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Adendorf-Straßen.de→Autor Joachim Dreilich - Seite 18 << 1 2 … 16 17 18 19 20 … 78 79 >>

Archiv des Autors: Joachim Dreilich

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Straßennetz digital: Stade optimiert Instandhaltungsmanagement

Zur Verbesserung ihres Straßenerhaltungsmanagements beschreitet die Hansestadt Stade neue Wege: Eingeführt wird jetzt ein digitales System zur Zustandserfassung und -bewertung der städtischen Straßen und Wege. Auf diese Weise sollen gezielt Schäden im Straßennetz ermittelt und die Instandhaltung optimiert werden. (weiterlesen)

(Kreiszeitung Wochenblatt vom 19.05.2020)

Veröffentlicht am 19. Mai 2020 von Joachim Dreilich23. Mai 2020   Kommentar hinterlassen

Schreiben an MP Weil von Dr. Sachweh

Vermerk vom 15.01.2020: Gedanken zur Bedarfserkennung für grundhafte Erneuerungen von innerstädtischen Straßen

HAZ-Artikel vom 13.04.2020: „Land wird nicht für Straßen zahlen“

Veröffentlicht am 8. Mai 2020 von Joachim Dreilich3. Juli 2020   Kommentar hinterlassen

Die Straßenausbaubeitragssatzung in der Gemeinde Adendorf

Die Straßenausbaubeitragssatzung in der Gemeinde Adendorf

Adendorfer Rundschau, April 2020 (CDU Adendorf)

Veröffentlicht am 30. April 2020 von Joachim Dreilich23. Mai 2020 1 Kommentar

Straßen-Beiträge: Bündnis wirft Weil „Basta-Politik“ vor

Straßen-Beiträge: Bündnis wirft Weil "Basta-Politik" vor

Neue Deister-Zeitung vom 22.04.2020

Veröffentlicht am 22. April 2020 von Joachim Dreilich23. Mai 2020   Kommentar hinterlassen

Weil auf Konfrontationskurs

Pressemitteilung

Frühzeitig startet der SPD Vorsitzende Niedersachsens und „Landesvater“ in den Wahlkampf für die bevorstehenden Kommunal- (2021) und Landtagswahlen (2022) in einem mit der „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) geführten und am 13.04.2020 veröffentlichten Gespräch.

Die in diesem Gespräch getätigten und im Kern falschen Aussagen werden auch durch ständige Wiederholung aus den Reihen der Landespolitiker nicht richtiger.

Eine Änderung der Landesgesetzgebung, um Satzungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verbieten, wird pauschal abgelehnt durch die Aussage: „Das Land wird nicht für Straßen zahlen“. Neun Bundesländer haben inzwischen aber genau dieses zum Wohle ihrer Bürger umgesetzt.

Mit dieser „Basta-Politik“ stemmt sich das Land Niedersachsen gegen den Bundestrend und trifft auf Unverständnis bei den mehr als 80 niedersächsischen Bürgerinitiativen und bei der Allianz der Verbände.

Durch die Unterschiede in der Handhabung dieser Beiträge ist ein erhebliches Gerechtigkeitsgefälle in der Republik entstanden. Der verfassungsmäßig garantierte Gleichheitsgrundsatz wird ausgehebelt. Die Gesellschaft wird zunehmend gespalten. Sozialer Unfriede ist die Folge.

Generell finanzieren sich Land und Gemeinden überwiegend aus dem Steueraufkommen ihrer Bürger, nach deren jeweiligen Finanzkraft. Aus diesen Mitteln werden auch Landes- und Kreisstraßen bei Bedarf grunderneuert. Nur bei den kommunalen Straßen wird dieser solidarische Gedanke außer Kraft gesetzt. Hier müssen in rund 50 % der niedersächsischen Gemeinden die Anlieger und Grundbesitzer neben den Grundsteuern, die per Definition dem Erhalt der Infrastruktur dienen, zusätzlich die überholten und unsozialen Straßenausbaubeträge in teilweise horrender Höhe zahlen und zwar unabhängig von ihrer individuellen Finanzkraft.

Natürlich stellt sich dabei sofort die Gerechtigkeitsfrage, aber anders als von Herrn Weil fälschlicherweise dargestellt.

„Es ist eine Gerechtigkeitsfrage, wie groß der Kreis derer sein soll, die zahlen“. So wird der Ministerpräsident zitiert. Die Gerechtigkeitsfrage ließe sich schnell beantworten. Kommunaler Straßenbau ist mit Steuergeldern zu finanzieren, da die Nutzung der Infrastruktur der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Bürger folgten dem Rat der Politik Eigentum als Altersvorsorge zu bilden. Laut Auskunft des Statistischen Bundesamtes leben weniger als 50 Prozent der deutschen Haushalte in den eigenen vier Wänden. Das ist ausschließlich selbstgenutztes Eigentum von überwiegend Rentnern, Arbeitern, Angestellten und nicht von Investoren. Es ist nicht gerecht, wenn Bürger um ihre Altersvorsorge gebracht werden und sich zuweilen generationsübergreifend verschulden müssen. Ein guter Nährboden für Altersarmut.

Herr Weil argumentiert bei den Satzungen für Straßenausbaubeiträgen mit der kommunalen Selbstverwaltung. Das tun auch andere Politiker, wenn ihnen die Argumente ausgehen. Eine intakte kommunale Selbstverwaltung setzt aber auch eine auskömmliche Finanzausstattung voraus.

Nicht ganz unberechtigt fordert der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) eine Beteiligung der Kommunen an der LKW-Maut, da diese Fahrzeuge auch Gemeindestraßen nutzen. Dieses wäre ein erster Schritt zu einer nutzungsabhängigen Beteiligung am Erhalt unserer Straßen. Allerdings führt das bei einigen Nutzern zu einer weiteren Mehrfachbelastung. So zahlt ein kommunaler Unternehmer Gewerbesteuer, Grundsteuer, Straßenausbaubeiträge und ggf. erhöhte Maut.

Auch die Aussage von Herrn Weil: „Ich bin mir sicher, dass die Instandhaltungswünsche in die Höhe schießen würden, wenn das Geld dafür vom Land kommen müsste“ ist nicht generell zutreffend. Es mag zwar die Denkweise von Politikern sein, wenn man sich den, auch im Schwarzbuch dargestellten, Umgang mit Steuermitteln bei Infrastrukturmaßnahmen ansieht. Häufig fallen sie luxuriöser aus als funktional notwendig. Der Bürger selbst ist da häufig vernünftiger und auch knausriger.

Insbesondere in, bzw. nach der momentanen Corona-Krise mit den damit verbundenen Einkommensverlusten bei den Bürgern durch Kurzarbeit oder gar Arbeitsplatzverlust, würde eine sofortige Verbotslösung für Straßenausbaubeiträge wie ein Konjunkturprogramm wirken. Die Bürger könnten vorhandene Finanzmittel für Erhaltungsaufwendungen und Klimaschutz dem örtlichen Gewerbe zur Verfügung stellen, so dass auch die Gewerbesteuern wieder schnell das Niveau des Jahres 2019 erreichen könnte.

Das Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) wird mit der steigenden Anzahl der ihm angeschlossenen BI/IG  weiter für die Abschaffung der „Strabs“ eintreten und bittet schon jetzt alle davon betroffenen Bürger Niedersachsens bei den bevorstehenden Wahlen mit ihrer Stimme eine neue Zusammensetzung von Räten, Kreis- und Landtag herbeizuführen.

Vorrangig werden demokratische Kandidaten die Stimmen erhalten, die die Sorgen unserer Mitbürger ernst nehmen und sich deshalb auch für eine Abschaffung der „Strabs“ aussprechen.

 

Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge

NBgS

Für Fragen stehen zur Verfügung:

  1. Angelika Flohr Flögel, : 05541 – 12820, johanngelika@gmail.com
  2. Bernd Jackisch, : 05524 – 6222, bernd.jackisch@t-online.de
  3. Michael Zacharias : 05172 – 370103, michael.zacharias@freenet.de
Veröffentlicht am 21. April 2020 von Joachim Dreilich26. April 2020   Kommentar hinterlassen

Aktuelles zum Straßenbaubeitrag

Liebe Unterstützer der Volksinitiative,

zunächst hoffe ich, dass Sie alle bei bester Gesundheit sind.

Wir hatten Ihnen zugesagt, Sie weiterhin mit Informationen zum Thema Straßenbaubeitrag zu versorgen. Das möchten wir hiermit gerne tun. Aktuell wurde die Förderrichtlinie zur Entlastung beim Straßenbaubeitrag veröffentlicht. Ab jetzt können die Städte und Gemeinden handeln. Über das Förderproramm des Landes Nordrhein-Westfalen können sie die Hälfte des Beitrags abrechnen. Die beitragspflichtigen Anlieger werden dadurch hälftig entlastet. Diese Entlastung greift für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden.

Unser Ziel bleibt selbstverständlich die komplette Abschaffung des Straßenbaubeitrags. Um dies zu erreichen, sind wir auch weiterhin auf Ihre Hilfe angewiesen! Melden Sie sich bei uns, wenn in Ihrer Kommune Beitragsbescheide erlassen werden. Aber auch dann, wenn in Ihrer Kommune KAG-Maßnahmen geplant sind und Bürgerversammlungen einberufen werden. Nur so können wir nachweisen, dass die Neuregelungen zu noch mehr Bürokratie führen. Die Kosten für die Erhebung des Straßenbaubeitrags stehen häufig in krassem Missverhältnis zum Ertrag. Überspitzt kann man sagen, dass mit dem Straßenbaubeitrag letztlich in vielen Fällen nur die Bürokratie für dessen Erhebung finanziert wird.

Auch bei den anderen Wohnkosten werden wir uns weiter für Sie einsetzen. Daher fordern wir die Senkung der Steuersätze bei der Grunderwerbsteuer. Dafür haben wir den Politikern konkrete Vorschläge gemacht. Auch bei der Neuregelung der Grundsteuer werden wir wachsam und kritisch den Gesetzesvorschlag des Landesfinanzministers unter die Lupe nehmen. Wir fordern ein einfaches und verständliches Gesetz. Hier ist der Landesfinanzminister aufgrund der Öffnungsklausel am Zug. Auf keinen Fall darf es zu flächendeckenden Steuererhöhungen kommen.

Für unsere Mitglieder und Unterstützer haben wir eine Corona-Themenseite im Internet verfasst. Derzeit werden viele Hilfspakete geschnürt und Erleichterungen für die wirtschaftlich Betroffenen der Corona-Krise beschlossen. Doch welche Hilfen gibt es überhaupt, wo können sie beantragt und wo können Fragen gestellt werden? Der Bund der Steuerzahler NRW behält für Sie den Überblick und bündelt relevante Informationen und Musterschreiben zu Steuererleichterungen, Unterstützungsleistungen und sonstigen Maßnahmen auf der Themenseite www.steuerzahler.de/nrw/corona. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch wie gewohnt telefonisch oder per E-Mail.

Kennen Sie schon unsere Broschüre zu den Grundbesitzabgaben mit geldwerten Tipps und praktischen Hinweisen? Wenn nicht senden wir Ihnen gerne ein Exemplar zu. Sie können es unter 0211/99 175-42 bestellen.

Nur gemeinsam können wir etwas erreichen. Deshalb unterstützen Sie uns und unsere Arbeit bitte auch in Zukunft.

Ihr

Rik Steinheuer
Vorsitzender

Der Bund der Steuerzahler finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Stärken Sie das „Finanzgewissen der Nation“ und unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft oder Spende. Besuchen Sie uns auch auf Facebook und melden Sie sich kostenlos für unseren Newsletter an. Unsere aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie hier.

 

Bund der Steuerzahler NRW e.V.
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Veröffentlicht am 15. April 2020 von Joachim Dreilich26. April 2020   Kommentar hinterlassen

„Land wird nicht für Straßen zahlen“

"Land wird nicht für Straßen zahlen"

Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 13.04.2020

Veröffentlicht am 13. April 2020 von Joachim Dreilich26. April 2020   Kommentar hinterlassen

Kritik reißt auch in Niedersachsen nicht ab

Kritik reißt auch in Niedersachsen nicht ab

BdSt-Nachrichten vom 06.04.2020

Veröffentlicht am 6. April 2020 von Joachim Dreilich8. April 2020   Kommentar hinterlassen

Wie das Konstrukt der Straßenausbaubeiträge bundesweit zusammenbricht. Eine aktuelle Analyse des VDGN: Wo abgeschafft wurde und wo die Beiträge wackeln

Deutschlandweit werden die Straßenausbaubeiträge derzeit vollständig oder zumindest teilweise abgeschafft. Dafür haben sich VDGN und VSSD in den vergangenen Jahren mit aller Kraft eingesetzt. Zuletzt hat der Landtag des Freistaates Thüringen einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Somit sind es jetzt sieben Bundesländer, in denen es keine Straßenausbaubeiträge mehr gibt. In einem achten Bundesland, in Sachsen-Anhalt, wird eine entsprechende Gesetzesänderung vorbereitet. Es bleiben fünf Bundesländer, in denen die Gemeinden mehr oder weniger selbst entscheiden können, ob sie diese Beiträge erheben, und drei Bundesländer, in denen es  spezielle Regelungen wie die Halbierung der Beiträge oder die ausschließliche Erhebung wiederkehrender Beiträge gibt.
Volksinitiativen zur Abschaffung der Beiträge waren bisher in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen  erfolgreich. In anderen Ländern laufen Sie noch.
Vor fünf Jahren nur gab es noch ein gänzlich anderes Bild. Damals wurden lediglich in Baden-Württemberg und Berlin keine Straßenausbaubeiträge erhoben. Und des waren noch elf Bundesländer, in denen die Kommunen de facto verpflichtet waren, diese Beiträge einzutreiben. In drei Ländern konnten die Gemeinden selbst darüber entscheiden. Das verdeutlicht die enorme Dynamik der Entwicklung.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die aktuelle Situation in den Bundesländern (Stand 6. April 2019):

Die sieben Bundesländer ohne Straßenausbaubeiträge:

  1. In Baden-Württemberg gab es sie noch nie.
    In den sechs Bundesländern Berlin, Hamburg, Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wurden sie abgeschafft.
  2. Berlin strich 2012 als erstes Bundesland die Beiträge.
  3. In Hamburg hat die Bürgerschaft am 9. November 2016 die Abschaffung beschlossen.
  4. In Bayern wurden nach einer erfolgreichen Volksinitiative  die Straßenausbaubeiträge am 14. Juni 2018 per Landtagsbeschluss abgeschafft. Als Stichtag wurde rückwirkend der 1. Januar 2018 festgelegt. Maßgebend ist dabei die Festsetzung des Bescheides.
  5. Brandenburg: Eine breite Mehrheit von SPD, Linke, CDU und AfD stimmte am 19. Juni 2019 im Potsdamer Landtag dafür, dass die anteiligen Kosten für alle seit dem Stichtag 1. Januar 2019 abgeschlossenen Baumaßnahmen (Bauabnahme durch die Gemeinde) nicht mehr von den Kommunen auf Grundstückseigentümer umgelegt werden. Stattdessen werden sie vom Land übernommen. Für eine  Volksinitiative zur Abschaffung der Beiträge – initiiert von den Freien Wählern –  wurden zuvor 108.000 Unterschriften gesammelt und am 8. Januar 2019 an den Landtag übergeben. Das geforderte Quorum lag bei 20.000 Unterschriften
  6. In Mecklenburg-Vorpommern hat der Landtag am 24. Juni 2019 die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für alle Straßenbaumaßnahmen abgeschafft, die ab dem Stichtag 1. Januar 2018 begonnen worden sind (erster Spatenstich).  Für die Volksinitiative waren 44.270 Unterschriften gesammelt worden. Das Quorum lag bei 15.000.
  7. In Thüringen hat der Landtag am 12. September 2019 einstimmig – bei Enthaltung der CDU – die Abschaffung beschlossen. Die Beiträge wurden rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2019 abgeschafft. Maßgebend ist das Ende der Baumaßnahme (letzte Unternehmensrechnung). Alle Ausbaumaßnahmen, die bis zu diesem Zeitpunkt beendet wurden, können innerhalb einer Vier-Jahres-Frist  noch abgerechnet werden. Zuvor hatten zehntausende Thüringer „Rote Karte für Straßenausbaubeiträge“ an die Staatskanzlei geschickt – eine Aktion die der VDGN gemeinsam mit der Bürgerallianz Thüringen initiiert hat.

  8. Sachsen-Anhalt bereitet Abschaffung vor: Im November 2019 hat auch die CDU eingelenkt, so dass sich jetzt alle Landtagsfraktionen für die vollständige Abschaffung der Beiträge aussprechen. Die Frage ist jetzt, welcher Stichtag dafür festgelegt und wie er definiert wird, um den Übergang möglichst gerecht zu gestalten. Und da sind sich die Parteien alles andere als einig. Es soll u.a. geprüft werden, welche Regelungen aus anderen Bundesländern sich bewährt haben und übernommen werden können.

 

In fünf Bundesländern können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben. Das heißt, im jeweiligen Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt es eine Kann-Regelung. Eine vollständige Abschaffung ist überall in der Diskussion.

  1. Schleswig-Holstein: Einen entsprechenden Beschluss  hat der Landtag des schwarz-grün-gelb regierten Bundeslandes am 14. Dezember 2017 ohne Gegenstimmen gefasst. Die SPD enthielt sich, weil sie noch einen Schritt weitergehen will. Sie tritt für eine komplette Abschaffung der Beiträge ein. Laut Recherchen der Kieler Nachrichten verzichten bereits etwa 80 Prozent der Kommunen auf das Erheben von Straßenausbaubeiträgen.
  2. Hessen: In Hessen hat die schwarz-grüne Koalition im Mai 2018 einem FDP-Gesetzentwurf zugestimmt, wonach Kommunen nicht mehr verpflichtet sind, ihre Bewohner an den Straßenausbaukosten zu beteiligen. SPD und Linke fordern hingegen eine generelle Abschaffung der Beiträge. Rund 40 von insgesamt 423 Städten und Gemeinden haben bisher die neue Kann-Regelung genutzt und die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Einer Online-Petition an den Landtag, die Beiträge abzuschaffen, haben sich über 25.000 Bürger angeschlossen. Das Quorum lag bei 15.000. Zahlreiche Bürgerinitiativen wirken unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft „Straßenbeitragsfreies Hessen“ zusammen.
  3. Niedersachsen: Die rot-schwarze Koalition in Niedersachsen hält noch an der Kann-Regelung fest. Die FDP und Teile des Landesverbandes der CDU wollen eine komplette Abschaffung. An der Basis ist die Abschaffung ein großes Thema. Über 80 Bürgerinitiativen haben sich im Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) zusammengeschlossen.
  4. Sachsen: Im schwarz-rot regierten Sachsen gilt die Kann-Regelung unter Berufung auf ein grundsätzliches Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 31. Oktober 2007 (Atz 5 B 522/06). Demnach „sind diejenigen Gemeinden in ihrer Entscheidung zur Erhebung frei, deren Leistungsfähigkeit nicht gefährdet ist.“ Im Ergebnis dessen hoben viele sächsische Kommunen ihre Straßenausbaubeitragssatzungen auf und zahlten teilweise sogar alle bereits geflossenen Beiträge zurück. Auch in der Stadt Leipzig wurden die Beiträge jetzt abgeschafft.
  5. Saarland: Die 52 saarländischen Städte und Gemeinden können selbst entscheiden, ob sie von Grundstückseigentümern Beiträge für den Straßenausbau zu erheben. Die schwarz-rote Landesregierung hat zu Jahresbeginn 2020 beschlossen, dass es leichter werden soll, wiederkehrende Beiträge zu erheben. Das ist seit 2001 zwar generell möglich, aber wegen eines komplizierten Abrechnungssystems machen die Kommunen davon bisher kaum Gebrauch.
    Auch in diesem Bundesland läuft eine Volksinitiative für die vollständige Beitragsabschaffung, initiiert von den Freien Wählern.

 

Drei Bundesländer mit speziellen Regelungen

  1. Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz werden die Einmalbeiträge für den Straßenausbau nach dem Willen der Ampelkoalition abgeschafft. Stattdessen sollen die Kommunen ausschließlich wiederkehrende Beiträge erheben. Der Gesetzentwurf der Ampel soll Anfang 2021 in Kraft treten. Weiter geben soll es Einmalbeiträge für wenige Ausnahmen: das Anlegen von Park- und Grünflächen sowie sehr kleine Gemeinden.  Die in der Opposition stehende CDU bleibt bei ihrer Forderung, die Straßenausbaubeiträge vollständig abzuschaffen.
  2. Nordrhein-Westfalen: In NRW müssen Anlieger seit Anfang 2020 nur die Hälfte der bisher fälligen Straßenausbaubeiträge zahlen. Mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 18. Dezember einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) verabschiedet. Ungeachtet einer von 470.000 Bürgern unterzeichneten Volksinitiative wird darin an den Straßenausbaubeiträgen festgehalten. Zumindest sah man sich unter dem Druck der eigenen Bevölkerung veranlasst, die Beiträge ab 1. Januar 2020 zu halbieren. Unter anderem sollen die bisherigen Höchstsätze für die Beteiligung von Anlieger halbiert werden können. Die Mindereinnahmen der Kommunen sollen mit  jährlich 65 Millionen Euro aus Landesmitteln kompensiert werden. Der Bund der Steuerzahler bezeichnete die Ankündigung der Regierungskoalition als richtige Weichenstellung in Richtung einer vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Auch die SPD bleibt bei ihrer Forderung nach vollständiger Abschaffung.
  3. In Bremen werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben, im Gegensatz dazu jedoch in Bremerhaven auf der Grundlage eines Ortsgesetzes.

 

Quelle: https://vssd.eu/aus-den-bundeslaendern-01.html#a2162

Veröffentlicht am 6. April 2020 von Joachim Dreilich26. April 2020   Kommentar hinterlassen

Von Rücklagen zehren

Leserbrief zum Artikel Fredenbeck will Strabs überarbeiten vom 26.03.2020:

Von Rücklagen zehren

TAGEBLATT vom 02.04.2020

Veröffentlicht am 2. April 2020 von Joachim Dreilich8. April 2020   Kommentar hinterlassen

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Initiatoren

Joachim Dreilich Robinson Hanisch
Roland Kloss, Karin Stöving, Ursula Krämer, Hilmar Lüdtke, Manfred Hamel, Manfred Perlmann, Hans‑Dieter Wilhus, Britta Bederke, Frank‑Arnim Bederke, Siegfried Frank (in memoriam)
(wohnhaft alle in Adendorf bzw. Erbstorf)
 

Initiative Adendorf Pro 30

BI-Strabs-Dahlenburg

Foto: Britta Bederke, Kirchweg, Adendorf

Möglichkeiten der Entlastung von hessischen Beitragsschuldnern

Eine Analyse des Straßenausbaubeitragsrechts unter rechtspolitischen Gesichtspunkten

Masterarbeit von Sebastian Münscher

NBGS: Niemand bezahlt gern Straßenausbaubeiträge (STRABS)

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Verein „STOP von Straßenausbaubeiträgen in Deutschland“ e.V. (VSSD)

Allgemeiner Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland e.V.

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