Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen; hier: Umsetzung der vom Nds. Landtag im Oktober 2019 beschlossenen Härtefallregelungen
Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, als Anlagen übersende ich Ihnen
a) die Pressemitteilung „Straßenausbaubeiträge landesweit abschaffen“ des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V.
(BdSt),
b) die Studie „“ des BdSt, Bearbeitung Jan Vermöhlen, April 2021,
c) den Vortrag dazu von J. Vermöhlen im Rahmen der Video-Konferenz der FDP Stade am 24.04.2021 „Warum es keine Alternative zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen gibt“ und
d) mein Schreiben an den Innenausschuss des Nds. Landtag vom 08.11.2019 „Härtefallregelungen zu Straßenausbaubeiträgen„.
Die vom Nds. Landtag im Oktober 2019 beschlossenen Härtefallregelungen enthalten weitestgehend Kann-Regelungen.
Bei den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern gab es daher von Beginn an große Zweifel, ob diese Härtefallregelungen in nennenswertem Umfang von den Kommunen umgesetzt werden würden.
Mit meinem Schreiben an den Innenausschuss des Nds. Landtags vom 08.11.2019 hatte ich daher gebeten, ein Monitoring-System einzurichten, um die Umsetzung der Härtefallregelungen zu beobachten und um erforderlichenfalls gesetzlich nachregeln zu können.
Meines Wissens wurde der Vorschlag nicht umgesetzt.
Umso dankbarer bin ich dem BdSt, dass er diese aufwändige und aufschlussreiche Studie durchgeführt hat.
Bedauerliche Kurzzusammenfassung der Studie: Die vom Nds. Landtag beschlossenen Härtefallregelungen wurden von den Kommunen –
zumindest bisher – weitestgehend nicht umgesetzt.
Damit werden sich die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bestätigt fühlen, die die Härtefallregelungen eher als Beruhigungspille angesehen haben.
Besonders bedrohlich ist, siehe „Warum es keine Alternative zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen gibt“ Seite 2, dass der Preisindex im Straßenbau seit 2015 erheblich schneller gestiegen ist, als die Nominaleinkommen. Die Belastung durch Straßenausbaubeiträge steigt somit im Verhältnis zu den Haushaltseinkommen. Wie verträgt sich das mit dem Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots? Die landesweite Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist geboten.
Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh
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