Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen; aktueller Situationsbericht
Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II
betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
die unten angefügte Email des Niedersächsischen Bündnisses gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) vom 25.03.2022 übersende ich Ihnen zur Information.
Am Schluss der NBgS-Email angefügt sind Verlautbarungen jeweils der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion im Nds. Landtag zur geplanten Änderung des §111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Die Rede des Landtagsabgeordneten (MdL) Dr. Genthe (FDP) im Plenum des Nds. Landtags zum Thema ist beigefügt.
Dr. Genthe kritisiert u. a. die völlig übermäßige Heranziehung der Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen am Beispiel des Philosophenwegs in Hann.Münden.
Meine Meinung kennen Sie: Verstöße gegen das Übermaßverbot und somit einen wichtigen Verfassungsgrundsatz schädigen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat.
Damit werden die Fundamente unseres freiheitlich-demokratischen Rechts- und Sozialstaats untergraben.
Zum Vorschlag einer Kompensation von Einnahmeausfällen durch Landesmittel (siehe drittletzter Absatz der nachfolgenden NBgS-Email) ist aus meiner Sicht auf folgenden Aspekt zu achten:
Es ist dafür zu sorgen, dass die Kompensationsforderungen der Kommunen nicht beliebig wachsen.
Dazu sollte eine Konkretisierung der Bedarfserkennungsregeln für die Grunderneuerung kommunaler Straßen erfolgen.
Sonst würden Anreize geschaffen werden, aus gruppenegoistischen Gründen Straßen grundzuerneuern, die objektiv nicht grunderneuerungsbedürftig sind.
Welches könnten solche gruppenegoistischen Gründe sein?
Als denkbare Beispiele seien hier genannt:
Wunsch von kommunalen Spitzenbeamtinnen und –beamten und Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Amt, sich als “Macher” zu profilieren.
Wunsch auf Schaffung zusätzlicher Beschäftigungs- und Beförderungsmöglichkeiten in den kommunalen Verwaltungen.
Auch wenn das Land die Grunderneuerungen kommunaler Straßen bezahlen würde, sollte man sich keinen Illusionen hingeben.
Am Ende bezahlen es doch die Bürgerinnen und Bürger.
Es gibt leider keine Kuh, die im Himmel frisst und die auf der Erde gemolken werden kann.
Natürlich ist es aber gerechter und sozialer, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu belasten, was wegen der Vielzahl der Steuerpflichtigen zu einer überschaubaren Belastung der einzelnen Personen führen würde, und zwar entsprechend der steuerlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Person.
Straßenausbaubeiträge treffen im Übermaß und mitnichten verursachungsgerecht wenige Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, also auch eine Omi, die kein Auto hat und nur mit ihrem Rollator den Bürgersteig “abnutzt”.
Versuche des NBgS, mit den Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Gespräche zu führen, waren bisher leider erfolglos.
Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh
From: Maren Zacharias
Sent: Friday, March 25, 2022 10:13 AM
To: michael.zacharias
Subject: WG: Rahmenbedingungen des kommunalen Mandats verbessern und Selbstverwaltung der Kommunen stärken
Liebe Mitstreiter,
die Landesregierung hat Ende 2019 aufgrund unserer gemeinsamen, permanenten, auch im direkten Kontakt geäußerten berechtigten Kritik an Straßenausbaubeiträgen durch die bekannten Änderungen des § 6 NKAG versucht, alle Kritiker ruhig zu stellen oder auch auseinander zu dividieren.
Das gelang nicht. Der Protest hielt trotz der Erschwerungen durch die Pandemie unverändert an und beeinflusste in vielen Gemeinden auch das Ergebnis der Kommunalwahlen.
Nun startet man den zweiten Versuch, aber auch der wird scheitern.
Worum geht es grob?
Einige Kommunalverwaltungen verweigerten Gemeinden die Abschaffung der Strabs und Ausgleich der geringeren Einnahmen durch höhere Investitionskredite.
Das widersprach aus deren Sicht den Grundsätzen der Einnahmenbeschaffung in Verbindung mit der bisherigen Formulierung im § 111 NKomVG
Diese Sichtweise wurde vom OVG Lüneburg in dem Einzelfallurteil Laatzen bestätigt.
Wie der nachstehenden Pressemitteilung der SPD und CDU zu entnehmen ist, wurde der § 111 nun dahingehend geändert, dass künftig alle Kommunen unabhängig von ihrer Kassenlage Kredite zur Gegenfinanzierung bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen benutzen dürfen.
Damit versucht man erneut den Forderungen nach einer landesweiten Abschaffung der Strabs für Niedersachsen als 10. oder 11. (ggf. nach NRW) Bundesland den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Natürlich ist es zu begrüßen, wenn es dadurch in einigen weiteren Kommunen zur Abschaffung der Strabs kommen sollte. Jede Erleichterung auf kommunaler Ebene hilft den betroffenen Bürgern.
Fakt dadurch ist aber, das die zurückzuzahlenden Kredite und damit die Verschuldung steigt.
Das Land stattet die Kommunen weiterhin nur mit unzureichenden Finanzmitteln, z. B. auch über den Finanzausgleich, aus, sondern überträgt den Kommunen immer mehr Aufgaben.
Unser Ziel bleibt es also weiterhin, eine landesweite Abschaffung der Strabs und eine, wie auch immer geartete Kompensation der Einnahmeausfälle in den Gemeinden durch das Land zu erreichen.
Das kann aufwändig für jede Ausbaumaßnahme oder auch durch eine generell bessere finanzielle Ausstattung der Gemeinden oder auch durch eine Erhöhung der Mittel des Finanzausgleiches erfolgen.
Lasst Euch also nicht einlullen und ruhig stellen. Nur mit der landesweiten Abschaffung sind wir alle vor der Strabs in Sicherheit und auch von einer erneuten Einführung in einer Gemeinde, wenn die finanziellen Mittel vom Rat auf einmal als unzureichend angesehen werden und man bereitwillig auf „bewährte Finanzierungsinstrumente“ zurückgreift.
Deshalb: Wählt bei der Landtagswahl nur Kandidaten die glaubhaft versichern, sich für eine Abschaffung der Strabs einzusetzen. Überzeugt von dieser Wahlentscheidung auch Mitbürger, Freunde, Nachbarn und Verwandte.
Viele Grüße
Maren und Micha
Pressemitteilung Nr. 18/1347
Kurku: Novelle des NKomVG – Rahmenbedingungen des kommunalen Mandats verbessern und Selbstverwaltung der Kommunen stärken
Gleich in zwei Punkten hat der Niedersächsische Landtag heute das Kommunalverfassungsgesetz geändert. Mit der Novelle wird die ehrenamtliche Ausübung kommunaler Mandate künftig flexibler sein, berichtet der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Deniz Kurku: „Wir geben den Kommunen dauerhaft die Möglichkeit, Rats- und Ausschusssitzungen online oder hybrid, also mit Teilnehmenden vor Ort und online zugeschaltet,durchzuführen und schaffen Rechtssicherheit für eine zeitgemäße Vereinbarkeit von Beruf, Familie und kommunalem Mandat. Nach der Verbesserung des Freistellungsanspruchs im letzten Jahr, sorgen wir nun dafür, dass die praktische Mandatsausübung auch im 21. Jahrhundert ankommen und sich den flexibleren Lebensbedingungen vieler Menschen anpassen wird.“
Auch wenn der direkte Austausch in den Gremien weiterhin wichtig bleibt, ist die SPD-Fraktion überzeugt davon, dass die Ehrenamtlichen vor Ort selbst am besten entscheiden können, wann welches Format sinnvoll ist, so Kurku: „Die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger haben nun die Möglichkeit, ihre Hauptsatzungen anzupassen und die gewonnenen Erfahrungen aus der Pandemie dauerhaft nutzbar zu machen.“
Mit einer weiteren Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes dürfen künftig alle Kommunen unabhängig von ihrer Kassenlage Kredite zur Gegenfinanzierung bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen heranziehen. „Wir kommen somit dem Wunsch vieler Bürgerinitiativen nach, die sich diese Möglichkeit zur Kompensierung wegfallender Straßenausbaubeiträgen gewünscht hatten“, erklärt der SPD-Politiker.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Voigt
Pressesprecher
SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: 0511.3030-4011
Telefax: 0511.3030-4808
E-Mail: daniel.voigt@lt.niedersachsen.de
Internet: www.spd-fraktion-niedersachsen.de
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