Straßenausbau-Urteil: Bundesverwaltungsgericht hält an alten Zöpfen fest
Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes hat in einer mündlichen Verhandlung unter seinem Vorsitzenden Richter Wolfgang Bier die Revision eines Klägers zur Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen abgewiesen.
Das Urteil vom 21. Juni 2018 (BVerwG 9 C 2.17) und die nun vorliegende Begründung zeigen einmal mehr, daß für Verwaltungsrechtler der unbestimmte Vorteilsbegriff nach wie vor in Stein gemeißelt ist. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 8/9-2018)