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Kommentare

Straßen-Kampf — Ein Kommentar

  1. Sorry! Leider können wir Euch (Ihnen) nicht den vollständigen Text der “Spiegel” – Abhandlung aus presserechtlichen Gründen zur Verfügung stellen. Wir haben jedoch die Redaktion um ihre Einwilligung zum Abdruck gebeten. Sollte die Zustimmung erfolgen, werden wir den Text des Artikels umgehend in die Homepage einstellen.
    Ein Kommentar unsererseits wird ebenfalls erfolgen.
    Joachim Dreilich


    Am 11.01.2020 um 20:05 Uhr schrieb jodreilich@t-online.de

    Sehr geehrte Frau Sprengel,

    Ihr oben angeführter Artikel über Straßenausbausatzungen ist Kernthema
    unserer Adendorfer Homepage. Wir wollten einen Link zu diesem Artikel
    herstellen. Leider ist dies nicht möglich, da nur ein

    Abonnement das Studieren der Abhandlung ermöglicht. Unsere Bitte:
    Besteht eine Chance für uns, diesen Artikel in voller Länge zu
    übernehmen? Wir bitten Sie hiermit um Ihre Genehmigung.

    Für einen positiven Bescheid danken wir Ihnen im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Dreilich

    Sehr geehrter Herr Dreilich,

    vielen Dank für Ihre Lizenzanfrage.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus grundsätzlichen Erwägungen unsere Texte nicht kostenlos zur Nutzung auf anderen Internetseiten zur Verfügung stellen möchten. Dies gilt auch für die Internetseiten von Personen, die den Redakteur bei der Recherche umfangreich unterstützt haben, oder von Firmen oder Organisationen, über die ausführlich in einem Artikel berichtet wird. .

    Wenn Sie den Artikel “Straßenkampf” aus SPIEGEL 51/2019 auf Ihre Homepage stellen möchten, fallen Lizenzkosten für den Text an und auch für die Fotos an. Nun, dies erwähne ich in der Hoffnung, dass der folgende Vorschlag auf Ihr Interesse stößt.

    Sie dürfen gern die Überschrift und den Vorspann des Artikels auf Ihrer Webseite zusammen mit dem Link https://magazin.spiegel.de/SP/2019/51/167510329/index.html
    bzw.
    https://www.spiegel.de/politik/kaufbeuren-ein-paar-meter-bordstein-fuer-250-000-euro-a-00000000-0002-0001-0000-000167507113 verwenden. Der Vorspann ist der fettgedruckte erste Absatz unmittelbar hinter der Überschrift.

    Der Artikel ist für SPIEGEL+-Leser beziehungsweise nach dem Erwerb der digitalen Ausgabe zu lesen.

    Bleiben Sie uns gewogen!t.

    Freundliche Grüße

    Jörg Rehder
    Syndication

    SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
    Ericusspitze 1, 20457 Hamburg

    T +49 40 3007-2883, -3540
    F +49 40 3007-2966
    syndication@spiegel.de
    spiegel.de

    Kommentar zu Heft Nr. 51 v. 14.12.2019, Titel: Straßen-Kampf, von Jan Friedmann

    Dankenswerterweise hat sich der „Spiegel“ eines Themas angenommen, dass Tausende von Bürgern in zahlreichen Bundesländern bewegt und dazu geführt hat, dass sich hunderte von Bürgerinitiativen gebildet haben, um der sog. „STRABS“ ein Ende zu bereiten.
    Leider hat jedoch der Redakteur in seinem Bericht alles durcheinandergebracht, was durcheinandergebracht werden kann. Zugegeben werden muss, dass es sich bei der Straßenausbausatzung um ein nicht leicht zu durchschauendes Problem handelt. Näheres siehe unter „ http://www.adendorf-strassen.de“.
    Da gibt es zunächst die Erschließungskosten, die ein Anwohner zum Beispiel eines Neubaugebietes anteilig für die Straße, an der sein Grundstück liegt, zu zahlen hat. Dies ist unstrittig, da hier der oft zitierte Satz „eines unmittelbar zurechenbaren Vorteils“ für den Anlieger gegeben ist.
    Der 2. Fall betrifft die Unterhaltungskosten für eine Straße, die eine Kommune als Eigentümerin der örtlichen Straßen aus ihrem Etat ohne Beteiligung der Anlieger zu zahlen hat (Art. 14/2 Eigentum verpflichtet). Der Erhalt einer verkehrssicheren Straße fällt unter die Pflichten der Gemeinden und wird nachweislich absichtlich von diesen vernachlässigt, um den 3. und letzten Aspekt dieser Problematik auszulösen. Dabei geht es um die sog. Grundsanierung, die nicht, wie in Ihrem Artikel beschrieben, mit Hilfe einer neuen Asphaltierung erledigt ist – diese muss von der Gemeinde finanziert werden – sondern den Aushub des gesamten Straßenbettes zum Ziel hat. Die Kosten für die dann notwendige Wiederherstellung der Straße, oft verbunden mit neuen Gehwegen, Kanalleitungen und Beleuchtungskörpern wird dann anteilig auf die Anlieger je nach Straßenausbausatzung der Kommunen umgelegt.
    Unter dem Strich bedeutet das, dass die Bürger ein 2. Mal zur Kasse gebeten werden, was diese aus verständlichen Gründen – oft handelt es sich um 5-stellige €-Beträge – in ihrer überwältigenden Mehrheit ablehnen.
    Es wäre dem „Spiegel“ zu empfehlen, bei seinen Recherchen sorgfältiger mit den Sorgen und Nöten der Bürger umzugehen.

    Joachim Dreilich
    Adendorf

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