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Widerstand gegen Straßenausbaubeiträge wächst — Ein Kommentar

  1. Hier wird deutlich, dass die Räte 8 Monate vor der Kommunalwahl keine Entscheidungen mehr treffen möchten, sondern dieses ihren Nachfolgern überlassen.
    Deshalb sollten die Wähler möglichst wissen, welche Kandidaten für eine Abschaffung der Strabs sind und welche nicht, um das in ihre Wahlentscheidung einfließen lassen zu können.
    Wie auf dem Regionaltreffen in Bremervörde diskutiert, können „Wahlprüfsteine“ formuliert werden.
    Im Idealfall wird jedem Kandidaten u. a. die Frage gestellt, wie seine Position zur Strabs ist.

    Sollte in einer Gemeinde die Strabs „abgeschafft“ werden oder bereits abgeschafft sein, so besteht weiterhin aber keine Sicherheit.
    Das Wort „abgeschafft“ suggeriert dieses zwar, ist aber sehr trügerisch.
    Solange das Land die Möglichkeit zum Erlass von Strabs nicht abgeschafft hat, ist eine Abschaffung auf Gemeindeebene eher lediglich als eine Aussetzung zu betrachten.

    So kann jeder Rat jederzeit eine „abgeschaffte“ Satzung wieder einführen, wenn er es, aus welchem Grund auch immer, für notwendig hält.
    Dieses auch, wenn vorher der Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht worden war.

    Weiterhin kann die jeweilige Kommunalaufsicht bei einem nicht ausgeglichenem Haushalt die verschuldete Gemeinde dazu verpflichten, die Strabs wieder einzuführen.

    Bei Gemeinden, die Bedarfszuweisungen erhalten, ist eine Abschaffung generell illusorisch.

    Daran wird nochmals deutlich, dass eine Abschaffung auf kommunaler Ebene (überwiegend mit gleichzeitiger Erhöhung der Grundsteuer) nur ein Zwischenziel sein kann, welches für den Bürger schon eine deutliche Entlastung (hoffentlich nicht nur temporär) mit sich bringt.

    Langfristig bringt aber nur die landesweite Abschaffung durch entsprechende Änderung des NKAG hin zur Verbotslösung, die Sicherheit für die Bürger, vor den hohen Einmalbeiträgen geschützt zu sein.
    9 Bundesländer haben das inzwischen umgesetzt.
    Niedersachsen sollte das 10. und nicht das 16. Bundesland sein, in dem das auch so geschieht.

    Zur Erreichung der Zwischenziele und der endgültigen Abschaffung der Strabs in Niedersachsen stehen uns die Kommunalwahlen in 2021 und die Landtagswahl in 2022 zur Verfügung.
    Nutzen wir diese Chance, indem wir in die Gemeinderäte nur diejenigen wählen, die uns in unseren Bemühungen unterstützen möchten.
    Nach diesem Signal dürfte auch die Landespolitik vor oder nach der Landtagswahl einer Verbotslösung nicht mehr abgeneigt sein.

    Lasst uns also trotz der belastenden, pandemischen Situation vereint die Chance der anstehenden Wahlen ergreifen und nutzen, um unserem gemeinsamen Ansinnen politisch Gehör zu verschaffen und eine Umsetzung zu erreichen.

    Wer weiß, wann sich uns in näherer Zukunft erneut solch eine Chance bieten wird.

    BG

    E. Nürnberg

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