Im Belieben der Behörden
Niedersachsen führt halbherzig Widerspruchsverfahren bei Kommunalabgaben wieder ein
Zwölf Jahre ist es her, da wurden in Niedersachsen unter dem Titel Bürokratieabbau grundlegende Rechte der Bürger beschnitten. Mit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens wurde die Prüfung von Verwaltungsentscheidungen für den Bürger deutlich erschwert. Selbst offensichtliche Fehler in einem Beitragsbescheid für den Straßenausbau oder für den Trink- oder Abwasseranschluß konnten seitdem nur noch im Ergebnis eines Klageverfahrens von einem Richter korrigiert werden. Dagegen hat der VDGN immer wieder protestiert… (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 8/9-2017)
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