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Grundsteuer darf nicht steigen — Ein Kommentar

  1. Am 28.03.2018 habe ich Herrn Bollmann folgenden Text übermittelt:

    Sehr geehrter Herr Bollmann,
    ich nehme Bezug auf Ihren Leserbrief in der LZ vom 28.03.2018. Die von Ihnen darin gemachten Äußerungen hinsichtlich einer Erhöhung der Grundsteuer, um damit Straßensanierungen zu finanzieren, werden sowohl von der Mehrheit der Bürger als auch von der herrschenden Rechtsauffassung aufs Entschiedenste abgelehnt.
    Selbstverständlich wäre eine durch die Bundesländer finanzierte Straßensanierung das Vernünftigste! Aber leider reicht dafür das Verständnis und die Empathie unserer Politiker in Hannover nicht aus – ganz im Gegensatz zu den Ländern Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin. Ich stimme Ihnen zu, dass die Lösung „Finanzierung durch wiederkehrende Leistungen“ eine für alle Betroffenen höchst unglückliche Alternative darstellt.
    Die Anlieger der betroffenen Straßen jedoch allein die Kosten übernehmen zu lassen, ist in höchstem Maße ungerecht, ja skandalös! Warum sollen einige wenige für etwas bezahlen, das von der Allgemeinheit genutzt wird? Hier muss die Aussage „Wer nutzt, der zahlt“ gelten.
    Im Übrigen ist es ein Leichtes so zu argumentieren, wie Sie es in Ihrem Brief tun, wenn man weiß, dass man mit allen Konsequenzen die Sanierung seiner eigenen Straße, die dazu auch noch zu fast 100 Prozent von den Anliegern genutzt wird, zu seinen Lebzeiten nicht mehr wird erdulden müssen.
    Für einen Gedankenaustausch stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
    Anbei die Internetadresse unserer Initiative zu Ihrer Information.

    Am 29.03.2018 hat Herr Bollmann folgendes geantwortet:

    Sehr geehrter Herr Dreilich,

    vielen Dank für Ihr persönliches Schreiben mit Stellungnahme zu meinem Leserbrief.

    Leider scheint die Intention des Leserbriefes nicht ganz erkenntlich zu sein:

    a) Ich spreche mich deutlich gegen die Umlage von Straßenerneuerungskosten auf die Anlieger aus, wie z.Zt. nach Straßenausbausatzung üblich (2. Satz in LZ: “Diese Regelung muss aus meiner Sicht geändert werden”). Ich finde das schon seit Jahrzehnten unmöglich!

    b) Die Finanzierung durch die “wiederkehrenden Beiträge” halte ich nach der Landesfinanzierung für die zweitbeste mir bekannte Lösung, wenn auch ein relativ hoher Verwaltungsaufwand und jährliche Belastungen aller Eigentümer dahinterstehen.

    “Aber eben mit überschaubaren Kostenbeteiligungen”. Dieser Satz wurde aus meiner Eingabe bei der LZ gestrichen.

    c) Sie schreiben, “wer nutzt, der zahlt”. Richtig, und genau so würden die Grundlagen der wiederkehrenden Beiträge voraussichtlich auch berechnet: Die Gemeinde müsste für das erfasste Gebiet (unser Dorf) jedes Grundstück bewerten, nach Art der Bebauung (Zahl der Wohnungen und damit Nutzer), Grundstücksgröße, Straßenseitenlänge usw.. Aufgrund dieser einmaligen Erhebung würde der jährlich entstandene Straßenerneuerungsaufwand (außer in Neubaugebieten, die werden direkt mit den Bauherren abgerechnet) auf alle Eigentümer im Dorf verteilt werden. Etwas Sinnvolleres fällt mir vorläufig nicht ein (außer Landesfinanzierung).

    d) Ich kann in meinem Leserbrief nicht erkennen, dass ich mich in meiner Straße locker zurücklehne, weil hier kein Neubau ansteht. Mein Vorschlag zu den wiederkehrenden Beiträgen würde mich genauso mit betreffen, eben auch ohne Neubau bei der eigenen Straße. Aber ich sehe das solidarisch!

    Mir ist offen gestanden neu, dass die Erhöhung der Grundsteuer zur Finanzierung der Straßenneubauten von der Mehrheit der Bürger und der Rechtsauffassung abgelehnt wird. Wäre aber gut so, denn wie ich im Leserbrief versuchte deutlich zu machen: eine Erhöhung der Grundsteuer, wie sie in einigen Gemeinden durchgeführt wurde zu Finanzierung der zu erneuernden Straßen, wäre mindestens genauso ungerecht.

    Lieber Herr Dreilich, wir liegen gar nicht auseinander, wie es scheint. Hoffen wir auf eine gute Lösung für alle in Adendorf.

    Mit freundlichen Grüßen

    P. Bollmann

    PS

    Anlieger, die bereits in vergangenen Jahren Ausbaubeiträge leisten mussten, könnte man nach einem Stufenmodell von den “wiederkehrenden Beiträgen” mehr oder weniger ausnehmen! Auch wichtig für die Einführung.

    Am 30.03.2018 habe ich folgenden Text zurückgeschrieben:

    Sehr geehrter Herr Bollmann,
    vielen Dank für Ihre mail. Sie haben Recht, unsere Ansichten über die Bewältigung des Problems der Finanzierung von Straßensanierungen liegen nicht so weit auseinander. Es erhebt sich allerdings die Frage, was zu tun ist, wenn der Gemeinderat die vom Nieders. Landtag beschlossene Regelung der sog. „wiederkehrenden Leistung“ nicht akzeptiert, sondern darauf besteht, nach wie vor die z.Z. noch geltende Straßenausbaubeitragssatzung aufrechtzuerhalten?
    Unsere Forderung, die wir bereits mehrfach dem zuständigen Ausschuss für Straßen, Verkehr und Grünflächen sowie dem Bürgermeister vorgetragen haben, die Grund- und Gewerbesteuer adäquat zu erhöhen, bliebe dann die einzige von den betroffenen Anliegern zu akzeptierende Alternative.
    Was die Erhöhung der Grundsteuer angeht wäre als weiterer Vorteil zu werten, dass auch Mieter für die Benutzung der Gemeindestraßen finanziell zur Kasse gebeten werden könnten.
    Im Übrigen verstoßen nach geltendem Recht die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gegen das Grundgesetz, nachzulesen in Fachartikeln, die wir in unserer Homepage unter der Rubrik „Beiträge/Internet“ aufgelistet haben.
    Da unsere Straße zur Sanierung ansteht, werden wir Mittel und Wege finden, im Rahmen einer Sammelklage unter Einbeziehung von Fachanwälten – wie viele andere Initiativen bereits mit Erfolg vor uns – der durch und durch unsozialen Belastung weniger Mitbürger zugunsten der Allgemeinheit Einhalt zu gebieten.
    Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie frohe Osterfeiertage.

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