Bayern macht es vor
Nach Abschaffung der Ausbaubeiträge auch neue Regelungen zu Erschließungsbeiträgen
Nach der erstmaligen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Jahr 2018 in einem Flächenland ist Bayern den anderen Bundesländern (mit Ausnahme Baden-Württembergs) auch bei den Erschließungsbeiträgen einen Schritt voraus.
Wo man sich sonst hinter dem „gottgegebenen“ Bundesbaugesetz von 1960 (ab 1986 Baugesetzbuch), das auf dem preußischen Straßen- und Baufluchtengesetz vom 2. Juli 1875 fußt, versteckt, haben die Bayern schon 1997 von dem Recht Gebrauch gemacht, auch für Erschließungsbeiträge ein eigenes Landesrecht zu schaffen. Eine Grundgesetzänderung vom 27. Oktober 1994 hatte den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, eine landeseigene Gesetzgebung zu schaffen. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 4/5-2021)
Kommentare
Bayern macht es vor — Keine Kommentare
HTML tags allowed in your comment: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>