Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
als Anlage reiche ich Ihnen – etwas verspätet – die Ostergrüße des Niedersächsischen Bündnisses gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) weiter. Einige Formulierungen in der Anlage mögen aus Sicht hannoverscher Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu streng geraten sein. Im Bereich der Stadt Hannover wurde zum 01.01.2019 mit sehr breiter Mehrheit die Strabs abgeschafft. Solange es jedoch im Land Niedersachsen möglich ist, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit existenzvernichtenden Straßenausbaubeiträgen zu belegen, muss man Verständnis haben für heftige Kritik. Existenzvernichtende Straßenausbaubeiträge sind m. E. ein schwerwiegender Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Übermaßverbots. Leider gibt es im Niedersächsischen Landtag in den Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen derzeit noch keine Mehrheiten für die Abschaffung der landesgesetzlichen Grundlagen für den Erlass von Strabs in den Kommunen. Mehrere Anläufe der FDP-Landtagsfraktion in diese Richtung waren leider bisher nicht erfolgreich. Wir müssen fortfahren, Mandatsträgerinnen und -träger zu ermutigen, sich in ihren jeweiligen Fraktionen für die Abschaffung der landesgesetzlichen Grundlagen für den Erlass von Strabs einzusetzen. Hinsichtlich der anstehenden Landtagswahl sollte sich jede Wählerin und jeder Wähler die Frage stellen, ob Kandidatinnen und Kandidaten wählbar sein können, die sich nicht klar gegen Straßenausbaubeiträge aussprechen. Das gerne vorgetragene Argument, dass das Land nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen dürfe, wird von in ihrer Existenz bedrohten Grundeigentümerinnen und -eigentümern als Verantwortungsvermeidungsstrategie angesehen. Sie sind der Auffassung, dass der Landesgesetzgeber verpflichtet ist zu handeln, wenn das Risiko besteht, dass die kommunale Selbstverwaltung in verfassungsgrundsatzwidriger Art genutzt wird.
Osterode. Die Vertreter des „Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge“ (NBgS) Bernd Jackisch (IG Strabs-freies Bad Lauterberg) und Steffen Blau (IG Strabs-freies Walkenried) werden im Vorfeld des Landtagswahlkampfes alle Kandidaten der demokratischen Parteien des Wahlkreises 12 zu einem Gespräch zum Thema „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ einladen und dabei die Positionen des NBgS erläutern.
In der Osterwoche konnte bereits die erste äußerst konstruktive Zusammenkunft mit dem SPD-Landtagskandidat Alexander Saade stattfinden, der als langjähriger Kommunalpolitiker und Vorsitzendes des SPD-Ortsvereins Osterode erstmalig für diesen Wahlkreis und den Landtag kandidiert.
Das NBgS, so dessen Regionssprecher Bernd Jackisch, besteht derzeit landesweit aus rund 90 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften und wird ua. von den mitgliederstarken Verbänden wie dem Verband Wohneigentum Niedersachen, Bund der Steuerzahler, Haus & Grund Niedersachsen, Landvolk, Deutschen Mieterbund, usw. unterstützt und stellt damit ein nicht zu unterschätzendes Wählerpotential im Land dar. (Weiterlesen)
Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
die unten angefügte Email des Niedersächsischen Bündnisses gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) vom 25.03.2022 übersende ich Ihnen zur Information.
Am Schluss der NBgS-Email angefügt sind Verlautbarungen jeweils der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion im Nds. Landtag zur geplanten Änderung des §111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Die Rede des Landtagsabgeordneten (MdL) Dr. Genthe (FDP) im Plenum des Nds. Landtags zum Thema ist beigefügt. Dr. Genthe kritisiert u. a. die völlig übermäßige Heranziehung der Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen am Beispiel des Philosophenwegs in Hann.Münden.
Meine Meinung kennen Sie: Verstöße gegen das Übermaßverbot und somit einen wichtigen Verfassungsgrundsatz schädigen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat. Damit werden die Fundamente unseres freiheitlich-demokratischen Rechts- und Sozialstaats untergraben. Zum Vorschlag einer Kompensation von Einnahmeausfällen durch Landesmittel (siehe drittletzter Absatz der nachfolgenden NBgS-Email) ist aus meiner Sicht auf folgenden Aspekt zu achten: Es ist dafür zu sorgen, dass die Kompensationsforderungen der Kommunen nicht beliebig wachsen. Dazu sollte eine Konkretisierung der Bedarfserkennungsregeln für die Grunderneuerung kommunaler Straßen erfolgen. Sonst würden Anreize geschaffen werden, aus gruppenegoistischen Gründen Straßen grundzuerneuern, die objektiv nicht grunderneuerungsbedürftig sind. Welches könnten solche gruppenegoistischen Gründe sein?
Als denkbare Beispiele seien hier genannt:
Wunsch von kommunalen Spitzenbeamtinnen und –beamten und Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Amt, sich als “Macher” zu profilieren. Wunsch auf Schaffung zusätzlicher Beschäftigungs- und Beförderungsmöglichkeiten in den kommunalen Verwaltungen. Auch wenn das Land die Grunderneuerungen kommunaler Straßen bezahlen würde, sollte man sich keinen Illusionen hingeben. Am Ende bezahlen es doch die Bürgerinnen und Bürger. Es gibt leider keine Kuh, die im Himmel frisst und die auf der Erde gemolken werden kann.
Natürlich ist es aber gerechter und sozialer, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu belasten, was wegen der Vielzahl der Steuerpflichtigen zu einer überschaubaren Belastung der einzelnen Personen führen würde, und zwar entsprechend der steuerlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Person.
Straßenausbaubeiträge treffen im Übermaß und mitnichten verursachungsgerecht wenige Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, also auch eine Omi, die kein Auto hat und nur mit ihrem Rollator den Bürgersteig “abnutzt”.
Versuche des NBgS, mit den Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Gespräche zu führen, waren bisher leider erfolglos.
Mit nachbarschaftlichen Grüßen Sachweh
From: Maren Zacharias
Sent: Friday, March 25, 2022 10:13 AM
To: michael.zacharias
Subject: WG: Rahmenbedingungen des kommunalen Mandats verbessern und Selbstverwaltung der Kommunen stärken
Liebe Mitstreiter,
die Landesregierung hat Ende 2019 aufgrund unserer gemeinsamen, permanenten, auch im direkten Kontakt geäußerten berechtigten Kritik an Straßenausbaubeiträgen durch die bekannten Änderungen des § 6 NKAG versucht, alle Kritiker ruhig zu stellen oder auch auseinander zu dividieren.
Das gelang nicht. Der Protest hielt trotz der Erschwerungen durch die Pandemie unverändert an und beeinflusste in vielen Gemeinden auch das Ergebnis der Kommunalwahlen.
Nun startet man den zweiten Versuch, aber auch der wird scheitern.
Worum geht es grob?
Einige Kommunalverwaltungen verweigerten Gemeinden die Abschaffung der Strabs und Ausgleich der geringeren Einnahmen durch höhere Investitionskredite.
Das widersprach aus deren Sicht den Grundsätzen der Einnahmenbeschaffung in Verbindung mit der bisherigen Formulierung im § 111 NKomVG
Diese Sichtweise wurde vom OVG Lüneburg in dem Einzelfallurteil Laatzen bestätigt.
Wie der nachstehenden Pressemitteilung der SPD und CDU zu entnehmen ist, wurde der § 111 nun dahingehend geändert, dass künftig alle Kommunen unabhängig von ihrer Kassenlage Kredite zur Gegenfinanzierung bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen benutzen dürfen.
Damit versucht man erneut den Forderungen nach einer landesweiten Abschaffung der Strabs für Niedersachsen als 10. oder 11. (ggf. nach NRW) Bundesland den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Natürlich ist es zu begrüßen, wenn es dadurch in einigen weiteren Kommunen zur Abschaffung der Strabs kommen sollte. Jede Erleichterung auf kommunaler Ebene hilft den betroffenen Bürgern.
Fakt dadurch ist aber, das die zurückzuzahlenden Kredite und damit die Verschuldung steigt.
Das Land stattet die Kommunen weiterhin nur mit unzureichenden Finanzmitteln, z. B. auch über den Finanzausgleich, aus, sondern überträgt den Kommunen immer mehr Aufgaben.
Unser Ziel bleibt es also weiterhin, eine landesweite Abschaffung der Strabs und eine, wie auch immer geartete Kompensation der Einnahmeausfälle in den Gemeinden durch das Land zu erreichen.
Das kann aufwändig für jede Ausbaumaßnahme oder auch durch eine generell bessere finanzielle Ausstattung der Gemeinden oder auch durch eine Erhöhung der Mittel des Finanzausgleiches erfolgen.
Lasst Euch also nicht einlullen und ruhig stellen. Nur mit der landesweiten Abschaffung sind wir alle vor der Strabs in Sicherheit und auch von einer erneuten Einführung in einer Gemeinde, wenn die finanziellen Mittel vom Rat auf einmal als unzureichend angesehen werden und man bereitwillig auf „bewährte Finanzierungsinstrumente“ zurückgreift.
Deshalb: Wählt bei der Landtagswahl nur Kandidaten die glaubhaft versichern, sich für eine Abschaffung der Strabs einzusetzen. Überzeugt von dieser Wahlentscheidung auch Mitbürger, Freunde, Nachbarn und Verwandte.
Viele Grüße Maren und Micha
Pressemitteilung Nr. 18/1347
Kurku: Novelle des NKomVG – Rahmenbedingungen des kommunalen Mandats verbessern und Selbstverwaltung der Kommunen stärken
Gleich in zwei Punkten hat der Niedersächsische Landtag heute das Kommunalverfassungsgesetz geändert. Mit der Novelle wird die ehrenamtliche Ausübung kommunaler Mandate künftig flexibler sein, berichtet der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Deniz Kurku: „Wir geben den Kommunen dauerhaft die Möglichkeit, Rats- und Ausschusssitzungen online oder hybrid, also mit Teilnehmenden vor Ort und online zugeschaltet,durchzuführen und schaffen Rechtssicherheit für eine zeitgemäße Vereinbarkeit von Beruf, Familie und kommunalem Mandat. Nach der Verbesserung des Freistellungsanspruchs im letzten Jahr, sorgen wir nun dafür, dass die praktische Mandatsausübung auch im 21. Jahrhundert ankommen und sich den flexibleren Lebensbedingungen vieler Menschen anpassen wird.“
Auch wenn der direkte Austausch in den Gremien weiterhin wichtig bleibt, ist die SPD-Fraktion überzeugt davon, dass die Ehrenamtlichen vor Ort selbst am besten entscheiden können, wann welches Format sinnvoll ist, so Kurku: „Die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger haben nun die Möglichkeit, ihre Hauptsatzungen anzupassen und die gewonnenen Erfahrungen aus der Pandemie dauerhaft nutzbar zu machen.“
Mit einer weiteren Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes dürfen künftig alle Kommunen unabhängig von ihrer Kassenlage Kredite zur Gegenfinanzierung bei der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen heranziehen. „Wir kommen somit dem Wunsch vieler Bürgerinitiativen nach, die sich diese Möglichkeit zur Kompensierung wegfallender Straßenausbaubeiträgen gewünscht hatten“, erklärt der SPD-Politiker.
Vertreter von 90 BI und IG tagten in Laatzen mit Gästen aus Politik und Verbänden
Mit dabei allein Vertreter von zwölf Initiativen aus dem Landkreis Göttingen(Stadt Göttingen, Hann. Münden, Walkenried, Bad Lauterberg)
Laatzen bj. Nach langer Corona bedingter Pause konnte am vergangenen Samstag (19.03.2022) in Laatzen eine ganztägige landesweite Tagung mit zahlreichen Vertretern der 90 dem „Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS)“ angeschlossenen Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften stattfinden. Der Sprecher des Bündnis Michael Zacharias war sehr erfreut, dass neben zahlreichen Gästen aus Politik und verbündeten Verbänden auch Vertreter der BI aus Städten und Gemeinden gekommen waren, die bereits die „Strabs“ vor Ort abgeschafft haben. (Weiterlesen)
Hallo,
sollte der Handlungsdruck zur landesweiten Abschaffung der Strabs in Niedersachsen vor der Landtagswahl im Oktober 2022 nicht noch kräftig erhöht werden können, so dass es zur Abschaffung in den nächsten 8 Monaten kommt (eher unwahrscheinlich), sollten wir sehr gezielt unsere Stimme nur Kandidaten geben, die sich glaubwürdig für die Abschaffung einsetzen.
Das ist bei unserem Mitglied André Grote überzeugend gegeben.
Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass er sich im Bezirk Elbe-Weser auf Platz 1 der Vorschlagsliste für die noch festzulegende Landesliste positionieren können.
Sofern er dann im Oktober den Sprung in den Landtag schafft (wozu wir alle, auch schon in den folgenden Monaten, beitragen können), können wir sicher sein, einen weiteren hartnäckigen Vertreter unserer Zielrichtung „Landesweite Abschaffung der Strabs“ im Landtag zu haben, der uns auch dort eine Stimme verleiht.
In der heutigen Kreiszeitung war auch folgender Artikel: Buxtehuder FDP-Politiker mit guten Chancen: André Grote will in den Landtag – Buxtehude (kreiszeitung-wochenblatt.de)
Bezüglich der Möglichkeit von Gemeinden, die Strabs abzuschaffen ist augenblicklich etwas Bewegung zu beobachten.
In der Vergangenheit hatten Kommunalaufsichten durchaus Gemeinden diese Abschaffung untersagt, bzw. sogar einen Satzungserlass gefordert und wohl auch durchgesetzt.
Eine Kompensation von wegfallenden Einnahmen durch Erhöhung von z. B. der Grundsteuer wurde wegen Nichteinhaltung der Reihenfolge abgelehnt HaushaltsSteuerung.de :: Lexikon :: Grundsätze der Einnahmebeschaffung.
Der § 111 NKomVG soll nun wohl geändert werden, so dass „willige“ Gemeinden wieder mehr Möglichkeiten für den ersten Schritt, die kommunale Abschaffung, haben. Nach dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 22. Juli 2020 dürfen wegfallende Einnahmen aufgrund der Aufhebung von Straßenausbaubeitragssatzungen nicht durch die Aufnahme höherer Kredite ausgeglichen werden, denn gem. § 111 Abs. 6 dürfen Kredite nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen stellt jedoch eine andere Finanzierungsmöglichkeit dar. Diese Rechtsprechung steht im Widerspruch zu § 111 Abs. 5 Satz 3, wonach es den Kommunen grundsätzlich freigestellt ist, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben. Das Entscheidungsprivileg der Kommunen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollte umfassend gelten. Mit der Ergänzung des § 111 Abs. 6 wird die absolute Nachrangigkeit von Krediten gegenüber Straßenausbaubeiträgen beseitigt. Es soll den Kommunen künftig möglich sein, Kredite zur Finanzierung ihrer Straßenausbaumaßnahmen zu beantragen, ohne zwingend auf die vorherige Erhebung von Straßenausbaubeiträgen angewiesen zu sein. Damit ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und die Erweiterung des Entscheidungsspielraums der Kommunen bei der Finanzierung des Straßenausbaus beabsichtigt. Die Regelung des § 120 bleibt allerdings unberührt.“