Reform der Grundsteuer
Höhere Belastungen im Osten
Was auf Eigenheimer mit der veränderten Grundsteuer zukommen kann
Die neue Grundsteuer kommt. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber zu einer Reform verpflichtet mit dem Ziel, Ungerechtigkeiten bei der Erhebung zu beseitigen. Der Grund: Die Grundsteuerabgaben hatten sich von den tatsächlichen Immobilienwerten zu weit entfernt. Am 8. November 2019 verabschiedete der Bundesrat die Grundsteuerreform, nachdem der Bundestag sie bereits am 18. Oktober beschlossen hat. (Weiterlesen)
Öffnungsklausel nutzen
VDGN-Forderungen zur Reform der Grundsteuer
Die Reform der Grundsteuer kann gerade in den Ost-Bundesländern zu enormen Kostensteigerungen für Eigenheimbesitzer führen. Bei der hinterherhinkenden Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Osten würde dies aus Sicht des VDGN zu sozialen und politischen Verwerfungen führen. (Weiterlesen)
Bedrohte Altersvorsorge
Von der Diskussion mit Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz zur Grundsteuer
Nach der Reform der Grundsteuer auf Bundesebene kommt die Stunde der Wahrheit: Die Bundesländer entscheiden nun über eine mögliche Öffnungsklausel für eigene Regelungen. Ab dem 1. Januar 2025 findet das neue Gesetz Anwendung. Die neue Grundsteuer wird von da an von Kommunen für Besitzer von Grund und Boden in der Bundesrepublik erhoben. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 11/12-2019)
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