Ostergrüße NBgS
Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II
betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
als Anlage reiche ich Ihnen – etwas verspätet – die Ostergrüße des Niedersächsischen Bündnisses gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) weiter.
Einige Formulierungen in der Anlage mögen aus Sicht hannoverscher Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu streng geraten sein.
Im Bereich der Stadt Hannover wurde zum 01.01.2019 mit sehr breiter Mehrheit die Strabs abgeschafft.
Solange es jedoch im Land Niedersachsen möglich ist, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit existenzvernichtenden Straßenausbaubeiträgen zu belegen, muss man Verständnis haben für heftige Kritik. Existenzvernichtende Straßenausbaubeiträge sind m. E. ein schwerwiegender Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots.
Leider gibt es im Niedersächsischen Landtag in den Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen derzeit noch keine Mehrheiten für die Abschaffung der landesgesetzlichen Grundlagen für den Erlass von Strabs in den Kommunen.
Mehrere Anläufe der FDP-Landtagsfraktion in diese Richtung waren leider bisher nicht erfolgreich.
Wir müssen fortfahren, Mandatsträgerinnen und -träger zu ermutigen, sich in ihren jeweiligen Fraktionen für die Abschaffung der landesgesetzlichen Grundlagen für den Erlass von Strabs einzusetzen.
Hinsichtlich der anstehenden Landtagswahl sollte sich jede Wählerin und jeder Wähler die Frage stellen, ob Kandidatinnen und Kandidaten wählbar sein können, die sich nicht klar gegen Straßenausbaubeiträge aussprechen.
Das gerne vorgetragene Argument, dass das Land nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen dürfe, wird von in ihrer Existenz bedrohten Grundeigentümerinnen und -eigentümern als Verantwortungsvermeidungsstrategie angesehen.
Sie sind der Auffassung, dass der Landesgesetzgeber verpflichtet ist zu handeln, wenn das Risiko besteht, dass die kommunale Selbstverwaltung in verfassungsgrundsatzwidriger Art genutzt wird.
Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh
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