Adendorf-Straßen.deBeiträgePresseDauerthema Straßenausbau

Kommentare

Dauerthema Straßenausbau — 2 Kommentare

  1. Die zwischen dem Bürgermeister Thomas Maack und mir, Joachim Dreilich, angedachte Deckelung der Straßenausbaubeiträge scheint sich auf juristisch schwierigem Gebiet zu bewegen.
    Zum Zeitpunkt seiner Aussage, einen Maximalbetrag z.B. von 1.000 € pro Anlieger als Beitrag zu erheben, konnte Thomas Maack dies nicht übersehen bzw. erkennen. Sollten seine Überlegungen tatsächlich rechtlich nicht zu halten sein, so soll versucht werden, andere Möglichkeiten heranzuziehen, um die finanziellen Belastungen der Anlieger sozial verträglich zu gestalten.
    So könnte z.B. – und das ist zu prüfen – der Gemeindeanteil an den Baukosten deutlich erhöht werden, bei Durchgangsstraßen von z.Z. 70 % auf 90 oder 95 %. Des Weiteren könnten Zuschüsse von Seiten des Landes zur Deckung der Anliegeranteile und nicht der Gemeindeanteile verwandt werden, (siehe hierzu auch § 6, NKAG).
    Hier bleiben wir mit dem Bürgermeister in gutem Dialog.
    Im Übrigen haben Adendorfer Bürgerinitiativen sowie die Gruppe der Aktiven Bürger Adendorf / Erbstorf (ABAE) sowohl die Rechtsabteilungen des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen als auch den Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) um Prüfung gebeten, inwieweit Deckelungen bei Straßenausbaumaßnahmen rechtlich möglich und durchsetzbar sind.
    Joachim Dreilich

  2. Stellungnahme der juristischen Abteilung des VDGN hinsichtlich der Möglichkeit einer Deckelung bei Straßenausbaubeiträgen

    Ob ein Bürgermeister im Rahmen seiner kommunalen Selbstverwaltung eine Deckelung in die Satzung aufnehmen kann, hängt maßgeblich von der Billigung durch die Kommunalaufsicht ab. Dabei dürfte auch die Leistungsfähigkeit der Gemeinde eine Rolle spielen.

    Weder der Richter beim Bundesverwaltungsgerichts, Herr Dr. Bier, noch die Verfasser verschiedener Rechtsgutachten haben grundsätzliche Einwände gegen eine Deckelung. Das Problem liegt aber darin, ob die Landesgesetzgebung und die Abgabenordnung den rechtlichen Rahmen dafür bietet. Ist das nicht gegeben, muss die Kommunalaufsicht einen derartigen Vorstoß billigen oder bewusst nicht zur Kenntnis nehmen.

    Hier Auszüge aus einem früheren Rechtsgutachten von Professor Dr. Michael Brenner zur Weiterentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts
    im Freistaat Thüringen:

    “Etwas anderes könnte hingegen mit Blick auf die Verankerung von Höchstsätzen im Gesetz gelten. Wollte der Gesetzgeber solche – im Einzelnen wie auch immer zu bemessenden – Höchstgrenzen für die Heranziehung von Straßenausbaubeiträgen verankern, so wäre dies eine Option, die als Ausformung des Sozialstaatsprinzips eine verfassungsrechtlich gangbare Lösung darstellen würde, um eine dem Bürger nicht mehr zu vermittelnde und diesem gegenüber nicht mehr zu verantwortende unverhältnismäßige Inanspruchnahme durch Straßenausbaugebühren zu verhindern, die im Einzelfall sogar dessen finanziellen Ruin bedeuten könnte.

    Dabei könnte als Parameter abgestellt werden auf das Verhältnis des nach Maßgabe von Bodenrichtwerten, ggf. auch nach Maßgabe des Verkehrswerts zu bemessenden Grundstückswerts zur Beitragshöhe und insoweit vorgesehen werden, dass die Beitragsbelastung lediglich einen bestimmten Prozentsatz des Grundstückswerts ausmachen darf. Eine solche Regelung würde insbesondere die Möglichkeit gewähren, im ländlichen Raum die durch eine Straßenausbaumaßnahme Begünstigten und gleichzeitig Betroffenen vor faktisch unverhältnismäßigen Beitragsforderungen zu schützen, die die Grundstückseigentümer zwingen würden, zur Finanzierung von Ausbaumaßnahmen auf die Vermögenssubstanz Zugriff zu nehmen.”

    Dies der Beitrag des Vizepräsidenten des VDGN, Lothar Blaschke. Er wünscht unserer Bürgerinitiative Verhandlungsgeschick und unserer Gemeinde einen mutigen Bürgermeister. Dies, so seine Aussage, wäre ein wichtiger Zwischenschritt bis zur kompletten Abschaffung der Beitragspflicht – mit einer breiten Signalwirkung.


    Im Folgenden die rechtliche Stellungnahme des Herrn Tibor Herczeg, Geschäftsführer des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen E.V. zum Thema Deckelung von Straßenausbaubeiträgen

    Im Hinblick auf die Veröffentlichung in dieser Homepage, sowie dem Antrag der Fraktion ABAE/Die Linke vom 25.02.2020 (ebenfalls hier einsehbar) und den Beratungen in den Ausschüssen, sieht Herr Herczeg eine Deckelung im dreistelligen Bereich als rechtlich problematisch an. Eine moderatere, angemessenere prozentuale „Deckelung“, wie jetzt bereits in der Strabs in Teilen vorgegeben, erscheint für ihn die bessere „Lösung“. Eine finale Abschaffung sei nach wie vor möglich.

Schreibe einen Kommentar zu Joachim Dreilich Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

HTML tags allowed in your comment: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>