Zwei Länder, zwei Welten
Grundsteuer: Brandenburg setzt auf wertorientiertes, Bayern auf Flächenmodell
Das Land Brandenburg hat sich bei der Grundsteuerreform für das sogenannte Scholz-Modell des Bundes entschieden und gegen ein eigenes Modell. Das heißt, daß die Brandenburger ab Januar 2025 eine Grundsteuer zahlen werden, die sich nach den Immobilien- und Grundstückswerten mit dem Stichtag 1. Januar 2022 richtet, nach der Steuermeßzahl und dem Hebesatz der jeweiligen Kommune. Wenn die Finanzämter bis Mitte 2024 den überwiegenden Teil der Feststellungen der Grundsteuerwerte und Grund-steuermeßbeträge erledigt haben, ermitteln die Gemeinden ihre Hebesätze und verschicken die Grundsteuerbescheide. (Weiterlesen)
(Journal des VDGN, 1/2-2021)
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