
Neue Deister-Zeitung vom 22.04.2020

Pressemitteilung
Frühzeitig startet der SPD Vorsitzende Niedersachsens und „Landesvater“ in den Wahlkampf für die bevorstehenden Kommunal- (2021) und Landtagswahlen (2022) in einem mit der „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) geführten und am 13.04.2020 veröffentlichten Gespräch.
Die in diesem Gespräch getätigten und im Kern falschen Aussagen werden auch durch ständige Wiederholung aus den Reihen der Landespolitiker nicht richtiger.
Eine Änderung der Landesgesetzgebung, um Satzungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verbieten, wird pauschal abgelehnt durch die Aussage: „Das Land wird nicht für Straßen zahlen“. Neun Bundesländer haben inzwischen aber genau dieses zum Wohle ihrer Bürger umgesetzt.
Mit dieser „Basta-Politik“ stemmt sich das Land Niedersachsen gegen den Bundestrend und trifft auf Unverständnis bei den mehr als 80 niedersächsischen Bürgerinitiativen und bei der Allianz der Verbände.
Durch die Unterschiede in der Handhabung dieser Beiträge ist ein erhebliches Gerechtigkeitsgefälle in der Republik entstanden. Der verfassungsmäßig garantierte Gleichheitsgrundsatz wird ausgehebelt. Die Gesellschaft wird zunehmend gespalten. Sozialer Unfriede ist die Folge.
Generell finanzieren sich Land und Gemeinden überwiegend aus dem Steueraufkommen ihrer Bürger, nach deren jeweiligen Finanzkraft. Aus diesen Mitteln werden auch Landes- und Kreisstraßen bei Bedarf grunderneuert. Nur bei den kommunalen Straßen wird dieser solidarische Gedanke außer Kraft gesetzt. Hier müssen in rund 50 % der niedersächsischen Gemeinden die Anlieger und Grundbesitzer neben den Grundsteuern, die per Definition dem Erhalt der Infrastruktur dienen, zusätzlich die überholten und unsozialen Straßenausbaubeträge in teilweise horrender Höhe zahlen und zwar unabhängig von ihrer individuellen Finanzkraft.
Natürlich stellt sich dabei sofort die Gerechtigkeitsfrage, aber anders als von Herrn Weil fälschlicherweise dargestellt.
„Es ist eine Gerechtigkeitsfrage, wie groß der Kreis derer sein soll, die zahlen“. So wird der Ministerpräsident zitiert. Die Gerechtigkeitsfrage ließe sich schnell beantworten. Kommunaler Straßenbau ist mit Steuergeldern zu finanzieren, da die Nutzung der Infrastruktur der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Bürger folgten dem Rat der Politik Eigentum als Altersvorsorge zu bilden. Laut Auskunft des Statistischen Bundesamtes leben weniger als 50 Prozent der deutschen Haushalte in den eigenen vier Wänden. Das ist ausschließlich selbstgenutztes Eigentum von überwiegend Rentnern, Arbeitern, Angestellten und nicht von Investoren. Es ist nicht gerecht, wenn Bürger um ihre Altersvorsorge gebracht werden und sich zuweilen generationsübergreifend verschulden müssen. Ein guter Nährboden für Altersarmut.
Herr Weil argumentiert bei den Satzungen für Straßenausbaubeiträgen mit der kommunalen Selbstverwaltung. Das tun auch andere Politiker, wenn ihnen die Argumente ausgehen. Eine intakte kommunale Selbstverwaltung setzt aber auch eine auskömmliche Finanzausstattung voraus.
Nicht ganz unberechtigt fordert der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) eine Beteiligung der Kommunen an der LKW-Maut, da diese Fahrzeuge auch Gemeindestraßen nutzen. Dieses wäre ein erster Schritt zu einer nutzungsabhängigen Beteiligung am Erhalt unserer Straßen. Allerdings führt das bei einigen Nutzern zu einer weiteren Mehrfachbelastung. So zahlt ein kommunaler Unternehmer Gewerbesteuer, Grundsteuer, Straßenausbaubeiträge und ggf. erhöhte Maut.
Auch die Aussage von Herrn Weil: „Ich bin mir sicher, dass die Instandhaltungswünsche in die Höhe schießen würden, wenn das Geld dafür vom Land kommen müsste“ ist nicht generell zutreffend. Es mag zwar die Denkweise von Politikern sein, wenn man sich den, auch im Schwarzbuch dargestellten, Umgang mit Steuermitteln bei Infrastrukturmaßnahmen ansieht. Häufig fallen sie luxuriöser aus als funktional notwendig. Der Bürger selbst ist da häufig vernünftiger und auch knausriger.
Insbesondere in, bzw. nach der momentanen Corona-Krise mit den damit verbundenen Einkommensverlusten bei den Bürgern durch Kurzarbeit oder gar Arbeitsplatzverlust, würde eine sofortige Verbotslösung für Straßenausbaubeiträge wie ein Konjunkturprogramm wirken. Die Bürger könnten vorhandene Finanzmittel für Erhaltungsaufwendungen und Klimaschutz dem örtlichen Gewerbe zur Verfügung stellen, so dass auch die Gewerbesteuern wieder schnell das Niveau des Jahres 2019 erreichen könnte.
Das Niedersächsische Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge (NBgS) wird mit der steigenden Anzahl der ihm angeschlossenen BI/IG weiter für die Abschaffung der „Strabs“ eintreten und bittet schon jetzt alle davon betroffenen Bürger Niedersachsens bei den bevorstehenden Wahlen mit ihrer Stimme eine neue Zusammensetzung von Räten, Kreis- und Landtag herbeizuführen.
Vorrangig werden demokratische Kandidaten die Stimmen erhalten, die die Sorgen unserer Mitbürger ernst nehmen und sich deshalb auch für eine Abschaffung der „Strabs“ aussprechen.
Niedersächsisches Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge
NBgS
Für Fragen stehen zur Verfügung:

TAGEBLATT vom 26.03.2020
Syke – Wenn eine Straße neu gebaut wird, legt die Stadt die Kosten zum größten Teil auf die Anlieger um. Wenn sie generalsaniert wird, auch. Nur „normale“ Reparaturen zahlt die Stadt komplett aus dem Steuersäckel. Das war in Syke schon immer so. Und nach dem, was die Syker Politik bisher dazu gesagt hat, soll das auch in Zukunft so bleiben. Doch dagegen macht jetzt eine Bürgerinitiative mobil.
„Am 10. Februar wurde die Bürgerinitiative gegen die Straßenausbausatzung in Syke gegründet“, teilt deren Mitbegründer Horst Nicoley mit. „20 Bürger aus diversen Straßen in Syke haben sich zu der Initiative zusammengeschlossen. Wir treten dafür ein, die bestehende Straßenausbausatzung abzuschaffen. Es kann nicht weiter hingenommen werden, dass nur die Anlieger einzelner Straßen für die Sanierung aufkommen müssen. Die Sanierung allgemein genutzter Straßen muss auch von der Allgemeinheit getragen werden.“ Sprich: Komplett aus dem Haushalt der Stadt.
Bis vor Kurzem wäre das gar nicht möglich gewesen. Die Kommunalverfassung in Niedersachsen schrieb die Erhebung von Anliegerbeiträgen zwingend vor. In anderen Bundesländern ist das aber zum Teil anders geregelt. Auch deshalb gab es eine Gesetzesinitiative im Landtag, die den Kommunen Alternativen ermöglichen sollte. Inzwischen kann jede Kommune selbst entscheiden, ob sie an dem alten Prinzip der Anliegerbeiträge festhalten will oder nicht. Wenn nicht, kann sie entweder regelmäßige Gebühren erheben – müsste dazu aber sehr genau viele einzelne Geltungsbereiche definieren – oder den Straßenausbau komplett aus Steuergeldern finanzieren. Auch das hätte aber einen Pferdefuß: In Deutschland dürfen Steuern generell nicht zweckgebunden erhoben werden. Heißt: Wenn’s dumm läuft, muss die Kommune das Geld, das für den Straßen(aus)bau vorgesehen ist, für andere Dinge ausgeben. Dann wäre es weg, und die Möglichkeiten, Steuern zu erhöhen sind eng.
Deshalb hatte der Syker Rat zuletzt beschlossen, bis auf Weiteres an den Anliegerbeiträgen festzuhalten. Begründung: Alle Möglichkeiten hätten Vor- und Nachteile, und die Umlage auf die Anlieger sei das am wenigsten ungerechte System (wir berichteten).
Das wollen Horst Nicoley und seine Mitstreiter nicht akzeptieren. „Der Straßenverkehr in Syke hat sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht“, sagt Nicoley. „Neue Baugebiete, die Entwicklung zum großen Schulstandort, der Ausbau des Park & Ride und vieles mehr zeigen, dass die Finanzierung entsprechend der Straßenausbausatzung nicht mehr zeitgemäß ist.“
In einem offenen Brief fragt die Bürgerinitiative jetzt: „Wie stehen die Parteien / Fraktionen im Stadtrat zur Abschaffung der Straßenausbausatzung und einer gerechten Finanzierung durch die Allgemeinheit?“ Die Antworten darauf möchte sie gern Anfang März öffentlich diskutieren.
Von der CDU liegt die Antwort bereits vor – ebenfalls in Form eines offenen Briefs vom Fraktionsvorsitzenden Wilken Hartje. Tenor: Die CDU hält an den Anliegerbeiträgen fest.
„Eine Abschaffung der Beiträge kann Syke nur durch eine wesentliche Erhöhung der Steuereinnahmen (Grundsteuer, Gewerbesteuer u.a.) kompensieren. Dies lehnen wir grundsätzlich auch wegen der Ungerechtigkeit ab“, so Hartje. Eine Finanzierung ohne Anliegerbeiträge könne Hartje sich nur vorstellen, wenn Bund und/oder Land den Kommunen erheblich mehr Geld geben würden.
(Kreiszeitung Syke/Weyhe/Stuhr vom 12.02.2020)