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Die Straßenausbaubeitragssatzung in der Gemeinde Adendorf — Ein Kommentar

  1. Guten Tag Frau Schmelter,

    erst heute wurde ich aufmerksam auf folgenden Artikel. In der Adendorfer Rundschau wurde unter der Überschrift „Die Straßenausbaubeitragssatzung in der Gemeinde Adendorf“ ein Zustandsbericht veröffentlicht. Die nüchterne Betrachtung der Fakten ist nicht zu beanstanden. Gleichwohl sind die Folgen der Umsetzung dieser ungerechten und unsozialen Satzung zu beklagen. Die Bedenken der Umverteilung der Erhaltungskosten für Gemeindestraßen auf die Solidargemeinschaft und die der Weitergabe in Form einer moderaten Grundsteuererhöhung via Nebenkosten an die Mieter teile ich nicht. Warum auch? Der Gesetzgeber müsste dafür Sorge tragen, dass nur ein bestimmter Teil der Grundsteuer B auf die Miete umgelegt werden darf. Das wäre gerecht.

    Anliegerstraßen werden kostenfrei von der Allgemeinheit genutzt. Auch Mieter nutzen die Infrastruktur. Niemand würde auf den abwegigen Gedanken kommen den Erhalt von Schulen oder Krankenhäusern nur von den Nutzern finanzieren zu lassen. Was unterscheidet also eine Anliegerstraße, die im Übrigen im Eigentum der Kommune durch Widmung ist, von vorbezeichneten Objekten? Darüber hinaus verstößt diese fragwürdige Eintreibung von Straßenausbaubeiträgen gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz. Unsere Verfassung verpflichtet den Gesetzgeber, die Rahmenbedingungen für gleiche Lebensverhältnisse zu schaffen (GG Artikel 3, Absatz 1 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ und GG Artikel 72 Absatz 2 „…Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet…“) Diese Verpflichtungen werden durch die Ungleichbehandlung bei den Straßenausbaubeiträgen ignoriert. Durch die Unterschiede in der Handhabung dieser Beiträge ist ein erhebliches Gerechtigkeitsgefälle in der Republik entstanden. Die Gesellschaft wird zunehmend gespalten. Sozialer Unfriede ist die Folge.

    Generell finanzieren sich Länder und Gemeinden überwiegend aus dem Steueraufkommen der Bürger. Und das nach deren jeweiligen Finanzkraft. Aus diesen Mitteln werden auch Landes- und Kreisstraßen bei Bedarf grundhaft saniert. Nur bei den kommunalen Straßen wird dieser solidarische Gedanke außer Kraft gesetzt. Straßenausbaubeiträge belasten nur eine Bevölkerungsgruppe unverhältnismäßig, nachhaltig und zuweilen generationsübergreifend. Nämlich die Haus- und Grundstückseigentümer an Anliegerstraßen, nicht aber die an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen.

    Bürger folgten dem Rat der Politik Eigentum als Altersvorsorge zu bilden. Laut Auskunft des Statistischen Bundesamtes leben derzeit fast 50 Prozent der deutschen Haushalte in den eigenen vier Wänden. Das ist ausschließlich selbstgenutztes Eigentum von überwiegend Rentnern, Arbeitern, Angestellten und nicht von Investoren. Es ist nicht gerecht, wenn Bürger um ihre Altersvorsorge gebracht werden und sich zuweilen generationsübergreifend verschulden müssen. Ein guter Nährboden für Altersarmut. Hauseigentümer werden sich nicht an der Umsetzung der ambitionierten Klimaschutzziele mit Investitionen in energetische Maßnahmen beteiligen können. Der Konsum wird der privaten Finanzlage angepasst werden. Geld, was der Revitalisierung der heimischen Wirtschaft nach Überstehen der Corona-Pandemie fehlen wird.

    Misswirtschaft und politische Fehlentscheidungen gehen immer zu Lasten der Anlieger. Die Leistungsfähigkeit der Anlieger findet keine Berücksichtigung, gleichwohl die der Kommune oder des Landes. Anlieger werden per Satzung gezwungen den Erhaltungsaufwand für fremdes Eigentum (Gemeindeeigentum) zu finanzieren, obwohl sie keinen direkten Einfluss auf die Baumaßnahmen haben.

    Das Land Niedersachsen stemmt sich gegen den Bundestrend, der aufzeigt, dass das museale Konstrukt der anliegerfinanzierten Straßenausbaubeiträge erodiert. In 9 Bundesländern gibt es diese Satzung nicht. Immer mehr Kommunen schaffen diese Satzung ab. Auch weil sie dem Druck der Öffentlichkeit folgerichtig nicht standhalten können. Es gibt kaum sinnbehaftete Argumente für die Aufrechterhaltung des §6b NKAG. Straßenausbaubeiträge sind abwählbar. Die Kommunalwahlen 2021 und die Landtagswahlen 2022 werden Zeugnis darüber ablegen. Eine Landesregierung, die lernresistent diese Sachverhalte billigend in Kauf nimmt, verliert an Vertrauen und Glaubwürdigkeit.

    Beste Grüße von

    Wilfried Reiser

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