Leitfaden – Argumente gegen Straßenausbaubeiträge — Ein Kommentar
Finanzwissenschaftler sind der Auffassung, dass das kommunale Straßennetz für die öffentlich Daseinsfürsorge erhalten werden muß. Eine indivuelle Zuordnung der Kosten, insbesondere der Grundstückseigentümer gemäß Grundstücksgröße ist nicht möglich, damit nicht zulässig. Die in den Satzungen zu Straßenausbaubeiträgen herangezogene Bevorteilung der Eigentümer von Grundstücken, z.B. Wertsteigerung des Grundeigentums oder bessere Nutzung der Straße nach einer grundhaften Erneuerung ist widerlegt und von den Kommunalverwaltungen auch nicht erklärbar. Die Kosten einer grundhaften Erneuerung einer Straße ist auch Sache der Finanz-bzw. Steuerwesen und nicht der Abgabenverwaltung, also steuerfinanziert abzuwickeln.
Finanzwissenschaftler sind der Auffassung, dass das kommunale Straßennetz für die öffentlich Daseinsfürsorge erhalten werden muß. Eine indivuelle Zuordnung der Kosten, insbesondere der Grundstückseigentümer gemäß Grundstücksgröße ist nicht möglich, damit nicht zulässig. Die in den Satzungen zu Straßenausbaubeiträgen herangezogene Bevorteilung der Eigentümer von Grundstücken, z.B. Wertsteigerung des Grundeigentums oder bessere Nutzung der Straße nach einer grundhaften Erneuerung ist widerlegt und von den Kommunalverwaltungen auch nicht erklärbar. Die Kosten einer grundhaften Erneuerung einer Straße ist auch Sache der Finanz-bzw. Steuerwesen und nicht der Abgabenverwaltung, also steuerfinanziert abzuwickeln.