Kritik am Gesetzentwurf zur Änderung des NKAG (Schriftwechsel Dreilich – Seefried)
EMail an den MdL Kai Seefried (CDU):
Sehr geehrter Herr Seefried,
die von Ihnen als Lösung der Probleme, die Betroffene mit der Straßenausbaubeitragssatzung haben, dargestellte Gesetzesänderung ist für uns nicht akzeptabel. Zum einen versuchen Sie nur, die offensichtlichen Spitzen der Ungerechtigkeit zu tarnen, indem Sie sie „erträglicher“ machen, nicht aber, wie unbedingt nötig, sie abzuschaffen, und zum anderen handelt es sich dabei fast ausschließlich um nicht verpflichtende Kann-Regelungen, um zu verhindern, dass die Konnexität (finanzielle Ausgleichspflicht durch das Land) ausgelöst wird. Alles, was Sie vorschlagen, konnten die Kommunen schon vorher tun, haben es aber nicht. Sie werden es auch jetzt nicht tun, schließlich haben Sie sie nicht dazu verpflichtet. Dies ist besonders bedauerlich, da die Kompensation der durch Abschaffung der Strabs in ganz Niedersachsen entstehenden Kosten weniger als ein Promille des Gesamthaushaltes der Landes Niedersachsen kosten würde. So viel sollten Gerechtigkeit, sozialer Frieden und Ruhe im Land der Politik schon wert sein.
Für unserer Bürgerinitiative / Interessengruppe kann ich Ihnen schon heute versichern, daß wir den Kampf gegen die STRABS nicht aufgeben werden. Straßen sind Allgemeingut, ihre Unterhaltung und ihr Ausbau sollten deshalb auch von der Allgemeinheit erhalten werden. Das GG sagt, dass Eigentum verpflichtet. Die Straßen sind Eigentum der Kommunen. Folglich müssen auch sie für die Aufrechterhaltung eines akzeptablen Zustandes sorgen. Solange die Postleitzahl darüber entscheidet, wer bezahlen muß und wer nicht, kann es keine Gerechtigkeit geben.
Bereits bei der nächsten Wahl werden wir die Menschen, die auf uns hören, auffordern, nur Parteien zu wählen, die sich für die Abschaffung der Strabs einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Dreilich
Gründungsmitglied des NBgS
Antwort von Kai Seefried:
Sehr geehrter Herr Dreilich,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Thema Straßenausbaubeiträge ist für viele Menschen in Niedersachsen von hoher Bedeutung. Nun haben die Fraktionen von SPD und CDU einen Kompromiss gefunden, der Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Sanierung des örtlichen und gemeindlichen Straßennetzes im Kompetenzbereich der Kommunen. Eine Abschaffung der Möglichkeit der Kommunen, Straßenausbaubeiträge zu erheben, würde dazu führen, dass das Land diesen die Einnahmemöglichkeiten ersetzen müsste (sog. Konnexität). Beim Land würde das jährliche Mehrausgaben von (vorsichtig geschätzt) über 100 Millionen Euro bedeuten. Dieses Geld stünde dann für andere wichtige politische Vorhaben nicht mehr zur Verfügung.
Um das Thema Straßenausbaubeiträge in der notwendigen Tiefe zu analysieren, hat die CDU in Niedersachsen am 09.11.2018 eine Konferenz mit Experten durchgeführt, die sich ausführlich mit Lösungsmöglichkeiten befasste. Ein Ergebnis der Veranstaltung war, dass die Abschaffung der Regelungen zu den Straßenausbaubeiträgen nur im Einvernehmen mit den Kommunen gelingen kann. Das kann ein langfristiges Ziel sein.
Kurzfristig haben wir uns mit unserem Koalitionspartner SPD auf einige Änderungen des § 6 NKAG verständigt, die den Kommunen mehr Möglichkeiten als bisher geben, die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren und damit für eine höhere Akzeptanz von Straßenausbaubeiträgen zu sorgen. Folgende Eckpunkte sind verabredet:
- Für die Straßenausbaubeiträge wird eine eigene Norm geschaffen. Die Regelungen können damit passgenau für diese besondere Art der Beiträge ausgestaltet werden.
- Die Kommunen werden ausdrücklich ermächtigt, im Rahmen ihrer Satzungsautonomie zu bestimmen, in welcher Höhe sie den Aufwand für die Straßensanierung auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen. Das ist neu. Bisher waren immer 75% der Kosten auf die Anlieger umzulegen. Mit dieser Regelung wird die kommunale Selbstverwaltung erheblich gestärkt.
- Die Erneuerung von Straßen soll nur dann für die Bürgerinnen und Bürger mit Kosten verbunden sein, wenn seit Herstellung oder Erneuerung der Straße mindestens 25 Jahre vergangen sind oder – im Falle einer früheren Erneuerung – die Kommune einen lückenlosen Nachweis über die Einhaltung ihrer Unterhaltungspflichten vor Ablauf von 25 Jahren führen kann.
- Tiefenmäßige Begrenzungen und Eckgrundstücksvergünstigungen sollen ausdrücklich zulässig sein. Auch hierüber können und sollen die Kommunen in eigener Zuständigkeit entscheiden dürfen.
- Zuschüsse Dritter, also beispielsweise des Landes zur Straßensanierung, können – anders als bisher – vom beitragsfähigen Gesamtaufwand zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger abgezogen werden.
- Die Kommunen werden verpflichtet, möglichst transparent und umfassend über die beabsichtigten Straßensanierungsmaßnahmen und die Höhe der auf die Beitragspflichtigen zukommenden Kosten zu informieren.
- Die wohl wichtigste Neuerung ist aber wohl eine an der schleswig-holsteinischen Regelung orientierte Möglichkeit für die Kommunen, den Bürgerinnen und Bürgern eine Verrentung der Schuld über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zu einem Zinssatz zu ermöglichen, der nicht höher als maximal 3% über dem durchschnittlichen Basiszinssatz der zurückliegenden drei Kalenderjahre liegt.
Es ist beabsichtigt, die Änderungen nun möglichst schnell Gesetz werden zu lassen. Im Gesetzgebungsverfahren selbst werden wir aber sowohl Befürworter, als auch Gegner von Straßenausbaubeiträgen nochmals anhören und ihre Argumente – gerade auch im Lichte der beabsichtigten Änderungen – abwägen.
Ich weiß, dass Sie dieser Sachstand nicht zufrieden stellen wird, hoffe aber dass ich Ihnen damit einen guten Einblick in den Stand der Beratungen und die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit geben konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Seefried
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