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BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail – Dezember 2021
Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
liebe Interessierte,
zuletzt hatte ich vor den Kommunalwahlen berichtet. Es ist ruhig geworden. Das will aber nicht heißen, dass sich unsere Bürgerinitiative zur Ruhe gelegt hat. Erst wenn die Straßenausbaubeitragssatzung gekippt ist, landesweit, lässt sich über eine Phase der Kontemplation nachdenken. Unser Moratorium hält. NOCH. Für die nächsten drei Jahre darf hier in Dahlenburg die „Strabs“ nicht abgeschafft werden. So will es eine Zielvereinbarung, die aufgrund einer Bedarfsmittelzuweisung des Landes unterzeichnet wurde.
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen, wusste schon Aristoteles. Deshalb müssen wir statt auf Abschaffung der Strabs auf ein kluges Straßenbaumanagement drängen, das haushaltfinanziert umgesetzt werden muss. Das können wir tun aus Positionen heraus, die uns die Möglichkeiten zur Mitgestaltung in den kommunalen Parlamenten und in den Ausschüssen bieten. Die Wählerinnen und Wähler hatten sich im September für Veränderungen in der hiesigen politischen Landschaft entschieden. Im Flecken Dahlenburg ist der Stimmenanteil für die aktiven Bürger im Vergleich zu 2016 um 11,1% gestiegen. Absolut von 590 auf 1.132 um 542 Stimmen. Mit 25,3% der Stimmen sind die aktiven Bürger zur zweitstärksten Fraktion im Fleckenrat avanciert. Auch in der Samtgemeinde Dahlenburg konnten wir signifikant zulegen.
Mit klugem Straßenbaumanagement meine ich auch, sich wieder auf eigene Kernkompetenzen besinnen zu wollen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines Verstandes zu bedienen (I. Kant). Das war der Wahlspruch der Aufklärung. Dieser sollte auch heute noch Gültigkeit haben. Das Ziel muss sein, tragfähige Planungsgrundlagen zu schaffen, vorbeugende und kontinuierliche Reparaturen der Straßen durchzuführen und dabei eine ökonomisch und ökologisch sinnbehaftete Verwendung von Steuergeldern zu gewährleisten. Der falsche Weg ist die Infrastruktur verrotten zu lassen und darauf warten zu wollen, bis eine sündhaft teure Grundsanierung mit überzogenen DIN Normen für Anliegerstraßen, finanziert von den Grundstückseigentümer*innen, angedacht wird.
Das Land Niedersachsen muss den §6 und Fortfolgende des NKAG kippen. Wir werden im NBgS (Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge), zusammen mit der Verbändeallianz, im Landtagswahljahr 2022 nochmals alle Kräfte mobilisieren. Niedersachsen muss das zehnte Bundesland werden, in dem es keine Straßenausbaubeiträge mehr gibt. 2020 und 2021 standen im Zeichen des epidemischen Geschehens. Präsenzveranstaltungen waren kaum möglich. Als Anhang einen Jahresrückblick des NBgS.
Es ist nicht wegzudisputieren. Wir haben ein Klimaproblem. Aber nicht nur aus der Sicht der Meteorologen. Auch unser gesellschaftliches Klima scheint beschädigt zu sein. Einige „da unten“ missbrauchen das Demonstrationsrecht, schwadronieren von Demokratieverfall und missachten das Gebot der Solidarität. Einigen „da oben“ scheint entgangen zu sein, dass das Gottesgnadentum und der Feudalismus bereits im 18. Jahrhundert unter viel Blutvergießen von Demokraten abgeschafft wurde. Genauer gesagt 1789.
Ich wünsche mir und uns allen für das kommende Jahr und darüber hinaus mehr Respekt im Umgang miteinander. Eine besinnliche und gesunde Weihnachtszeit, einen ruhigen Übergang ins 2022 in eine hoffentlich post-corona Zeit und einen zuversichtlichen Ausblick auf die kommenden Monate und Jahre wünsche ich Ihnen und Ihren Familien.
Soviel für heute. Bleiben Sie uns gewogen, gesund, zuversichtlich und kämpferisch.
Freundliche Grüße von
Wilfried Reiser
Rückerstattung von gezahlten Straßenausbaubeiträgen – aber nur in Bayern
Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
Bayern hat vor einigen Jahren landesweit die Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
Natürlich gab es auch in Bayern Stichtags-Opfer, d. h. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die vor dem Abschaffungsstichtag Straßenausbaubeiträge gezahlt hatten.
Diese Stichtags-Opfer in Bayern sollen nun entschädigt werden, siehe beigefügte Anlage.
Stichtags-Opfer hat es auch in Hannover gegeben.
So wurden u. a. die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Gredelfeldstraße in Hannover-Oberricklingen nach Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) in Hannover noch zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen. Die Schlussrechnung für die Baumaßnahme war vor dem Abschaffungsstichtag eingegangen und somit Fälligkeit eingetreten.
Für den Bereich der Stadt Hannover wird nach meinen Kenntnissen nicht über vergleichbare Härtefallregelungen nachgedacht.
Oder hat jemand unter meinen Leserinnen und Lesern andere Informationen?
Mit nachbarschaftlichen Grüßen
und den besten Wünschen für die Feiertage und 2022
Sachweh
Neue Diskussion um Beiträge für Straßenbau
Sehr geehrte Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der von GIB II betroffenen Straßen in Hannover-Oberricklingen,
die unten angefügte Email und den Link zu dem zugehörigen Fernsehbericht (siehe 18. bis 24. Minute des Beitrags) übersende ich Ihnen zu Ihrer Information.
Könnten auch in Niedersachsen in vergleichbarer Situation Hauseigentümerinnen und -eigentümer zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden?
Für Kommunen, in denen noch eine Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) gilt, ist die Frage nach meiner laienhaften juristischen Einschätzung eindeutig mit JA zu beantworten.
Ich denke, dass die Hauseigentümerinnen und -eigentümer sogar zweimal (!) herangezogen werden könnten, und zwar einmal für die vergangene – kurz danach vernichtete – Grunderneuerung.
Sodann für eine ggf. erneut erforderliche Grunderneuerung der Straße.
Ich bitte die Juristen unter meinen Lesern, mich ggf. zu korrigieren.
Zu dieser Situation passt gut der Ausspruch von Eugène Ionesco: „Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht.“
Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Sachweh
Lydia Schumacher hat einen Link in der Gruppe „Weg mit den Straßenausbaubeiträgen !“ geteilt.
20. November um 18:27 ·
Stimmt, Ihr habt lange nicht von mir gelesen. Umso eindringlicher kommt heute mein Ruf nach Solidarität aus der Eifel zu euch!
Alle meine Nachbarn sind – so wie auch ich – von der Flut in der Nacht vom 14. Auf den 15. Juli hart betroffen. Das ist mal vorneweg die knallharte Realität. Mein Haus zum Beispiel ist seit Monaten unbewohnbar, sieht nach dem Rückbau aus wie eine Ruine. Mit dem Haus, in dem ich die vergangenen Jahre gerne gelebt habe, hat das keine Ähnlichkeit mehr. Und ausgerechnet jetzt wird die Stadt uns die Rechnung schicken: die Rechnung für Beiträge nach KAG § 8. In den Jahren 2017 und 2018 war unsere Straße grundsaniert worden, nachdem sich über dreißig Jahre nachweislich niemand um deren Instandhaltung gekümmert hatte. Jetzt werden wir dafür alle zur Kasse gebeten, wohlgemerkt: wir sind alle Flutopfer!
Wer sich auskennt, der weiß ja, warum wir zahlen sollen: Als Gegenleistung für den „wirtschaftlichen Vorteil“, den unser Grundstück durch die sanierte Straße hat. Ein Scheinargument, das sich der Gesetzgeber einst ausgedacht hat, das war uns ja immer schon klar. Aber jetzt – in unserer Lage – offenbart sich die Absurdität noch mehr: Also für mein Grundstück kann ich gerade nicht behaupten, dass es irgendeinen Vorteil hätte, schon gar keinen wirtschaftlichen. Im Gegenteil: Hinter meinem Garten plätschert normalerweise der Bach namens Urft vorbei. In der Flutnacht hat er nicht nur meinen Keller, mein Erdgeschoss, die Garage, den Garten und mein fast neues Auto zerstört. Nein., er hat auch noch ein riesiges Stück von meinem Grundstück mitgerissen – mitsamt dem schönen alten Baumbestand und einem Baumhaus. Dennoch: Ich werde wegen „des wirtschaftlichen Vorteils“ für die alte Größe meines Grundstückes zur Kasse gebeten, daran habe ich nicht den geringsten Zweifel. Ein anderes Haus in der Straße hat es ganz heftig erwischt, wahrscheinlich wird es abgerissen. Glaubt mir: Der Besitzer, der überdies auch nicht versichert war, wird trotzdem zur Kasse gebeten, ebenfalls wegen seines wirtschaftlichen Vorteils.
Leute: Leben wir in Absurdistan? Nein, wir leben in NRW.
Obgleich wir in der Maisbergstraße noch gar nicht wissen, wie die Geschichte mit dem Hochwasser rein finanziell für jeden Einzelnen von uns ausgehen wird – also ob die Versicherung, so sie vorhanden ist, alle Kosten übernimmt, wie es mit den Wiederaufbauhilfen läuft und so weiter – da kennt dieses Bundesland kein Erbarmen. IN NEUN BUNDESLÄNDERN werden GAR KEINE ANLIEGERBEITRÄGE kassiert. In NRW dagegen SOGAR BEI FLUTOPFERN!
Ich freue mich auf den Landtagswahlkampf!
Michael Hoverath vom WDR-Fernsehen war mit seinem Team diese Woche in Schleiden, hat meine Ruine inspiziert und sich die Geschichte angehört. Er wollte unseren neuen Ministerpräsidenten Wüst dazu befragen. Ich bin gespannt, was er dazu sagt. Schließlich wollte er zusammen mit der CDU-Mittelstandsvereinigung NRW im Jahr 2018 noch die Beiträge abschaffen, wenn Ihr euch erinnert……………………
Strabs in Dahlenburg
Leserbrief zum Artikel Wer bringt Dahlenburg nach vorn? vom 28.08.2021:
Strabs-Abschaffung in Hanstedt
Hallo liebe Mitstreiter,
G e s c h a f f t !!
In der gestrigen Ratssitzung wurde zum 31.12.2022 die Strabs mit Mehrheiten abgeschafft. Bis auf die sPD haben aus der CDU und den Grünen alle dafür gestimmt. Aus der FDP und der UNS gab es Zustimmungen und auch Enthaltungen. Sei es wie es sei, die Strabs ist vom Tisch.
Wir werden uns auch weiterhin für die Abschaffung auf Landesebene einsetzen.
Mal sehen, wann die Veröffentlichung im Amtsblatt erscheint.
Euch Allen einen schönen Tag und auch eine verdiente Sommerpause
Monika Schünemann
Dobslaw: „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge legal und sozial“
Wrestedt. Im Frühjahr hatte die SPD/GRÜNEN-Gruppe Wrestedt die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung gegen die Stimmen der CDU im Gemeinderat durchgesetzt und die Steuerhebesätze unter anderem dafür angehoben, erinnert Andreas Dobslaw, Kreistagsabgeordneter (UWG) und Mitglied der SPD/GRÜNEN-Gruppe im Rat der Gemeinde Wrestedt: Zu dem sowieso vorhandenen Haushaltsdefizit von 300.000 Euro wurde eine erste Rücklagenrate von 100.000 Euro angesetzt, um das durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entstehende Defizit auszugleichen. Insgesamt waren also 400.000 Euro auszugleichen.“ (Weiterlesen)
(Uelzener Nachrichten, vom 28.06.2021)





