Durch die Hintertür
Scheinerschließungen – wenn Bürger für längst vorhandene Straßen zur Kasse gebeten werden
Es gibt Rechtschreibprogramme für den Computer, die kreiden in Texten den Begriff „Erschließung“ als fehlerhaft an. Sie unterbreiten dann in der Regel den Vorschlag, das kleine L wegzulassen und „Erschießung“ zu schreiben. Wer empfänglich ist für schwarzen Humor und schon mal mit dem Problem der „Erschließungsbeiträge“ für Grundstücke zu tun hatte, kann diesem sprachlichen Alternativangebot durchaus einen Sinn abgewinnen. Der VDGN hatte zum Beispiel Ende der 1990er Jahre mit einem Fall zu tun, bei dem im eichsfeldischen Heiligenstadt ein Eigenheimbesitzer eine solche Abgabe in Höhe von 120.000 D-Mark (später dann 60.000 Euro) leisten sollte. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 6-2020)
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