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Weniger Belastung für die Anwohner — Ein Kommentar

  1. Das Hickhack um die STRABS in Tespe ist für den normalen Bürger nicht mehr durchschaubar. Soll nun gezahlt werden oder nicht? Trägt die Gemeinde die Baulast für die L 217 oder nicht? Sollen einmalige oder wiederkehrende Beiträge von den betroffenen Grundstückseigentümern gezahlt werden oder nicht? Das ganze Tohuwabohu könnte mit einem Federstrich eliminiert werden, wenn sich die zuständigen Ratsmitglieder dazu entschließen könnten, die unselige Idee, Straßengrundsanierungen von den Bürgern zu verlangen, ersatzlos zu streichen. Beispiele hierfür gibt es – auch in unserem Einzugsgebiet – genügend. Die Idee, wiederkehrende Beiträge zu erheben, ist unglücklich und spiegelt Vorteile für die Betroffenen wider, die in Wirklichkeit nicht existieren. Bisher hat in Niedersachsen nur Springe diese Form der Bürgerbeteiligung an Straßensanierungen eingeführt. Die Gründe für das Zögern vieler Kommunen, diesem Beispiel zu folgen, liegen auf der Hand. Die Anwendung der bisher bekannten Vorschriften über die Erhebung wiederkehrender Beiträge ist mit derart vielen rechtlichen Problemen behaftet, dass eine solche Beitragserhebung nur in seltenen Ausnahmefällen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten (Driehaus). Entgegen einem häufig vorgebrachten Argument führt die Erhebung wiederkehrender Beiträge nicht zu einer finanziellen Entlastung der Grundeigentümer. Genau das Gegenteil ist der Fall: Zu den reinen Kosten für die Sanierung der Straße, die durch die Erhebung wiederkehrender Beiträge von den Grundeigentümern getragen werden müssen, kommen zusätzliche jährlich entstehende Verwaltungs-, Personal- und Portokosten hinzu. Denn bei der Erhebung wiederkehrender Beiträge müssen Jahr für Jahr auf der Grundlage der für das jeweilige Jahr maßgebenden Daten die aktuellen Beitragsbeträge für alle Grundstücke in dem betreffenden Abrechnungsgebiet errechnet und entsprechende Beitragsbescheide erlassen werden. Kommunen, die diese Art von Beitragserhebung ins Auge gefasst haben, rechnen mit der zusätzlichen Einstellung von 2 bis 3 Kräften, um die neu hinzugekommenen Arbeiten zu bewältigen. Es wäre sinnvoll, diese zusätzlichen Kosten für die Sanierung von Gemeindestraßen zu verwenden.

    Joachim Dreilich

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