Adendorf-Straßen.deInformationenZahlungserleichterungen im Rahmen der STRABS

Kommentare

Zahlungserleichterungen im Rahmen der STRABS — Ein Kommentar

  1. Hier eine Kurzbewertung des vorliegenden Gesetzentwurfes für eine Neufassung des § 6 NKAG :

    Ja, das Ganze ist nur ein Placebo oder wie Herr Reiser aus Dahlenburg schon im Radiointerview sagte “alter Wein in neuen Schläuchen”. Alles was den Bürgern jetzt als Neuheit und unheimliche Erleichterung angekündigt wird, gab es schon in leicht anderer Form. Hier hat nur ein “facelifting” stattgefunden. Dem Fass den Boden ausschlägt aber ist die Tatsache, dass das alles nicht verpflichtend für die Kommunen ist, sondern als Kann-Bestimmung im Gesetz stehen wird, d.h. die Kommunen können selbst entscheiden, ob sie sich daran halten oder nicht. Eine Farce!

    Einzig verpflichtend wird sein, dass die Kommunen die Bürger drei Monate vorher über die Beitragshöhe informieren müssen

    · Verrentung über 20 Jahre: Konnte, wenn auch deutlich aufwändiger, über Stundung erreicht werden. Was entfällt, ist eine Bedürftigkeitsprüfung.

    · Flexible Verzinsung mit bis zu drei Prozent über dem Basiszinssatz: Augenblicklich bei einem Basiszinssatz von minus 0,88 % günstiger als 6 % p.a. Was aber ist, wenn der Basiszinssatz auf plus 5 % steigt? Vor zehn Jahren lag er bei rund 3,2 %. Kommunen können entscheiden, ob sie den flexiblen Zinssatz wählen.

    · Tiefenbegrenzung von großen Grundstücken und Erleichterungen für Eckgrundstücke. Es gab bisher auch schon Kommunen, die eine Tiefenbegrenzung vorgenommen haben und Eckgrundstücke mit 2/3 angesetzt haben. Andere praktizierte Variante: Überbaute Fläche = 20 % der maßgeblichen Grundstücksfläche. Reste werden mit Grünland, Ackerland oder Wald bewertet. Was ist nun neu daran?

    · Die bisher verwendeten Anteile, z.B. 75 % für Anliegerstraßen. Können von den Kommunen nach unten angeglichen werden. Auch nicht neu. Hat Stade zur Beruhigung auch versucht, von 75 % auf 60 %. Lag also auch schon bisher im Ermessen der Kommune.

    · Zuschüsse Dritter/Fördermittel können nun zuerst von den Gesamtkosten (wenn der Fördermittelgeber es zulässt) abgezogen werden, bevor der Anteil der Bürger festgelegt wird. Eigentlich müsste so etwas schon immer selbstverständlich gewesen sein. Wer wird sich von den Kommunen daran halten?

    · Frühzeitige Information der Bürger über Vorhaben. Auch das müsste eigentlich selbstverständlich sein.

    · Mitteilung der voraussichtlichen Beitragshöhe drei Monate vor Beginn der Maßnahme. Endlich mal etwas Verpflichtendes. So haben die Bürger etwas mehr Zeit, die Beiträge anzusparen.

    · 25 Jahre/Nachweispflicht. Kontraproduktiv. Die Kommunen werden noch stärker darauf achten, dass 25 Jahre verstrichen sind und so die Nachweispflicht umgehen und die Straßen eher vernachlässigen.

    Das alles führt nur dazu, dass es noch mehr Unterschiede im Land und von Kommune zu Kommune geben wird, denn nicht überall werden diese Kann-Bedingungen angewandt werden.

    Eddie Nürnberg (Bützfleth) in Zusammenarbeit mit Jo Dreilich

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

HTML tags allowed in your comment: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>