre Anteile angesetzt?
Nach den intensiven Protesten, insbesondere aus der „Schölischer Straße“ wurden diese Anteile in einer Neufassung für die Fahrbahnen herabgesetzt, von ursprünglich 75% auf 60 %, von 40% auf 30% und von 30% auf 20%.
Damit hoffte man, die Bürger ruhig zu stellen, dass war aber ein Trugschluss.
Beiträge/Fördermittel:
Auch wenn es Fördermittel für den geplanten Ausbau geben sollte, ändert das augenblicklich nichts an dem Betrag, den die Bürger zu zahlen hätten, evtl. aber in einem überarbeitetem Gesetz.
Fördermittel reduzieren nur den Anteil der Kommune.
Im Landtag wird aber gerade aufgrund der Aktivitäten der einschlägigen Verbände und des Niedersächsischen Bündnisses gegen Straßenausbaubeiträge mit über 50 angeschlossenen Bürgerinitiativen über eine Neufassung des § & NKAG beraten, der nach Aussagen der Koalition noch in 2019 verabschiedet werden soll.
Einige der bekannten Verbesserungen sollen sein, Verteilung der Fördermittel auf Kommune und Bürger, zu führender Nachweis, dass die Straße regelmäßig repariert wurde, Ratenzahlung ohne Bedürftigkeitsprüfung mit Zinsen, die 3 % über dem Basiszins liegen (augenblicklich bei Minus 0,88 %)
Bürgerbegehren/Bürgerentscheid:
Dieses kann zwar nicht zur Abschaffung der Satzung eingesetzt werden, da dadurch unzulässig in den Haushalt eingegriffen würde
Allerdings kann man dadurch ggf. einen Grundausbau verhindern und die Kommune dazu zu veranlassen, lediglich etwa 4 cm der Fahrbahndecke abzufräsen und zu erneuern. Das wird i.d.R. auch für die Kommune günstiger als ein Neubau und belastet nicht die Bürger
Weiterhin könnte man damit eine Aussetzung der Satzung bis, z.B. der nächsten Landtagswahl im Jahr 2022 erreichen. Informationen darüber findet man bei
https://bremen-nds.mehr-demokratie.de/ und auch bei einer der uns angeschlossenen BI http://www.schwarzer-weg-victorbur.de/
Allgemeines:
Die Beitragspflicht entsteht nicht mit dem Beginn der Ausbauarbeiten, sondern erst mit dem Abschluss, d.h. wenn die letzte Rechnung dafür vorliegt und somit die Gesamtkosten verbindlich feststehen.
Sie sollten auf rechtzeitige Einbindung der betroffenen Bürger in die Planungen bestehen, damit noch im Vorfeld ihre Wünsche und Anregungen berücksichtigt werden können.
Geplante Gesetzesänderung:
Das Ganze ist nur ein Placebo oder, wie Herr Reiser aus Dahlenburg schon im Radiointerview sagte “alter Wein in neuen Schläuchen”. Alles , was den Bürgern jetzt als Neuheit und unheimliche Erleichterung angekündigt wird, gab es schon in leicht abgeänderter Form. Hier hat nur ein Facelifting stattgefunden. Dem Fass den Boden ausschlägt aber ist die Tatsache, dass das alles nicht verpflichtend für die Kommunen ist, sondern als Kann-Bestimmung im Gesetz stehen wird, d.h. die Kommunen können selbst entscheiden, ob sie sich daran halten oder nicht. Eine Farce.
Einzig verpflichtend wird sein, dass die Kommunen die Bürger drei Monate vorher über die Beitragshöhe informieren müssen
Verrentung über 20 Jahre: Konnte, wenn auch deutlich aufwändiger, über Stundung erreicht werden
Flexible Verzinsung mit bis zu drei Prozent über dem Basiszinssatz: Augenblicklich bei einem Basiszinssatz von minus 0,88 % günstiger als 6 % p.a. Was ist, wenn der Basiszinssatz auf plus 5 % steigt? Vor zehn Jahren lag er bei rund 3,2 %. Kommunen können entscheiden, ob sie den flexiblen Zinssatz wählen
Tiefenbegrenzung von großen Grundstücken und Erleichterungen für Eckgrundstücke. Es gab bisher auch schon Kommunen, die eine Tiefenbegrenzung vorgenommen haben und Eckgrundstücke mit 2/3 angesetzt haben. Andere praktizierte Variante: Überbaute Fläche = 20 % der maßgeblichen Grundstücksfläche. Reste werden mit Grünland, Ackerland oder Wald bewertet. Was ist nun neu daran?
Die bisher verwendeten Anteile, z.B. 75 % für Anliegerstraßen. Können von den Kommunen nach unten angeglichen werden. Auch nicht neu. Hat Stade zur Beruhigung auch versucht, von 75 % auf 60 %.
Zuschüsse Dritter/Fördermittel können nun zuerst von den Gesamtkosten abgezogen werden, bevor der Anteil der Bürger festgelegt wird. Eigentlich müsste so etwas schon immer selbstverständlich gewesen sein. Wer wird sich von den Kommunen daran halten?
Frühzeitige Information der Bürger über Vorhaben. Auch das müsste eigentlich selbstverständlich sein.
Mitteilung der voraussichtlichen Beitragshöhe drei Monate vor Beginn der Maßnahme. Endlich mal etwas Verpflichtendes! So haben die Bürger etwas mehr Zeit, um die Beiträge anzusparen.
25 Jahre/Nachweispflicht. Kontraproduktiv. Die Kommunen werden noch stärker darauf achten, dass 25 Jahre verstrichen sind und sie so die Nachweispflicht umgehen und die Straße eher vernachlässigen.
Das alles führt nur dazu, dass es noch mehr Unterschiede im Land und von Kommune zu Kommune geben wird, denn nicht überall werden die Kann-Bestimmungen angewandt werden.
Eddie Nürnberg u.a. für das NBgS
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großem Interesse haben wir diesen Artikel von Ihnen gelesen und uns schon einige Anregungen geholt. Wir das ist die Bürgerinitiative gegen die Straßenausbaugebühren in Thalheim/Erzgebirge. Für uns trifft vieles, was Sie anführen zu 100% zu. Auch das Land Sachsen hat seinen Komunen freigestellt ob diese SAB erheben oder eben nicht und damit die Verantwortung wiedereinmal nach unten deligiert. Unsere Bürgerinitiative (BI gegen SAG in Thalheim)hat sich erst in diesem Monat gegründet. Davor wurden aber schon Flyer entwickelt und im Stadtgebiet verteilt-sogenanntes Klinken putzen bei den Bürgern. Ebenso haben wir die Tageszeitung-Freie Presse Stollberg eingeschalten, Artikel wurde am 20.11.2020 und 21.11.2020 veröffentlicht. Geplant ist der Druck eines großen Banners auf Planmaterial und Besuch der nächsten Stadtratssitzung am 10.12.2020. Wobei hier ein großes Fragezeichen steht, ob diese überhaupt Corona bedingt stattfindet.
Gerne würden wir mit Ihnen in den Erfahrungsaustauch treten um unser Ziel,die Satzung der Stadt Thalheim ändern, zu erreichen.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Michael Keller und Carsten Korn