Verfassungsgerichtsbeschluss vom 08.07.2021 und Straßenausbaubeiträge
Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 19.08.2021 “Die erbettelte Ohrfeige” und “Verfassungsgericht kippt Steuerzinssatz”, und “Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen ab 2014 verfassungswidrig” wird auf einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 08.07.2021 verwiesen. Dieser dürfte nicht nur für Steuerzahler sondern nach meiner laienhaften juristischen Einschätzung auch für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer relevant sein, die zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden oder noch werden und die auf eine Stundung oder Ratenzahlung angewiesen sind, weil sie die Beiträge nicht anders “stemmen” können.
Aussage im BVerfG-Beschluss: Ein 6%iger Zinssatz ist seit 2014 “evident realitätsfern” und folglich verfassungswidrig.
Nach mir vorliegenden Informationen wurden und werden bei Stundung oder Ratenzahlung von Straßenausbaubeiträgen von manchen Kommunen Zinsen in Höhe von 6 % erhoben. Der Niedersächsische Landtag hatte zwar Ende 2019 Erleichterungen für Opfer von Straßenausbaubeiträgen beschlossen. Nach der sehr guten Studie des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen (BdSt), Verfasser Jan Vermöhlen, die ich Ihnen mit einer meiner vorangehenden Emails übersandt hatte, wurden diese Erleichterungen erst von wenigen niedersächsischen Kommunen umgesetzt. Manch eine Grundeigentümerin oder manch ein Grundeigentümer wird sich dabei fragen, ob es sich um Verantwortungsvermeidungsstrategien oder eine konsequente Anwendung des “Tu-nichts-Prinzips” handelt, Motto “Wer arbeitet macht Fehler. Wer viel arbeitet macht viele Fehler. Wer keine Fehler macht, wird befördert.”
Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sollten sich m. E. von den Haus- und Grundeigentümer-Verbänden (Haus und Grund Niedersachsen und/oder Verband Wohneigentum Niedersachsen e. V. – VWE -) oder anwaltlich beraten lassen, um ggf. gegen die 6 % Zinsen zu klagen. Dabei würde ich mir wünschen, dass die Grundeigentümerverbände entsprechende Musterklagen fördern und unterstützen würden.
In knapp einem Monat sind Kommunalwahlen.
Wählen Sie Kandidatinnen und Kandidaten, die bereit sind, sich um Ihre Interessen zu kümmern und nicht ihre Aufgabe darin sehen, die Interessen der Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern durchzusetzen.
Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh
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