Verschiedene Maßstäbe
Zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Erschließungsbeiträge
Es klingt erfreulich, dürfte aber bei vielen zum Ärger neigende Nachdenklichkeit hinterlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. November anhand eines Falles aus Rheinland-Pfalz entschieden, Beiträge für die Erschließung, also die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen und Plätzen dürfen nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden, nachdem die jeweilige Anlage technisch fertiggestellt worden ist. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 12-2021)
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