Allgemeinwohl geht vor Einzelwohl?
Sowohl in den Aussagen eines Adendorfer Mandatsträgers als auch in dem LZ-Leserbrief des Herrn Markus Schultz vom 06.07.2016 wird – was die Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) angeht – der Hinweis auf das Grundgesetz (GG) mit der Formel “Allgemeinwohl geht vor Einzelwohl” argumentiert. Diese Formel taucht jedoch im GG überhaupt nicht auf. Lediglich in Artikel 14 (2) wird das Wohl der Allgemeinheit erwähnt. Jedoch nicht annähernd im Zusammenhang mit der hier zur Diskussion stehenden Problematik der Existenz einer SABS. Bringt man trotzdem obige Formel in Zusammenhang mit der SABS, so erkennt man rasch, dass von der Politik das Einzelwohl der Gemeinde – Schonung des Gemeindehaushalts auf Kosten der einzelnen betroffenen Anwohner, deren Straße zur Sanierung ansteht – und nicht das Einzelwohl der betroffenen Bürger verfolgt wird. Da alle Bürger über kurz oder lang zur Kasse gebeten werden, wird also das Gemeinwohl mit Füßen getreten.
Joachim Dreilich
Guten Tag Herr Dreilich,
leider lese ich Ihren Kommentar erst heute. Wenn Sie schon den “Oberschullehrer” spielen, dann bitte mit ehrlichen Karten und Fakten. Wo beziehe oder erwähne ich denn in meinem Leserbrief unser höchstes Gut, nämlich das Grundgesetz??? Bitte mal richtig lesen und dann die Unterstellung(en) lassen. Merken Sie, wie lächerlich Sie sich machen?
Diese Zuschrift bedarf keines Kommentars. Sie spricht für sich selbst!
Joachim Dreilich