Leserbrief-Erwiderung zum Leserbrief von Roland Kloss “Klagen über Satzung”
Link: Leserbrief von Roland Kloss „Klagen über Satzung“
Roland Kloss darf kritisieren, wie seit mehr als 60 Jahren Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen und in anderen Bundesländern abgerechnet werden. Er darf auch kritisieren, dass die Straßenausbaubeitragssatzung in Adendorf bisher nicht in seinem Sinne geändert wurde. Ob diese Kritik von Sachkenntnis geprägt ist, ist von untergeordneter Bedeutung. Man darf aber darauf hinweisen, dass die Satzung dem Landesrecht entspricht und bisher von Gerichten nicht grundsätzlich kritisiert worden ist.
Was Roland Kloss aber nicht darf: Den Ratsmitgliedern Untätigkeit vorwerfen (1.), die Gemeinde und die Ratsmitglieder des „Abkassierens“ schelten (2.) und sie der Inanspruchnahme von Vor- oder Sonderrechten bezichtigen (3.). Hier wird das Maß des Erträglichen überschritten.
- Ich bin seit vielen Jahren Ratsmitglied, arbeite an der Gestaltung unseres Ortes mit. Ich habe den Straßenausbau z. B. in Dorfstraße, Kirchweg und Im Suren Winkel (1. Abschnitt) mit beschlossen. Die Anlieger dieser Straßen haben das System der Satzung (Anlieger an Anliegerstraßen zahlen viel, Anlieger an Straßen mit überörtlichem Verkehr zahlen weniger) bisher nicht kritisiert. Ich sah keine Veranlassung, das gerechte System zu ändern. Jeder Bürger, der Grundeigentum hat, weiß, dass er ggf. zu einer Beteiligung am Ausbau herangezogen werden kann. In der Regel ist eine Straße nach 25 – 30 Jahren ausbaubedürftig, nach hiesiger Kenntnis ist Im Suren Winkel schon deutlich älter.
Vor dem Hintergrund einer schwieriger gewordenen Wirtschaftslage und für manchen nicht auskömmlicher Renten mag man über ein neues System nachdenken und wohl überlegt entscheiden. Ein Gedankenmodell ist, den Straßenausbau grundsätzlich über die Grundsteuer zu finanzieren. Es versteht sich von selbst, dass diese erhöht werden müsste. Ein anderes Modell sind wiederkehrende Straßenausbaubeiträge. Damit verteilt man die Belastung über viele Jahre.
Ich persönlich habe aber Zweifel daran, ob es gerecht ist, dass die Anlieger von Dorfstr. und Kirchweg und Teilen des Im Suren Winkel entsprechend der Satzung zu der gesetzlich zulässigen Beteiligung herangezogen wurden, jetzt aber, da der restliche Teil der dritten Straße, nämlich Im Suren Winkel, neu ausgebaut werden soll, die Satzung geändert wird. Diese Änderung zum jetzigen Zeitpunkt hätte die Folge, dass die Anlieger der früher ausgebauten Straßen jetzt auch den Anliegeranteil Im Suren Winkel mittragen müssten. Das fände ich an deren Stelle nicht amüsant. Dies sage ich übrigens als Anlieger Im Suren Winkel.
Ich bin gerne bereit, über neue Modelle zu diskutieren und nach Abwägung der Vor- und Nachteile zu entscheiden, ob es bei dem bisherigen System bleiben oder ein neues Gedankenmodell in Satzungsform gegossen werden soll. Diejenigen, die diese Modelle favorisieren, sollten sich allerdings auch darüber im Klaren sein, dass sie für Mieter nicht besonders attraktiv sein werden: Denn der Vermieter kann die regelmäßige Belastung im Mietvertrag auf den Mieter überwälzen. Diejenigen, die sich angesichts ihrer Reformvorschläge für besonders sozial und umsichtig halten, sollten daran denken, dass, wo die Sonne scheint, auch Schatten ist. - Die Gemeinde hat die Straßenausbaubeiträge gemäß der geltenden Rechtslage abgerechnet, soweit dabei Abrechnungsfehler unterlaufen sind, haben einige Grundstückseigentümer erfolgreich den Rechtsweg beschritten. „Abkassieren“ hört sich abschätzig, herabwürdigend, bösen Willen unterstellend an. Diese Bewertung durch Roland Kloss ist ebenso bösartig wie unqualifiziert.
- Roland Kloss formuliert bezogen auf die „Herren des Rats“ (die weiblichen Ratsmitglieder werden von der Kritik verschont, ich zweifele, dass es aus Höflichkeit geschah, vermute eher eine antiquierte Sichtweise politischen Engagements von Frauen) sie hätten sich aufgrund ihrer Ratsmitgliedschaft Privilegien mitgenommen. Diese Äußerung ist ebenso unlogisch wie unqualifiziert: Ist ein Ratsmitglied Anlieger einer Straße, die ausgebaut wurde, gilt die Straßenausbaubeitragssatzung für dieses Ratsmitglied – nein für diesen Anlieger – genauso wie für jeden anderen Anlieger auch. Begünstigende Ausnahmevorschriften für Ratsmitglieder beinhaltet sie nicht. Der die Verwaltung beaufsichtigende Rat hatte auch noch keinen Anlass, die Verwaltung zur Ordnung zu rufen.
Gunther von Mirbach, Adendorf, Ratsmitglied
Anmerkung: Dieser Leserbrief wurde von der LZ nicht veröffentlicht.
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