VDGN-Beschwerde erweitert
Bundesverwaltungsgericht ließ Revision nicht zu – nun ist das Bundesverfassungsgericht dran
Der VDGN kämpft seit Jahren gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, da diese eine einseitige Belastung von Grundstückseigentümern darstellen. Neben der politischen Arbeit wurden auch zahlreiche Prozeßgemeinschaften gegründet, um grundlegende Fragen zu diesen Beiträgen gerichtlich klären zu lassen. So auch die Prozeßgemeinschaft für die Ostlandstraße in Hambühren. Nachdem das Verwaltungsgericht Lüneburg und das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die Klagen abgewiesen hatten, legte der VDGN im Juni 2017 beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde ein. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 10-2018)
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