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Abfuhr vom Landkreis — Ein Kommentar

  1. Salus publica suprema lex, Cicero, 106 – 43 v. Chr.
     
    Leider hinterlässt die letzte Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr und Grünflächen vom 17.08.2017 bei dem interessierten Zuhörerkreis erneut einen deprimierenden Eindruck sowie einen schalen Nachgeschmack.
     
    So wurden z.B. die Tagesordnungspunkte 6 – 11 (s.o), deretwegen die Mehrheit der anwesenden Bürger gekommen waren, in rekordverdächtiger Kürze abgehandelt und alles in allem von den sog. Volksvertretern abgeschmettert. Der Vertreter der Fraktion ABAE , deren Anträge hier zur Diskussion standen, konnte einem nur leidtun.
     
    Besonders zwei Vertreter der SPD-Fraktion taten sich – was Uneinsichtigkeit und rechthaberisches Verhalten angeht – besonders hervor. Sie folgen weder dem Wahlslogan “Zeit für mehr Gerechtigkeit” ihres Bundesvorsitzenden Martin Schulz noch der erkenntnisreichen Aussage Willy Brandts, der einmal äußerte:” Gerechtigkeit ist nicht alles, aber ohne Gerechtigkeit ist alles nichts!
     
    Es ist wohl so, dass mit Blick auf das nächste Wahlergebnis manche “Politiker” ihre Augen vor der Realität verschließen. Aber – und das sollten sich alle Entscheidungsträger stets vor Augen halten – das Gemeinwohl darf niemals hinter den persönlichen Interessen zurückstehen.
     
    Erwähnenswert ist die Tatsache, dass beide – oben erwähnten – Genossen in verkehrsberuhigten Zonen (30 km/h) wohnen und ihre Straßen zu ihren Lebzeiten keiner Instandsetzung bedürfen werden. Hohes Verkehrsaufkommen, verbunden mit z.T. unerträglichem Lärm und nicht zu akzeptierender Luftverschmutzung dürfte ihnen total fremd sein.
     
    Sowohl bei der Frage der Verkehrsberuhigung in unseren Hauptverkehrsstraßen als auch bei der Frage, wer für entstandene Straßenschäden aufzukommen hat, bewahrheitet sich die Erkenntnis, dass ein Problem erst dann zu einem Problem wird, wenn es vor der eigenen Haustür stattfindet.
     
    Wenn wir den innerörtlichen Zubringerverkehr zu den Sportstätten, Hotels, Tagungszentren u.a. auf ein erträgliches Maß reduzieren wollen, müssen 30 km/h – Zonen auch auf Durchgangsstraßen eingerichtet werden. Nur auf diesem Wege werden Softwareproduzenten eine Umstellung ihrer Navigationssysteme vornehmen und sowohl die A 209 als auch die K 30 als empfehlenswerte Route favorisieren.
     
    Es erscheint uns daher dringend erforderlich, einen Verkehrsentwicklungsplan für Adendorf schnellstens zu erstellen, um ein gewichtiges Argument von dritter, unabhängiger Seite gegenüber dem Landkreis, dessen Vertreter gottähnlich berechtigte Wünsche diverser Gemeinden in der Regel abschlägig bescheidet, vorweisen zu können.
     
    Übrigens: Cicero (s.o.) sagt: ” Das öffentliche Wohl (sprich: das Wohl des Volkes) ist oberstes Gesetz.
     
    Joachim Dreilich
    Sprecher der Bürgerinitiative
    “Wir für Adendorfs Straßen”
     

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