Rückerstattung von gezahlten Straßenausbaubeiträgen – aber nur in Bayern
Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
Bayern hat vor einigen Jahren landesweit die Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
Natürlich gab es auch in Bayern Stichtags-Opfer, d. h. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die vor dem Abschaffungsstichtag Straßenausbaubeiträge gezahlt hatten.
Diese Stichtags-Opfer in Bayern sollen nun entschädigt werden, siehe beigefügte Anlage.
Stichtags-Opfer hat es auch in Hannover gegeben.
So wurden u. a. die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Gredelfeldstraße in Hannover-Oberricklingen nach Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) in Hannover noch zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen. Die Schlussrechnung für die Baumaßnahme war vor dem Abschaffungsstichtag eingegangen und somit Fälligkeit eingetreten.
Für den Bereich der Stadt Hannover wird nach meinen Kenntnissen nicht über vergleichbare Härtefallregelungen nachgedacht.
Oder hat jemand unter meinen Leserinnen und Lesern andere Informationen?
Mit nachbarschaftlichen Grüßen
und den besten Wünschen für die Feiertage und 2022
Sachweh
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